Arbeiten Sie für die Ausstrahlung von Ultramarine-Kunst? Sie möchten Projekte über die Grenzen ihres Territoriums hinaus reisen? Möchten Sie fruchtbare Begegnungen zwischen Künstlern unterschiedlicher Herkunft fördern? Das Kulturministerium kann einen Teil Ihrer Reisekosten aus dem Fonds für den künstlerischen und kulturellen Austausch in Übersee übernehmen.
Vorstellung der Vorrichtung
Was ist der Fonds zur Förderung des künstlerischen und kulturellen Austauschs für Übersee (FEAC)?
Finanziert auf Parität mit dem Ministerium für ÜberseeDer Fonds für den künstlerischen und kulturellen Austausch (FEAC) unterstützt die künstlerischen Produktionen in Meeresnähe, indem er einen Teil ihrer Kosten für den Transport von Personen und Material übernimmt, die für Projekte erforderlich sind, die dazu beitragen,
- Verbreitung von Künstlern und Schöpfern (einschließlich Kunsthandwerk, Know-how und Design)
- Schaffung und Verbreitung von Werken, Aufführungen und des kulturellen und immateriellen Erbes im Allgemeinen
- die Durchführung von kulturellen Veranstaltungen
- Durchführung von Ausbildungsmaßnahmen für die Professionalisierung von Künstlern und Kulturschaffenden, die Kunstforschung und den technischen Bedarf
Das Programm ermöglicht auch die Finanzierung des bilateralen kulturellen Austauschs zwischen den Überseegebieten einerseits und den Ländern ihres geografischen Gebiets, der Metropole und der übrigen Welt andererseits.
Ziele der Maßnahme
Mit der Einrichtung des EAGFL im Jahr 1999 verfolgten die Ministerien für Kultur und Übersee zwei ehrgeizige Ziele:
- die Dynamik der Meereskreation auf der ganzen Welt ausstrahlen zu lassen
- Förderung der gegenseitigen Bereicherung von Künstlern aus allen Bereichen
Die gewährten Subventionen ermöglichen es, die Entfernungen zwischen teilweise weit entfernten Gebieten zu überwinden und tragen so dazu bei, eines der größten Hindernisse für die Entwicklung des künstlerischen und kulturellen Austauschs zu beseitigen.
Bin ich davon betroffen(e)?
- Vereinigungen
- Gemeinsamen
- Abteilungen
- Lokale öffentliche Unternehmen
- EPCI mit eigener Besteuerung
- Öffentliche Einrichtungen/ staatliche Dienste
- Forschungseinrichtungen
- Besonderen
- Regionen
Anträge können von Offshore- oder Metropolitaneinrichtungen gestellt werden.
Private Unternehmen sind nicht förderfähig.
Die Projekte müssen dazu beitragen,
- Verbreitung von Künstlern und Schöpfern
- Schaffung und Verbreitung von Werken, Darbietungen sowie des kulturellen und immateriellen Erbes
- die Durchführung von kulturellen Veranstaltungen
- Durchführung von Ausbildungsmaßnahmen für die Professionalisierung von Künstlern und Kulturschaffenden, die Kunstforschung und den technischen Bedarf
Die Projekte werden bevorzugt:
- die eine Partnerschaft zwischen mehreren Künstlern/Schöpfern oder kulturellen Strukturen anbieten
- noch nie Unterstützung aus dem EAGFL erhalten hat
- die einen Teil der künstlerischen und kulturellen Bildung oder der territorialen Solidarität umfasst
Der EAGFL übernimmt einen Teil der Kosten für Transport und Material der prämierten Projekte.
Die Beihilfe kann nicht als Betriebskostenzuschuss betrachtet werden.
Verfahren
Das Programm ist mit einem Betrag von 1.000.000 € ausgestattet, der zwischen dem Ministerium für Kultur und dem überseeischen Ministerium in zwei Teilen (500.000 € pro Kommission) aufgeteilt wird.
Die Höhe des Zuschusses, berechnet nach dem Budget des Projekts und im Ausschuss beschlossen, höchstens 40 % der Gesamtkosten des Projekts.
Die aus dem Fonds finanzierten Projekte werden von einer Kommission ausgewählt, die sich aus Vertretern beider Ministerien zusammensetzt. Dieser Ausschuss, der zweimal jährlich zusammentritt, stützt sich auf die Stellungnahmen und Gutachten der Direktionen für Kulturangelegenheiten oder anderer Vertreter des Staates in den betreffenden überseeischen Gebieten. Sie stützt sich auch auf den oder die Inspektoren des künstlerischen Schaffens, die für das Projekt zuständig sind.
Der Zuschuss wird wie folgt gezahlt:
- Verlagerung der Mittel auf DRAC, DAC, MAC, DCJS für das Ministerium für Kultur
- Direktzahlung an die Empfänger des Zuschusses für das überseeische Ministerium
Für das Ministerium für Kultur zahlt die DRAC den Antragstellern den Zuschuss auf einmal.
Für das überseeische Ministerium erfolgt die Auszahlung der Mittel nach Unterzeichnung der Finanzhilfeentscheidungen.
Die Projekte werden nach folgenden Kriterien ausgewählt:
- das Bestehen eines Austauschs zwischen den überseeischen Gebietskörperschaften und/oder der Metropole und/oder dem Ausland
- Art und künstlerische Qualität der künstlerischen und kulturellen Projekte der DAC/MAC
- die Professionalität des Teams und/oder der Beteiligten
- das Verhältnis der von den künstlerischen und kulturellen Strukturen beantragten Finanzhilfebeträge und die wirtschaftliche Relevanz des Projekts
- die Stellungnahmen der Kunst- und Kulturberater der Gebiete
- ihre Kohärenz mit der nationalen und territorialen Kulturpolitik
- Termine für den Ablauf der Aktionen
- Berücksichtigung der ökologischen und nachhaltigen Dimension
- das Vorhandensein oder Nichtvorhandensein eines Teils der künstlerischen und kulturellen Bildung
- der Beitrag zur kulturellen Entwicklung
Dem Entscheidungsausschuß werden nicht zur Prüfung vorgelegt:
- unvollständige Aufzeichnungen
- Projekte, die nicht den Kriterien des Gründungstextes des EAGFL entsprechen
- nach Ablauf der Anmeldefrist eingereichte Unterlagen
- Unterlagen, die nach dem Zeitpunkt der Durchführung des Projekts eingereicht wurden
Die Prüfung der Akten erfolgt in zwei Stufen: auf territorialer Ebene der Unterricht wird von den Direktionen für kulturelle Angelegenheiten (DAC/DRAC) und den Missionen für kulturelle Angelegenheiten für die überseeischen Gemeinschaften (MAC) verwaltet; auf nationaler Ebene Die Projektprüfung wird von der nationalen Kommission durchgeführt.
Ersten Ausschuss
- Einreichungsfrist: 26. Januar 2024, 23.59 Uhr (Pariser Zeit). Nach diesem Datum können keine Unterlagen mehr eingereicht oder berücksichtigt werden.
- Der Ausschuss tritt am 5. März 2024 zusammen.
- Bekanntgabe der Ergebnisse: auf Vereinfachte Verfahren, spätestens 3 Monate nach der Durchführung der Kommission zur Prüfung der Finanzhilfeanträge.
Zweiten Ausschuss
- Der Zeitplan für die zweite Kommission 2024 wird bei der ersten Kommission festgelegt.
Einreichung der Bilanz des Projekts
Die Projektbilanz muss übermittelt werden spätestens ein Jahr nach Auszahlung des Zuschusses.
Einreichung eines Antrags auf Finanzhilfe beim EAGFL
- Um zum Online-Formular zu gelangen, klicken Sie unten auf die Schaltfläche "Zum Formular (Zuschuss)".
- Melden Sie sich an oder erstellen Sie ein Konto und lassen Sie sich führen.
Insolvenz anmelden
- Um zum Online-Formular zu gelangen, klicken Sie unten auf die Schaltfläche "Zum Formular (Bilanz)".
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Beispiele für zuvor unterstützte Projekte
Höhe des Zuschusses: 7.000 €
Seit über 20 Jahren begleitet der FEAC der Verband der Publisher von Tahiti und der Inseln in der Organisation von Buchmessen auf verschiedenen Inseln des Pazifiks (Tahiti, Marquesas, Südinseln, Inseln unter dem Wind usw.).
Seit kurzem trägt der FEAC auch zur Schaffung eines Schreibwohnsitzes bei.
Höhe des Zuschusses: 12.000 €
Botschafterin eines zeitgenössischen und gemischten Tanzes, die Pariser Kompanie Difé Kako bemüht sich, Kontakte mit dem Publikum auf den Antillen, in Afrika und in Frankreich zu knüpfen, insbesondere durch das vom FEAC unterstützte Festival des Kryol-Monats.
Zuschuss für die Partnerin: 15.000 € für drei Projekte
Dank des FEAC, der einen Teil der Transportkosten der fünfzehn Komiker übernommen hat, hat die Das Große Wandertheater von Guyana konnte seine letzte Kreation spielen Bernarda Alba in Yana auf den Antillen, beim Festival d'Avignon Off und dann in einem Pariser Theater.
- Zuschussbetrag: 5000 Euro.
- Es handelt sich um die Organisation von kreativen Residenzen für Antigone auf dem Territorium von Réunion.
Haben Sie eine Frage?
Bei Fragen zum FEAC wenden Sie sich bitte an:
Ministerium für Bildung und Kultur
Generaldelegation für Übertragung, Territorien und kulturelle Demokratie
Departement der Territorien
feac@culture.gouv.fr
82 rue Saint Honoré, 75001 Paris
Ministerium für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung
Abteilung für sozialen Zusammenhalt, Gesundheit, Bildung und Kultur
feac@culture.gouv.fr
27 rue Oudinot, 75007 Paris
Generaldirektion der Überseeischen Länder und Gebiete
Unterstellte Leitung der öffentlichen Politik
feac@culture.gouv.fr
01 53 69 21 35
27 rue Oudinot, 75007 Paris
Sie können sich auch an Ihren regionalen(n) Ansprechpartner(in) wenden, dessen Kontaktdaten Sie unten finden:
- nathalie.gonthier@culture.gouv.fr (Zeitarbeitsberaterin für bildende Kunst, Museen und Kino)
- nathalie.erny@culture.gouv.fr (Beraterin für Buch und Lesen)
- laurence.selbonne@culture.gouv.fr (Beraterin für künstlerische und kulturelle Bildung)
- delphine.cammal@culture.gouv.fr (Beraterin für darstellende Kunst)
- celine.delaval@culture.gouv.fr (Musik, Tanz, Theater, Live-Unterhaltung)
- philippe.bon@culture.gouv.fr (bildende Kunst, bildende Kunst, Film, Medien)
- abdoulaye.keita@culture.gouv.fr (Buch und Lesung) und
- ludivine.pindard@culture.gouv.fr (EAC)
- johny.malarme@culture.gouv.fr
- marie-jo.lo-thong@culture.gouv.fr (Kulturelle Angelegenheiten)
- stephane.negrin@culture.gouv.fr (Theater, Kino, audiovisuelle Medien)
- guilene.tacoun@culture.gouv.fr (Musik, Tanz)
- natacha.provensal@culture.gouv.fr (bildende Kunst)
- katia.leloutre@culture.gouv.fr (Buch und Lesung)
- agnes.bretel@culture.gouv.fr (Schauspiel und regionale und internationale Zusammenarbeit)
- maguy.azerot@culture.gouv.fr (Assistentin)
- emmanuelle.charrier@polynesie-francaise.pref.gouv.fr (Leiterin der Mission)
- jacqueline.broll@culture.gouv.fr (Kreativwirtschaft, Medien und Kulturwirtschaft)
- pierre-olivier.rousset@culture.gouv.fr (Kreativ-, Industrie- und Kulturpolitik)
- annie.rogow@culture.gouv.fr (territoriale Aktion und interministerielle Politik)
- armelle.deschene@culture.gouv.fr (Bildende Kunst)
- patricia.morel@culture.gouv.fr (Tanz)
- anne.bessero@culture.gouv.fr (Musik)
- maud.coader@culture.gouv.fr (Theater und verwandte Künste)
- fabien.spillmann@culture.gouv.fr (Berater für Theater)
- adama.coulibaly@culture.gouv.fr (Koordinator)
- didier.cormier@culture.gouv.fr (Leiter der Abteilung SRC)
- catherine.deffoun@culture.gouv.fr (künstlerisches Schaffen und Öffentlichkeitsarbeit) amelie.legrix@culture.gouv.fr
- eric.lebas@culture.gouv.fr (Kulturwirtschaft und -gründung)
- claire-lyse.cammas@culture.gouv.fr
- agnes.clausse@culture.gouv.fr (Theater)
- samuel.noirtault@culture.gouv.fr (Themen Kreation, Verbreitung und Kunsthandwerk)
- alexandra.maniere@culture.gouv.fr (immaterielles Kulturerbe)
Sie können jederzeit Konkurs anmelden: