Vorstellung der Vorrichtung
Im Rahmen der Umsetzung der französisch-quebecischen Strategie für die Online-Auffindbarkeit französischsprachiger kultureller Inhalte hat das französische Kulturministerium (DGMIC) und das Ministerium für Kultur und Kommunikation von Quebec schließen sich zusammen und veröffentlichen eine doppelte Ausschreibung.
Mit dieser Aufforderung zur Einreichung von Bewerbungen sollen Projekte finanziert werden, die die digitale Auffindbarkeit französischsprachiger kultureller Inhalte verbessern sollen.
Was ist digitale Auffindbarkeit?
Die Auffindbarkeit eines Inhalts im digitalen Umfeld bezieht sich auf:
- Seine Verfügbarkeit im Internet
- Seine Fähigkeit, unter einer Vielzahl anderer Inhalte gefunden zu werden, ohne dass die Suche genau auf diesen Inhalt ausgerichtet ist.
Das Konzept der Auffindbarkeit ist in einem digitalen Ökosystem von entscheidender Bedeutung, das durch eine Fülle von Angeboten, die Konzentration des Vertriebs auf einige große Plattformen und die Rolle der Empfehlungsmechanismen beim Zugang zu kulturellen Inhalten gekennzeichnet ist.
Ziele der Maßnahme
Die Aufforderung zur Einreichung von Bewerbungen "Förderung der Auffindbarkeit französischsprachiger kultureller Inhalte" verfolgt zwei Hauptziele:
- Förderung der Vielfalt kultureller Inhalte
- Die Souveränität der französischsprachigen Kulturakteure durch die Förderung der französischen oder quebecischen kulturellen Inhalte und den Einsatz von Technologien, die im französischsprachigen Raum entwickelt wurden
Teil der Aufforderung zur Einreichung von Bewerbungen
Die Aufforderung zur Einreichung von Bewerbungen besteht aus zwei Teilen:
- Programmteil A: Entwicklung digitaler Initiativen zur Förderung der Auffindbarkeit von Inhalten (technologische Lösungen im Prototyping oder in der Implementierung, Datenmanagementinstrumente, Anpassung technologischer Bausteine usw.)
- Programmteil B: Entwicklung von Forschungsprojekten im Zusammenhang mit der Auffindbarkeit (Analyse der Plattformstrategien zur Deckung des Bedarfs der Zielgruppen, Entwicklung neuer Methoden zur Messung der Auffindbarkeit usw.)
Es richtet sich an Einrichtungen in Frankreich oder Quebec.
Bei den französischen Projekten umfasst der Umfang der ausgewählten Sektoren die audiovisuellen Medien, das Kino, die darstellende Kunst in allen ihren Disziplinen, die Musik in all ihren Komponenten (einschließlich der Instrumentenrechnung), die Museen und das Kulturerbe (einschließlich des archivarischen Erbes)Bildende Kunst, Design, Architektur, Kunsthandwerk, Videospiel, Buch, Presse. Auch die mit der Kommunikation und Mode verbundenen Sektoren können für den kreativen Teil ihrer Tätigkeit für diese Aufforderung in Betracht kommen.
Für Einrichtungen in Quebec müssen die Träger sicherstellen, dass sie die Kriterien und Modalitäten erfüllen, die vom Ministerium für Kultur und Kommunikation von Quebec in den entsprechenden Spezifikationen festgelegt sind, die unter der nächsten Seite.
Bin ich davon betroffen(e)?
- Vereinigungen
- Privaten Unternehmen
- Lokale öffentliche Unternehmen
- Öffentliche Einrichtungen/ staatliche Dienste
- Laboratorien für die Forschung
Anträge, die folgende Kriterien erfüllen, sind förderfähig:
- Projektträger muss ein Unternehmen, eine Vereinigung, eine öffentliche Einrichtung oder ein Forschungslabor in Frankreich oder Quebec sein
- Die Bewerbungsunterlagen müssen vollständig sein
- Das Projekt muss den in der Geschäftsordnung festgelegten Zielen entsprechen (Förderung der Vielfalt kultureller Inhalte und Stärkung der Souveränität der französischsprachigen Kulturakteure, besseres Verständnis der Online-Auffindbarkeit usw.)
Nicht förderfähig sind Projekte:
- Die ausschließlich Betriebskosten aufweisen, ohne Entwicklung einer neuen Lösung
- Tour von Shows
- Künstlerisches Schaffen ohne Entwicklung digitaler Werkzeuge
- Ausschließlich Sondierungsmissionen zur Suche nach internationalen Partnern
- Ausschließlich für die Erstellung oder Digitalisierung von Inhalten
- Erstellung oder Animation von Orten (fab lab, co-working, etc.)
- Ausbildung und Online-Kurse offen für die Massen (CLOM)
Verfahren
Die geförderten Einrichtungen erhalten für die Durchführung ihres Projekts einen Betrag von bis zu 150.000 Euro für die Ausrichtung A und 75.000 Euro für die Ausrichtung B in Form eines Zuschusses, der folgende Obergrenzen nicht überschreiten darf:
- 50% des Gesamtbudgets des Projekts (möglicherweise bis zu 70% für Projekte, die in Konsortien oder von Kleinstunternehmen/KMU eingereicht werden);
- 80% der förderfähigen Kosten, die in der Gebührenordnung aufgeführt sind.
Das Ministerium für Kultur zahlt bei Unterzeichnung des Abkommens eine erste Tranche des Zuschusses in Höhe von 70% des Gesamtbetrags der Unterstützung.
Der Rest des Zuschusses wird in der technischen und finanziellen Bilanz nach Modalitäten und Etappen gezahlt, die durch die Art des Projekts, die Dauer und die erwarteten Lieferungen bestimmt werden.
- Bewerbungsschluss: 4. Juli 2022, 23.59 Uhr (MEZ). Nach diesem Datum können keine Bewerbungsunterlagen eingereicht oder bearbeitet werden.
- Der Auswahlausschuss tritt Ende September 2022 zusammen.
- Die Ergebnisse werden den Projektträgern im November 2022 über Vereinfachte Verfahren bekannt gegeben. Die Liste der ausgewählten Projekte wird auf der Website des Ministeriums für Kultur veröffentlicht.
- Um auf das Online-Formular zuzugreifen, klicken Sie unten auf dieser Seite auf die Schaltfläche "Zum Formular gehen".
- Melden Sie sich an oder erstellen Sie ein Konto und lassen Sie sich führen.
Haben Sie eine Frage?
Bei Fragen zu den Modalitäten der Einreichung Ihrer UnterlagenBitte wenden Sie sich per E-Mail an die Delegation für Kulturunternehmen: aapdecouvrabilite@culture.gouv.fr oder telefonisch unter 01 40 15 37 77.
Die Einreichung der Anträge für das Jahr 2022 ist abgeschlossen.
Ergebnisse
Die Ergebnisse der Ausgabe 2022 der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen sind nachstehend aufgeführt: