Um die Entstehung künstlerischer Projekte zu fördern, unterstützt das Ministerium für Kultur die Künstler mit individuellen Hilfen bei der Einrichtung von Ateliers und beim Kauf von Materialien für die künstlerische Praxis (Computer-Material, Fotografie, Presse, Ofen usw.).
Vorstellung der Vorrichtung
Was ist die Werkstattanlagen- und Materialbeschaffungszulage (AIA)?
Jedes Jahr erhalten mehrere hundert Künstler ein Stipendium für die Einrichtung einer Werkstatt oder den Kauf von Material (AIA), das von der Generaldirektion Kulturangelegenheiten (DRAC) oder den Direktionen für Kulturangelegenheiten (DAC) ihres Wohnorts vergeben wird. Mit dieser Hilfe können Künstler in allen Bereichen der bildenden Kunst unterstützt werden: Malerei, Zeichnung, Skulptur, Installation, Performance, Fotografie, Video, digitale Kunst, Grafik, Design, Stilistik und Mode, unter Berücksichtigung des künstlerischen Interesses des Projekts, der Bedingungen seiner Durchführung und des professionellen Vorgehens des Antragstellers.
Als Teil der Aufgabe, die künstlerische Kreation und Verbreitung der dezentralisierten Dienste zu unterstützen, ermöglicht diese Hilfe den professionellen Künstlern, die Arbeiten zur Einrichtung ihrer Arbeitsräume oder den Erwerb von für ihre Praxis notwendigem Material zu finanzieren.
Die Zuteilung für Werkstattanlagen und Materialbeschaffung erfolgt durch Dekret vom 28. Januar 2015 über die Gewährung dezentralisierter Beihilfen für Künstler, die grafische und bildende Werke schaffen und durch dieBeschluss vom 3. April 2015über das Verfahren für die Gewährung dieser Beihilfen.
Ziele der Maßnahme
Die Beihilfe für die Errichtung von Werkstätten und die Anschaffung von Material dient folgenden Zwecken:
- den Künstlern die Möglichkeit zu geben, Arbeiten zur Gestaltung oder zum Bau ihres Arbeitsplatzes zu finanzieren (Werkstatt)
- den Künstlern die Möglichkeit zu geben, den Kauf von Material zu finanzieren, das für die gute Praxis ihrer Tätigkeit erforderlich ist
Bin ich davon betroffen(e)?
- Besonderen
Der Antragsteller muss:
- ein aktiver Künstler sein
- über eine SIRET-Nummer verfügen
- wohnen in Frankreich
- Künstlerische Praxis in den Bereichen bildende Kunst, Malerei, Zeichnen, Bildhauerei, Fotografie, Design usw.
Der Begünstigte verpflichtet sich, diese Beihilfe im Rahmen ihrer steuerlichen Verpflichtungen zu melden (Steuer auf das Einkommen) und sozialen (bei der für den Beitragseinzug zuständigen UdSSR).
Der Antragsteller muss seinen Antrag bei der dezentralen Abteilung des Kulturministeriums seines Wohnorts einreichen.
Die von einem Kollektiv eingereichte Projekte sind förderfähig, sofern
- nur einen Antrag stellen
- von einem der vom Kollektiv beauftragten Mitglieder namentlich getragen werden
Nicht förderfähig sind:
- juristische Personen (Verbände, Gebietskörperschaften, öffentliche Einrichtungen, private Einrichtungen)
- natürliche Personen, die nicht in Frankreich wohnen
- den Studenten
- Projekte, die bei einer dezentralisierten Abteilung des Kultusministeriums eingereicht wurden, die nicht am Wohnort des Künstlers oder des Kollektivs liegt
Der Begünstigte einer Beihilfe für die Errichtung einer Werkstatt oder den Erwerb von Material (AIA) hat im selben Jahr keinen Anspruch auf eine Einzelbeihilfe für die Gründung (ACI).
Der Empfänger einer Einrichtungszulage kann innerhalb von drei Haushaltsjahren nach Gewährung der Zulage keinen Anspruch auf dieselbe Beihilfe haben.
DerZuteilung der Anlage betrifft die Räumlichkeiten:
- der beruflichen Tätigkeit gewidmet sind
- deren Eigentümer der Künstler ist oder für den der Künstler einen Beschäftigungsnachweis besitzt
Die Materialzuteilung bezieht sich nur auf Material, das der künstlerischen Praxis gewidmet ist (Computermaterial, Fotografie, Presse, Ofen usw.). Im Falle eines Antrags auf Computer- oder Digitalmaterial muss die Akte eine mindestens zweijährige künstlerische Praxis mit diesen Medien belegen.
Die Zuweisung kann nicht für bereits in Angriff genommene Arbeiten oder bereits erworbene Ausrüstung gewährt werden.
Die Materialzuteilung deckt nicht die Beschaffung von Verbrauchsmaterialien und Anfragen in Bezug auf Verwaltung oder Kommunikation/ Verbreitung (z. B. Website-Erstellung).
Die Ausgaben für Arbeiten oder Ausrüstung, die der künstlerischen Praxis gewidmet sind (Computer-Material, Fotografie, Presse, Ofen usw.) sind zuschussfähig.
Künstler können die Arbeiten selbst ausführen. In diesem Fall werden nur die Materialkosten berücksichtigt.
Verfahren
Die Höhe der Beihilfe darf nicht über 50 % der gesamten Einrichtungskosten der Werkstatt oder der Ausrüstungskosten.
Wenn die Künstler die Arbeiten selbst ausführen, werden nur die Materialkosten berücksichtigt.
Ein beratender Ausschuss gibt eine Stellungnahme zur Gewährung der Beihilfen ab. Die Zusammensetzung der Kommission wird durch Erlass des Präfekten der Region festgelegt.
Die Zuschlagsentscheidung wird anschließend dem Antragsteller mitgeteilt. Ohne Antwort innerhalb von 9 Monaten gilt der Antrag als abgelehnt (Schweigen ist Verweigerung).
Der Ausschuß wird insbesondere folgende Punkte prüfen:
• künstlerisches Interesse des Projekts;
• Voraussetzung für die Durchführbarkeit und Durchführung des Projekts im Zusammenhang mit dem Antrag auf Zuteilung;
• Professionelles Vorgehen des Antragstellers
Wird das Projekt, für das die Beihilfe gewährt wurde, letztlich nicht durchgeführt, so wird die Beihilfe auf Antrag des Präfekten der Region ganz oder teilweise zurückgezahlt
- Eröffnung der Einreichung: 02. Januar 2023
- Frist für die Einreichung der Unterlagen: 02. März 2023, 12.00 Uhr (Mittag) Pariser Zeit. Nach diesem Datum können keine Unterlagen eingereicht oder bearbeitet werden.
- Um auf das Online-Formular zuzugreifen, klicken Sie unten auf der Seite auf die Schaltfläche "Zum Formular gehen".
- Melden Sie sich an oder erstellen Sie ein Konto und lassen Sie sich führen.
Beispiele für zuvor unterstützte Projekte
Haben Sie eine Frage?
Wenn Sie Fragen zu Werkstattkosten oder Materialkosten haben, wenden Sie sich bitte an die dezentralisierte Abteilung des Kulturministeriums Ihres Wohnortes:
Bei Fragen zur AIA in der Auvergne-Rhône-Alpes wenden Sie sich bitte an:
- Departements 01, 26, 38, 69, 73, 74 und Metropole Lyon) - Michel GRISCELLI, Berater für bildende Künste: michel.griscelli@culture.gouv.fr
- Abteilungen 03, 07, 15, 42, 43, 63 - Thomas KOCEK, Berater für bildende Künste: thomas.kocek@culture.gouv.fr
Bei Fragen zur AIA in Burgund-Franche-Comté wenden Sie sich bitte an:
- Corinne Gambi, Beraterin für bildende Künste (Besançon): corinne.gambi@culture.gouv.fr
- Theo Chikhi, Assistent: theo.chikhi@culture.gouv.fr ; 03 81 65 72 87
- Rémy Fenzy, Kunstberater (Dijon): remy.fenzy@culture.gouv.fr
- Audrey Chenou, Assistentin: audrey.chenou@culture.gouv.fr ; 03 80 68 50 52
Bei Fragen zur AIA in der Bretagne wenden Sie sich bitte an:
- Olivier LERCH, Berater für bildende Künste: olivier.lerch@culture.gouv.fr
Bei Fragen zur AIA in Centre-Val de Loire wenden Sie sich bitte an:
- Jean-Christophe ROYOUX, Berater für bildende Künste: jean-christophe.royoux@culture.gouv.fr
Bei Fragen zur AIA in Korsika wenden Sie sich bitte an:
- Jean-Luc SARROLA, Berater für bildende Künste: jean-luc.sarrola@culture.gouv.fr
