Das Programm "Unterstützung der Urheber" besteht aus drei Teilen:
- Stipendien zur Förderung des literarischen Schaffens;
- Einrichtungen für literarische Mediation;
- Residenzen für literarische Werke.
Mit diesen Zuschüssen wird die Literatur in der Region gefördert.
Vorstellung der Vorrichtung
Was ist die Autorenhilfe?
Projekte im Bereich der literarischen Kreationen und Residenzen und der Mediation werden in dem Maße unterstützt, wie sie es ermöglichen, das literarische Schaffen in der Region Grand Est zu dynamisieren, Talente hervorzubringen und bekannt zu machen, zur Qualität und Vielfalt des literarischen Schaffens beizutragen. Der Begriff "literarisch" ist hier im weitesten Sinne zu verstehen und bezieht sich sowohl auf Illustration, Zeichnung als auch auf Text.
Diese Maßnahme umfaßt drei verschiedene Arten von Beihilfen:
- Stipendien zur Förderung des literarischen Schaffens, die ausschließlich von der Region Grand Est finanziert werden;
- Literarische Mediationsresidenzen, die gemeinsam von der Region Grand Est und der DRAC Grand Est finanziert werden;
- Residenzen für literarisches Schaffen, die gemeinsam von der Region Grand Est und der DRAC Grand Est finanziert werden.
Jedes Jahr finden drei Sitzungen statt (nur eine für Mediationsresidenzen).
Stipendien zur Unterstützung des literarischen Schaffens
Die Stipendien zur Unterstützung des literarischen Schaffens richten sich an Schriftsteller, Übersetzer, Illustratoren, Drehbuchautoren und Zeichner von TonbändernPersonen mit Wohnsitz in der Region Grand Est, die ein Projekt für eine Veröffentlichung im Auftrag eines Verlegers haben und im selben Kalenderjahr wie das Antragsjahr kein Schreibstipendium erhalten haben. Es ist notwendig, als Künstler-Autor bei der URSSAF registriert zu sein.
Förderungswürdige Projekte sind unveröffentlichte und nicht abgeschlossene Projekte von Spielfilmen (Roman, Kurzgeschichten, Theater, Poesie, Comics, Illustration) oder Nicht-Spielfilmen (Essays...), mit Ausnahme von Werken aus bestimmten Bereichen (siehe die vollständige Verordnung zum Herunterladen).
Der jährliche Höchstbetrag beträgt 5.000 €.
Residenzen für die literarische Mediation
Literarische Mediationsresidenzen sind ein neues Instrument, das gemeinsam von der Region Grand Est, dem Nationalen Buchzentrum (CNL) und der DRAC Grand Est eingerichtet wurde und sich entschieden auf die Vermittlung und Weitergabe an die Öffentlichkeit konzentriert. Damit ergänzen sie die bereits seit mehreren Jahren bestehenden kreativen Residenzen.
Das Prinzip dieser Residenzen besteht darin, ein kulturelles Programm zu präsentieren, das auf der Arbeit und Anwesenheit des Künstlers oder der Künstler und dem Aufbau einer Beziehung zum Publikum basiert. Der Mediationsaufenthalt dauert 2 bis 8 Monate und findet in der Nähe des Wohnortes oder des Arbeitsplatzes des Künstlers statt.
Die Ziele dieser Maßnahme sind:
- Unterstützung von Maßnahmen, die es ermöglichen, eine langfristige Beziehung (zwischen 2 und 8 Monaten) zwischen einem oder mehreren Autoren(en) und dem Publikum innerhalb einer kulturellen, pädagogischen oder sozialen Struktur des Großostens herzustellen;
- Förderung der Wertschätzung der Arbeit und der veröffentlichten Werke der Autoren aus dem Osten des Landes;
- Förderung von Maßnahmen zur Weitergabe an die Jugend und sogar von Maßnahmen der künstlerischen und kulturellen Bildung.
