Als Muttersprache für die einen, als Sprache des Gastlandes für die anderen, ermöglicht die französische Sprache die Kommunikation zwischen allen. Mit dem Ziel der sprachlichen Integration und der Bekämpfung des Analphabetentums unterstützt das Ministerium für Kultur Projekte und Formen der Mediation, die an Personen mit unzureichender Beherrschung der französischen Sprache angepasst sind, über das Programm Aktion Kultur und französische Sprache (ACLF).
Nach vier Zwei-Jahres-Ausgaben und mehr als achthundert Projekten, die in der gesamten Region von Menschen mit Bedarf an Französisch lernen oder üben unterstützt wurden, ACLF wird 2023 in Form eines Jahresprogramms verlängert. Eine Spende von 500.000 € wird 2023 vom Ministerium für Kultur vergeben und wird jährlich erneuert.
Vorstellung der Vorrichtung
Was ist das Jahresprogramm "Aktion Kultur und französische Sprache"?
Die Herausforderung dieses Programms besteht darin, zur Verringerung der Ungleichheiten beim Zugang zur französischen Sprache und Kultur beizutragen, indem kulturelle oder künstlerische Projekte mit Personen durchgeführt werden, die sich für den Erwerb oder die Stärkung der französischen Sprache interessieren.
Besondere Formen der Mediation müssen mit Unterstützung der Akteure der Kultur wie Eingliederung, soziokulturelles und sozio-erzieherisches Feld, Ausbildung und Gerechtigkeit geschaffen werden.
Ziele der Maßnahme
Dieses Jahresprogramm hat folgende Ziele:
- Förderung kultureller und künstlerischer Praktiken als Hebel für die Aneignung der französischen Sprache;
- Förderung der partnerschaftlichen Aktionen auf territorialer Ebene zwischen Kulturschaffenden und Fachleuten der Aneignung der französischen Sprache;
- Die Sprachen, die von Völkern ausländischer Herkunft oder Regionalsprachen gesprochen werden, aufzuwerten.
Besondere Aufmerksamkeit gilt den vorrangigen Gebieten (Stadtgebiete, ländliche Gebiete und Gebiete in äußerster Randlage).
Bin ich davon betroffen(e)?
- Vereinigungen
- Gemeinsamen
- Abteilungen
- Privaten Unternehmen
- Lokale öffentliche Unternehmen
- EPCI mit eigener Besteuerung
- Öffentliche Einrichtungen/ Staatliche Dienste
- Besonderen
- Regionen
Förderfähig sind folgende Einrichtungen:
- Kulturelle Vereinigungen und Einrichtungen, unabhängig davon, ob sie dem Staat oder den Gebietskörperschaften unterstehen, sofern sie an einer oder mehreren Einrichtungen der Nähe beteiligt sind.
- Vereinigungen und Organisationen, die Maßnahmen zum Erlernen oder Üben von Französisch als Fremdsprache und zur Bekämpfung des Analphabetismus oder zur Prävention für junge Zielgruppen einrichten.
- Die Vereinigungen der Eingliederung, des soziokulturellen und sozialpädagogischen Feldes (einschließlich Kleinkinder und Eltern), der Bildung und der Justiz
Die Begünstigten sind:
- Die Erwachsenen allophones
- Erwachsene in einer Situation des Analphabetismus
- Personen, die der Justiz unterstellt sind
- Kinder und Jugendliche mit sprachlicher Schwäche außerhalb der Schulzeit
- Jugendliche zwischen 16 und 25 Jahren ohne Qualifikation und Beschäftigung
- Minderjährige im Rahmen der Kinder- und Jugendfürsorge
Im Rahmen dieses Programms können zwei Arten von Projekten ausgewählt werden: lokale Projekte und Werkzeugprojekte mit nationaler Dimension.
Die Durchführbarkeit der Projekte und die Fähigkeit der Struktur, finanzielle und operative Partner zu mobilisieren, müssen nachgewiesen werden.
Lokalen Projekten
Lokale Projekte müssen folgende Kriterien erfüllen, um förderfähig zu sein:
- Zu einem oder mehreren der folgenden Bereiche gehören:
- Sprachkunst: Slam, Vorlesen, Eloquenz-Wettbewerbe, Improvisationsspiele, öffentliches und bürgerliches Wort, öffentliche Lesung usw.
- Schreibworkshops: Märchen, Gedichte, Comics, Buchstabierwettbewerbe usw.
- Live-Unterhaltung: Theater, Zirkus, Lied, Musik usw.
- Kino, Medien und digitale Praktiken
- Kulturerbe: Museen, historische Denkmäler und Kulturstätten, Archive, Städte und Länder der Kunst und Geschichte usw.