Bei Fragen zur AIA im Großosten wenden Sie sich bitte an:
- Laurent Innocenzi, Berater (Abteilungen 08, 10, 51 und 52): laurent.innocenzi@culture.gouv.fr
- Marie-Claude Nicolas, Assistentin: marie-claude.nicolas@culture.gouv.fr ; 03 26 70 36 99
- Franck Bauchard, Berater (Abteilungen 54, 55, 57 und 88): franck.bauchard@culture.gouv.fr
- Christine Ricci, Assistentin: christine.ricci@culture.gouv.fr ; 03 87 56 41 62
- Bernard Goy (Departements 67 und 68): bernard.goy@culture.gouv.fr
Bei Fragen zur AIA in Hauts-de-France wenden Sie sich bitte an:
- Eric JARROT, Berater für bildende Künste eric.jarrot@culture.gouv.fr
- Laetitia DELEFOSSE, Assistentin für bildende Kunst laetitia.delefosse@culture.gouv.fr
Bei Fragen zur AIA in der Ile-de-France wenden Sie sich bitte an:
- Stéphanie Brivois, Beauftragte für die Professionalisierung von Künstlern: stephanie.brivois@culture.gouv.fr
Bei Fragen zur AIA in der Normandie wird dringend empfohlen, sich vor Einreichung des Antrags mit dem Berater für die bildenden Künste in Verbindung zu setzen mit:
- Sylvie Bouhier: 07 64 80 61 16; sylvie.bouhier@culture.gouv.fr
Bitte geben Sie Ihre Telefonnummer an
Nachstehend finden Sie den Beschluss über die Zusammensetzung der Kommission der DRAC Normandie:
Bei Fragen zum AIC in Neu-Aquitanien wenden Sie sich bitte an:
- Joëlle MAZOYER, Verwaltungsassistentin (allgemeine Information und Fallverwaltung): joelle.mazoyer@culture.gouv.fr / 05 55 45 66 76
- Gwénaëlle DUBOST, Beraterin (Abteilung 17): gwenaelle.dubost@culture.gouv.fr / 05 49 36 30 29
- Mathieu BORDES, Berater (Abteilungen 16, 19, 23, 24, 79, 86, 87): mathieu.bordes@culture.gouv.fr / 05 55 45 66 77
- Bertrand FLEURY, Berater (Abteilungen 17, 33, 40, 47, 64): bertrand.fleury@culture.gouv.fr / 05 57 95 01 67
Bei Fragen zur AIA in Okzitanien wenden Sie sich bitte an:
- Marie-Béatrice ANGELE, Beraterin für bildende Künste marie.angele@culture.gouv.fr
- Catherine DUMON, Beraterin für bildende Künste catherine.dumon@culture.gouv.fr
Bei Fragen zur AIA im Pays de la Loire wenden Sie sich bitte an:
- Sandrine MOREAU, Beraterin für bildende Kunst sandrine.moreau@culture.gouv.fr
Bei Fragen zur AIA in der Provence-Alpes-Côte d'Azur wenden Sie sich bitte an:
- Hélène AUDIFFREN, Beraterin für bildende Kunst helene.audiffren@culture.gouv.fr
Bei Fragen zur AIA in Guadeloupe wenden Sie sich bitte an:
- Nathalie Gonthier, Kunstberaterin, Museen, Kino: nathalie.gonthier@culture.gouv.fr
Bei Fragen zur AIA in Guyana wenden Sie sich bitte an:
- Philippe BON, Berater für bildende Künste philippe.bon@culture.gouv.fr
Bei Fragen zur AIA auf La Réunion wenden Sie sich bitte an:
- Natacha PROVENSAL, Beraterin für bildende Kunst natacha.provensal@culture.gouv.fr
Bei Fragen zur AIA auf Martinique wenden Sie sich bitte an:
- Audrey PHIBEL, Beraterin für bildende Kunst audrey.phibel@culture.gouv.fr
Bei Fragen zur AIA in Mayotte wenden Sie sich bitte an:
- Benoît BAVOUSET, Berater für bildende Kunst, benoit.bavouset@culture.gouv.fr
Bei Fragen zur AIA in Saint-Barthélemy wenden Sie sich bitte an:
Bei Fragen zur AIA in Saint-Martin wenden Sie sich bitte an:
Bei Fragen zum AIC in Saint-Pierre und Miquelon wenden Sie sich bitte an:
Rosiane DE LIZARRAGE, Beraterin für bildende Kunst rosiane.de-lizarraga@culture.gouv.fr