Die geförderten Einrichtungen des Kultusministeriums sind ab 2022 verpflichtet, sich für die Bekämpfung von geschlechtsspezifischer und sexueller Gewalt und Belästigung (HSV) einzusetzen und ihren Verpflichtungen nachzukommen.
Vorstellung der Vorrichtung
Was ist der HSV-Plan?
Das Ministerium für Kultur setzt die Auszahlung seiner Finanzhilfen davon abhängig, dass die Empfänger von Finanzhilfen zur Bekämpfung von HSV (geschlechtsspezifische und sexuelle Gewalt und Belästigung) ihre Verpflichtungen einhalten. Diese Konditionalität der Beihilfen ist Teil des Plan zur Bekämpfung von HSV vom Ministerium für Kultur für darstellende und bildende Kunst vorgeschlagen.
Der Kampf gegen sexuelle und geschlechtsspezifische Gewalt wurde durch die Gesetz vom 3. August 2018, genannt "Schiappa-Gesetz". Sie stärkt insbesondere das Strafrecht für HSV und die daraus resultierenden Verurteilungen.
Jede Person oder Einrichtung, die eine Finanzhilfe des Kultusministeriums beantragt, muss künftig
- Beschreibung der Maßnahmen, die sie ergriffen hat, um ihren rechtlichen Verpflichtungen im Bereich der Prävention und der Bekämpfung von HSV nachzukommen
- sich verpflichten, Maßnahmen zur Prävention und Behandlung von HSV zu ergreifen, die im HSV-Bekämpfungsplan des Ministeriums für Kultur festgelegt sind
Möchten Sie mehr über dieses Gerät erfahren? Wir laden Sie ein, die folgenden Dokumente einzusehen:
Bin ich davon betroffen(e)?
- Vereinigungen
- Gemeinsamen
- Abteilungen
- EPCI mit eigener Besteuerung
- Öffentliche Einrichtungen/ staatliche Dienste
- Privaten Unternehmen
- Lokale öffentliche Unternehmen
- Privatpersonen (natürliche Personen mit oder ohne kulturellem Beruf)
- Regionen
Einrichtungen und natürliche Personen, die bei einer Abteilung des Ministeriums für Kultur einen Antrag auf Finanzhilfe für ein Hilfsprogramm gestellt haben, das an die Durchführung eines Plans zur Bekämpfung von HSV auf dem Gebiet der darstellenden Künste oder der bildenden Künste geknüpft ist, müssen ab 2022 einen Antrag einreichen.
Zur Erinnerung: Die fünf von der antragstellenden Struktur erwarteten Mittelbindungen sind:
- Einhaltung der gesetzlichen Verpflichtungen in Bezug auf Gesundheit, Sicherheit und sexuelle Belästigung
- Schulung von Führungskräften, Betreuern, HR-Verantwortlichen und benannten Referenten für die Spracherfassung und das Management von VHSS-Situationen ab 2022
- Sensibilisierung der Teams und Organisation der Risikoprävention
- Einrichtung eines wirksamen Meldesystems und Verarbeitung jeder eingegangenen Meldung
- Einleitung der Überwachung und Bewertung von HSV-Maßnahmen
Verfahren
Im Falle der Gewährung einer Beihilfe durch das Ministerium für Kultur wird das vom Begünstigten ausgefüllte VHSS-Formular der Finanzhilfevereinbarung oder dem Erlass beigefügt. Die Struktur wird sich verpflichten, die als «Aktionsplan der Struktur» beschriebenen Aktionen durchzuführen.
Eine detaillierte Bilanz der durchgeführten Maßnahmen wird vom Begünstigten nach Abschluss des geförderten Projekts oder jährlich für mehrjährige Zuschüsse verlangt. Die Erstellung dieser Bilanz wird die mögliche Verlängerung der Subvention beeinflussen.
- Klicken Sie unten auf der Seite auf die Schaltfläche "Zum Formular gelangen".
- Melden Sie sich an oder erstellen Sie ein Konto und lassen Sie sich führen.
Haben Sie eine Frage?
Bei Fragen zur Bekämpfung von HSV wenden Sie sich bitte an die Unterdirektion Finanz- und Allgemeine Angelegenheiten (SDAFIG):
Generaldirektion für künstlerisches Schaffen (DGCA)
Direktion Finanzen und allgemeine Angelegenheiten
demarchevhss.creation@culture.gouv.fr
01 40 15 88 32
62 Rue Beaubourg, 75003 Paris