Maßnahmen zur Förderung der Präsenz, Sichtbarkeit und Verwendung von Französisch in allen Bereichen des wirtschaftlichen, wissenschaftlichen, kulturellen und sozialen Lebens können vom Ministerium für Kultur unterstützt und subventioniert werden.
Vorstellung der Vorrichtung
Was ist die Förderung der Beschäftigung und der Verbreitung der französischen Sprache?
Als "Sprache der Republik" nach der Verfassung ist die französische Sprache ein gemeinsames Gut, ein Unterpfand der Einheit, das unsere Mitbürger, aber auch die gesamte französischsprachige Gemeinschaft in der Welt vereint. In Frankreich selbst wird ein "Recht auf Französisch" durch den gesetzlichen Rahmen garantiert, der durch die Gesetz Toubon vom 4. August 1994. Alle Bereiche unserer täglichen Gesellschaft sind betroffen: öffentliche Dienstleistungen, Bildung, Forschung, Unternehmen, Arbeitswelt, Konsum, Medien oder Werbung usw.
Die Förderung der Beschäftigung und Verbreitung der französischen Sprache zielt darauf ab, die Präsenz des Französischen im Leben zu fördern wirtschaftlich, sozial, kulturell und wissenschaftlich, insbesondere wenn diese Präsenz eine Herausforderung für die wirtschaftliche Entwicklung, den sozialen Zusammenhalt, die Zugänglichkeit oder die Attraktivität unseres Landes darstellt oder eine Stärkung der französischsprachigen Solidarität ermöglicht.
So kann beispielsweise die Generaldirektion für französische Sprache und Sprachen (DGLFLF) um Unterstützung bei der Entwicklung von Strategien für französischsprachige oder mehrsprachige Sprachen in Institutionen oder Unternehmen ersucht werden, für Projekte, die die Verbreitung von wissenschaftlichem und technischem Wissen auf Französisch in einer Logik der Nord/Süd-Solidarität und einer besseren Weitergabe an die Studenten und die Gesellschaft insgesamt fördern.
Angesichts der Leichtigkeit oder Verarmung der systematischen Verwendung einer einzigen internationalen Kommunikations- und Austauschsprache möchte die DGLFLF Initiativen zur Förderung der Präsenz von Französisch - mit anderen Sprachen -in Frankreich, in Europa oder weltweit. Diese Unterstützung erfolgt, wenn die geplante Maßnahme ein beispielhaftes Ziel verfolgt, das auf eine erhebliche Wirkung abzielt, oder eine "Hebelwirkung" aufweist, die die Verwendung unserer Sprache unter allen Umständen, gegebenenfalls in einem mehrsprachigen Ansatz, ermöglicht oder begünstigt. Diese Unterstützung kann auch auf Veranstaltungen (Kolloquien, Seminare usw.) angewandt werden, die dazu bestimmt sind, über diese Probleme nachzudenken oder die den wissenschaftlichen und technischen Ausdruck in französischer Sprache wie das Verständnis in "mehr als einer Sprache" veranschaulichen wollen.
In den Bereichen Hochschulbildung und Forschung möchte der DGLFLF auch Arbeiten oder die Entwicklung von Instrumenten zur Förderung von Produktion, Verbreitung und Verbreitung von Wissen "Auffindbarkeit" online Kenntnisse und Daten in Französisch und allen Sprachen.
Bin ich davon betroffen(e)?
- Vereinigungen
- Gemeinsamen
- Abteilungen
- Privaten Unternehmen
- Forschungseinrichtungen
- Regionen
Die Unterstützungsmaßnahmen richten sich in erster Linie an Einrichtungen, Verbände und Berufsverbände, deren Hauptaufgabe - Studium oder Förderung - die sozialen Herausforderungen betrifft; Das Europäische Parlament und der Rat sind sich einig, daß die französische Sprache und die anderen Sprachen in allen Bereichen der Gesellschaft präsent sein müssen.
Arbeiten und Begegnungen, die eine Übersetzung und einen Dolmetscher erfordern, können unterstützt werden, wenn die Kosten geteilt werden und die Treffen aufgrund ihres Themas, ihrer politischen Bedeutung und ihrer erwarteten Auswirkungen eine vorrangige Dimension für die DGLFLF darstellen.
Die in Frankreich organisierten Projekte und Aktionen sollen vom DGLFLF geprüft werden, der die Projektträger gegebenenfalls auffordern kann, die Unterstützung der dezentralisierten Dienste des Kultusministeriums (DRAC, DAC) oder seiner öffentlichen Einrichtungen zu beantragen. Die im Ausland organisierten Projekte und Aktionen sollen mit dem französischen kulturellen und diplomatischen Netzwerk (Ministerium für Europa und auswärtige Angelegenheiten) erörtert werden.
Projekte, die sich nicht auf die französische Sprache oder ihre Beziehungen zu den anderen Sprachen beziehen, sind nicht förderfähig.
Der Zuschuss kann ganz oder teilweise Investitions-, Betriebs- oder Personalkosten Die Kommission hat die Vorschläge der Kommission geprüft.
Im Rahmen eines mehrjährigen Projekts Der Zuschuss hat einen Anreizcharakter, und die anfängliche Unterstützung des DGLFLF wird gewährt, um eine Hebelwirkung zu fördern, die die Aufnahme anderer Beteiligungen ermöglicht, oder um dem Träger des Projekts zu ermöglichen, rasch Ergebnisse zu erzielen, die ihm die Möglichkeit geben, seine finanzielle Autonomie.
Verfahren
Die jährliche Gesamtmittelausstattung der Mission Beschäftigung und Verbreitung der französischen Sprache beläuft sich auf rund 425.000 €. Der Medianwert der gewährten Zuschüsse beträgt 5.000 €.
Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der Art und Qualität des Projekts und nach dem voraussichtlichen Durchführungsbudget.
Der Zuschuss wird auf einmal gezahlt.
Projekte mit regionaler Dimension sind vorrangig an die dezentralen Dienststellen des Ministeriums zu richten: regionale Direktionen für kulturelle Angelegenheiten (Metropolitan Frankreich), Direktionen für kulturelle Angelegenheiten (Guadeloupe, Martinique, Mayotte, La Réunion)DCJS von Guyana, Missionen für kulturelle Angelegenheiten (Saint-Pierre und Miquelon, Neukaledonien, Französisch-Polynesien).
Die Beurteilung der Förderfähigkeit und der Zweckmäßigkeit einer Projektförderung erfolgt in zwei Schritten:
- auf schriftliche Anfrage, zusammen mit einer genauen Beschreibung des Projekts, der Zielgruppe, der Modalitäten und der erwarteten Ergebnisse
- nach Begutachtung des Projekts hinsichtlich seiner Durchführbarkeit, seiner Wirkung und seiner Vereinbarkeit mit den allgemeinen Zielen der Politik des Ministeriums und des DGLFLF in Bezug auf die Präsenz des Französischen
Der Dienst wird auch auf folgende Punkte reagieren:
- innovative oder strukturierende Projekte
- Vernetzung von Partnern
- Intervention in den für die Präsenz der französischen Sprache kritischen Bereichen
- Bedeutung der betroffenen Öffentlichkeit oder Nutzer
Die geplanten Projekte oder Aktionen, die eine Wiedergabe oder die Bereitstellung von frei zugänglichen Inhalten vorsehen, werden vorrangig geprüft.
Die vom DGLFLF gewährten Zuschüsse werden jährlich gewährt, d. h. sie können ganzjährig beantragt werden. Um die Projekte zu sichern und die jährliche Programmplanung zu erleichtern, können die Anträge jedoch vor Beginn des Haushaltsjahres eingereicht werden.
Eine Bilanz oder eine Zwischenbilanz des Projekts oder der durchgeführten Maßnahmen muss spätestens ein Jahr nach Auszahlung des Zuschusses übermittelt werden.
- Um auf das Online-Formular zuzugreifen, klicken Sie unten auf der Seite auf die Schaltfläche "Zum Formular gehen".
- Melden Sie sich an oder erstellen Sie ein Konto und lassen Sie sich führen.
Beispiele für zuvor unterstützte Projekte
So wurden beispielsweise zuvor Maßnahmen zur Förderung der Beschäftigung und der Verbreitung der französischen Sprache unterstützt:
- der Vereinigung The Conversation Francezur Unterstützung seiner Tätigkeit zur Verbreitung des Wissens in französischer Sprache
- die Europäische Beobachtungsstelle für Mehrsprachigkeit zur Unterstützung ihrer Maßnahmen zugunsten der Mehrsprachigkeit und der sprachlichen Vielfalt
- die Vereinigung La Caravane des Dix Mots, die ein Netzwerk von künstlerischen Projekten zum Teilen der französischen Sprache in der Welt koordiniert und die Organisation der Ersten Biennale der Sprachen
- UAR 5638 Mathdoc und seine Verlagsinfrastruktur Centre Mersenne Centre Mersenne (CNRS) zur Unterstützung der Schaffung einer Plattform für die maschinelle Übersetzung wissenschaftlicher Texte
Haben Sie eine Frage?
Bei Fragen zur Unterstützung der Beschäftigung und Verbreitung der französischen Sprache wenden Sie sich bitte an
Allgemeine Delegation für die französische Sprache und die französischen Sprachen (DGLFLF)
Einsatz und Verbreitung der französischen Sprache
emploi.dglflf@culture.gouv.fr
01 40 15 36 73
3 rue de Valois 75033 PARIS cedex 01