Vorstellung der Vorrichtung
Was sind dekonzentrierte Live-Show-Hilfen (ADSV)?
Das Programm der dezentralisierten Beihilfen für die darstellende Kunst (ADSV) bildet die Grundlage der Politik des Kulturministeriums zugunsten der Künstlerteams.
Im Jahr 2021 betraf das Programm:
- 1.412 künstlerische Teams davon:
- 375 musikalische Ensembles
- 313 Ensembles von Tanz
- 724 Theater-, Zirkus- und Straßenkunstmannschaften
- 56M€ Gutschriften der dezentralen Dienststellen des Ministeriums für Kultur in der Region
- 700 qualifizierte Persönlichkeiten (Programmierer, Künstler, Akademiker usw.), die sich für die Teilnahme an beratenden Ausschüssen eingesetzt haben und mit ihren Stellungnahmen dazu beigetragen haben, die Entscheidungen zur Begleitung der dezentralisierten Dienste zu verdeutlichen
Diese Beihilfen werden durch regulatorische Texte geregelt, die in den Jahren 2021 und 2022 reformiert wurden und die Sie am Ende der Seite finden.
Ziele der Maßnahme
Das Hauptziel des Prozesses ist es, den Künstler oder das Künstlerteam in seiner kreativen Dynamik zu begleiten. Die Gewährung einer Beihilfe muss daher eine angemessene Antwort auf einen bestimmten Schritt in einer beruflichen Laufbahn sein und den unterschiedlichen Zeitdauern der Arbeit des künstlerischen Teams Rechnung tragen.
Die beiden Kategorien von Beihilfen
Zur Unterstützung der Schaffung und Verbreitung von Live-Auftritten in den Bereichen Tanz, Musik, Theater, Straßenkunst und Zirkuskunst an die Öffentlichkeit gibt es zwei Finanzhilfen: Projektunterstützung und Vertragsabschluss.
- DerBeihilfe für das Projekt ist eine punktuelle Hilfe um die Produktion einer neuen Kreation zu unterstützen oder die Wiederaufnahme oder Wiederherstellung einer Aufführung nach einer Unterbrechung zu ermöglichen.
- Der vertraglich ist eine mehrjährige Beihilfe deren Ziel es ist, auf Dauer eine dem Tätigkeitszyklus des Künstlers oder des Künstlerteams angemessene Unterstützung zu bieten. 2, 3 oder 4 aufeinanderfolgende Jahre, je nach Werdegang des Künstlers und dem Grad der Strukturierung und Reife seines künstlerischen und kulturellen Projekts, Diese Unterstützung ist für die innovativsten und künstlerisch erprobten Teams bestimmt, deren Leistungen eine nationale Ausstrahlung haben.
Um mehr über diese Hilfen zu erfahren und Ihre Berechtigung zu überprüfen, wenden Sie sich bitte vor der Einreichung eines Antrags an Ihren Referenzberater in der Region (Kontaktdaten siehe unten).
Bin ich davon betroffen(e)?
- Vereinigungen
- Gemeinsamen
- Privaten Unternehmen
- Lokale öffentliche Unternehmen
- EPCI mit eigener Besteuerung
Die Beihilfen sind für Künstler, Künstlerkollektive, Gesellschaften oder Berufsgruppen bestimmt.
Sie können zugewiesen werden an:
- ein Künstler, ein Künstlerkollektiv, eine Firma oder ein professionelles Ensemble
- ein Kunst- und Kulturunternehmen, dem Künstler, Künstlerkollektive, Gesellschaften oder Berufsgruppen, Projektplaner, vertraglich die Verantwortung für die Durchführung des betreffenden Projekts übertragen haben
Im letzteren Fall kann eine einzige Struktur die Übertragung von Projekten für mehrere Künstler, Kollektive, Gesellschaften oder Ensembles gewährleisten. Auf diese Weise kann die Struktur mehrere Dossiers einreichen, wobei darauf zu achten ist, dass die Anzahl der Anträge pro Künstler und Kalenderjahr nicht überschritten wird.
Die betreffenden Ästhetiken decken den gesamten Bereich der Schaffung von Live-Unterhaltung in Musik, Tanz, Theater und verwandten Künsten (Märchen, Marionetten, Straßenkunst, Zirkuskunst usw.) ab.
Künstler und künstlerische Teams müssen in der Lage sein, ein eigenständiges und eindeutig identifiziertes künstlerisches Projekt zu erstellen, und sie können ihren Antrag auf administrativer Ebene durch eine dritte Stelle (delegierte Produktion) oder eine gemeinsame Struktur stellen (z. B. innerhalb eines Kollektivs), mit Ausnahme von Konventionen mit 3 Jahren oder 4 Jahren in Tanz und Theater und verwandten Künsten.
Dekonzentrierte Hilfen für darstellende Künste: Musik
Die dekonzentrierten Hilfen für die darstellende Musik können Solokünstlern, Gruppen, Ensembles, Kompanien, Kollektiven, Truppen, Chören usw. der gesamten musikalischen Vielfalt zugeteilt werden: alte Musik (Mittelalter, Renaissance, Barock usw.), klassische Musik, romantische Musik, zeitgenössische Musik, verstärkte Musik (Rock, Pop, Metall, Elektro, Hip-Hop, Reggae und alle Derivate dieser Musikfamilien), Lied, Jazz, improvisierte Musik, Traditionelle Musik und Weltmusik etc. Musik kann geschrieben, gesprochen oder improvisiert werden.
Dekonzentrierte Hilfen für die darstellende Kunst: Tanz
Die dekonzentrierten Hilfen für die darstellende Tanzkunst betreffen das choreografische Feld als Ganzes: Barocktanz, zeitgenössischer Tanz, klassischer Tanz, Jazz, Hip-Hop-Tanz, moderner Tanz, Welttänze, neoklassizistischer Tanz, traditionelle Tänze usw.
Dekonzentrierte Hilfen für die darstellende Kunst: Theater
Dekonzentrierte Hilfsmittel für die darstellende Kunst in Theater, Straßenkunst und Zirkuskunst betreffen die Vielfalt der Ästhetik und Formen (Theatertheater, Bühnenschriften, Straßenkunst, Zirkuskunst, Marionetten, Objekttheater, Zeichentheater, Erzählkunst usw.), Aufführungsorte (in Theatersälen, in anderen nicht dedizierten Räumen, im öffentlichen Raum, in Zelten, zu Hause usw.) und seinem Publikum (Erwachsene, Familien, Jugendliche und Kinder usw.).
Beihilfe für das Projekt
Die Projekthilfe kann nicht mit dem Vertrag für denselben Künstler/ dasselbe Künstlerteam kombiniert werden. Sie kann jedoch mit anderen Beihilfen des Ministeriums kombiniert werden (Beihilfen für die Schaffung von Straßen- und Zirkuskünsten, Beihilfen für die Begleitung von Autoren, Forschung, Wohnheime, Beihilfen für das Schreiben von Musik usw.).
Einrichtungen, deren Haupttätigkeit der Unterricht, die Animation und die pädagogische Intervention ist, kommen nicht für dieses Programm in Betracht.
Die Träger müssen außerdem die folgenden Kriterien erfüllen:
- die Einreichung der Unterlagen ist auf einen Antrag pro Künstler, Gruppe, Team oder Gruppe und pro Kalenderjahr beschränkt
- die beiden Arten von Beihilfen (Übereinkommen und Vorhaben) können nicht über einen Zeitraum kumuliert werden
Beihilfe für das Projekt
Die Projektförderung unterstützt folgende Projekte:
- Produktion einer neuen Schöpfung
- Wiederaufnahme oder Wiederherstellung einer Show nach einer Pause
Die Aufführung (Erstaufführung oder Wiederaufnahme) der Aufführung, für die die Beihilfe gewährt wurde, muss spätestens am 31. August des auf die Beihilfezahlung folgenden Kalenderjahres erfolgen.
Um gefördert zu werden, müssen die Projekte nachweisen, dass
- vonmindestens eine Produktionspartnerschaft mit einem oder mehreren Showunternehmern
- voneine minimale Anzahl von Aufführungen zur Vertretung des geförderten Projekts
Die Anzahl der Partnerschaften und Vertretungen wird durch Erlass des Kultusministers für jede Ästhetik festgelegt.
Alle Förderkriterien für Projektbeihilfen sind in Anhang 2 des Rundschreibens am Ende der Seite nach Disziplinen aufgeschlüsselt.
Bei Projekten zum Erstellen, Wiederherstellen oder Fortsetzen muss das Team:
- mindestens 1 stabile Partnerschaft mit einem Showbusiness-Unternehmer nachweisen
- Mindestens 3 Vorstellungen innerhalb von 20 Monaten (2 für Übersee) für Musikprojekte einplanen
- Planen Sie mindestens 4 Aufführungen innerhalb von 20 Monaten (3 für Übersee oder für eine erste Anfrage) für Tanzprojekte
- mindestens 8 Aufführungen innerhalb von 20 Monaten (5 für Übersee oder für einen ersten Antrag) für Theater- und verwandte Kunstprojekte vorsehen
Bei Wiederaufbauprojekten kann die Beihilfe für frühere Gründungen gewährt werden, deren Betrieb mindestens 12 Monate nach der letzten Aufführung unterbrochen wurde.
Für Projekte, deren Besonderheiten (Ästhetik, Formate, Produktions- oder Verbreitungsbedingungen) diese Kriterien erschweren, kann auf begründeten Beschluss des Präfekten der Region eine Ausnahme gewährt werden.
Konventionell
Zweck dieser Unterstützung ist es, langfristig eine Unterstützung bereitzustellen, die an den Zyklus der Tätigkeit des Künstlers oder des Künstlerteams und sein Potenzial für mehrjährige Aktivitäten angepasst ist. Die Dauer der Beihilfe wird auf zwei, drei oder vier Jahre gestaffelt, um sie den verschiedenen Etappen der Laufbahn und den Merkmalen des künstlerischen und kulturellen Projekts anzupassen, wobei insbesondere die Forschungszeiten zu berücksichtigen sind.
Alle Kriterien für die Förderfähigkeit von Kunst- und Kulturprojekten der Teams sind in Anhang 2 des Rundschreibens unten aufgeführt.
Förderfähigkeit in Bezug auf die Bilanz
Die Kriterien für die Zulässigkeit eines Vertragsantrags (frühere Tätigkeiten und Perspektiven des künftigen künstlerischen und kulturellen Projekts) sind:
Für eine erste Anfrage
- Anzahl der Aufführungen
- Anzahl der Produktionspartner
- Anzahl der Gründungen oder Gründungstätigkeiten, wobei zuvor staatlich geförderte Projekte Vorrang haben
Musikalisch
- Für einen 2-jährigen Vertragsantragmüssen in den letzten 2 Jahren
- 2 vom Staat geförderte oder nicht geförderte Gründungen
- 20 Vorstellungen
- Für einen Vertrag Antrag von 3 Jahrenmüssen in den letzten 3 Jahren
- 2 staatlich geförderte Gründungen
- 50 Vorstellungen in mindestens 2 Regionen (40 Vorstellungen für die DOM)
- Das Team muss auch in diesem Zeitraum einen Partner mit Geld- oder Sachleistungen nachweisen.
- Für einen 4-jährigen Vertragsantragmüssen in den letzten vier Jahren durchgeführt worden sein:
- 2 staatlich geförderte Gründungen
- 70 Vertretungen in mindestens 2 Regionen (50 Vertretungen für die DOM)
- Das Team muss auch 5 Partner in diesem Zeitraum nachweisen, mit Geld- oder Sachleistungen.
Tanzend
- Für einen 2-jährigen Vertragsantragmüssen in den letzten 2 Jahren
- 2 Kreationen
- 15 Vorstellungen
- Das Team muss im gleichen Zeitraum auch 2 Partner mit Bareinlagen nachweisen.
- Für einen Antrag auf einen Vertrag mit 3 Jahren, müssen in den letzten 3 Jahren
- 2 staatlich geförderte Gründungen
- 40 Vertretungen in mindestens 2 Regionen (30 Vertretungen für die DOM)
- Das Team muss im gleichen Zeitraum auch 2 Partner mit Bareinlagen nachweisen.
- Für einen 4-jährigen Vertragsantragmüssen in den letzten vier Jahren durchgeführt worden sein:
- 2 staatlich geförderte Gründungen
- 90 Vertretungen in mindestens 2 Regionen (70 Vertretungen für die DOM)
- Das Team muss im gleichen Zeitraum auch 3 Partner mit Bareinlagen nachweisen.
