Das Ministerium für Kultur unterstützt die lokalen Informationsmedien mit einem Zuschuss, um die Kontinuität ihrer Mission zu gewährleisten.
Vorstellung der Vorrichtung
Was ist der Fonds zur Unterstützung von Bürgermedien?
Der Fonds zur Unterstützung der lokalen sozialen Informationsmedien ermöglichtbegleiten finanzielle Entwicklung von verankerten Medien lokalSie liefern Informationen aus der Nähe und fördern die Kontinuität der Beziehung zwischen den Bewohnern eines Viertels, einer Stadt oder einer Region. Der Fonds wird in Form eines Aufrufs zur Einreichung von Projekten durchgeführt, bei dem nur die Medien unterstützt werden können, die die Förderkriterien am besten erfüllen.
Definition eines Mediums in der Nähe
Gemeinnützige Informationsmedien sind definiert als Presseveröffentlichungen, Online-Pressedienste (Pressewebsite, Newsletter, Webfernsehen, Webradio...) oder andere elektronische Kommunikationsdienste, die
- regelmäßig aktualisierte Inhalte von allgemeinem Interesse online stellen
- werden journalistisch behandelt
Als Informations-, Ausdrucks-, Gestaltungs- und Dialoginstrumente knüpfen die Bürgermedien Vertrauen in die Bürger und bilden das beste Bollwerk gegen den «digitalen Populismus». Als Träger der Information und des sozialen Zusammenhalts tragen sie zur Aufwertung und Entwicklung des Images der Gebiete bei, Insbesondere in den Schwerpunktbereichen der Stadtpolitik oder in den ländlichen Wiederbelebungsgebieten und ermöglichen es einem breiten Publikum, sich mit der journalistischen Praxis vertraut zu machen und so am Ziel der Medienerziehung teilzunehmen.
Kontext der Schöpfung
Durch Dekret vom 26. April 2016das Ministerium für Kultur hat ein Fonds zur dauerhaften Unterstützung Sie widmet sich den lokalen sozialen Informationsmedien. Diesen Medien (Veröffentlichungen, Pressewebsites, Rundfunk, Fernsehen, Webfernsehen, Webradio usw.) wird besondere Aufmerksamkeit gewidmet; sie verfolgen vier Hauptziele:
- sie tragen zur Dynamik der lokalen demokratischen Debatte bei, indem sie den Bewohnern von Gebieten, Städten und ländlichen Gebieten das Wort erteilen
- sie sind ein Informationsträger und ein Faktor des sozialen Zusammenhalts
- sie tragen zur Aufwertung und Weiterentwicklung des Images der Gebiete bei
- Sie ermöglichen es einem breiten Publikum, sich mit der journalistischen Praxis vertraut zu machen und tragen so zum Ziel der Medienkompetenz bei
Bin ich davon betroffen(e)?
- Vereinigungen
- Privaten Unternehmen
Alle Arten von Strukturen, darunterHauptobjekt ist die Herausgabe eines sozialen Netzwerks: Vereine, Unternehmen des Handelsrechts, wirtschaftliche Interessengruppen usw.
Wenn die Struktur bearbeitet nebenbei ein oder mehrere Medien(e) der sozialen Information in der Nähe, muss sie eine Vereinigung oder Stiftung sein, die als gemeinnützig anerkannt ist oder mit einem anerkannten Verband verbunden ist.
Einrichtungen sind nicht förderfähig, wenn
- Sie haben im Jahr vor dem Antrag auf Unterstützung des Fonds zur Unterstützung der sozialen und lokalen Informationsmedien mindestens eine der folgenden Beihilfen erhalten:
- Fonds zur Unterstützung des Hörfunks (ESFR)
- Unterstützung von Regional-, Departements- und Lokalzeitungen für politische und allgemeine Informationen mit geringen Werbemitteln (QFRPA)
- Förderung des Pluralismus der regionalen und lokalen Zeitschriften (PPR)
- Förderung des Pluralismus der Ultra-Meerestitel
- sie erhalten mindestens eine der folgenden Beihilfen:
- Unterstützung des Pluralismus von Online-Pressetiteln
- Finanzierung des Beitrags zum öffentlichen audiovisuellen Sektor
- sie erfüllen nicht ihre steuerlichen und sozialen Verpflichtungen
- Der Erhalt der Beihilfe würde sie aus den europäischen Beihilfevorschriften heraushalten de minimis
Der Zuschuss deckt die Gesamtbetriebskosten der Struktur.
Verfahren
Der von der Struktur geforderte Betrag ist frei, muss aber proportional zum Medienbedarfgemäß den Finanzprognosen der Verlagsstruktur.
Der Fonds ist bis 2024 mit 1,8 Millionen Euro ausgestattet.
Der Zuschuss erfolgt in Form einer Betriebsbeihilfe. Sie wird jährlich von der Verlagsstruktur vergeben.
Die Beihilfe wird auf Beschluss des Generaldirektors für Medien und Kulturwirtschaft im Rahmen der verfügbaren jährlichen Mittel und nach von ihm festzulegenden Verteilungsmodalitäten gezahlt. Die Höhe der gezahlten Beihilfe wird im Anschluss an die Prüfung der Unterlagen bestimmt, anhand derer beurteilt werden kann, ob die Struktur und das Medium alle Kriterien des Dekrets erfüllen.
Der Dekret vom 26. April 2016 legt eine Reihe von Kriterien für die Beurteilung der Förderfähigkeit der Strukturen fest. Unter ihnen werden die Qualität des redaktionellen Projekts sowie seine territoriale, soziale und wirtschaftliche Relevanz entscheidend sein.
Die Beihilfe wird im Funktion des redaktionellen Angebots soziale Medien in der Nähe. Dieses redaktionelle Angebot wird bewertet auf:
- ihre Eingliederung in ein Gebiet und ihr Beitrag zur Mission der sozialen Kommunikation in der Nähe
- ihren Beitrag zur Integration und Bekämpfung von Diskriminierungen
- die Dimension der Medienkompetenz und der Meinungsfreiheit
- Beteiligung der Einwohner am Projekt
- seine Fähigkeit, den Austausch zwischen sozialen und kulturellen Gruppen und den Ausdruck der verschiedenen soziokulturellen Strömungen zu fördern
- ihren Beitrag zur lokalen Entwicklung und zum Umweltschutz
Folgende Aspekte werden ebenfalls berücksichtigt:
- Diversifizierung der Ressourcen der Verlagsstruktur und ihre Fähigkeit, ein nachhaltiges Wirtschaftsmodell zu entwickeln
- Maßnahmen zur beruflichen Bildung, die der Verlag zugunsten seiner Mitarbeiter oder ehrenamtlichen Mitglieder durchführt, und Konsolidierung der Arbeitsplätze innerhalb der Organisation, einschließlich der Beschäftigung von Berufsjournalisten
- die Beteiligung des Herausgebers an gemeinsamen Programmen und Ausbildungsmaßnahmen und seine Fähigkeit, Partnerschaften mit anderen Medien aufzubauen
- Maßnahmen, die der Verlag für junge Menschen und gefährdete Bevölkerungsgruppen durchführt
- die Beschäftigung, die gegebenenfalls im Jahr vor dem Antrag auf Unterstützung aus diesem Fonds erhalten wurde
- Eröffnung der Einreichung: 31. Januar 2024
- Antragsfrist: 22. März 2024, 23.59 Uhr (Pariser Zeit). Nach diesem Datum können keine Unterlagen mehr eingereicht oder berücksichtigt werden.
- Bekanntgabe der Entscheidung an die Antragsteller: in Kürze.
- Um auf das Online-Formular zuzugreifen, klicken Sie unten auf der Seite auf die Schaltfläche "Zum Formular gehen".
- Melden Sie sich an oder erstellen Sie ein Konto und lassen Sie sich führen.
Beispiel für zuvor unterstützte Projekte
Mit 1,83 Millionen Euro im Jahr 2023 hat der Fonds 131 Medien unterstützt
Haben Sie eine Frage?
Wenn Sie Fragen zum Fonds für die Unterstützung der sozialen Medien in Ihrer Nähe haben, wenden Sie sich bitte an das Büro der Pressewirtschaft:
Generaldirektion Medien und Kulturwirtschaft (DGMIC)
Amt für die wirtschaftliche Ordnung der Presse
mediasdeproximite@culture.gouv.fr
01 40 15 32 15
182 Rue Saint-Honoré, 75001 Paris
- Auvergne-Rhône-Alpes (DRAC): mediasdeproximite.dracara@culture.gouv.fr
- Burgund-Franche-Comté (DRAC): mediasdeproximite.dracbfc@culture.gouv.fr
- Bretagne (DRAC): mediasdeproximite.dracbretagne@culture.gouv.fr
- Centre-Val de Loire (DRAC): mediasdeproximite.draccvdl@culture.gouv.fr ; benoit.lecerf@culture.gouv.fr ; meng.chiv@culture.gouv.fr
- Korsika (DRAC) für: mediasdeproximite.draccorse@culture.gouv.fr
- Grand-Est (DRAC): mediasdeproximite.dracge@culture.gouv.fr
- Guadeloupe (DAC): in Afrika mediasdeproximite.dacguadeloupe@culture.gouv.fr
- Guyana (Direktion für Kultur, Jugend und Sport): mediasdeproximite.dacguyane@culture.gouv.fr
- Hauts-de-France (DRAC): mediasdeproximite.drachdf@culture.gouv.fr
- Île-de-France (DRAC): mediasdeproximite.dracidf@culture.gouv.fr
- La Réunion (DAC): mediasdeproximite.dacoi@culture.gouv.fr
- Martinique (DAC) auf: mediasdeproximite.dacmartinique@culture.gouv.fr
- Mayotte (DAC): dac.mayotte@culture.gouv.fr
- Normandie: mediasdeproximite.dracnormandie@culture.gouv.fr
- Neue Aquitaine (DRAC): mediasdeproximite.dracna@culture.gouv.fr
- Neu Kaledonien (MAC): michel.richard@nouvelle-caledonie.gouv.fr
- Okzitanisches Meer (DRAC): mediasdeproximite.dracoccitanie@culture.gouv.fr
- Pays de la Loire (DRAC): mediasdeproximite.dracpdl@culture.gouv.fr
- Französisch Polynesien (MAC): mediasdeproximite@polynesie-francaise.pref.gouv.fr
- Provence-Alpes-Côte d'azur (DRAC): mediasdeproximite.dracpaca@culture.gouv.fr
- Saint-Pierre und Miquelon (MAC): rosiane.de-lizarraga@culture.gouv.fr