In den vom Kulturministerium akkreditierten nationalen und territorialen Hochschulen für darstellende Kunst (Musik, Theater, Zirkus, Marionette, Tanz) werden in den letzten Jahren zunehmend Forschungsaktivitäten durchgeführt. Diese neue Dynamik, die die Entwicklung der pädagogischen Modelle begleitet, wird vom Ministerium für Kultur unterstützt, das den akkreditierten Einrichtungen, die solche Projekte durchführen, einen Zuschuss gewährt.
Vorstellung der Vorrichtung
Was ist der REVES-Projektaufruf?
Das Kulturministerium wiederholt seine Aufforderung zur Einreichung von Projekten zur Unterstützung der Forschung an Hochschulen für darstellende Kunst. REVES (Forschung und Valorisierung an den Hochschulen für darstellende Künste) steht nun allen nationalen und territorialen Hochschuleinrichtungen in den Bereichen Musik, Theater, Zirkus und Marionette, Tanz, akkreditiert vom Kulturministerium.
Die Integration der Hochschulen des Kulturministeriums in das LMD-System (Bachelor, Master, Doktorat) zu Beginn des Jahres 2010 ermöglichte die Entwicklung neuer Forschungsformen. Um diese Dynamik durch die Mobilisierung aller Einrichtungen dieser Netze zu verstärken, hat die Generaldirektion für künstlerisches Schaffen daher beschlossen, diesen Aufruf zur Einreichung von Projekten fortzusetzen.
Objektiv
Der Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen für Forschung und Valorisierung an den Hochschulen für darstellende Künste (REVES) verfolgt mehrere Ziele:
- Förderung der Entwicklung der Forschung an den Hochschulen für darstellende Künste;
- Sensibilisierung der in der Ausbildung befindlichen Künstler für den Geist, die Methode und die jüngsten Forschungsergebnisse auf ihrem Gebiet;
- Förderung der Entwicklung von Forschungsprogrammen, die sich auf die künstlerische Praxis konzentrieren;
- die pädagogische Gemeinschaft der Schulen um ein Forschungsprojekt zu vereinen.
Im Jahr 2021 wurden 11 Projekte von 8 Hochschulen für darstellende Kunst eingereicht. Es wurden sechs Forschungsprojekte ausgewählt, davon drei im Bereich der Musik, zwei im Bereich des Tanzes und eines im Bereich des Theaters.
Bin ich davon betroffen(e)?
- Öffentliche Einrichtungen/ Staatliche Dienste
Die Projekte müssen von folgenden Einrichtungen eingereicht und getragen werden: nationale und territoriale Hochschulen, die nationale Diplome für Musik, Tanz, Schauspielkunst, Zirkus- und Marionettenkunst, die vom Ministerium für Kultur regelmäßig finanziert werden.
Die künstlerische(n) und wissenschaftliche(n) Projektverantwortliche(n) müssen Lehrer und/oder Mitglieder des pädagogischen Teams der genannten Einrichtungen sein supra. Die Studierenden können mitverantwortlich sein.
Das Forschungsprojekt muss sich registrieren in einer der drei folgenden Richtungen :
- Forschung über pädagogische Praktiken und Mediation
- theoretische und praktische Forschung über Schöpfungs- und Interpretationsprozesse
- Forschung über Kulturerbe und Musikkultur, Theater, Zirkus, Marionette und Choreografie
Das Forschungsprojekt muss außerdem:
- Aufnahme in das pädagogische Projekt der Schule
- eine genaue Beschreibung des Projekts, des Forschungsgegenstands, seiner Phase, seiner Steuerung, der verwendeten Protokolle und Methoden, der beteiligten Personen und der Partnereinrichtungen vorlegen
- die Entwicklung kommunikativer Elemente für die Wiedergabe der Forschung (verschiedene Veröffentlichungen und Mitteilungen, DVDs, Computersoftware, Notenbücher, Website, gedruckte oder audiovisuelle Ausgabe usw.) für die künstlerische und pädagogische Gemeinschaft vorzusehen
- mindestens eine Partnerschaft außerhalb der Einrichtung vorsehen (Forschungszentrum, kulturelle Einrichtungen, Orte der Schöpfung und/oder Verbreitung, andere Einrichtungen usw.)
- andere Finanzierungen (einschließlich Eigenmittel) vorzusehen, die sich nicht aus der Beihilferegelung ergeben
Besondere Regeln für:
- Mehrere Forschungsprojekte können von ein und derselben Einrichtung eingereicht werden, sofern die pädagogischen Teams, die sie tragen, unterschiedlich sind.
- Für bereits geförderte und abgeschlossene Projekte kann eine Verlängerung vorgeschlagen werden, wenn eine wesentlich neue oder andere Ausrichtung oder Methodik vorgeschlagen wird.
Nicht förderfähig sind Projekte:
- von Studenten im Rahmen ihrer Studiengänge entwickelt (insbesondere Vorbereitung auf Dissertation, Abschlussarbeit oder Abschlussprojekt)
- die einen direkten Prozess der Kreation oder Produktion von Shows beinhalten
- bereits unterstützt und noch in Umsetzung
Verfahren
Der beantragte Zuschuss muss zwischen 5.000 € und 10.000 € liegen. Er muss maximal 80% des Projektfinanzierungsplans ausmachen.