In Theater und verwandten Künsten
- Für einen 2-jährigen Vertragsantragmüssen in den letzten 2 Jahren
- 2 vom Staat geförderte oder nicht geförderte Gründungen
- 25 Vorstellungen
- Das Team muss im gleichen Zeitraum auch 2 Partner mit Bareinlagen nachweisen.
- Für einen Vertrag Antrag von 3 Jahrenmüssen in den letzten 3 Jahren
- 2 staatlich geförderte Gründungen (1 für den Zirkus)
- 60 Aufführungen (50 für Zirkus, Straßenkunst und Übersee) in mindestens 2 Regionen
- Das Team muss im gleichen Zeitraum auch 2 Partner mit Bareinlagen nachweisen.
- Für einen 4-jährigen Vertragsantragmüssen in den letzten vier Jahren durchgeführt worden sein:
- 3 staatlich geförderte Gründungen (1 für den Zirkus)
- 150 Aufführungen (120 für Zirkus, Straßenkunst und Übersee) in mindestens 2 Regionen
- Das Team muss im gleichen Zeitraum auch 3 Partner mit Bareinlagen nachweisen.
Für einen Antrag auf Verlängerung
- Erreichung der Ziele der zuvor gewährten Hilfe
- Aussichten für die Zahl künftiger Gründungen oder kreativer Tätigkeiten
Förderfähigkeit des Projekts
Zusätzlich zu einer Anzahl von Kreationen, die gemeinsam mit dem dezentralen Dienst des Kultusministeriums je nach Projekt festzulegen sind, Das künstlerische und kulturelle Gesamtprojekt des Künstlers/ Teams muss eine Mindestanzahl von zukünftigen Aufführungen während der Dauer der beantragten Vereinbarung sowie von Partnern aufweisen.
Musikalisch
- Für einen 2-jährigen Vertragsantrag :
- 20 Vorstellungen in mindestens 2 Regionen
- 1 Partner mit Geld- oder Sachleistungen
- Für einen Vertrag Antrag von 3 Jahren :
- 70 Vertretungen in mindestens 2 Regionen (50 Vertretungen für die DOM)
- 2 Partner mit Geld- oder Sachleistungen
- Für einen 4-jährigen Vertragsantrag
- 110 Vertretungen in mindestens 3 Regionen (90 Vertretungen für die DOM)
- 5 Partner mit Geld- oder Sachleistungen
Tanzend
- Für einen 2-jährigen Vertragsantrag :
- 25 Vertretungen in mindestens 2 Regionen
- 3 Partner mit Bareinlagen
- Für einen Vertrag Antrag von 3 Jahren
- 70 Vertretungen in mindestens 2 Regionen (60 Vertretungen für die DOM)
- 4 Partner mit Bareinlagen
- Für einen 4-jährigen Vertragsantrag :
- 130 Vertretungen in mindestens 2 Regionen (110 Vertretungen für die DOM)
- 5 Partner mit Bareinlagen
In Theater und verwandten Künsten
- Für einen 2-jährigen Vertragsantrag :
- 50 Vorstellungen in mindestens 2 Regionen
- 3 Partner mit Bareinlagen
- Für einen Vertrag Antrag von 3 Jahren :
- 90 Aufführungen in mindestens 2 Regionen (80 Aufführungen für Zirkus, Straßenkunst und DOM)
- 4 Partner mit Bareinlagen
- Für einen 4-jährigen Vertragsantrag :
- 180 Aufführungen in mindestens 3 Regionen (150 Aufführungen für Zirkus, Straßenkunst und DOM)
- 5 Partner mit Bareinlagen
In der Phase der Prüfung des Dossiers kann der dezentralisierte Dienst des Kultusministeriums die Projekte ermitteln, die die Anwendung aller Kriterien erschweren "aufgrund der Einzigartigkeit der Ästhetik, Vorschläge für atypische Formen, Produktions- oder Verbreitungsbedingungen im Zusammenhang mit dem Rhythmus oder dem kreativen Format".
Die geförderten Einrichtungen des Kultusministeriums sind ab 2022 verpflichtet, sich für die Bekämpfung von geschlechtsspezifischer und sexueller Gewalt und Belästigung (HSV) einzusetzen und ihren Verpflichtungen nachzukommen.
Weitere Informationen finden Sie hier:
Jede Person oder Einrichtung, die einen Zuschuss vom Ministerium für Kultur beantragt, muss das entsprechende Online-Formular ausfüllen. Um Ihren VHSS-Fall einzureichen, besuchen Sie bitte:
Verfahren
Beide Arten von Beihilfen sind nicht kumulierbar.
Bei der Gewährung der Beihilfen werden Künstler und künstlerische Teams berücksichtigt, die einen kreativen Ansatz entwickeln, der sich durch besondere Risikobereitschaft und Innovation auszeichnet (Neueinschriften, Überschneidung von Disziplinarbereichen, Einsatz digitaler Werkzeuge usw.) oder durch eine Tätigkeit, die sich auf das betreffende künstlerische Feld bezieht.
Beihilfe für das Projekt
Die erwiesenen Aussichten für die Verbreitung sind ein vorrangiges Kriterium bei der Zuteilung aller Beihilfe für das Projektinsbesondere wenn der Künstler im Vorjahr eine Beihilfe erhalten hat.
Ergänzend zu den quantitativen Kriterien, die in der Förderfähigkeit detailliert aufgeführt sind, werden die Dossiers nach folgenden Leitlinien geprüft:
MusikalischBei der Projektbeihilfe handelt es sich um eine einmalige Beihilfe, die zur Erzeugung einer Schöpfung, einer Wiederbelebung oder einer Übernahme beiträgt und vorrangig dazu beiträgt,
- die Begleitung innovativer und origineller Schritte, die das musikalische Schreiben oder die Formen des Konzerts oder der Show und der Begegnung mit dem Publikum erneuern
- Unterstützung künstlerischer Ansätze, die den Ansatz der bestehenden Verzeichnisse erneuern könnten
- musikalische Ästhetiken, die sich trotz ihrer Qualität kaum verbreiten
- Werke oder Darbietungen, deren Form eine komplexe Verbreitung zur Folge hat, die aufgrund schwerer technologischer Mittel, besonders an einen Verbreitungsort angepasster Szenografien usw. durchzuführen ist.
- Werke, Programme oder Aufführungen mit großem Publikum
Darüber hinaus, in der Musik,
- Für eine erste AnfrageBesondere Aufmerksamkeit wird der beruflichen Begleitung (Aufenthalt, Begleitung, Koproduktion usw.) des Projekts und den Möglichkeiten der Verbreitung gewidmet.
- Für einen Künstler oder ein Team, das bereits eine oder mehrere Hilfe(en) erhalten hatBei der Gewährung einer neuen Beihilfe für das Projekt muss die Entwicklung seines Weges und seines Entstehungsprozesses berücksichtigt werden.
TanzendDie Projektbeihilfe ist eine einmalige Beihilfe, die dazu beiträgt,
- die Produktion einer Kreation, die einen originellen Ansatz der choreografischen Schrift und eine einzigartige künstlerische Welt zeigt. Dies gilt insbesondere für Erstanträge.
- Erstellung eines Nachschlagewerks oder einer Wiederholung (siehe Begriffsbestimmung im Glossar in Anhang 4). In diesem Fall muss man den Stellenwert dieses Stückes im Werdegang des Choreografen, der es geschaffen hat, und in der choreografischen Aktualität seiner Entstehungszeit sowie das Interesse, es dem Publikum wieder anzubieten, würdigen.
Außerdem tanzen,
- Für Teams, die bereits eine oder mehrere Hilfe(en) erhalten habenBei der Gewährung einer neuen Beihilfe werden der bisherige Werdegang, die Entwicklung der Schrift und der von dem betreffenden Choreographen produzierten Formen sowie die Aufnahme seiner früheren Leistungen berücksichtigt.
In Theater und verwandten KünstenBei der Projektbeihilfe handelt es sich um eine einmalige Beihilfe, die zur Erzeugung einer Schöpfung, einer Wiederbelebung oder einer Übernahme beiträgt und vorrangig dazu beiträgt,
- die Ermittlung und Begleitung künstlerischer Schritte, die zur Erneuerung der Verzeichnisse führen können
- Förderung von Innovation und Kreativität in dramatischen Schriften, im Zirkus und im öffentlichen Raum
- die Wiederaufnahme einer Aufführung im Repertoire der Gesellschaft, ob sie zuvor unterstützt wurde oder nicht, nach einer längeren Betriebsunterbrechung.
Darüber hinaus in Theater und verwandten Künsten,
- Für eine erste Anfragebesondere Aufmerksamkeit wird der beruflichen Begleitung (Wohnsitz, Kameradschaft, Koproduktion usw.) des Projekts und den Verbreitungsplänen gewidmet, von denen mindestens fünf Termine Gegenstand eines Veräußerungsvertrags sind oder gegebenenfalls einen Mitrealisierungsvertrag mit einem garantierten Mindestbetrag, der mindestens den Kosten der Hochebene entspricht.
Konventionell
Die Prüfung der Anträge von vertraglich wird insbesondere anhand quantitativer Kriterien durchgeführt, die je nach Kunstbereich und Art der beantragten Beihilfe variieren, sind im Folgenden (Förderfähigkeit des Projekts) aufgeführt und in Anhang 2 des Rundschreibens aufgeführt.
Unabhängig von der Disziplin wird bei der Erneuerung einer Vereinbarung die Durchführung des künstlerischen und kulturellen Projekts berücksichtigt, das im Rahmen der vorherigen Vereinbarung zwischen dem Staat und dem Begünstigten vorgesehen ist; sowie die Entwicklungsbedingungen des künstlerischen und kulturellen Projekts.
Bei der Prüfung von Anträgen auf Übereinkommen werden auch die in dem Rundschreiben aufgeführten spezifischen Kriterien für die einzelnen Disziplinen berücksichtigt, insbesondere bei der Bestimmung der Anzahl der Vertragsjahre:
MusikalischBei der Prüfung der Anträge ist die geeignetste Vertragslaufzeit (Modulation) festzulegen und insbesondere bei den ersten Anträgen die Erfüllung folgender Bedingungen zu beurteilen:
- die Fähigkeit, sein künstlerisches Anliegen zu entwickeln, zu diversifizieren und zu festigen und sich langfristig zu entwickeln
- die Strukturierung und Stabilität des künstlerischen, administrativen und technischen Teams und seine Fähigkeit, die Beschäftigung zu konsolidieren
- die Fähigkeit, ein Gebiet als kulturellen Akteur zu investieren und sein Engagement durch die Zusammenarbeit mit kulturellen, sozialen, pädagogischen und wirtschaftlichen Akteuren zu entwickeln und zu diversifizieren
- die Ausgewogenheit der Ausstrahlung zwischen neuen Programmen und der Übernahme bereits vorgestellter Werke
- die Fähigkeit, neue Formen des Konzerts zu erforschen oder die Begegnung zwischen Musikgenres oder mit anderen künstlerischen Bereichen zu fördern
- hat die Fähigkeit, Produktionspartner zu diversifizieren und zu binden und regelmäßig und strukturiert in nationalen und internationalen Verbreitungsnetzen präsent zu sein, indem es Touren und Serien entwickelt
- einen Bericht an die aufgebaute Öffentlichkeit, unterstützt durch ein Kulturaktionsprogramm
- ein ausgewogenes Management zwischen den Betriebskosten und den künstlerischen Kosten
- regelmäßige Unterstützung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften und Förderung des Mäzenatentums.
Besondere Aufmerksamkeit kann den Teams gewidmet werden, die mit anderen Künstlern oder Teams zusammenarbeiten möchten.
TanzendIn der mehrjährigen Vereinbarung ist es wichtig, die Ziele, die Dauer und die Höhe der Finanzhilfe des Übereinkommens an die Art und den Umfang der kreativen Tätigkeiten sowie an das Tempo der Kreation des Künstlers oder der Gesellschaft anzupassen. So muss bei der Prüfung der Anträge die geeignetste Vertragsdauer (Modulation) nach folgenden Kriterien für einen ersten Antrag bestimmt werden: Beurteilung des bestätigten Charakters der Künstler, Kollektive oder Gesellschaften im Hinblick auf die künstlerische Einzigartigkeit; die Vitalität des Projekts, die Fähigkeit, langfristig zu planen, die Stärke des administrativen und technischen künstlerischen Teams und seine Fähigkeit, die Beschäftigung zu strukturieren und zu konsolidieren; die Fähigkeit, zur Entwicklung der Struktur der regionalen, nationalen und internationalen choreografischen Landschaft beizutragen; wird auch die Durchführbarkeit des künstlerischen und kulturellen Projekts sowie seine Berücksichtigung des Umweltschutzes geprüft.
Künstler, die von einer beauftragten Produktion begleitet werden (durch ein Produktionsbüro oder eine Sendeanstalt), können einen Vertrag für zwei Jahre die Zeit, ihre Tätigkeit in einem unabhängigen Unternehmen zu strukturieren.
Der Vertrag über drei und vier Jahre zielt darauf ab, künstlerische Teams zu unterstützen, die viele Partner mobilisieren und ein beträchtliches Beschäftigungsvolumen generieren.
Ein Vertragslaufzeit von vier Jahren wird einem künstlerischen Team zugewiesen, dessen Fähigkeit, seine Arbeit zu verbreiten, internationale Partnerschaften zu entwickeln und eine Ressource für aufstrebende Künstler zu schaffen, erwiesen ist. Es kann auch an ein künstlerisches Team vergeben werden, das in seinem künstlerischen und kulturellen Projekt eine umfangreiche Forschungszeit in Verbindung mit der Schaffung und Verbreitung seines Repertoires vorsieht.
In Theater und verwandten KünstenBei der Prüfung von Anträgen auf Anwendung eines Tarifvertrags ist die geeignetste Vertragslaufzeit (Modulation) unter Berücksichtigung folgender Faktoren zu bestimmen:
- Der Vertrag für zwei Jahre zielt darauf ab, ein Team in einer Übergangsphase seines Weges zu begleiten, insbesondere bei der Durchführung eines großen künstlerischen Projekts, das eine zweijährige Begleitung rechtfertigt; die Entwicklung eines künstlerischen Projekts; Konsolidierung der Einbindung in Berufsnetzwerke, administrative Strukturierung, strukturiertes Forschungsprojekt; Entwicklung des Projekts im Hinblick auf Umfang der Aktivitäten und Partnerschaften (Wachstum oder Verlangsamung der Tätigkeit, Einstellung der Tätigkeit oder schrittweiser Austritt aus der Vereinbarung).
Damit dieser Vertrag eine Übergangsphase auf einem Weg bleibt, kann diese Beihilfe für zwei Jahre nur einmal hintereinander verlängert werden.
Künstler, die von einer beauftragten Produktion begleitet werden (durch ein Produktionsbüro oder eine Sendeanstalt), können einen zweijährigen Vertrag beantragen, um ihre Tätigkeit innerhalb einer unabhängigen Gesellschaft zu strukturieren. - Der Vertrag über drei und vier Jahre zielt darauf ab, unabhängige Teams zu unterstützen, die viele Partner und ein beträchtliches Beschäftigungsvolumen mobilisieren. Das dreijährige Abkommen zielt darauf ab, künstlerische Teams zu begleiten, deren Reife und innovativer Charakter des künstlerischen Projekts erwiesen sind und sich in einer landesweiten Verbreitung und Strukturierung niederschlagen.
- Der Vertrag für vier Jahre zielt ausschließlich auf die Begleitung der wenigen Teams ab, die nachweislich Projekte und Partnerschaften mit einer Sichtbarkeit von vier Jahren nach Antragstellung haben, zahlreiche Partner, auch international, mobilisieren und ein beträchtliches dauerhaftes Beschäftigungsvolumen schaffen; und deren Produktionen besonders lange Montagen und Arbeitszeiten (Schreiben, Recherchieren, Proben usw.) erfordern (z.B. im Zirkus).
In der Phase der Prüfung des Dossiers können die dezentralen Dienststellen des Ministeriums für Kultur Projekte ermitteln, die die Anwendung aller Kriterien erschweren «aufgrund der Einzigartigkeit der Ästhetik, Vorschläge von atypischen Formen, Produktions- oder Verbreitungsbedingungen in Bezug auf den Rhythmus oder das Format der Schöpfung».
Verwaltungsmäßige Zulässigkeit
Nach Eingang der Anträge ist jede dezentralisierte Dienststelle des Kultusministeriums für die Prüfung der administrativen Zulässigkeit der in ihrem Hoheitsgebiet liegenden Akten zuständig, wobei sie sich vergewissert,
- die Vollständigkeit der Unterlagen
- die Einhaltung des rechtlichen Rahmens für die Ausübung der antragstellenden Unternehmen
- die Förderfähigkeit des Antrags im Hinblick auf die im Erlass vom 16. Dezember 2021 festgelegten und im Rundschreiben genannten Kriterien.
In diesem Schritt werden alle zulässigen Anträge ermittelt, die dem Beratenden Ausschuss vorgelegt werden können.
Prüfung durch den Sektorberater
Ist der Antrag zulässig, Zwischen dem Fachberater der dezentralisierten Abteilung des Kultusministeriums und dem Künstler oder dem künstlerischen Team ist eine Austauschzeit erforderlich, damit dieser seine Arbeit vorstellt und zusätzliche Informationen liefert, die für die Prüfung des Antrags nützlich sind.
Der Sektorberater wird alle Anträge unter ihren verschiedenen Aspekten (künstlerische, kulturelle, partnerschaftliche, budgetäre, soziale, künstlerische und frühere Anträge usw.) prüfen. Auf dieser Grundlage ermittelt er die Teams, die gegebenenfalls aufgefordert werden, ihre Arbeit in einer Anhörung vorzustellen.
Stellungnahme des Beratenden Ausschusses
Die dezentralisierte Dienststelle des zuständigen Kulturministeriums beruft den Ausschuss zur Stellungnahme ein. Diese beratenden Stellungnahmen werden durch eine Gegenüberstellung der Standpunkte in die Analyse des dezentralisierten Dienstes des Kultusministeriums einfließen, der die Projekte identifizieren wird, die eine Mehrheit der Befürworter gefunden haben.
Entscheidung des Ministeriums für Kultur
Der dezentralisierte Dienst des Ministeriums für Kultur wird außerdem die Durchführbarkeit des Projekts und die Zweckmäßigkeit der Unterstützung im Hinblick auf andere Anträge, den ihm zur Verfügung stehenden Haushalt und die verfolgten Prioritäten der öffentlichen Politik beurteilen; mit besonderem Augenmerk auf die Vielfalt der Ästhetik, die Wahrung der Parität und die Unterstützung der Beschäftigung.
Die Empfänger einer Projektbeihilfe müssen eine Bilanz der Durchführung erstellen spätestens 1 Jahr nach Erhalt der Beihilfe. Anhand dieser Bilanz soll die Produktion und die Verbreitung beurteilt werden.
Im Rahmen des Vertrags wird der Begünstigte bei seinen jährlichen Finanzhilfeanträgen Angaben machen, anhand derer die Entwicklung seines Projekts beurteilt und der Austausch mit dem Referenzberater gefördert werden kann. Diese regelmäßige Bewertung der Umsetzung der Ziele der mehrjährigen Vereinbarung wird es ermöglichen, den gezahlten Betrag gegebenenfalls anzupassen.
Darüber hinaus erstellt der Begünstigte spätestens sechs Monate vor Ablauf der Vereinbarung eine qualitative und quantitative Bilanz, in der die Tätigkeiten und die Verwirklichung der in der mehrjährigen Referenzvereinbarung festgelegten Ziele dargelegt sind. Zusätzlich zu den Daten, die dem dezentralen Dienst des Ministeriums für Kultur jährlich zur Verfügung gestellt werden, Diese Bilanz erfordert einen reflexiven Ansatz und eine kritische und begründete Beurteilung des Künstlers oder des Künstlerteams über den während der Dauer der Convention erreichten Verlauf und seine Projektionsfähigkeiten für die kommenden Jahre. Diese Bilanz muss vom Branchenberater begutachtet und mit dem Künstler oder dem Künstlerteam ausgetauscht werden, die sich auf ein Bündel von Kriterien und Indikatoren stützen.
Den genauen Zeitplan für Ihre DRAC/DAC entnehmen Sie bitte den untenstehenden regionalen Informationen.
- Vor der Einreichung müssen Sie sich an Ihre dezentralisierte Abteilung des Kultusministeriums (DRAC/DAC) wenden, um die Zulässigkeit Ihres Antrags zu überprüfen und Sie auf der Grundlage der Bewertung des Projekts (Projektunterstützung) oder des Gesamtprojekts des Künstlers/Teams (Vereinbarung) zu orientieren.
- Füllen Sie das Formular zur Erklärung der Verpflichtungen aus, die im Kampf gegen geschlechtsspezifische und sexuelle Gewalt und Belästigung (HSV) eingegangen sind, indem Sie auf die Schaltfläche "Zum Formular gelangen" unten klicken.
- Um auf das Online-Formular zuzugreifen und Ihre Anfrage für dekonzentrierte Live-Auftritte einzureichen, klicken Sie auf die Schaltfläche für Ihre Situation unten.
- Melden Sie sich an oder erstellen Sie ein Konto und lassen Sie sich führen.
Das Schweigen über einen Beihilfeantrag von mehr als 9 Monaten gilt als ablehnende Entscheidung.
Beispiele für zuvor unterstützte Projekte
Werden bald verfügbar sein.
Haben Sie eine Frage?
Wenn Sie Fragen zu dekonzentrierten Hilfen für die darstellende Kunst haben, wenden Sie sich bitte vorrangig an den dezentralen Dienst des Kultusministeriums (DRAC/DAC), dessen Kontaktdaten unten aufgeführt sind, oder an
Generaldirektion für künstlerisches Schaffen (DGCA)
Delegationen für Musik, Tanz, Theater und verwandte Künste
demarches-sv-dgca@culture.gouv.fr
01 40 15 80 00
182 rue Saint-Honoré, 75001 Paris
Nachfolgend finden Sie die Modalitäten für die Einreichung und die Kontakte je nach Ort der Durchführung Ihres Projekts. Bitte beachten Sie die folgenden regionalen Informationen, um den Zeitplan der DRAC oder DAC für Sie zu erfahren.
TANZ - Hilfe zum Projekt
Kalender
- Eröffnung des Dossiers: Juni 2023.
- Einreichungsfrist: 31. Oktober 2023, 23:59 Uhr (Pariser Zeit). Nach diesem Datum können keine Unterlagen mehr eingereicht oder berücksichtigt werden.
- Sitzung des Ausschusses: Februar 2024.
Haben Sie eine Frage?
Bei Fragen zur Unterstützung des Projekts Tanz in der Auvergne-Rhône-Alpes wenden Sie sich bitte an:
- Yoann DEVUN, Berater für Tanz und Zirkuskunst, yoann.devun@culture.gouv.fr / 04 72 00 44 63
- Stéphanie LAFFORGUE, Verwaltungsassistentin, stephanie.lafforgue@culture.gouv.fr
TANZ - Vertrag zur Gründung
Kalender
- Eröffnung des Dossiers: Juni 2023.
- Einreichungsfrist: 31. Oktober 2023, 23:59 Uhr (Pariser Zeit). Nach diesem Datum können keine Unterlagen mehr eingereicht oder berücksichtigt werden.
- Sitzung des Ausschusses: Februar 2024.
Haben Sie eine Frage?
Bei Fragen zum Tanzvertrag in der Auvergne-Rhône-Alpes wenden Sie sich bitte an:
- Céline TISSOT, Verwaltungskoordinatorin: celine.tissot@culture.gouv.fr
- Yoann DEVUN, Berater für Tanz und Kunst des Zirkus und Stéphanie LAFFORGUE, Verwaltungsassistentin: tänze.drac.ara@culture.gouv.fr
MUSIK - Hilfe zum Projekt
Kalender
- Eröffnung des Dossiers: Juni 2023.
- Einreichungsfrist: 31. Oktober 2023, 23:59 Uhr (Pariser Zeit). Nach diesem Datum können keine Unterlagen mehr eingereicht oder berücksichtigt werden.
- Sitzung des Ausschusses: März 2024.
Haben Sie eine Frage?
Bei Fragen zur Unterstützung des Musikprojekts Auvergne-Rhône-Alpes wenden Sie sich bitte an:
- Isabelle COMBOURIEU, Musikberaterin (für die Departements: 03, 07, 15, 42, 43, 63), isabelle.combourieu@culture.gouv.fr
- Ludivine PLASSAIS, Assistant-manager Musik (für die Abteilungen: 03, 07, 15, 42, 43, 63), ludivine.plassais@culture.gouv.fr
- Fabrice MAZZOLINI, Musikberater (für die Abteilungen: 01, 26, 38, 69, 73, 74)
- Stéphanie LAFFORGUE, Verwaltungsassistentin, stephanie.lafforgue@culture.gouv.fr
MUSIK - Vertrag zur Gründung
Kalender
- Eröffnung des Dossiers: Juni 2023.
- Einreichungsfrist: 31. Oktober 2023, 23:59 Uhr (Pariser Zeit). Nach diesem Datum können keine Unterlagen mehr eingereicht oder berücksichtigt werden.
- Sitzung des Ausschusses: März 2024.
Haben Sie eine Frage?
Bei Fragen zum Musikvertrag in der Auvergne-Rhône-Alpes wenden Sie sich bitte an:
- Céline TISSOT, Verwaltungskoordinatorin: celine.tissot@culture.gouv.fr
- Isabelle COMBOURIEU, Musikberaterin (für die Abteilungen: 03, 07, 15, 42, 43, 63), Ludivine PLASSAIS, Assistentin-Managerin Musik (für die Abteilungen: 03, 07, 15, 42, 43, 63), Fabrice MAZZOLINI, Musikberater (für die Abteilungen: 01, 26, 38, 69, 73, 74), Stéphanie LAFFORGUE, Verwaltungsassistentin: musique.drac.ara@culture.gouv.fr
THEATER - Unterstützung des Projekts
Kalender
- Eröffnung des Dossiers: Juni 2023.
- Einreichungsfrist: 31. Oktober 2023, 23:59 Uhr (Pariser Zeit). Nach diesem Datum können keine Unterlagen mehr eingereicht oder berücksichtigt werden.
- Sitzung des Ausschusses: März 2024.
Haben Sie eine Frage?
Kontakte zum Hinzufügen.
THEATER - Vertrag zur Gründung
Kalender
- Eröffnung der Antragseinreichung: 6. Februar 2023.
- Einreichungsfrist: 07. April 2023, 23.59 Uhr (Pariser Zeit). Nach diesem Datum können keine Unterlagen mehr eingereicht oder berücksichtigt werden.
- Sitzung des Ausschusses: Juni 2023.
Haben Sie eine Frage?
Bei Fragen zu den Konventionen Theater, Straßenkunst und Zirkuskunst in der Auvergne-Rhône-Alpes wenden Sie sich bitte an:
- Céline TISSOT, Verwaltungskoordinatorin: celine.tissot@culture.gouv.fr
- Flavie LEJEMTEL, Beraterin Theater, Straßenkunst und Marionettenkunst (für die Departements: 03-15-42-43-63), Edith FROBERT, Verwaltungsassistentin, Theater, Straßenkunst und Marionettenkunst (für die Departements: 03-15-42-43-63)Jérémie VILLAUME, Rat Theater, Straßenkunst und Marionettenkunst (für die Departements: 01, 07, 26, 38, 69, 73, 74), Yoann DEVUN, Berater Tanz und Zirkuskunst, Stéphanie LAFFORGUE, Assistentin-Manager: theatre.drac.ara@culture.gouv.fr
TANZ - Hilfe zum Projekt
Kalender
- Eröffnung der Antragseinreichung: 24. Juli 2023.
- Einreichungsfrist: 13. Oktober 2023, 23.59 Uhr (Pariser Zeit). Nach diesem Datum können keine Unterlagen mehr eingereicht oder berücksichtigt werden.
- Sitzung des Ausschusses: 16. und 17. November 2023.
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Kontakte zum Hinzufügen.
TANZ - Vertrag zur Gründung
Kalender
- Eröffnung der Antragseinreichung: 24. Juli 2023.
- Einreichungsfrist: 13. Oktober 2023, 23.59 Uhr (Pariser Zeit). Nach diesem Datum können keine Unterlagen mehr eingereicht oder berücksichtigt werden.
- Sitzung des Ausschusses: 16. und 17. November 2023.
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Bei Fragen zum Tanzvertrag in Burgund-Franche-Comté wenden Sie sich bitte an:
- Alexandre HAILLOT, Rat für Musik und Tanz, alexandre.haillot@culture.gouv.fr
- Fabienne MARCOT, Verwaltungsassistentin, Theater, Zirkus, Marionette, Straßenkunst/ Musik und Tanz ( Abteilungen 25-39-70-90), fabienne.marcot@culture.gouv.fr ; 03 81 65 72 78
- Charline VIGNERON, Beraterin Musik und Tanz, charline.vigneron@culture.gouv.fr,
- Sophie RENARD, Verwaltungsassistentin, Theater, Zirkus, Marionette, Straßenkunst/ Musik und Tanz (Abteilungen 21-58-71-89), sophie.renard@culture.gouv.fr ; 03 80 68 50 38
MUSIK - Hilfe zum Projekt
Kalender
- Eröffnung der Antragseinreichung: 24. Juli 2023.
- Einreichungsfrist: 13. Oktober 2023, 23.59 Uhr (Pariser Zeit). Nach diesem Datum können keine Unterlagen mehr eingereicht oder berücksichtigt werden.
- Sitzung des Ausschusses: 11. und 12. Dezember 2023.
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Bei Fragen zur Unterstützung des Musikprojekts in Burgund-Franche-Comté wenden Sie sich bitte an:
- Alexandre HAILLOT, Rat für Musik und Tanz, alexandre.haillot@culture.gouv.fr
- Fabienne MARCOT, Verwaltungsassistentin, Theater, Zirkus, Marionette, Straßenkunst/ Musik und Tanz (Abteilungen 25-39-70-90), fabienne.marcot@culture.gouv.fr ; 03 81 65 72 78
- Charline VIGNERON, Beraterin Musik und Tanz, charline.vigneron@culture.gouv.fr,
- Sophie RENARD, Verwaltungsassistentin, Theater, Zirkus, Marionette, Straßenkunst/ Musik und Tanz (Abteilungen 21-58-71-89), sophie.renard@culture.gouv.fr ; 03 80 68 50 38
MUSIK - Vertrag zur Gründung
Kalender
- Eröffnung der Antragseinreichung: 24. Juli 2023.
- Einreichungsfrist: 13. Oktober 2023, 23.59 Uhr (Pariser Zeit). Nach diesem Datum können keine Unterlagen mehr eingereicht oder berücksichtigt werden.
- Sitzung des Ausschusses: 11. und 12. Dezember 2023.
Haben Sie eine Frage?
Bei Fragen zum Musikvertrag in Burgund-Franche-Comté wenden Sie sich bitte an:
- Alexandre HAILLOT, Rat für Musik und Tanz, alexandre.haillot@culture.gouv.fr
- Fabienne MARCOT, Verwaltungsassistentin, Theater, Zirkus, Marionette, Straßenkunst/ Musik und Tanz (Abteilungen 25-39-70-90), fabienne.marcot@culture.gouv.fr ; 03 81 65 72 78
- Charline VIGNERON, Beraterin Musik und Tanz, charline.vigneron@culture.gouv.fr,
- Sophie RENARD, Verwaltungsassistentin, Theater, Zirkus, Marionette, Straßenkunst/ Musik und Tanz (Abteilungen 21-58-71-89), sophie.renard@culture.gouv.fr ; 03 80 68 50 38
THEATER - Unterstützung des Projekts
Kalender
- Eröffnung der Antragseinreichung: 24. Juli 2023.
- Einreichungsfrist: 13. Oktober 2023, 23.59 Uhr (Pariser Zeit). Nach diesem Datum können keine Unterlagen mehr eingereicht oder berücksichtigt werden.
- Sitzung des Ausschusses: 18. und 19. Januar 2024.
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Bei Fragen zur Unterstützung des Projekts Theater, Straßenkunst und Zirkuskunst in Burgund-Franche-Comté wenden Sie sich bitte an:
- Fabien SPILLMANN, Rat Theater, Zirkus, Marionette, Straßenkunst, fabien.spillmann@culture.gouv.fr
- Fabienne MARCOT, Verwaltungsassistentin, Theater, Zirkus, Marionette, Straßenkunst/ Musik und Tanz (Abteilungen 25-39-70-90), fabienne.marcot@culture.gouv.fr ; 03 81 65 72 78
- Sophie RENARD, Verwaltungsassistentin, Theater, Zirkus, Marionette, Straßenkunst/ Musik und Tanz (Abteilungen 21-58-71-89), sophie.renard@culture.gouv.fr ; 03 80 68 50 38
THEATER - Vertrag zur Gründung
Kalender
- Eröffnung der Einreichung der Anträge: April 2023.
- Einreichungsfrist: 12. Juni 2023, 23.59 Uhr (Pariser Zeit). Nach diesem Datum können keine Unterlagen mehr eingereicht oder berücksichtigt werden.
- Sitzung des Ausschusses: 20. und 21. September 2023.
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Bei Fragen zu den Konventionen Theater, Straßenkunst und Zirkuskunst in Burgund-Franche-Comté wenden Sie sich bitte an:
- Fabien SPILLMANN, Rat Theater, Zirkus, Marionette, Straßenkunst, fabien.spillmann@culture.gouv.fr
- Fabienne MARCOT, Verwaltungsassistentin, Theater, Zirkus, Marionette, Straßenkunst/ Musik und Tanz (Abteilungen 25-39-70-90), fabienne.marcot@culture.gouv.fr ; 03 81 65 72 78
- Sophie RENARD, Verwaltungsassistentin, Theater, Zirkus, Marionette, Straßenkunst/ Musik und Tanz (Abteilungen 21-58-71-89), sophie.renard@culture.gouv.fr ; 03 80 68 50 38
TANZ - Hilfe zum Projekt
Informationen werden nicht übermittelt.
TANZ - Vertrag zur Gründung
Informationen werden nicht übermittelt.
MUSIK - Hilfe zum Projekt
Informationen werden nicht übermittelt.
MUSIK - Vertrag zur Gründung
Informationen werden nicht übermittelt.
THEATER - Unterstützung des Projekts
Kalender
- Eröffnung des Dossiers: September 2023.
- Einreichungsfrist: 15. November 2023, 23:59 Uhr (Pariser Zeit). Nach diesem Datum können keine Unterlagen mehr eingereicht oder berücksichtigt werden.
- Ausschusssitzung: Anfang 2024.
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Bei Fragen zur Unterstützung des Projekts Theater, Straßenkunst und Zirkuskunst in der Bretagne wenden Sie sich bitte an:
- Jean-Christophe BAUDET, Rat Theater, Zirkus, Marionette, Straßenkunst, jean-christophe.baudet@culture.gouv.fr
- Axelle VILLIN, Assistentin-Manager Theater, Zirkus, Marionette, Straßenkunst, axelle.villin@culture.gouv.fr
THEATER - Vertrag zur Gründung
Kalender
- Eröffnung der Einreichung der Dossiers: Mai 2023.
- Einreichungsfrist: 15. Juni 2023, 23.59 Uhr (Pariser Zeit). Nach diesem Datum können keine Unterlagen mehr eingereicht oder berücksichtigt werden.
- Sitzung des Ausschusses: September 2023.
Haben Sie eine Frage?
Bei Fragen zu den Konventionen Theater, Straßenkunst und Zirkuskunst in der Bretagne wenden Sie sich bitte an:
- Jean-Christophe BAUDET, Rat Theater, Zirkus, Marionette, Straßenkunst, jean-christophe.baudet@culture.gouv.fr
- Axelle VILLIN, Assistentin-Manager Theater, Zirkus, Marionette, Straßenkunst, axelle.villin@culture.gouv.fr
TANZ - Hilfe zum Projekt
Kalender
- Eröffnung des Dossiers: Juli 2023.
- Einreichungsfrist: 31. Oktober 2023, 23:59 Uhr (Pariser Zeit). Nach diesem Datum können keine Unterlagen mehr eingereicht oder berücksichtigt werden.
- Sitzung des Ausschusses: Januar/Februar 2024.
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Bei Fragen zur Unterstützung des Projekts Tanz im Centre-Val de Loire wenden Sie sich bitte an:
- Jérôme BLOCH, Berater Tanz, Musik und Fachunterricht, jerome.bloch@culture.gouv.fr
- Elise POUGET, Verwaltungsassistentin, Musik und Tanz, elise.pouget@culture.gouv.fr
TANZ - Vertrag zur Gründung
Kalender
- Eröffnung des Dossiers: Juli 2023.
- Einreichungsfrist: 31. Oktober 2023, 23:59 Uhr (Pariser Zeit). Nach diesem Datum können keine Unterlagen mehr eingereicht oder berücksichtigt werden.
- Sitzung des Ausschusses: Januar/Februar 2024.
Haben Sie eine Frage?
Bei Fragen zum Tanzvertrag im Centre-Val de Loire wenden Sie sich bitte an:
- Jérôme BLOCH, Berater Tanz, Musik und Fachunterricht, jerome.bloch@culture.gouv.fr
- Elise POUGET, Verwaltungsassistentin, Musik und Tanz, elise.pouget@culture.gouv.fr
MUSIK - Hilfe zum Projekt
Kalender
- Eröffnung des Dossiers: Juli 2023.
- Einreichungsfrist: 31. Dezember 2023, 23:59 Uhr (Pariser Zeit). Nach diesem Datum können keine Unterlagen mehr eingereicht oder berücksichtigt werden.
- Sitzung des Ausschusses: 23. und 24. März 2024.
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Bei Fragen zum Musikvertrag im Centre-Val de Loire wenden Sie sich bitte an:
- Jérôme BLOCH, Berater Tanz, Musik und Fachunterricht, jerome.bloch@culture.gouv.fr
- Frédéric LOMBARD, Berater für aktuelle Musik, frederic.lombard@culture.gouv.fr
- Elise POUGET, Verwaltungsassistentin, Musik und Tanz, elise.pouget@culture.gouv.fr
MUSIK - Vertrag zur Gründung
Kalender
- Eröffnung des Dossiers: Juli 2023.
- Einreichungsfrist: 31. Dezember 2023, 23:59 Uhr (Pariser Zeit). Nach diesem Datum können keine Unterlagen mehr eingereicht oder berücksichtigt werden.
- Sitzung des Ausschusses: 23. und 24. März 2024.
Haben Sie eine Frage?
Bei Fragen zum Musikvertrag im Centre-Val de Loire wenden Sie sich bitte an:
- Jérôme BLOCH, Berater Tanz, Musik und Fachunterricht, jerome.bloch@culture.gouv.fr
- Frédéric LOMBARD, Berater für aktuelle Musik, frederic.lombard@culture.gouv.fr
- Elise POUGET, Verwaltungsassistentin, Musik und Tanz, elise.pouget@culture.gouv.fr
THEATER - Unterstützung des Projekts
Kalender
- Eröffnung des Dossiers: September 2023.
- Einreichungsfrist: 30. Oktober 2023, 23.59 Uhr (Pariser Zeit). Nach diesem Datum können keine Unterlagen mehr eingereicht oder berücksichtigt werden.
- Ausschusssitzung: Anfang 2024.
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Bei Fragen zur Unterstützung des Projekts Theater, Straßenkunst und Zirkuskunst im Centre-Val de Loire wenden Sie sich bitte an:
- Perrine PIERSON, Beraterin Theater, Zirkus, Marionette, Straßenkunst, perrine.pierson@culture.gouv.fr
- Céline CHEVRIEUX, Verwaltungsassistentin, Theater, Zirkus, Marionette, Straßenkunst, celine.chevrieux@culture.gouv.fr
THEATER - Vertrag zur Gründung
Kalender
- Eröffnung der Antragseinreichung: 15. März 2023.
- Einreichungsfrist: 15. April 2023, 23.59 Uhr (Pariser Zeit). Nach diesem Datum können keine Unterlagen mehr eingereicht oder berücksichtigt werden.
- Sitzung des Ausschusses: 15. und 16. Juni 2023.
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Bei Fragen zu den Konventionen Theater, Straßenkunst und Zirkuskunst im Centre-Val de Loire wenden Sie sich bitte an:
- Perrine PIERSON, Beraterin Theater, Zirkus, Marionette, Straßenkunst, perrine.pierson@culture.gouv.fr
- Céline CHEVRIEUX, Verwaltungsassistentin, Theater, Zirkus, Marionette, Straßenkunst, celine.chevrieux@culture.gouv.fr
Diese Regelung gilt nicht für Korsika.
TANZ - Hilfe zum Projekt
Kalender
- Eröffnung des Dossiers: Juli 2023.
- Einreichungsfrist: 30. September 2023, 23.59 Uhr (Pariser Zeit). Nach diesem Datum können keine Unterlagen mehr eingereicht oder berücksichtigt werden.
- Sitzung des Ausschusses: Dezember 2023.
Haben Sie eine Frage?
Bei Fragen zur Unterstützung des Projekts Tanz im Osten wenden Sie sich bitte an:
- Anne IACUZZO, Verwaltungsassistentin, Musik und Tanz (Abteilungen 54,55, 88 und 57), anne.iacuzzo@culture.gouv.frTel. 03 87 56 41 07
- Aurélie ROGUIN, Beraterin für Musik und Tanz (Abteilungen 08, 10, 51, 52), aurelie.roguin@culture.gouv.frTel. 03 26 70 36 99
- Marie-Claude NICOLAS, Verwaltungsassistentin, gesamter VS (Abteilungen 08, 10, 51, 52), marie-claude.nicolas@culture.gouv.fr, 03 26 70 36 99
- Elise SERVERIN, Beraterin für Musik und Tanz (Abteilungen 54, 55, 88 und 57), elise.serverin@culture.gouv.frTel. 03 87 56 41 09
- Anne IACUZZO, Verwaltungsassistentin, Musik und Tanz (Abteilungen 54,55, 88 und 57), anne.iacuzzo@culture.gouv.frTel. 03 87 56 41 07
- Jean VERNE, Berater für Musik und Tanz (Departements 67, 68), jean.verne@culture.gouv.frTel. 03 88 15 57 36
- Valerie BUCHERT, Verwaltungsassistentin, gesamter VS (Abteilungen 67, 68), valerie.buchert@culture.gouv.frTel. 03 88 15 57 35
TANZ - Vertrag zur Gründung
Kalender
- Eröffnung der Einreichung der Dossiers: Mai 2023.
- Einreichungsfrist: 30. Juni 2023, 23.59 Uhr (Pariser Zeit). Nach diesem Datum können keine Unterlagen mehr eingereicht oder berücksichtigt werden.
- Sitzung des Ausschusses: September 2023.
Haben Sie eine Frage?
Wenn Sie Fragen zum Tanzabkommen im Osten haben, wenden Sie sich bitte an:
- Anne IACUZZO, Verwaltungsassistentin, Musik und Tanz (Abteilungen 54,55, 88 und 57), anne.iacuzzo@culture.gouv.frTel. 03 87 56 41 07
- Aurélie ROGUIN, Beraterin für Musik und Tanz (Abteilungen 08, 10, 51, 52), aurelie.roguin@culture.gouv.frTel. 03 26 70 36 99
- Marie-Claude NICOLAS, Verwaltungsassistentin, gesamter VS (Abteilungen 08, 10, 51, 52), marie-claude.nicolas@culture.gouv.fr, 03 26 70 36 99
- Elise SERVERIN, Beraterin für Musik und Tanz (Abteilungen 54, 55, 88 und 57), elise.serverin@culture.gouv.frTel. 03 87 56 41 09
- Anne IACUZZO, Verwaltungsassistentin, Musik und Tanz (Abteilungen 54,55, 88 und 57), anne.iacuzzo@culture.gouv.frTel. 03 87 56 41 07
- Jean VERNE, Berater für Musik und Tanz (Departements 67, 68), jean.verne@culture.gouv.frTel. 03 88 15 57 36
- Peggy ROUGEAUX, Verwaltungskoordinatorin, gesamter VS (Abteilungen 67, 68), peggy.rougeaux@culture.gouv.frTel 03 88 15 56 95
MUSIK - Hilfe zum Projekt
Kalender
- Eröffnung des Dossiers: Juli 2023.
- Einreichungsfrist: 30. September 2023, 23.59 Uhr (Pariser Zeit). Nach diesem Datum können keine Unterlagen mehr eingereicht oder berücksichtigt werden.
- Sitzung des Ausschusses: November 2023.
Haben Sie eine Frage?
Bei Fragen zur Unterstützung des Projekts Musik im Osten wenden Sie sich bitte an:
- Anne IACUZZO, Verwaltungsassistentin, Musik und Tanz (Abteilungen 54,55, 88 und 57), anne.iacuzzo@culture.gouv.frTel. 03 87 56 41 07
- Aurélie ROGUIN, Beraterin für Musik und Tanz (Abteilungen 08, 10, 51, 52), aurelie.roguin@culture.gouv.frTel. 03 26 70 36 99
- Marie-Claude NICOLAS, Verwaltungsassistentin, gesamter VS (Abteilungen 08, 10, 51, 52), marie-claude.nicolas@culture.gouv.fr, 03 26 70 36 99
- Elise SERVERIN, Beraterin für Musik und Tanz (Abteilungen 54, 55, 88 und 57), elise.serverin@culture.gouv.frTel. 03 87 56 41 09
- Anne IACUZZO, Verwaltungsassistentin, Musik und Tanz (Abteilungen 54,55, 88 und 57), anne.iacuzzo@culture.gouv.frTel. 03 87 56 41 07
- Jean VERNE, Berater für Musik und Tanz (Departements 67, 68), jean.verne@culture.gouv.frTel. 03 88 15 57 36
- Valerie BUCHERT, Verwaltungsassistentin, gesamter VS (Abteilungen 67, 68), valerie.buchert@culture.gouv.frTel. 03 88 15 57 35
MUSIK - Vertrag zur Gründung
Kalender
- Eröffnung der Einreichung der Dossiers: Mai 2023.
- Einreichungsfrist: 30. Juni 2023, 23.59 Uhr (Pariser Zeit). Nach diesem Datum können keine Unterlagen mehr eingereicht oder berücksichtigt werden.
- Sitzung des Ausschusses: September 2023.
Haben Sie eine Frage?
Wenn Sie Fragen zum Musikvertrag im Osten haben, wenden Sie sich bitte an:
- Anne IACUZZO, Verwaltungsassistentin, Musik und Tanz (Abteilungen 54,55, 88 und 57), anne.iacuzzo@culture.gouv.frTel. 03 87 56 41 07
- Aurélie ROGUIN, Beraterin für Musik und Tanz (Abteilungen 08, 10, 51, 52), aurelie.roguin@culture.gouv.frTel. 03 26 70 36 99
- Marie-Claude NICOLAS, Verwaltungsassistentin, gesamter VS (Abteilungen 08, 10, 51, 52), marie-claude.nicolas@culture.gouv.fr, 03 26 70 36 99
- Elise SERVERIN, Beraterin für Musik und Tanz (Abteilungen 54, 55, 88 und 57), elise.serverin@culture.gouv.frTel. 03 87 56 41 09
- Anne IACUZZO, Verwaltungsassistentin, Musik und Tanz (Abteilungen 54,55, 88 und 57), anne.iacuzzo@culture.gouv.frTel. 03 87 56 41 07
- Jean VERNE, Berater für Musik und Tanz (Departements 67, 68), jean.verne@culture.gouv.frTel. 03 88 15 57 36
- Peggy ROUGEAUX, Verwaltungskoordinatorin, gesamter VS (Abteilungen 67,68), peggy.rougeaux@culture.gouv.frTel 03 88 15 56 95
THEATER - Unterstützung des Projekts
Kalender
- Eröffnung des Dossiers: Juli 2023.
- Einreichungsfrist: 30. September 2023, 23.59 Uhr (Pariser Zeit). Nach diesem Datum können keine Unterlagen mehr eingereicht oder berücksichtigt werden.
- Sitzung des Ausschusses: Januar 2024.
Haben Sie eine Frage?
Bei Fragen zur Unterstützung des Projekts Theater, Straßenkunst und Zirkuskunst im Großosten wenden Sie sich bitte an:
- Catherine HOFFMANN-ZIMMERMANN, Beraterin, Theater, Zirkus, Marionette, Straßenkunst (Departements 67, 68), catherine.zimmermann@culture.gouv.frTel. 03 88 15 56 96
- Valerie BUCHERT, Verwaltungsassistentin, gesamter VS (Abteilungen 67, 68), valerie.buchert@culture.gouv.frTel. 03 88 15 57 35
- Amanda MOUELLIC, Beraterin Theater, Zirkus, Marionette, Straßenkunst (Departements 08, 10, 51, 52), amanda.mouellic@culture.gouv.frTel. 03 26 70 36 98
- Marie-Claude NICOLAS, Verwaltungsassistentin, gesamter VS (Abteilungen 08, 10, 51, 52), marie-claude.nicolas@culture.gouv.fr, 03 26 70 36 99
- Jean-Michel SOLOCH, Rat Theater, Zirkus, Marionette, Straßenkunst (Abteilungen 54, 55, 88 und 57), jean-michel.soloch@culture.gouv.frTel. 03 87 56 41 52
THEATER - Vertrag zur Gründung
Kalender
- Eröffnung der Einreichung der Dossiers: Februar 2023.
- Einreichungsfrist: 30. Juni 2023, 23.59 Uhr (Pariser Zeit). Nach diesem Datum können keine Unterlagen mehr eingereicht oder berücksichtigt werden.
- Sitzung des Ausschusses: Oktober 2023.
Haben Sie eine Frage?
Bei Fragen zu den Konventionen Theater, Straßenkunst und Zirkuskunst im Großosten wenden Sie sich bitte an:
- Catherine HOFFMANN-ZIMMERMANN, Beraterin, Theater, Zirkus, Marionette, Straßenkunst (Departements 67, 68), catherine.zimmermann@culture.gouv.frTel. 03 88 15 56 96
- Peggy ROUGEAUX, Verwaltungskoordinatorin, gesamter VS (Abteilungen 67,68), peggy.rougeaux@culture.gouv.frTel 03 88 15 56 95
- Amanda MOUELLIC, Beraterin Theater, Zirkus, Marionette, Straßenkunst (Departements 08, 10, 51, 52), amanda.mouellic@culture.gouv.frTel. 03 26 70 36 98
- Marie-Claude NICOLAS, Verwaltungsassistentin, gesamter VS (Abteilungen 08, 10, 51, 52), marie-claude.nicolas@culture.gouv.fr, 03 26 70 36 99
- Jean-Michel SOLOCH, Rat Theater, Zirkus, Marionette, Straßenkunst (Abteilungen 54, 55, 88 und 57), jean-michel.soloch@culture.gouv.frTel. 03 87 56 41 52
TANZ - Hilfe zum Projekt
Kalender
- Eröffnung der Antragseinreichung: 1. September 2023.
- Einreichungsfrist: 31. Oktober 2023, 23:59 Uhr (Pariser Zeit). Nach diesem Datum können keine Unterlagen mehr eingereicht oder berücksichtigt werden.
- Sitzung des Ausschusses: Januar 2024.
Haben Sie eine Frage?
Bei Fragen zur Unterstützung des Projekts Tanz in Hauts-de-France wenden Sie sich bitte an DRAC.
TANZ - Vertrag zur Gründung
Kalender
- Eröffnung der Antragseinreichung: 1. September 2023.
- Einreichungsfrist: 31. Oktober 2023, 23:59 Uhr (Pariser Zeit). Nach diesem Datum können keine Unterlagen mehr eingereicht oder berücksichtigt werden.
- Sitzung des Ausschusses: Januar 2024.
Haben Sie eine Frage?
Bei Fragen zur Unterstützung des Projekts Tanz in Hauts-de-France wenden Sie sich bitte an DRAC.
MUSIK - Hilfe zum Projekt
Kalender
- Eröffnung der Antragseinreichung: 1. September 2023.
- Einreichungsfrist: 15. November 2023, 23:59 Uhr (Pariser Zeit). Nach diesem Datum können keine Unterlagen mehr eingereicht oder berücksichtigt werden.
- Sitzung des Ausschusses: Januar/Februar 2024.
Haben Sie eine Frage?
Bei Fragen zur Unterstützung des Projekts Tanz in Hauts-de-France wenden Sie sich bitte an DRAC.
MUSIK - Vertrag zur Gründung
Kalender
- Eröffnung der Antragseinreichung: 1. September 2023.
- Einreichungsfrist: 15. November 2023, 23:59 Uhr (Pariser Zeit). Nach diesem Datum können keine Unterlagen mehr eingereicht oder berücksichtigt werden.
- Sitzung des Ausschusses: Januar/Februar 2024.
Haben Sie eine Frage?
Bei Fragen zur Unterstützung des Projekts Tanz in Hauts-de-France wenden Sie sich bitte an DRAC.
THEATER - Unterstützung des Projekts
Kalender
- Eröffnung der Antragseinreichung: 1. September 2023.
- Einreichungsfrist: 15. November 2023, 23:59 Uhr (Pariser Zeit). Nach diesem Datum können keine Unterlagen mehr eingereicht oder berücksichtigt werden.
- Sitzung des Ausschusses: Januar/Februar 2024.
Haben Sie eine Frage?
Bei Fragen zur Unterstützung des Projekts Tanz in Hauts-de-France wenden Sie sich bitte an DRAC.
THEATER - Vertrag zur Gründung
Kalender
- Eröffnung der Einreichung der Dossiers: Februar 2024.
- Einreichungsfrist: 1. April 2024, 23:59 Uhr (Pariser Zeit). Nach diesem Datum können keine Unterlagen mehr eingereicht oder berücksichtigt werden.
- Sitzung des Ausschusses: Juni 2024.
Haben Sie eine Frage?
Bei Fragen zur Unterstützung des Projekts Tanz in Hauts-de-France wenden Sie sich bitte an DRAC.
TANZ - Hilfe zum Projekt
Informationen werden nicht übermittelt.
TANZ - Vertrag zur Gründung
Informationen werden nicht übermittelt.
MUSIK - Hilfe zum Projekt
Informationen werden nicht übermittelt.
MUSIK - Vertrag zur Gründung
Informationen werden nicht übermittelt.
THEATER - Unterstützung des Projekts
Kalender
- Eröffnung der Antragseinreichung: 15. Juli 2023.
- Einreichungsfrist: 20. Oktober 2023, 23.59 Uhr (Pariser Zeit). Nach diesem Datum können keine Unterlagen mehr eingereicht oder berücksichtigt werden.
- Sitzung des Ausschusses: 23., 24. und 25. Januar 2024.
Haben Sie eine Frage?
Bei Fragen zur Unterstützung des Projekts Theater, Straßenkunst und Zirkuskunst in der Region Ile-de-France wenden Sie sich bitte an:
- Maud COADER, Verwaltungsbeauftragte der Theaterkompanien, maud.coader@culture.gouv.fr
- Didier ROULIN, Manager, Theater, didier.roulin@culture.gouv.fr
THEATER - Vertrag zur Gründung
Kalender
- Eröffnung der Antragseinreichung: 06. Februar 2023.
- Einreichungsfrist: 21. März 2023, 23.59 Uhr (Pariser Zeit). Nach diesem Datum können keine Unterlagen mehr eingereicht oder berücksichtigt werden.
- Sitzung des Ausschusses: 13., 14. und 15. Juni 2023.
Haben Sie eine Frage?
Bei Fragen zu den Konventionen Theater, Straßenkunst und Zirkuskunst in der Ile-de-France wenden Sie sich bitte an:
- Maud COADER, Verwaltungsbeauftragte der Theaterkompanien, maud.coader@culture.gouv.fr
TANZ - Hilfe zum Projekt
Kalender
- Eröffnung des Dossiers: Juli 2023.
- Einreichungsfrist: 18. Oktober 2023, 23.59 Uhr (Pariser Zeit). Nach diesem Datum können keine Unterlagen mehr eingereicht oder berücksichtigt werden.
- Sitzung des Ausschusses: Januar 2024.
Haben Sie eine Frage?
Bei Fragen zur Unterstützung des Tanzprojekts in der Normandie wenden Sie sich bitte an:
- Mélanie OZOUF, Beraterin für aktuelle Musik und Tanz, melanie.ozouf@culture.gouv.fr
- Joëlle ROLLAND, Assistent-Manager, aktuelle Musik und Tanz, joelle.rolland@culture.gouv.fr
TANZ - Vertrag zur Gründung
Kalender
- Eröffnung des Dossiers: Juli 2023.
- Einreichungsfrist: 18. Oktober 2023, 23.59 Uhr (Pariser Zeit). Nach diesem Datum können keine Unterlagen mehr eingereicht oder berücksichtigt werden.
- Sitzung des Ausschusses: Januar 2024.
Haben Sie eine Frage?
Bei Fragen zum Tanzvertrag in der Normandie wenden Sie sich bitte an:
- Mélanie OZOUF, Beraterin für aktuelle Musik und Tanz, melanie.ozouf@culture.gouv.fr
- Joëlle ROLLAND, Assistent-Manager, aktuelle Musik und Tanz, joelle.rolland@culture.gouv.fr
MUSIK - Hilfe zum Projekt
Kalender
- Eröffnung des Dossiers: Juli 2023.
- Einreichungsfrist: 15. Oktober 2023, 23.59 Uhr (Pariser Zeit). Nach diesem Datum können keine Unterlagen mehr eingereicht oder berücksichtigt werden.
- Sitzung des Ausschusses: Februar 2024.
Haben Sie eine Frage?
Bei Fragen zur Unterstützung des Musikprojekts in der Normandie wenden Sie sich bitte an:
- Victoria DUCRET-POTTIEZ, wissenschaftliche Musikberaterin und Fachlehrerin, victoria.ducret-pottiez@culture.gouv.fr
- Virginie AMELOT, Assistentin-Managerin, wissenschaftliche Musik und Sonderunterricht, virginie.amelot@culture.gouv.fr
- Mélanie OZOUF, Beraterin für aktuelle Musik und Tanz, melanie.ozouf@culture.gouv.fr
- Joëlle ROLLAND, Assistent-Manager, aktuelle Musik und Tanz, joelle.rolland@culture.gouv.fr
MUSIK - Vertrag zur Gründung
Kalender
- Eröffnung des Dossiers: Juli 2023.
- Einreichungsfrist: 15. Oktober 2023, 23.59 Uhr (Pariser Zeit). Nach diesem Datum können keine Unterlagen mehr eingereicht oder berücksichtigt werden.
- Sitzung des Ausschusses: Februar 2024.
Haben Sie eine Frage?
Bei Fragen zum Musikvertrag in der Normandie wenden Sie sich bitte an:
- Victoria DUCRET-POTTIEZ, wissenschaftliche Musikberaterin und Fachlehrerin, victoria.ducret-pottiez@culture.gouv.fr
- Virginie AMELOT, Assistentin-Managerin, wissenschaftliche Musik und Sonderunterricht, virginie.amelot@culture.gouv.fr
- Mélanie OZOUF, Beraterin für aktuelle Musik und Tanz, melanie.ozouf@culture.gouv.fr
- Joëlle ROLLAND, Assistent-Manager, aktuelle Musik und Tanz, joelle.rolland@culture.gouv.fr
THEATER - Unterstützung des Projekts
Kalender
- Eröffnung des Dossiers: Juli 2023.
- Einreichungsfrist: 15. Oktober 2023, 23.59 Uhr (Pariser Zeit). Nach diesem Datum können keine Unterlagen mehr eingereicht oder berücksichtigt werden.
- Sitzung des Ausschusses: Januar 2024.
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Bei Fragen zur Unterstützung des Projekts Theater, Straßenkunst und Zirkuskunst in der Normandie wenden Sie sich bitte an:
- Julien DELOT, Berater Theater und verwandte Künste/ Standort Rouen, julien.delot@culture.gouv.fr
- Joël COLLEVILLE, Assistent-Manager, Theater und verwandte Künste/ Standort Rouen, joel.colleville@culture.gouv.fr
- Véronique FRICOTEAUX, Beraterin Theater und verwandte Künste/ Standort Caen, veronique.fricoteaux@culture.gouv.fr
THEATER - Vertrag zur Gründung
Kalender
- Eröffnung der Antragseinreichung: 07. Februar 2023.
- Einreichungsfrist: 02. April 2023, 23.59 Uhr (Pariser Zeit). Nach diesem Datum können keine Unterlagen mehr eingereicht oder berücksichtigt werden.
- Sitzung des Ausschusses: 06. und 07. Juni 2023.
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Bei Fragen zu den Konventionen Theater, Straßenkunst und Zirkuskunst in der Normandie wenden Sie sich bitte an:
- Julien DELOT, Berater Theater und verwandte Künste/ Standort Rouen, julien.delot@culture.gouv.fr
- Joël COLLEVILLE, Assistent-Manager, Theater und verwandte Künste/ Standort Rouen, joel.colleville@culture.gouv.fr
- Véronique FRICOTEAUX, Beraterin Theater und verwandte Künste/ Standort Caen, veronique.fricoteaux@culture.gouv.fr
TANZ - Hilfe zum Projekt
Kalender
- Eröffnung der Antragseinreichung: Oktober 2023.
- Einreichungsfrist: November 2023, 23:59 Uhr (Pariser Zeit). Nach diesem Datum können keine Unterlagen mehr eingereicht oder berücksichtigt werden.
- Sitzung des Ausschusses: Januar 2024.
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Bei Fragen zur Unterstützung des Projekts Tanz in Neu-Aquitanien wenden Sie sich bitte an:
- Marianne VALKENBURG, Tanzberaterin
- Florence CHAUDIERE, Beraterin Musik und Tanz, florence.chaudiere@culture.gouv.fr
- Olga DE LOS REYES, Verwaltungsassistentin Musik und Tanz , olga.delos-reyes@culture.gouv.fr
- Sophie CARUSO, Assistentin-Manager, Theater, Zirkus, Marionette, Straßenkunst/ Musik und Tanz , sophie.caruso@culture.gouv.fr
TANZ - Vertrag zur Gründung
Kalender
- Eröffnung der Antragseinreichung: Oktober 2023.
- Einreichungsfrist: November 2023, 23:59 Uhr (Pariser Zeit). Nach diesem Datum können keine Unterlagen mehr eingereicht oder berücksichtigt werden.
- Sitzung des Ausschusses: Januar 2024.
Haben Sie eine Frage?
Bei Fragen zum Tanzvertrag in Nouvelle-Aquitaine wenden Sie sich bitte an:
- Marianne VALKENBURG, Tanzberaterin
- Florence CHAUDIERE, Beraterin für Musik und Tanz, florence.chaudiere@culture.gouv.fr
- Olga DE LOS REYES, Verwaltungsassistentin Musik und Tanz , olga.delos-reyes@culture.gouv.fr
- Sophie CARUSO, Assistentin-Manager, Theater, Zirkus, Marionette, Straßenkunst/ Musik und Tanz , sophie.caruso@culture.gouv.fr
MUSIK - Hilfe zum Projekt
Kalender
- Eröffnung der Antragseinreichung: November 2023.
- Anmeldefrist: Dezember 2023, 23:59 Uhr (Pariser Zeit). Nach diesem Datum können keine Unterlagen mehr eingereicht oder berücksichtigt werden.
- Sitzung des Ausschusses: Februar 2024.
Haben Sie eine Frage?
Bei Fragen zur Unterstützung des Projekts Musik in Neu-Aquitanien wenden Sie sich bitte an:[End of translation]
- Chantal DE ROMANCE, Conseillère Musique
Florence CHAUDIERE, Conseillère Musique et Danse, florence.chaudiere@culture.gouv.fr - Olga DE LOS REYES, Assistante-Gestionnaire Musique et Danse, olga.delos-reyes@culture.gouv.fr
- Sophie CARUSO, Assistante-Gestionnaire, Théâtre, cirque, marionnette, arts de la rue/ Musique et Danse, sophie.caruso@culture.gouv.fr
MUSIQUE - Conventionnement
Calendrier
- Ouverture du dépôt des dossiers : novembre 2023.
- Date limite de dépôt des dossiers : décembre 2023, 23h59 (heure de Paris). Aucun dossier ne pourra être déposé ou pris en compte après cette date.
- Réunion de la commission : février 2024.
Une question ?
Pour toute question sur le conventionnement musique en Nouvelle-Aquitaine, vous êtes invités à vous adresser à :
- Chantal DE ROMANCE, Conseillère Musique
Florence CHAUDIERE, Conseillère Musique et Danse, florence.chaudiere@culture.gouv.fr - Olga DE LOS REYES, Assistante-Gestionnaire Musique et Danse, olga.delos-reyes@culture.gouv.fr
- Sophie CARUSO, Assistante-Gestionnaire, Théâtre, cirque, marionnette, arts de la rue/ Musique et Danse, sophie.caruso@culture.gouv.fr
THÉÂTRE - Aide au projet
Calendrier
- Ouverture du dépôt des dossiers : octobre 2023.
- Date limite de dépôt des dossiers : 15 novembre 2023, 23h59 (heure de Paris). Aucun dossier ne pourra être déposé ou pris en compte après cette date.
- Réunion de la commission : 09 et 10 janvier 2024.
Une question ?
Pour toute question sur l'aide au projet théâtre, arts de la rue et arts du cirque en Nouvelle-Aquitaine, vous êtes invités à vous adresser à :
- Gwenaelle GROUSSARD, Conseillère Théâtre, cirque, marionnette, arts de la rue, gwenaelle.groussard@culture.gouv.fr
- Marion LIMEUIL, Conseillère Théâtre, cirque, marionnette, arts de la rue, marion.limeuil@culture.gouv.fr
- Sophie CARUSO, Assistante-Gestionnaire, Théâtre, cirque, marionnette, arts de la rue/ Musique et Danse, sophie.caruso@culture.gouv.fr
- Véronique ROGER, Assistante-Gestionnaire Théâtre, cirque, marionnette, arts de la rue, veronique.a.roger@culture.gouv.fr
- Céline SANMARTY, Assistante-Gestionnaire Théâtre, cirque, marionnette, arts de la rue, celine.sanmarty@culture.gouv.fr
THÉÂTRE - Conventionnement
Calendrier
- Ouverture du dépôt des dossiers : 06 février 2023.
- Date limite de dépôt des dossiers : 17 avril 2023, 23h59 (heure de Paris). Aucun dossier ne pourra être déposé ou pris en compte après cette date.
- Réunion de la commission : 06 et 07 juin 2023.
Une question ?
Pour toute question sur le conventionnement théâtre, arts de la rue et arts du cirque en Nouvelle-Aquitaine, vous êtes invités à vous adresser à :
- Gwenaelle GROUSSARD, Conseillère Théâtre, cirque, marionnette, arts de la rue, gwenaelle.groussard@culture.gouv.fr
- Marion LIMEUIL, Conseillère Théâtre, cirque, marionnette, arts de la rue, marion.limeuil@culture.gouv.fr
- Sophie CARUSO, Assistante-Gestionnaire, Théâtre, cirque, marionnette, arts de la rue/ Musique et Danse, sophie.caruso@culture.gouv.fr
- Véronique ROGER, Assistante-Gestionnaire Théâtre, cirque, marionnette, arts de la rue, veronique.a.roger@culture.gouv.fr
- Céline SANMARTY, Assistante-Gestionnaire Théâtre, cirque, marionnette, arts de la rue, celine.sanmarty@culture.gouv.fr
DANSE - Aide au projet
Informations non communiquées.
DANSE - Conventionnement
Informations non communiquées.
MUSIQUE - Aide au projet
Informations non communiquées.
MUSIQUE - Conventionnement
Informations non communiquées.
THÉÂTRE - Aide au projet
Calendrier
- Ouverture du dépôt des dossiers : septembre 2023.
- Date limite de dépôt des dossiers : novembre 2023, 23h59 (heure de Paris). Aucun dossier ne pourra être déposé ou pris en compte après cette date.
- Réunion de la commission : février 2024.
Une question ?
Pour toute question sur l'aide au projet théâtre, arts de la rue et arts du cirque en Occitanie, vous êtes invités à vous adresser à :
- Agnès CLAUSSE, Conseillère Théâtre, cirque, marionnette, arts de la rue, agnes.clausse@culture.gouv.fr
- Sophie GABILAN, Assistante-Gestionnaire Théâtre, cirque, marionnette, arts de la rue, sophie.gabilan@culture.gouv.fr
- Evelyne JEANTET, Assistante-Gestionnaire Théâtre, cirque, marionnette, arts de la rue, evelyne.jeantet@culture.gouv.fr, tél. 04 67 02 32 45
- Nathalie PIAT, Conseillère Théâtre, cirque, marionnette, arts de la rue, nathalie.piat@culture.gouv.fr, tél. 06 42 47 87 10
THÉÂTRE - Conventionnement
Calendrier
- Ouverture du dépôt des dossiers : 06 février 2023.
- Date limite de dépôt des dossiers : 31 mars 2023, 23h59 (heure de Paris). Aucun dossier ne pourra être déposé ou pris en compte après cette date.
- Réunion de la commission : 29 et 30 juin 2023.
Une question ?
Pour toute question sur le conventionnement théâtre, arts de la rue et arts du cirque en Occitanie, vous êtes invités à vous adresser à :
- Agnès CLAUSSE, Conseillère Théâtre, cirque, marionnette, arts de la rue, agnes.clausse@culture.gouv.fr
- Sophie GABILAN, Assistante-Gestionnaire Théâtre, cirque, marionnette, arts de la rue, sophie.gabilan@culture.gouv.fr
- Evelyne JEANTET, Assistante-Gestionnaire Théâtre, cirque, marionnette, arts de la rue, evelyne.jeantet@culture.gouv.fr, tél. 04 67 02 32 45
- Nathalie PIAT, Conseillère Théâtre, cirque, marionnette, arts de la rue, nathalie.piat@culture.gouv.fr, tél. 06 42 47 87 10
DANSE - Aide au projet
Calendrier
- Ouverture du dépôt des dossiers : juillet 2023.
- Date limite de dépôt des dossiers : 31 octobre 2023, 23h59 (heure de Paris). Aucun dossier ne pourra être déposé ou pris en compte après cette date.
- Réunion de la commission : janvier/février 2024.
Une question ?
Pour toute question sur l'aide au projet danse dans les Pays de la Loire, vous êtes invités à vous adresser à :
- Émilie KRIEGER, Conseillère Musique et danse, emilie.krieger@culture.gouv.fr
- Florence KLEIN, Assistante-Gestionnaire Danse, florence.klein@culture.gouv.fr, tél. 02 40 14 23 79
- Magali CALBO, Assistante-Gestionnaire, ensemble du spectacle vivant, magali.calbo@culture.gouv.fr, tél. 02 40 14 28 13
DANSE - Conventionnement
Calendrier
- Ouverture du dépôt des dossiers : juillet 2023.
- Date limite de dépôt des dossiers : 31 octobre 2023, 23h59 (heure de Paris). Aucun dossier ne pourra être déposé ou pris en compte après cette date.
- Réunion de la commission : janvier/février 2024.
Une question ?
Pour toute question sur le conventionnement danse dans les Pays de la Loire, vous êtes invités à vous adresser à :
- Émilie KRIEGER, Conseillère Musique et danse, emilie.krieger@culture.gouv.fr
- Florence KLEIN, Assistante-Gestionnaire Danse, florence.klein@culture.gouv.fr, tél. 02 40 14 23 79
- Magali CALBO, Assistante-Gestionnaire, ensemble du spectacle vivant, magali.calbo@culture.gouv.fr, tél. 02 40 14 28 13
MUSIQUE - Aide au projet
Calendrier
- Ouverture du dépôt des dossiers : juillet 2023.
- Date limite de dépôt des dossiers : 31 octobre 2023, 23h59 (heure de Paris). Aucun dossier ne pourra être déposé ou pris en compte après cette date.
- Réunion de la commission : janvier/février 2024.
Une question ?
Pour toute question sur l'aide au projet musique dans les Pays de la Loire, vous êtes invités à vous adresser à :
- Émilie KRIEGER, Conseillère Musique et danse, emilie.krieger@culture.gouv.fr
- Isabelle COUTANT, Assistante-Gestionnaire Musique, isabelle.coutant@culture.gouv.fr, tél. 02 40 14 28 12
- Magali CALBO, Assistante-Gestionnaire, ensemble du spectacle vivant, magali.calbo@culture.gouv.fr, tél. 02 40 14 28 13
MUSIQUE - Conventionnement
Calendrier
- Ouverture du dépôt des dossiers : juillet 2023.
- Date limite de dépôt des dossiers : 31 octobre 2023, 23h59 (heure de Paris). Aucun dossier ne pourra être déposé ou pris en compte après cette date.
- Réunion de la commission : janvier/février 2024.
Une question ?
Pour toute question sur le conventionnement musique dans les Pays de la Loire, vous êtes invités à vous adresser à :
- Émilie KRIEGER, Conseillère Musique et danse, emilie.krieger@culture.gouv.fr
- Isabelle COUTANT, Assistante-Gestionnaire Musique, isabelle.coutant@culture.gouv.fr, tél. 02 40 14 28 12
- Magali CALBO, Assistante-Gestionnaire, ensemble du spectacle vivant, magali.calbo@culture.gouv.fr, tél. 02 40 14 28 13
THÉÂTRE - Aide au projet
Calendrier
- Ouverture du dépôt des dossiers : juillet 2023.
- Date limite de dépôt des dossiers : 31 octobre 2023, 23h59 (heure de Paris). Aucun dossier ne pourra être déposé ou pris en compte après cette date.
- Réunion de la commission : janvier 2024.
Une question ?
Pour toute question sur l'aide au projet théâtre, arts de la rue et arts du cirque dans les Pays de la Loire, vous êtes invités à vous adresser à :
- Pascale CANIVET, Conseillère Théâtre, cirque, marionnette, arts de la rue, pascale.canivet@culture.gouv.fr
- Régine CADIO, Assistante-Gestionnaire Théâtre, cirque, marionnette, arts de la rue, regine.cadio@culture.gouv.fr, tél. 02 40 14 23 70
- Magali CALBO, Assistante-Gestionnaire, ensemble du spectacle vivant, magali.calbo@culture.gouv.fr, tél. 02 40 14 28 13
THÉÂTRE - Conventionnement
Calendrier
- Ouverture du dépôt des dossiers : février 2023.
- Date limite de dépôt des dossiers : 07 avril 2023, 23h59 (heure de Paris). Aucun dossier ne pourra être déposé ou pris en compte après cette date.
- Réunion de la commission : juin 2023.
Une question ?
Pour toute question sur le conventionnement théâtre, arts de la rue et arts du cirque dans les Pays de la Loire, vous êtes invités à vous adresser à :
- Pascale CANIVET, Conseillère Théâtre, cirque, marionnette, arts de la rue, pascale.canivet@culture.gouv.fr
- Régine CADIO, Assistante-Gestionnaire Théâtre, cirque, marionnette, arts de la rue, regine.cadio@culture.gouv.fr, tél. 02 40 14 23 70
- Magali CALBO, Assistante-Gestionnaire, ensemble du spectacle vivant, magali.calbo@culture.gouv.fr, tél. 02 40 14 28 13
DANSE - Aide au projet
Calendrier
- Ouverture du dépôt des dossiers : 28 juillet 2023.
- Date limite de dépôt des dossiers : 18 novembre 2023, 23h59 (heure de Paris). Aucun dossier ne pourra être déposé ou pris en compte après cette date.
- Réunion de la commission : 02 et 03 mars 2024.
Une question ?
Pour toute question sur l'aide au projet danse en Provence-Alpes-Côte d'Azur, vous êtes invités à vous adresser à :
- Eva ANTONINI, Conseillère Danse, eva.antonini@culture.gouv.fr, tél. 04 42 16 14 34
- Plamedi MATEMBELE, Assistant(e)-Gestionnaire Danse et musiques, plamedi.matembele@culture.gouv.fr, tél. 04 42 16 14 16
DANSE - Conventionnement
Calendrier
- Ouverture du dépôt des dossiers : 28 juillet 2023.
- Date limite de dépôt des dossiers : 18 novembre 2023, 23h59 (heure de Paris). Aucun dossier ne pourra être déposé ou pris en compte après cette date.
- Réunion de la commission : 02 et 03 mars 2024.
Une question ?
Pour toute question sur le conventionnement danse en Provence-Alpes-Côte d'Azur, vous êtes invités à vous adresser à :
- Eva ANTONINI, Conseillère Danse, eva.antonini@culture.gouv.fr, tél. 04 42 16 14 34
- Plamedi MATEMBELE, Assistant(e)-Gestionnaire Danse et musiques, plamedi.matembele@culture.gouv.fr, tél. 04 42 16 14 16
MUSIQUE - Aide au projet
Calendrier
- Ouverture du dépôt des dossiers : 28 juillet 2023.
- Date limite de dépôt des dossiers : 18 novembre 2023, 23h59 (heure de Paris). Aucun dossier ne pourra être déposé ou pris en compte après cette date.
- Réunion de la commission : 08 et 09 mars 2024.
Une question ?
Pour toute question sur l'aide au projet musique en Provence-Alpes-Côte d'Azur, vous êtes invités à vous adresser à :
- Françoise TURIN, Conseillère Musiques, francoise.turin@culture.gouv.fr, tél. 04 42 16 19 95
- Plamedi MATEMBELE, Assistant(e)-Gestionnaire Danse et musiques, plamedi.matembele@culture.gouv.fr, tél. 04 42 16 14 16
MUSIQUE - Conventionnement
Calendrier
- Ouverture du dépôt des dossiers : 28 juillet 2023.
- Date limite de dépôt des dossiers : 18 novembre 2023, 23h59 (heure de Paris). Aucun dossier ne pourra être déposé ou pris en compte après cette date.
- Réunion de la commission : 08 et 09 mars 2024.
Une question ?
Pour toute question sur le conventionnement musique en Provence-Alpes-Côte d'Azur, vous êtes invités à vous adresser à :
- Françoise TURIN, Conseillère Musiques, francoise.turin@culture.gouv.fr, tél. 04 42 16 19 95
- Plamedi MATEMBELE, Assistant(e)-Gestionnaire Danse et musiques, plamedi.matembele@culture.gouv.fr, tél. 04 42 16 14 16
THÉÂTRE - Aide au projet
Calendrier
- Ouverture du dépôt des dossiers : 28 juillet 2023.
- Date limite de dépôt des dossiers : 31 octobre 2023, 23h59 (heure de Paris). Aucun dossier ne pourra être déposé ou pris en compte après cette date.
- Réunion de la commission : 07 mars 2024.
Une question ?
Pour toute question sur l'aide au projet théâtre, arts de la rue et arts du cirque en Provence-Alpes-Côté d'Azur, vous êtes invités à vous adresser à :
- Sylvie RAISSIGUIER, Conseillère Théâtre, arts de la rue, marionnette, conte, sylvie.raissiguier@culture.gouv.fr, tél. 04 42 16 19 80
- Alexandre SAURON, Assistant-Gestionnaire Théâtre, arts de la rue, marionnette, conte, alexandre.sauron@culture.gouv.fr, tél. 04 42 16 14 32
THÉÂTRE - Conventionnement
Calendrier
- Ouverture du dépôt des dossiers : fin janvier 2023.
- Date limite de dépôt des dossiers : 14 avril 2023, 23h59 (heure de Paris). Aucun dossier ne pourra être déposé ou pris en compte après cette date.
- Réunion de la commission : juin 2023.
Une question ?
Pour toute question sur le conventionnement théâtre, arts de la rue et arts du cirque en Provence-Alpes-Côté d'Azur, vous êtes invités à vous adresser à :
- Sylvie RAISSIGUIER, Conseillère Théâtre, arts de la rue, marionnette, conte, sylvie.raissiguier@culture.gouv.fr, tél. 04 42 16 19 80
- Alexandre SAURON, Assistant-Gestionnaire Théâtre, arts de la rue, marionnette, conte, alexandre.sauron@culture.gouv.fr, tél. 04 42 16 14 32
Informations non communiquées.
Informations non communiquées.
DANSE - Aide au projet
Calendrier
- Ouverture du dépôt des dossiers : septembre 2023.
- Date limite de dépôt des dossiers : 30 novembre 2023, 23h59 (heure de Paris). Aucun dossier ne pourra être déposé ou pris en compte après cette date.
- Réunion de la commission : mars 2024.
Une question ?
Pour toute question sur l'aide au projet danse à La Réunion, vous êtes invités à vous adresser à :
- Guilène TACOUN, Conseillère musique actuelles et danse, guilene.tacoun@culture.gouv.fr, tél. 02 62 21 91 47
- Martine NATIVEL, Assistante-Gestionnaire ensemble du SV, martine.nativel@culture.gouv.fr, tél. 02 62 21 95 48
DANSE - Conventionnement
Calendrier
- Ouverture du dépôt des dossiers : septembre 2023.
- Date limite de dépôt des dossiers : 30 novembre 2023, 23h59 (heure de Paris). Aucun dossier ne pourra être déposé ou pris en compte après cette date.
- Réunion de la commission : mars 2024.
Une question ?
Pour toute question sur le conventionnement danse à La Réunion, vous êtes invités à vous adresser à :
- Guilène TACOUN, Conseillère musique actuelles et danse, guilene.tacoun@culture.gouv.fr, tél. 02 62 21 91 47
- Martine NATIVEL, Assistante-Gestionnaire ensemble du SV, martine.nativel@culture.gouv.fr, tél. 02 62 21 95 48
MUSIQUE - Aide au projet
Calendrier
- Ouverture du dépôt des dossiers : septembre 2023.
- Date limite de dépôt des dossiers : 30 novembre 2023, 23h59 (heure de Paris). Aucun dossier ne pourra être déposé ou pris en compte après cette date.
- Réunion de la commission : mars 2024.
Une question ?
Pour toute question sur l'aide au projet musique à La Réunion, vous êtes invités à vous adresser à :
- Guilène TACOUN, Conseillère musique actuelles et danse, guilene.tacoun@culture.gouv.fr, tél. 02 62 21 91 47
- Martine NATIVEL, Assistante-Gestionnaire ensemble du SV, martine.nativel@culture.gouv.fr, tél. 02 62 21 95 48
MUSIQUE - Conventionnement
Calendrier
- Ouverture du dépôt des dossiers : septembre 2023.
- Date limite de dépôt des dossiers : 30 novembre 2023, 23h59 (heure de Paris). Aucun dossier ne pourra être déposé ou pris en compte après cette date.
- Réunion de la commission : mars 2024.
Une question ?
Pour toute question sur le conventionnement musique à La Réunion, vous êtes invités à vous adresser à :
- Guilène TACOUN, Conseillère musique actuelles et danse, guilene.tacoun@culture.gouv.fr, tél. 02 62 21 91 47
- Martine NATIVEL, Assistante-Gestionnaire ensemble du SV, martine.nativel@culture.gouv.fr, tél. 02 62 21 95 48
THÉÂTRE - Aide au projet
Calendrier
- Ouverture du dépôt des dossiers : septembre 2023.
- Date limite de dépôt des dossiers : 30 novembre 2023, 23h59 (heure de Paris). Aucun dossier ne pourra être déposé ou pris en compte après cette date.
- Réunion de la commission : mars 2024.
Une question ?
Pour toute question sur l'aide au projet théâtre à La Réunion, vous êtes invités à vous adresser à :
- Guilène TACOUN, Conseillère musique actuelles et danse, guilene.tacoun@culture.gouv.fr, tél. 02 62 21 91 47
- Martine NATIVEL, Assistante-Gestionnaire ensemble du SV, martine.nativel@culture.gouv.fr, tél. 02 62 21 95 48
THÉÂTRE - Conventionnement
Calendrier
- Ouverture du dépôt des dossiers : septembre 2023.
- Date limite de dépôt des dossiers : 30 novembre 2023, 23h59 (heure de Paris). Aucun dossier ne pourra être déposé ou pris en compte après cette date.
- Réunion de la commission : mars 2024.
Une question ?
Pour toute question sur le conventionnement théâtre à La Réunion, vous êtes invités à vous adresser à :
- Guilène TACOUN, Conseillère musique actuelles et danse, guilene.tacoun@culture.gouv.fr, tél. 02 62 21 91 47
- Martine NATIVEL, Assistante-Gestionnaire ensemble du SV, martine.nativel@culture.gouv.fr, tél. 02 62 21 95 48
Informations non communiquées.
Informations non communiquées.
Pour toute question, nous vous invitons à vous adresser à Rosiane DE LIZARAGA : rosiane.de-lizaraga@spm975.gouv.fr
Pour déclarer les engagements pris en matière de VHSS, rendez-vous ici :
Pour déposer un dossier au titre des aides déconcentrées au spectacle vivant (conventionnement), rendez-vous ici :
Pour déposer un dossier au titre des aides déconcentrées au spectacle vivant (aide au projet), rendez-vous ici :
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