Die Residenz erfordert nicht, dass der Autor mit seinen anderen beruflichen Aktivitäten und seiner vertrauten Umgebung bricht. Es geht darum, die Wertschätzung der Autoren des Grand Est auf ihrem eigenen Territorium zu fördern und die Entwicklung literarischer Projekte zwischen einem oder mehreren Autoren des Grand Est und einer Struktur des Territoriums zu ermöglichen.
Weitere Informationen finden Sie in den folgenden Spezifikationen:
Residenzen für das literarische Schaffen
Die literarischen Residenzen werden gemeinsam von der Region Grand Est und der DRAC Grand Est finanziert. Aufbauend auf dem reichen regionalen Netzwerk kultureller Einrichtungen (Zentren, Bibliotheken...) zielt das Programm darauf ab, das literarische Schaffen in der Region Grand Est zu fördern, indem es die Entstehung von Talenten fördert und Künstler unterstützt.
Bei einer Aufenthaltsdauer von 2 bis 4 Monaten wird der Künstler 70 % seiner Zeit der Kreation widmen, die restlichen 30 % sind einem Mediationsprogramm gewidmet.
Weitere Informationen finden Sie in den folgenden Spezifikationen:
Bin ich davon betroffen(e)?
- Vereinigungen
- Privaten Unternehmen
- Lokale öffentliche Unternehmen
- EPCI mit eigener Besteuerung
- Öffentliche Einrichtungen/ staatliche Dienste
- Besonderen
Die Begünstigten
Sie richten sich an Schriftsteller, Übersetzer, Illustratoren, Drehbuchautoren und ComiczeichnerPersonen mit Wohnsitz in der Region Grand Est, die ein Projekt für eine Veröffentlichung im Auftrag eines Verlegers haben und im selben Kalenderjahr wie das Antragsjahr kein Schreibstipendium erhalten haben. Es ist notwendig, als Künstler-Autor bei der URSSAF registriert zu sein.
Kriterien für die Förderfähigkeit des Antragstellers
Als Verleger gilt die Zusammenarbeit mit einem Verleger, der folgende Kriterien erfüllt:
- Erstellung eines regelmäßigen Katalogs, der zu mindestens 50% aus Werken anderer Autoren als des Leiters der Struktur besteht;
- Vorschlag und Unterzeichnung eines ordnungsgemäßen Vertrags;
- Praxis der Pflichthinterlegung;
- Einhaltung der in der Buchkette geltenden Regeln des Gesetzes über geistiges Eigentum und der beruflichen Gepflogenheiten und insbesondere Übernahme des wirtschaftlichen Risikos durch den Herausgeber ohne finanzielle Beteiligung des Autors;
Der Autor muss nachweisen, dass er für sein literarisches Projekt zur Verfügung stehen kann, insbesondere wenn er gleichzeitig eine andere berufliche Tätigkeit ausübt.
Zwischen zwei Anträgen ist eine Wartezeit von zwei Jahren einzuhalten.
Kriterien für die Förderfähigkeit des Projekts
Bei den förderfähigen Projekten handelt es sich um unveröffentlichte und nicht abgeschlossene Projekte in den vom Nationalen Buchzentrum (CNL) unterstützten literarischen Bereichen.
Kriterien für die Nichtförderfähigkeit des Projekts
Nicht zuschussfähig sind: Handbücher, Karten, Schulmaterial, außerschulische und pädagogische Hilfsmittel; Wissenschaft; Technik und Beruf, einschließlich Recht; zeitgenössische Kunst; Spielbücher; Rollenspiele; journalistische Interviews; Kataloge, Verzeichnisse, Bibliographien, Zeitachsen ohne Begründung, Almanachs, Jahrbücher, Broschüren und Faltblätter; gängige Wörterbücher und Enzyklopädien ohne kritische Dimension: Sammlungen nicht kommentierter Quellen und Dokumente; Opernbücher und Musikpartituren; Veröffentlichung mit apologetischem oder konfessionellem Charakter; esoterisches Werk.
Die Begünstigten
Das System basiert auf der Zusammenarbeit zwischen einem Autor (Schriftsteller, Illustrator, Übersetzer,...) und einer Aufnahmeeinrichtung.
Kriterien für die Förderfähigkeit des Antragstellers
Die Hilfe richtet sich an Paare, die ausgebildet sind von:
1° Eine öffentliche oder private Trägereinrichtung in der Region Grand Est, die in der Region ansässig ist und an einem Projekt im Zusammenhang mit dem Buch arbeiten möchte:
- Referenzorte der Buchbranche, Verlage, Buchhandlungen, Bibliotheken/Mediatheken, Schriftstellerhäuser, literarische Museen;
- kulturelle Akteure und literarische Veranstaltungen, soziale und medizinisch-soziale Zentren, Gebietskörperschaften;
- alle Einrichtungen, die außerschulische Jugendliche aufnehmen, um ein Projekt zur Entdeckung des literarischen Schaffens zu initiieren;
- mit Sitz oder Hauptniederlassung im Osten;
- mehr als ein Jahr alt.
2° Einer oder mehrere Künstler (Schriftsteller, Übersetzer, Essayist, Drehbuchautor, Illustrator und Comiczeichner), die in der Region leben und arbeiten und in den letzten fünf Jahren mindestens einmal (Papier oder digital) im Auftrag des Herausgebers veröffentlicht haben.
Kriterien für die Förderfähigkeit des Projekts
Um förderfähig zu sein, müssen die vorgeschlagenen Projekte folgende Kriterien erfüllen:
- Die Struktur stellt ein Gesamtprojekt vor, das das Programm kultureller Aktionen einschließt.
- Das Gesamtprojekt muss sich über einen Zeitraum von 2 bis 8 Monaten erstrecken und eine enge Beziehung zwischen den Fachleuten des Buches, dem Publikum und dem Autor im Großraum Ost fördern.
- Das Projekt muss Zeiten der Begegnungen des Publikums mit dem Autor und seinen Werken enthalten.
- Besondere Aufmerksamkeit wird der territorialen Verankerung des Projekts und der literarischen Tragweite der vorgeschlagenen Maßnahmen gewidmet.
- Der Wohnsitz der literarischen Mediation kann einen Teil der Texterstellung oder Bestellung enthalten, dies ist jedoch keine Verpflichtung. Ist dies der Fall, so wird aus dem Gesamthaushaltsplan eine angemessene Vergütung für die Schöpfung des Urhebers hervorgehen.
- In dem Entwurf wird die zwischen dem Urheber und der Struktur geschlossene Vereinbarung erläutert, in der die Vergütungsmodalitäten nach Dauer, Art und Anzahl der Beiträge des Urhebers festgelegt sind.
Kriterien für die Nichtförderfähigkeit
Nicht förderfähig sind:
- Autoren, die im Auftrag des Autors veröffentlicht oder selbst herausgegeben werden;
- Autoren mit ständiger Verbindung zur anfragenden Struktur;
- Maßnahmen im Rahmen der regelmäßigen Tätigkeit einer Struktur.
Die Begünstigten
- Die öffentlichen oder privaten Trägereinrichtungen, die auf dem Gebiet der Region angesiedelt sind und im Bereich der Bücher tätig sind: Bibliothek der Gebietskörperschaft, Organisationsstruktur eines Buch- oder Literaturfestivals, Verlagshaus, unabhängige Buchhandlung, Fachverband für Buch- oder Lesewesen (ohne Ressourcenzentren), Gebietskörperschaft.
Andere Einrichtungen können sich an die Ausbilderdienste wenden, um ihre Berechtigung zu überprüfen. - Einzelne Künstler oder Kollektivkünstler (Schriftsteller, Übersetzer, Essayist, Drehbuchautor, Illustrator und Comiczeichner), die ihren Wohnsitz in Frankreich haben oder nicht und ein Schreib- oder Illustrationsprojekt vorschlagen, das mit einer Struktur des Grand Est-Buches entwickelt werden soll. Die Künstler haben in den letzten fünf Jahren mindestens einmal (auf Papier oder digital) als Verleger veröffentlicht.
Kriterien für die Nichtförderfähigkeit des Antragstellers
Einrichtungen, die im Übrigen bereits für Aktionen zur Aufnahme von Künstlern oder Urhebern in Wohnsitzen vereinbart wurden, sind nicht förderfähig.
Kriterien für die Förderfähigkeit des Projekts
Die förderfähigen Projekte werden als Autorenwohnheim (Residenz für literarische Schrift, Poesie, Übersetzung, Illustration) mit einer Ko-Konstruktion zwischen einem Autor und einer Trägerstruktur dienen.
Der Aufenthalt kann zwischen zwei und vier Monaten dauern. Darüber hinaus müssen andere Finanzierungsformen gesucht werden. Die Modalitäten der Anwesenheit des Autors auf dem Gebiet der Region Grand Est werden im Gesamtprojekt der Struktur festgelegt.
Die Struktur wird sicherstellen, dass eine Präsenz kontinuierlich oder regelmäßig organisiert wird. Die Dauer des Aufenthalts kann gegebenenfalls aufgeteilt werden, sofern der Antragsteller und die Einrichtung, die den Aufenthalt aufnimmt, dies schriftlich begründen und darlegen, was unternommen wird, um die Kohärenz des Projekts zu wahren.
Der Wohnsitz besteht aus einem kreativen Teil von 70 % oder mehr der Gesamtzeit des Aufenthalts und einem Teil kultureller Aktionen (einschließlich Aktionen für Jugendliche, insbesondere in Schulzeit), die höchstens 30 % der Aufenthaltsdauer ausmachen.
Verfahren
Höhe der Subvention
Die Beihilfe ist auf 5'000 € brutto begrenzt und wird in Form von Urheberrechten gezahlt. Sie wird nur von der Region Grand Est gezahlt.
Zum Zeitpunkt der Auszahlung des Zuschusses muss der Autor im Besitz des datierten und unterzeichneten Verlagsvertrags für das Projekt sein, für das die Finanzierung beantragt wird.
Modalitäten der Bewertung der Unterlagen
Die Dossiers werden nach folgenden Kriterien geprüft:
- den Werdegang des Autors und sein früheres Werk;
- die literarische und künstlerische Qualität des vorgelegten Schriftprojektes und seine literarische Ambition;
- die Bedingungen für die professionelle Veröffentlichung und Verbreitung des Projekts.
Höhe der Subvention
Die Höhe der Beihilfe hängt von der Dauer des Aufenthalts ab und ist auf 10.000 € begrenzt.
Der Beihilfebetrag wird an die Aufnahmeeinrichtung gezahlt.
Modalitäten der Bewertung der Unterlagen
Die Kriterien für die Auswahl und Analyse der Dossiers durch den Ausschuß "Literarisches Leben" lauten:
- Qualität und Originalität des Projekts für kulturelle Maßnahmen und Mediation;
- die Qualität des vorgeschlagenen pädagogischen Teils;
- die Anzahl der Begegnungen mit der Öffentlichkeit und die Vielfalt der im Rahmen des Projekts angestrebten Zielgruppen;
- die Strukturierung und Stellung des Wohnsitzes im Gesamtprojekt der Aufnahmeeinrichtung;
- Mobilisierung lokaler Partnerschaften und Suche nach Querfinanzierungen.
Besondere Aufmerksamkeit wird Projekten gewidmet, die Roaming in einem bestimmten Gebiet vorsehen.
Höhe der Subvention
Die Höhe der Beihilfe hängt von der Dauer des Aufenthalts ab und ist auf 11.200 € begrenzt.
Die Beihilfe setzt sich aus zwei verschiedenen Beträgen zusammen:
- Eine Pauschale von 2.400 € brutto pro Monat des Aufenthalts in Form von Urheberrechten an den empfangenden Autor gezahlt. Diese Vergütung kann nach zwei verschiedenen Modalitäten gezahlt werden:
- durch die Aufnahmeeinrichtung: In diesem Fall erhält die Aufnahmeeinrichtung einen Zuschuss und verwendet ihn zur Vergütung des Urhebers und verpflichtet sich somit, die entsprechenden Sozialversicherungsbeiträge entsprechend dem Steuersystem des Urhebers zu entrichten;
- von den DRAC- oder Regionalgeldgebern: In diesem Fall erhält der Urheber die Beihilfe direkt in Form von Urheberrechten, wobei die Geldgeber je nach Steuerregelung des Urhebers die entsprechenden Sozialversicherungsbeiträge zu entrichten haben.
