Jedes Jahr werden mehrere tausend Gebäude und bewegliche Gegenstände, die unter Denkmalschutz (MH) stehen, untersucht und gewartet, repariert, restauriert oder in Sicherheit gebracht. Die Eigentümer von Gebäuden oder beweglichen Gegenständen, die als historische Denkmäler eingestuft oder eingetragen sind, können unter bestimmten Bedingungen für diese Studien und Arbeiten Zuschüsse erhalten.

Vorstellung der Vorrichtung

Was ist ein historisches Denkmal?

Ein historisches Denkmal ist ein Gebäude (gebaut oder nicht gebaut: Gebäude, Kunstwerk, Garten, öffentlicher Platz, verzierte Höhle, archäologische Stätte usw.) oder beweglicher Gegenstand (Kunstgegenstand, Möbel, Orgel, Schiff, Maschine usw.) mit einem Rechtsstellung zum Schutz des Verbrauchers für sein Interesse Historisch, künstlerisch, technisch oder wissenschaftlich, um es zu erhalten, zu restaurieren und zu präsentieren.

Dieser Status als «historisches Denkmal» ist eine Anerkennung der Wertschätzung eines Gutes durch die Nation. Dieser Schutz impliziert eine gemeinsame Verantwortung der Eigentümer und der nationalen Gemeinschaft für ihre Erhaltung und Weitergabe an die kommenden Generationen.

Es gibt zwei Schutzniveaus für historische Denkmäler: Registrierung und Klassifizierung. 

  • Die denkmalgeschützte Denkmäler sind Gebäude oder der bewegliche Gegenstände einschließlich Schutz und Konversation aus geschichtlicher oder künstlerischer Sicht von öffentlichem Interesse sind.
  • Die denkmalgeschützte sind Gebäude oder der bewegliche Gegenstände die ohne Begründung eines Antrags auf Einstufung von ausreichendem Interesse sind, um ihre Erhaltung wünschenswert zu machen.

Möchten Sie mehr über den besonderen Rechtsstatus historischer Denkmäler erfahren? Besuchen Sie uns:

Möchten Sie ein Objekt suchen, das unter Denkmalschutz steht? Besuchen Sie die offene Vermögensplattform (Basis Mérimée für Gebäude und Basis Palissy für bewegliche Gegenstände):

Möchten Sie ein geschütztes Objekt unter historischen Denkmälern geolokalisieren? Sehen Sie sich den Kulturerbe-Atlas an:

Was ist die Beihilfe für Studien, Instandhaltung, Restaurierung und Sicherung historischer Denkmäler?

Die Eigentümer können unter bestimmten Bedingungen vom Ministerium für Kultur gewährte Zuschüsse erhalten: Das Ministerium für Kultur unterstützt die Eigentümer von Gütern, die unter Denkmalschutz stehen oder unter Denkmalschutz stehen, die für die Erhaltung ihrer Gebäude oder beweglichen Gegenstände verantwortlich sind.

Förderanträge werden von den Bauherren, die für die geplanten Arbeiten an denkmalgeschützten Gütern zuständig sind, bei/ an die dezentralen Dienststellen des Kultusministeriums (DRAC/DAC/DCJS) gestellt.

Der dezentralisierte Dienst des Ministeriums für Kultur bewertet das allgemeine Interesse der Maßnahme, die Priorität der Arbeiten und die Anwendung von Kriterien für die Staffelung des Satzes zur Festlegung der Förderfähigkeit und der Höhe des Zuschusses unter Berücksichtigung der verfügbaren Mittel. 

Die durchschnittlichen Subventionssätze lauten wie folgt: 

  • 40 % auf ein denkmalgeschütztes Gebäude
  • 20 % für ein denkmalgeschütztes Gebäude
  • 50 % für ein bewegliches Objekt, das unter Denkmalschutz steht
  • 30 % für einen als historische Denkmäler eingetragenen beweglichen Gegenstand

Die Gewährung eines Zuschusses durch den Staat im Rahmen der verfügbaren Mittel ist eine Möglichkeit und kein Recht. 

Die dezentralen Dienststellen des Kultusministeriums unterstützen die Eigentümer im Rahmen der wissenschaftlichen und technischen Kontrolle bei der Festlegung geeigneter Arbeiten und beraten sie bei der Auswahl einer Bauleitung Qualifiziert für denkmalgeschützte Gebäude und Orgeln.

Für einen Austausch über die Förderfähigkeit des Projekts und für die ordnungsgemäße Zusammenstellung des Dossiers wird empfohlen, vor der Beantragung des Zuschusses die dezentralisierte Dienststelle des Kulturministeriums (regionale Denkmalpflege) zu konsultieren der Region, in der sich das historische Denkmal befindet.  