- Bildende Kunst
- Einbindung von Referenten mit nachgewiesener Expertise im Bereich der Kulturvermittlung und Begleitung von Personen mit Lern- und Praxisbedürfnissen im Bereich Französisch und Grundkompetenzen
- Definition der Ko-Konstruktion des Projekts zwischen sprachlichen und kulturellen Akteuren, um sprachliche Aktivitäten mit künstlerischen Aktivitäten zu verknüpfen
- Erreichen einer Gruppe von 15 bis 20 Personen (mit Ausnahme von Personen, die vor Gericht stehen, und von alleinstehenden Minderjährigen) für mindestens 6 Monate und höchstens 12 Monate
- Bewertung des sprachlichen Besitzstands (Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen für Sprachen (GER) insbesondere für Nicht-Muttersprachler)
- Eine abschließende Bewertung des Projekts und eine öffentliche Rückgabezeit oder ein Feedback, zu denen der dezentralisierte Dienst des Ministeriums für Kultur (DARC/DAC/DCJS/MAC) gegebenenfalls einzuladen ist
- Einbeziehung öffentlicher Finanzpartner (dezentralisierte staatliche Stellen, Gebietskörperschaften, öffentliche Stellen) oder privater Stellen
Es ist ratsam, sich an den dezentralen Dienst des Ministeriums für Kultur (DRAC/DAC/DCJS/MAC) zu wenden, um mehr zu erfahren.
Projekte im Bereich Werkzeuge mit nationaler Dimension
Projekte mit nationaler Dimension müssen folgende Kriterien erfüllen, um förderfähig zu sein:
- die Entwicklung digitaler Instrumente, die einem nicht abgedeckten Bedarf entsprechen, die Fortführung von Projekten, die eine mehrjährige Durchführung erfordern, und die Verbreitung von Instrumenten, die im Rahmen früherer nationaler Aufforderungen zur Einreichung von Projekten durchgeführt wurden, betreffen
- Unterstützung der Akteure der betroffenen Netzwerke (Sammlung bewährter Verfahren, Schulungspakete, Online-Tools usw.)
- Die Verbreitung und Aneignung des Instrumentariums bzw. der Instrumente durch Förderung der Vernetzung der Partner und des Transfers in benachbarten Kontexten auf andere Netze.
Die prämierten Einrichtungen dürfen nicht zwei aufeinanderfolgende Jahre am Programm teilnehmen.
Projekte, die die oben genannten Kriterien nicht erfüllen, sind nicht förderfähig.
Folgende Projekte sind ebenfalls nicht förderfähig:
- International
- Beantragung einer finanziellen Beteiligung der Zielgruppen
Verfahren
Ein Gesamtbetrag von 500.000 € wird auf die Gewinner dieses Programms aufgeteilt.
Die vom Ministerium für Kultur gewährte Beihilfe darf 60 % des Projektbudgets nicht überschreiten.
Der Zuschuss besteht aus einem Vorschuss auf die veranschlagten Kosten und/oder einer Erstattung der entstandenen Kosten.
Sie wird zwischen Juli und September auf einmal direkt auf das Konto der Struktur überwiesen.
Die Generaldelegation für die französische Sprache und die französischen Sprachen (DGLFLF) koordiniert das gesamte Programm und gibt es zurück. Sie stützt sich dabei auf einen nationalen Lenkungsausschuss, der sich aus Vertretern des Kulturministeriums und der Nationalen Agentur zur Bekämpfung des Analphabetismus (ANLI) zusammensetztAußerdem gibt es mehrere Ministerien, die sich mit der Politik der französischen Sprache und der kulturellen Demokratisierung befassen.
Das Programm wird auf regionaler Ebene von den dezentralen Dienststellen des Kultusministeriums (DRAC/DAC/DCJS/MAC) in Zusammenarbeit mit den anderen dezentralen Dienststellen des Staates geleitet.
Anträge für ein lokales Projekt werden von der dezentralen Abteilung des Kulturministeriums am Standort des Projekts geprüft.
Anträge für ein nationales Werkzeugprojekt werden von der DGLFLF geprüft.
Besondere Aufmerksamkeit gilt folgenden Bedingungen:
- Durchführbarkeit der Projekte
- Fähigkeit der Struktur, finanzielle und operative Partner zu mobilisieren
- Herstellung von Schulungsmaterialien oder Interventionskits, die leicht auf das gesamte Gebiet übertragbar sind (für Werkzeugprojekte)
- Umsetzung der kulturellen Aktionsmaßnahmen (öffentliches Lesen, darstellende Kunst, Kulturerbe, digitale Praktiken usw.) im Dienste der Beherrschung der französischen Sprache für Zielgruppen in Schwierigkeiten
- Partnerschaften mit lokalen Gebietskörperschaften, dezentralen Behörden und dem Privatsektor
- Eröffnung der Einreichung: 01. Februar 2023
- Frist für die Einreichung der Anträge: 14. April 2023, 23.59 Uhr (Pariser Zeit). Nach diesem Datum können keine Unterlagen eingereicht oder bearbeitet werden.
- Bekanntgabe der Ergebnisse: Anfang Juni 2023
- Auszahlung des Zuschusses: Juli 2023 bis September 2023
Eine Zwischenbilanz ist im ersten Quartal 2024 und eine Schlussbilanz im zweiten Halbjahr 2024 vorzulegen.
Gegebenenfalls kann die Rückzahlung des zugewiesenen Betrags an die Staatskasse am Ende der Projektbilanz verlangt werden.
- Um auf das Online-Formular zuzugreifen, klicken Sie unten auf der Seite auf die Schaltfläche "Zum Formular gehen".
- Melden Sie sich an oder erstellen Sie ein Konto und lassen Sie sich führen.
Beispiele für zuvor unterstützte lokale Projekte
- Zuschussbetrag: 3 956 EUR
- Projektbeschreibung: Dieses Projekt besteht aus der Zusammenarbeit mit Musikern und einem Tontechniker, um die Schlaflieder der Familien zu sammeln, die in einem Notunterkünfte untergebracht sind, Mit Hilfe der Französischlehrerin Fremdsprachen und der soziokulturellen Betreuerin der Universitätsklinik (Zentrum für Notunterkünfte) den Ausdruck dieser Praxis zu erarbeiten und diese Schlaflieder dann in Workshops unter der Leitung der Illustratorin Cloük ins Bild zu setzen. Das Universitätsklinikum plant auch eine Zusammenarbeit mit Familien, um ein CD-Buch zu erstellen, das Schlaflieder von Gastfamilien vereint.
- Höhe des gezahlten Zuschusses: 315 EUR
- Projektbeschreibung: Das Projekt basiert auf einem Schreibworkshop (10 Sitzungen), der von einem Mediator aus dem Buch "On a a
Marché sur la Bulle" und richtet sich an ein Publikum, das sich aus Erwachsenen zusammensetzt, die Nicht-Muttersprachler sind und sich in Analphabetismus befinden und/oder Jugendliche zwischen 16 und 25 Jahren ohne Qualifikation und ohne Beschäftigung, die vom Centre Social Georges Brassens (Creil) identifiziert wurden.
Die Arbeit wurde rund um das Thema "Geschichten des Lebens" durchgeführt, so dass jeder Teilnehmer seine Geschichte, seinen Weg teilen konnte.
Weitere Beispiele für bereits geförderte Projekte sind auf der entsprechenden Seite.
Haben Sie eine Frage?
Bei Fragen zum Programm Aktion Kultur und französische SpracheBitte wenden Sie sich an:
Allgemeine Delegation für die französische Sprache und die französischen Sprachen (DGLFLF)
Mission Sprachkenntnisse und territoriales Handeln
aaplanguefrancaise@culture.gouv.fr
01 40 15 36 69
3 rue de Valois, 75001 Paris
oder dem dezentralisierten Dienst des Kulturministeriums am Ort der Durchführung Ihres Projekts:
Noëlle Drognat-Landré: noelle.drognat-landre@culture.gouv.fr
Sylviane Jourdheuil (Dijon): sylviane.jourdheuil@culture.gouv.fr
Habiba Imaaingfen (Besançon): habiba.imaaingfen@culture.gouv.fr
Enora Oulc'hen: enora.oulchen@culture.gouv.fr
Vanessa N'Doye: vanessa.ndoye@culture.gouv.fr
Jean-Luc Sarrola: jean-luc.sarrola@culture.gouv.fr
Delphine Quéreux-Sbaï (Châlons-en-Champagne): delphine.quereux-sbai@culture.gouv.fr
Colette Gravier (Metz): colette.gravier@culture.gouv.fr
Philippe Charrier (Straßburg): philippe.charrier@culture.gouv.fr
Jacques Sauteron: jacques.sauteron@culture.gouv.fr
Cécile Hauser von Bisschop: cecile.hauser-de-bisschop@culture.gouv.fr
Françoise Dekowski: francoise.dekowski@culture.gouv.fr
Benjamin Vallée (Caen): benjamin.vallee@culture.gouv.fr
Idyll Bottois (Rouen): idyll.bottois@culture.gouv.fr
Justine Dujardin (Gironde außer Bordeaux métropole, Lot-et-Garonne, Pyrénées-Atlantiques): justine.dujardin@culture.gouv.fr
Arnaud Travade (Bordeaux métropole, Lot-et-Garonne, Pyrénées-Atlantiques): arnaud.travade@culture.gouv.fr
Jacques Deville (Charente, Charente-Maritime, Seine-Maritime, Wien): jacques.deville@culture.gouv.fr
Sandrine Pantaleao (Corrèze, Creuse, Dordogne, Haute-Vienne): sandrine.pantaleao@culture.gouv.fr
Fleur Bouillanne (Montpellier): fleur.bouillanne@culture.gouv.fr
Marie Sarah Villeroy (Toulouse): marie-sarah.villeroy@culture.gouv.fr
Séverine Boullay (Nantes und seine Metropole): severine.boullay@culture.gouv.fr
François-Xavier André (Vendée, Loire-Atlantique, Mayenne): francois-xavier.andre@culture.gouv.fr
Maria Mones: maria.mones@culture.gouv.fr
Nathalie Erny: nathalie.erny@culture.gouv.fr
Abdoulaye Keita: abdoulaye.keita@guyane.pref.gouv.fr
Katia Leloutre: katia.leloutre@culture.gouv.fr
Yolande-Salomé Toumson: yolande-salome.toumson@culture.gouv.fr
Djaouharia Mohamed: djaouharia.mohamed@culture.gouv.fr