Um Live-Show-Unternehmen zu unterstützen und ihre Entwicklung zu fördern, insbesondere im Theaterbereich, zahlt das Kulturministerium einen Zuschuss, sogenannte Steuergutschrift.
Vorstellung der Vorrichtung
Was ist die Steuergutschrift für Theateraufführungen von Theaterstücken?
Eine Steuergutschrift entspricht einer Steuerermäßigung. Hier betrifft die Steuergutschrift Unterhaltungsunternehmen, insbesondere Theaterunternehmen.
Die Steuergutschrift dient der Förderung der Schaffung, Verwertung und Digitalisierung von Theateraufführungen dramatischer Werke und zielt insbesondere auf die Arbeit von Kunstgewerbebetrieben ab.
(Art. 220o des Steuergesetzes)
Bin ich davon betroffen(e)?
- Unternehmen im Bereich der Kultur
Unternehmen, die die Steuergutschrift in Anspruch nehmen möchten, müssen vom Ministerium für Kultur zwei Zulassungen erhalten haben:
- Eine vorläufige Zulassung in Anbetracht der dem Antrag des Unternehmens beigefügten Nachweise, dass das Werk die Voraussetzungen für eine Steuergutschrift erfüllt. Der Antrag auf Zulassung ist vom Unternehmen per E-Mail oder Post an die Generaldirektion für künstlerisches Schaffen zu richten, die für die Überwachung der Steuergutschrift im Ministerium für Kultur zuständig ist.
Mit dem Tag des Eingangs des Antrags auf vorläufige Zulassung beim Ministerium beginnt die Berücksichtigung der Ausgaben, die für eine Steuergutschrift in Betracht kommen. Dem Antrag auf vorläufige Zulassung sind die in Artikel 4 der Durchführungsverordnung genannten Belege beizufügen. Die Entscheidung über die vorläufige Zulassung wird dem Unternehmen mitgeteilt und besagt, dass die betreffende Show aufgrund der vorgelegten Informationen und Belege die Voraussetzungen für die Gewährung der Steuergutschrift erfüllt, sofern die endgültige Zulassung erteilt wurde. - Eine endgültige Zulassunginnerhalb einer Frist von 36 Monaten ausgestellt, um zu bestätigen, dass das Werk die Voraussetzungen für die Gewährung der Steuergutschrift tatsächlich erfüllt. Der Antrag auf endgültige Zulassung ist zusammen mit den in Artikel 8 der Durchführungsverordnung genannten Belegen an die Generaldirektion für künstlerisches Schaffen zu richten. Mit der endgültigen Zulassung soll festgestellt werden, dass die Show die Voraussetzungen für die Anwendung der Vorrichtung tatsächlich erfüllt hat.
Beide Zulassungen werden nach Stellungnahme eines Sachverständigenausschusses erteilt.
Die Steuergutschrift richtet sich an Unternehmen, die eine Theateraufführung veranstalten. Die betreffenden Unternehmen müssen folgende Bedingungen erfüllen:
- Ausübung der Tätigkeit eines Veranstalters für Live-Unterhaltung
- der Körperschaftsteuer unterliegen
- die Verantwortung für die Aufführung zu tragen, insbesondere die des Arbeitgebers des Kunstplateaus
- die Kosten für die Erstellung der Show zu tragen
- Einhaltung gesetzlicher, steuerlicher und sozialer Verpflichtungen
Als Bemessungsgrundlage für die Steuergutschrift gelten folgende Ausgaben:
- Kosten für die Erstellung und den Betrieb der Show bis zu 60 Terminen (Kosten für ständiges Personal des Unternehmens, das direkt von der Show betroffen ist, Kosten für nicht ständiges Personal des Unternehmens, Kosten für die Anmietung von Räumen, Kosten für den Kauf von Kleingeräten, Versicherungskosten, Kosten für die Förderung der Show usw.)
- Ausgaben für die Digitalisierung der Show (Kosten für den Erwerb von Urheberrechten, Gebühren für die Aufnahme, Kosten für den Erwerb bereits vorhandener Bilder, Übertragung von Rechten, die von den Rechteinhabern in Rechnung gestellt werden, Kosten für die Nachbearbeitung, Vergütung und Sozialabgaben, die für die Durchführung dieser Transaktionen erforderlich sind usw.)
Die entstandenen Ausgaben kommen erst dann für eine Steuergutschrift in Betracht, wenn das Kulturministerium einen Antrag auf vorläufige Zulassung erhalten hat.
Für die Steuergutschrift «Theater» kommen Aufführungen in Betracht, die sich auf ein zentrales Thema konzentrieren und die Register der Komödie betreffen, Tragödie, Drama und Vaudeville sowie die Kategorien Puppentheater und Mime- und Gestentheater. Sie können einen vorher geschriebenen Text (unabhängig vom Datum des Schreibens), eine Anpassung von Texten, eine Schreibweise am Brett ohne Text betreffen.
Eine Improvisationsshow kann nicht für eine Steuergutschrift in Frage kommen.
Die Aufführungen müssen sich auf ein Schauspiel mit folgenden Merkmalen beziehen:
- Präsentieren von Gründungskosten, die in Frankreich überwiegend anfallen
- Die erste Nutzung einer Aufführung, die durch eine neue Inszenierung und Szenografie gekennzeichnet ist und noch keine öffentliche Aufführung hervorgebracht hat
- Von einem Team von Künstlern gespielt werden, das zu mindestens 90% aus Fachleuten besteht
- Mindestens sechs Künstler auf dem Set haben, die jeweils mindestens 20 Wiederholungsdienste nachweisen
- Für mehr als 20 Termine, davon mindestens die Hälfte auf französischem Hoheitsgebiet, über einen Zeitraum von zwölf aufeinanderfolgenden Monaten an mindestens zwei verschiedenen Orten geplant sein.
Verfahren
Die zuschussfähigen Ausgaben sind auf 500.000 € pro Show begrenzt.
Der Satz der Steuergutschrift beträgt 15 % der zuschussfähigen Ausgaben, die in dem Jahr entstanden sind, für das die Steuergutschrift berechnet wird. Für Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) erhöht sich dieser Satz auf 30 %.
Die Steuergutschrift ist auf 750.000 € pro Unternehmen und Jahr begrenzt. Ist das Haushaltsjahr kürzer oder länger als zwölf Monate, so wird der Höchstbetrag um den gleichen Betrag verringert oder erhöht wie die Dauer des Haushaltsjahres.
Von den Bemessungsgrundlagen der Steuergutschrift werden abgezogen:
- Direkte Beihilfen für Aufführungen, die durch die Steuergutschrift unterstützt werden: nicht rückzahlbare öffentliche Zuschüsse und nicht rückzahlbare Zuschüsse, die von der Association for Private Theatre Support (ASTP) gezahlt werden
- Sonstige nicht rückzahlbare öffentliche Zuschüsse an Unternehmen, berechnet auf der Grundlage des Verhältnisses zwischen dem Betrag der förderfähigen Ausgaben und dem Gesamtbetrag der Aufwendungen des Unternehmens in der Gewinn- und Verlustrechnung
Hinweis: Die Ausgaben, die für eine Steuergutschrift in Betracht kommen, werden erst ab dem Datum des Eingangs des vorläufigen Zulassungsantrags beim Ministerium berücksichtigt.
Die Aufführungen müssen sich auf ein Schauspiel mit folgenden Merkmalen beziehen:
- Präsentieren von Gründungskosten, die in Frankreich überwiegend anfallen
- Die erste Nutzung einer Aufführung, die durch eine neue Inszenierung und Szenografie gekennzeichnet ist und noch keine öffentliche Aufführung hervorgebracht hat
- Von einem Team von Künstlern gespielt werden, das zu mindestens 90% aus Fachleuten besteht
- Mindestens sechs Künstler am Set haben
- Für mehr als 20 Termine in einem Zeitraum von zwölf aufeinanderfolgenden Monaten an mindestens zwei verschiedenen Orten geplant sein
- Laden Sie das Formular unten herunter.
- Füllen Sie das Formular aus und senden Sie es per E-Mail zurück, indem Sie unten auf die Schaltfläche "Datei einreichen" klickenoder per Post an:
Ministerium für Bildung und Kultur
Generaldirektion für das künstlerische Schaffen
Delegation für Theater und verwandte Künste
182, rue Saint Honoré - 75001 Paris
Haben Sie eine Frage?
Bei Fragen zur Steuergutschrift wenden Sie sich bitte an:
Ministerium für Bildung und Kultur
Generaldirektion für das künstlerische Schaffen
Delegation für Theater und verwandte Künste
182, rue Saint Honoré - 75001 Paris