Die Entscheidung über die Art der Vergütung muss bereits bei Einreichung des Beihilfeantrags getroffen werden. - Eine Beihilfe von maximal 400 € pro Monat der Anwesenheit, die erforderlichenfalls an die Trägerstruktur zur Übernahme der Organisationskosten (Unterkunft, Transport und Verpflegung, Planungs- und Koordinationszeit des Projekts, Kommunikation, Vermittlungsmaßnahmen) gezahlt wird. In diesem Zusammenhang wird Projekten, die Roaming in einem bestimmten Gebiet vorsehen, besondere Aufmerksamkeit gewidmet.
Modalitäten der Bewertung der Unterlagen
Die Kriterien für die Auswahl und Analyse der Dossiers durch den Ausschuß "Literarisches Leben" lauten:
- die Qualität und Originalität des Projekts der kulturellen Schöpfung und Aktion;
- die Qualität des vorgeschlagenen pädagogischen Teils;
- die Zeit, die der Autor auf dem Gebiet des Großostens verbracht hat;
- die Garantie, dass der Autor eine persönliche Schreibarbeit ausführen kann;
- die Strukturierung und Stellung des Wohnsitzes im Gesamtprojekt der Aufnahmeeinrichtung;
- Mobilisierung lokaler Partnerschaften und Suche nach Querfinanzierungen.
SITZUNG 1 (Stipendien - Residenzen für literarisches Schaffen)
- Frist für die Einreichung der Anträge: 31. März 2023, 23.59 Uhr (Pariser Zeit). Nach diesem Datum können keine Unterlagen eingereicht oder bearbeitet werden.
SITZUNG 2 (Stipendien - Residenzen für literarisches Schaffen - Residenzen für literarische Mediation)
- Frist für die Einreichung der Anträge: 30. Juni 2023, 23.59 Uhr (Pariser Zeit). Nach diesem Datum können keine Unterlagen eingereicht oder bearbeitet werden.
SITZUNG 3 (Stipendien - Residenzen für literarisches Schaffen)
- Frist für die Einreichung der Anträge: 31. Oktober 2023, 23.59 Uhr (Pariser Zeit). Nach diesem Datum können keine Unterlagen eingereicht oder bearbeitet werden.
- Laden Sie das Formular herunter und füllen Sie es aus (Download unten).
- Die Unterlagen sind gleichzeitig an die beiden folgenden Adressen zu senden, ausschließlich in elektronischer Form (E-Mail):
An die beiden folgenden Adressen für Gründungs- und Mediationsresidenzen:
- Regionaldirektion für kulturelle Angelegenheiten Grand Est (DRAC)
Zentrum für Demokratisierung und Kulturwirtschaft
Dienstleistungen Buch und Lesen
demarches.livre.lecture.drac.grandest@culture.gouv.fr - Conseil régional Grand Est
Direktion Kultur Erbe und Gedächtnis
livre@grandest.fr
An diese Adresse für Stipendien zur Förderung des literarischen Schaffens:
- Conseil régional Grand Est
Direktion Kultur Erbe und Gedächtnis
livre@grandest.fr
Haben Sie eine Frage?
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:
Für Stipendien zur Unterstützung des literarischen Schaffens
In der Region Grand-Est: livre@grandest.fr
Für Residenzen der Mediation und des literarischen Schaffens
A la DRAC Grand-Est: Zentrum der Demokratisierung und kulturellen Unstimmigkeiten
Dienstleistungen Buch und Lesen
demarches.livre.lecture.drac.grandest@culture.gouv.fr
Oder in die Region Grand-Est: livre@grandest.fr