Die Höhe der Beihilfe für die prämierten Projekte wird für jedes Projekt innerhalb der oben festgelegten Grenzen festgelegt.
Die ausgewählten Projekte müssen einen Zuschussantrag einreichen, für den eine Finanzierungsmitteilung eingereicht wird.
Wird das Projekt, für das der Zuschuss gewährt wurde, nicht durchgeführt und/oder werden die Mittelbindungen nicht eingehalten, so wird der Zuschuss auf Antrag der Generaldirektion für künstlerisches Schaffen für alle oder einen Teil der gezahlten Beträge zurückgezahlt.
In ihrer Analyse der Bewerbungen, Die Mitglieder des Sachverständigenausschusses achten besonders auf folgende Kriterien :
- Wissenschaftliche und kulturelle Bedeutung des Forschungsprojekts
- Klarheit in der Formulierung eines Forschungsansatzes, der begründet und referenziert ist (Problematik und Methodik, Bestandsaufnahme/Stand der Technik der durchgeführten Arbeiten zum Thema, verwendete Ressourcen, Projektphase...)
- Relevanz der Partnerschaften in Bezug auf berufliche Fähigkeiten und Ressourcen für das Projekt
- Qualität der geplanten Dokumentation und Rückgabe der Forschung
- Durchführbarkeit des Projekts: Übereinstimmung der Ziele mit der Organisation, der Methodik, dem Zeitplan und den für das Projekt vorgesehenen Mitteln
- Ausgeglichenheit des Haushalts und Fähigkeit zur Mobilisierung anderer Finanzmittel
Besondere Aufmerksamkeit wird den Projekten gewidmet:
- Einbeziehung der Studierenden in die Forschung
- in Partnerschaft mit einem Ort der Kreation oder Verbreitung, mit einem akademischen Forschungsteam (akademisch, CNRS...) sowie mit Hochschulen Kultur außerhalb der darstellenden Künste
- von mehreren Hochschulen für darstellende Künste vernetzt
- Eröffnung der Einreichung: 16. Januar 2023
- Antragsfrist: 28. April 2023, 23.59 Uhr (Pariser Zeit). Nach diesem Datum können keine Unterlagen mehr eingereicht oder bearbeitet werden.
- Sitzung des Sachverständigenausschusses im Juni 2023.
- Die Ergebnisse werden Anfang Juli 2023 auf culture.gouv.de veröffentlicht und die Kandidaten erhalten eine Bestätigung oder Absage per E-Mail.
- Laden Sie die Bewerbungsunterlagen herunter und füllen Sie sie aus (siehe unten)
- Klicken Sie unten auf die Schaltfläche "Dossier einreichen". Damit können Sie Ihre Bewerbung an folgende Adresse senden: aap.recherche-ecoles-sv@culture.gouv.fr
- Die Bewerbungsunterlagen umfassen:
- die Antragsunterlagen für das Projekt in dem dafür vorgesehenen Format, ordnungsgemäß ausgefüllt (siehe unten)
- den Haushaltsvoranschlag für das Projekt in dem dafür vorgesehenen Format (Muster siehe unten)
- Zusammenfassung des Forschungsprojekts (Vorlage siehe unten)
- zusammenfassende Lebensläufe der Projektmitglieder
- die zuvor konsultierten wissenschaftlichen und pädagogischen Gremien der Einrichtung
- gegebenenfalls Unterstützungsschreiben der im Projekt genannten Partner
- gegebenenfalls Kopie der Entscheidungen über die bereits für die Durchführung des Vorhabens erhaltenen Beihilfen
Alle diese Teile müssen als Anhänge in eine komprimierte digitale Datei (.zip) übertragen werden, die wie folgt benannt werden muss: AAPREVES2023_NomStruktuurePorteuse
Der Versand darf ein Gesamtgewicht von 2 MB nicht überschreiten.
Zuvor unterstützte Projekte
Finden hier die Liste der sechs Preisträger der ersten Ausgabe.
Liste der ProdukteDie im Jahr 2022 ausgewählten
- «Bewertung und Selbstbewertung in der höheren Kunstausbildung», Projekt von Karine Saroh und Aurélie Vincq an der Hochschule für Zirkuskunst in Toulouse - Okzitanien (Esacto' Lido)
- «REPERES - Forschung über die Erfahrung der Praktiken des Ganzen und seiner Erzählungen in der Hochschulbildung», ein Projekt von Sylvie Pébrier, Vincent Lhermet, Cécile Offroy und Alexandros Marqueas für das Conservatoire National Supérieur de Musique et de Danse de Paris (CNSMDP)
Zusammensetzung des Ausschusses für'Experten der Sitzung 2022
Haben Sie eine Frage?
Bei Fragen zum Aufruf zur Einreichung von Forschungsvorhaben an Hochschulen für darstellende Künste wenden Sie sich bitte an:
Generaldirektion für künstlerisches Schaffen (DGCA)
Mission Forschung - Unter Leitung von Hoch- und Fachschulen und Forschung
aap.recherche-ecoles-sv@culture.gouv.fr
01 40 15 89 77
62 Rue Beaubourg, 75003 Paris