Frankreich verfügt über ein reiches sprachliches Erbe: Französisch, Regionalsprachen, Nicht-Gebietssprachen, französische Gebärdensprache... Das Ministerium für Kultur unterstützt Projekte zur Entwicklung und Aufwertung dieses Kulturerbes finanziell.
Vorstellung der Vorrichtung
Was sind die Sprachen Frankreichs?
Neben Französisch als Nationalsprache prägen die Sprachen Frankreichs unsere kulturelle Identität und sind ein lebendiger und kreativer immaterieller Reichtum. Als Sprachen Frankreichs gelten:
- die Regionalsprachenin der Verfassung seit 2008: "Die Regionalsprachen gehören zum französischen Kulturerbe" (Artikel 75-1). Es handelt sich um Sprachen, die historisch in einem Teil des Territoriums der Republik gesprochen werden, länger als Französisch: Elsässisch, Baskisch, Bretonisch, Katalanisch, Korsisch, Kreolisch, Westflämisch, Frankoprovençal, Futunisch, UrensprachenKaledonien, indigene Sprachen von Guyana, indigene Sprachen von Französisch-Polynesien, Sprachen von Oïl (Bourguignon-Morvandiau, Champenois, Franc-Comtois, Gallo, Lothringen, Normannen, Picard, Poitevin-Saintongeais, Wallon), Kibushi, Mahorais, Okzitanisch, Croissant, Ligurische Sprache, Walliser Sprache.
- sechs nicht territoriale SprachenEs besteht keine geografische Verbindung zum Territorium der Republik, sondern wird seit mehreren Generationen von französischen Bürgern praktiziert: arabischer maghrebinischer Dialekt, westlicher armenischer, berberischer, jüdisch-spanischer, rromani, jiddischer.
- die französische Gebärdensprache.
Das Ministerium für Kultur fördert das kulturelle Schaffen in französischen Sprachenals Vektoren des künstlerischen Schaffens in Bereichen wie audiovisuelle Medien, Gesang, Buch oder darstellende Kunst. Er unterstützt auch die Forschungsprojekte um die Sprachen Frankreichs zu dokumentieren und besser bekannt zu machen.
Bin ich davon betroffen(e)?
- Vereinigungen
- Gemeinsamen
- Abteilungen
- Privaten Unternehmen
- Lokale öffentliche Unternehmen
- EPCI mit eigener Besteuerung
- Öffentliche Einrichtungen/ Staatliche Dienste
- Forschungseinrichtungen
- Besonderen
- Regionen
Um für diese Beihilfe in Betracht zu kommen, muss der Antragsteller
- volljährig sein
- über eine SIRET-Nummer verfügen
- Vorlage eines Projekts im Zusammenhang mit einer oder mehreren Sprachen Frankreichs, das auf französischem Hoheitsgebiet durchgeführt wurde und von einer Struktur französischen Rechts oder einer französischen Gebietskörperschaft getragen wird
Ein Antragsteller ohne Steuernummer (SIRET) ist nicht teilnahmeberechtigt.
Alle Formen des künstlerischen Ausdrucks können unterstützt werden: Theater, Gesang und Live-Unterhaltung im Allgemeinen, Kino und audiovisuelle Medien, Literatur. Es geht um Die Vitalität der französischen Sprachen zeigen und ihre Aktualität, indem sie ihre Fähigkeit zeigen, wertvolle Werke zu produzieren.
Die Forschungsprojekte in einer oder mehreren Sprachen Frankreichs sind förderfähig.
Projekte ohne Bezug zu mindestens einer Sprache Frankreichs sind nicht förderfähig.
Der Zuschuss deckt nicht die Betriebs- oder Ausstattungskosten einer Einrichtung.
Sie dient der Finanzierung eines Kultur- oder Forschungsprojekts.
Verfahren
Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der Art und Qualität des Projekts und nach dem Durchführungsbudget.
Die Höhe des Zuschusses liegt im Durchschnitt zwischen 1500 und 20.000 Euro.
Der Zuschuss wird auf einmal gezahlt, sobald die erforderlichen Belege vorliegen.
Projekte mit regionaler Dimension sind vorrangig an die dezentralen Dienststellen des Ministeriums zu richten: regionale Direktionen für kulturelle Angelegenheiten (DRAC- Frankreich sechseckig), Direktionen für kulturelle Angelegenheiten (DAC- Guadeloupe, Martinique, Mayotte, La Réunion)DCJS von Guyana, Missionen für kulturelle Angelegenheiten (MAC-Neukaledonien, Französisch-Polynesien).
Die Interventionen des DGLFLF konzentrieren sich auf Projekte, die die Öffentlichkeit auf Fragen im Zusammenhang mit den französischen Sprachen erweitern können, und berücksichtigen deren wissenschaftliche Anforderungen. Sie bemühen sich nach Möglichkeit, bei der Auswahl der ausgewählten Projekte ein ausgewogenes Verhältnis der verschiedenen Sprachen zu wahren.
Die vom DGLFLF gewährten Zuschüsse werden jährlich gewährt.
Die Anträge müssen eingereicht werden vor dem 15. Dezember jedes Jahres für das folgende Jahr berücksichtigt werden können.
Die Projektbilanz muss spätestens 6 Monate nach Projektabschluss übermittelt werden.
- Um auf das Online-Formular zuzugreifen, klicken Sie unten auf der Seite auf die Schaltfläche "Zum Formular gehen".
- Melden Sie sich an oder erstellen Sie ein Konto und lassen Sie sich führen.
Beispiele für zuvor unterstützte Projekte
Höhe des Zuschusses: 5000 €
Dieses Symposium, das im Oktober 2022 in Boussac (Creuse) stattfand, stellte die neuesten Forschungsarbeiten zu diesen gallo-amerikanischen Gesprächen vorRomane, die noch heute im nördlichen Teil des Zentralmassivs praktiziert werden und deren Merkmal darin besteht, dass sie gleichzeitig typische Merkmale des Okzitanischen (Auvergnat, Limousin) und der Sprachen von Oil (Französisch, Berrichon, Poitevin-saintongeais) aufweisen.
Höhe des Zuschusses: 6.500 €
Der Verein Ipê, der sich auf die Erforschung und Entwicklung der indianischen Sprachen Guyanas spezialisiert hat, hat zwei zweisprachige Wörterbücher (wayana-français und apalaï-français) und ein zweisprachiges wayana-französisch-thematisches Dominospiel hergestellt.
Höhe des Zuschusses: 5000 €
Erstellung einer visuellen Performance-Show in Gebärdensprache und Zeichnungen, um das heikle Thema des Analphabetismus bei Gehörlosen anzusprechen und dieses Tabu aufzuheben.
Höhe des Zuschusses: 3.500 €
Die Haupttätigkeit des Mgnig-Vereins ist die Organisation von wöchentlichen linguistischen und kulturellen Workshops auf Westarmenisch (Theaterkurse, wissenschaftliche Workshops, Handarbeiten, Lesungen und Diskussionen) für das junge Publikum.
Haben Sie eine Frage?
Bei Fragen zur Aufwertung der französischen Sprachen wenden Sie sich bitte an:
Allgemeine Delegation für die französische Sprache und die französischen Sprachen (DGLFLF)
Mission Sprachen von Frankreich und Übersee
dglflf.min@culture.gouv.fr
01 40 15 36 62
3 rue de Valois, 75001 Paris
oder dem dezentralisierten Dienst des Kulturministeriums am Ort der Durchführung Ihres Projekts:
- Noëlle DROGNAT-LANDRE: noelle.drognat-landre@culture.gouv.fr
- Sylviane JOURDHEUIL (Dijon): sylviane.jourdheuil@culture.gouv.fr
- Habiba IMAAINGFEN (Besançon): habiba.imaaingfen@culture.gouv.fr
- Enora OULC'HEN: enora.oulchen@culture.gouv.fr
- Jean-Luc SARROLA: jean-luc.sarrola@culture.gouv.fr
- Delphine QUÉREUX-SBAÏ (Châlons-en-Champagne): delphine.quereux-sbai@culture.gouv.fr
- Colette GRAVIER (Metz): colette.gravier@culture.gouv.fr
- Philippe CHARRIER (Straßburg): philippe.charrier@culture.gouv.fr
- Jacques SAUTERON (Lille): jacques.sauteron@culture.gouv.fr
- Laëtitia BONTAN (Amiens): laetitia.bontan@culture.gouv.fr
- Justine DUJARDIN (Bordeaux): justine.dujardin@culture.gouv.fr
- Sandrine PANTALEAO (Limoges): sandrine.pantaleao@culture.gouv.fr
- Magali CASTILLON: magali.castillon@culture.gouv.fr
- Laure JOUBERT: laure.joubert@culture.gouv.fr
- William JOUVE: william.jouve@culture.gouv.fr
- Nathalie ERNY: nathalie.erny@culture.gouv.fr
- Abdoulaye KEÏTA: abdoulaye.keita@guyane.pref.gouv.fr / abdoulaye.keita@culture.gouv.fr
- Katia LELPLUS: katia.leloutre@culture.gouv.fr
- Yolande-Salomé TOUMSON: yolande-salome.toumson@culture.gouv.fr
- Djaouharia MOHAMED: djaouharia.mohamed@culture.gouv.fr
- Michel RICHARD: michel.richard@nouvelle-caledonie.gouv.fr
- Emmanuelle CHARRIER: emmanuelle.charrier@polynesie-francaise.pref.gouv.fr
- Rosiane DE LIZARAGA: rosiane.de-lizaraga@spm975.gouv.fr