Der Vorgang muss sich auf die konservieren (Wartung, Reparatur, Sicherung) oder restaurieren ein Gebäude oder ein bewegliches Objekt, das als historisches Denkmal eingetragen oder klassifiziert ist.

Gemäß dem Erlass vom 25. Juni 2018 über staatliche Zuschüsse für Investitionsvorhaben darf kein Beginn der Projektdurchführung vor dem Datum des Eingangs des Antrags bei der dezentralisierten Abteilung des Kulturministeriums erfolgen. Der Beginn der Durchführung gilt als der erste Rechtsakt zur Durchführung des Projekts.

Für Restaurierungsarbeiten ist es daher ratsam, die Empfangsbestätigung des Antrags auf Baugenehmigung beizufügen oder den Zuschussantrag zusammen mit dem Antrag auf Baugenehmigung einzureichen.

Weitere Informationen zur Autorisierung finden Sie hier:

Ziele der Maßnahme

Staatliche Zuschüsse für die Instandhaltung, Reparatur, Restaurierung oder Sicherung historischer Denkmäler sind ein wichtiger Hebel für Erhaltung des nationalen Erbes.

Jedes Jahr werden mehr als 6'000 Operationen an mehr als 3'500 eingetragenen oder denkmalgeschützten Gebäuden durchgeführt. Fast 1.000 Operationen werden jedes Jahr an beweglichen Objekten, insbesondere Orgeln, durchgeführt.

Die staatlichen Subventionen haben eine erhebliche Hebelwirkung (1,67 im Jahr 2021). Die von ihnen generierten Investitionen ermöglichen es vielen hochqualifizierten Unternehmen (TPE und KMU), sich zu behaupten, zu entwickeln und ihr Know-how und ihre Kompetenzen zu bewahren.

Private Eigentümer historischer Denkmäler (Gebäude oder bewegliche Gegenstände) können außerdem von einer besonderen Steuerregelung profitieren.

Weitere Informationen zu Subventionen und Steuervorschriften finden Sie hier:

Sanktionen

Festgestellte Verstöße wie die Zerstörung, Beschädigung oder Beschädigung eines geschützten Gebäudes oder beweglichen Gegenstands sind durch die Bestimmungen des Gesetzbuches über das Kulturerbe, des Baugesetzbuches und des Strafgesetzbuches sanktioniert.

Bin ich davon betroffen(e)?

Verfahren

Beispiele für zuvor unterstützte Projekte

Kirche Saint-Yves - Minihy Tréguier (Côtes d'Armor)

Saint-Yves.png

Betrag der Maßnahme: 1,3 Mio. € Zuschuss in Höhe von 50% vom Ministerium für Kultur aus dem Förderfonds und Partenarial

Das von der Gemeinde Minihy Tréguier gemeinsam mit der DRAC Bretagne durchgeführte Projekt zielt auf eine vollständige Restaurierung des Gebäudes (Fassaden, Glockenturm, Innenräume) ab. Die Arbeiten begannen im Jahr 2020 und sollen 2023 abgeschlossen sein.

Fort Cigogne - Fouesnant - Finistère

Fouesnant.png

Betrag der Operation: 2,9 Mio. € Zuschuss in Höhe von 25% vom Ministerium für Kultur im Rahmen der Mission Patrimoine en Risque

Getragen von der Gemeinde Fouesnant - Les Glénans zielt das Projekt auf die vollständige Restaurierung und Aufwertung dieser Festung, die in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts erbaut wurde. Die Arbeiten begannen 2019 und werden voraussichtlich bis 2024 dauern.

Stiftskirche Notre-Dame de l'Assomption - Crécy la Chapelle (Seine-et-Marne) 

Crecy.png

Höhe des Vorhabens: 139.800 € ohne MwSt., die zu 50% vom Ministerium für Kultur aus dem Förderfonds und Partenarial subventioniert werden

Das fünfstufige Gesamtrestaurierungsprojekt dieses Gebäudes aus dem 13. Jahrhundert begann 2021 mit der Renovierung des Daches und 2022 mit der Restaurierung der Innenverkleidungen.

Haben Sie eine Frage?

Die regionalen Bewahrungen historischer Denkmäler in den dezentralen Abteilungen des Kultusministeriums sind die Ansprechpartner der Eigentümer historischer Denkmäler, um sie bei ihren Studien- oder Bauvorhaben zu begleiten und zu beraten.

Bei Fragen zu den Arbeiten an historischen Denkmälern (Gebäuden, beweglichen Gegenständen und Orgeln) wenden Sie sich bitte an die dekonzentrierte Dienststelle des Kultusministeriums, die für Ihr Gebiet zuständig ist: