Der nationale Aufruf zur Einreichung von Projekten «Schriftliches Bibliotheksvermögen» dient der Bekanntmachung des schriftlichen Erbes der Bibliotheken und der Unterstützung der Erhaltungs-, Melde- und Verwertungsmaßnahmen der Gebietskörperschaften unterstützt vorbildliche Projekte in Bezug auf die Bestandssammlungen der Bibliotheken der Gebietskörperschaften oder ihrer Gruppierungen. Das Ministerium für Kultur gewährt den Trägern solcher Projekte einen Zuschuss. 

Vorstellung der Vorrichtung

Was ist der nationale Projektaufruf «Schriftliches Bibliotheksvermögen»?

Seit 2007 ermöglicht der nationale Projektaufruf «Schriftliches Erbe der Bibliotheken» dem Kulturministerium (Generaldirektion Medien und Kulturindustrien und Regionale Direktionen für Kulturangelegenheiten) eine bessere Begleitung der Maßnahmen der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften durch Vorschläge für eine Kofinanzierung der wichtigsten Projekte.

Die im Rahmen des nationalen Aufrufs zur Einreichung von Projekten «Schriftliches Bibliotheksvermögen» geförderten Maßnahmen können einen der folgenden drei Bereiche betreffen: 

  • Erfassung von Sammlungen von Manuskripten, alten gedruckten Büchern (vor 1830 erschienen), ikonographischen Dokumenten oder lokalen und spezialisierten Beständen 
  • Erhaltung der Sammlungen des Kulturerbes
  • Aufwertung der Sammlungen des Kulturerbes

Bin ich davon betroffen(e)?

Verfahren

Beispiele für zuvor unterstützte Projekte

Haben Sie eine Frage?

Bei Fragen zur nationalen Ausschreibung «Schriftliches Bibliotheksvermögen» wenden Sie sich bitte an die Generaldirektion Medien und Kulturindustrien (DGMIC):

Generaldirektion Medien und Kulturwirtschaft
Service von Buch und Lesen
Büro für das Kulturerbe
patrimoine.sll@culture.gouv.fr
01 40 15 75 81
182 Rue Saint-Honoré, 75001 Paris

Die Einreichung der Anträge für das Jahr 2024 beginnt am 11. Dezember 2023.

 

Für den Zugang zum Formular für den Beschäftigungsbericht über den Zuschuss: