Der nationale Aufruf zur Einreichung von Projekten «Schriftliches Bibliotheksvermögen» dient der Bekanntmachung des schriftlichen Erbes der Bibliotheken und der Unterstützung der Erhaltungs-, Melde- und Verwertungsmaßnahmen der Gebietskörperschaften unterstützt vorbildliche Projekte in Bezug auf die Bestandssammlungen der Bibliotheken der Gebietskörperschaften oder ihrer Gruppierungen. Das Ministerium für Kultur gewährt den Trägern solcher Projekte einen Zuschuss.
Vorstellung der Vorrichtung
Was ist der nationale Projektaufruf «Schriftliches Bibliotheksvermögen»?
Seit 2007 ermöglicht der nationale Projektaufruf «Schriftliches Erbe der Bibliotheken» dem Kulturministerium (Generaldirektion Medien und Kulturindustrien und Regionale Direktionen für Kulturangelegenheiten) eine bessere Begleitung der Maßnahmen der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften durch Vorschläge für eine Kofinanzierung der wichtigsten Projekte.
Die im Rahmen des nationalen Aufrufs zur Einreichung von Projekten «Schriftliches Bibliotheksvermögen» geförderten Maßnahmen können einen der folgenden drei Bereiche betreffen:
- Erfassung von Sammlungen von Manuskripten, alten gedruckten Büchern (vor 1830 erschienen), ikonographischen Dokumenten oder lokalen und spezialisierten Beständen
- Erhaltung der Sammlungen des Kulturerbes
- Aufwertung der Sammlungen des Kulturerbes
Bin ich davon betroffen(e)?
- Vereinigungen
- Gemeinsamen
- Abteilungen
- EPCI mit eigener Besteuerung
- Öffentliche Einrichtungen/ Staatliche Dienste
- Forschungseinrichtungen
- Regionen
Die Projekte müssen von einer der folgenden Stellen eingereicht werden:
- eine Gebietskörperschaft (Gemeinde, Departement oder Region) oder ein Zusammenschluss von Gebietskörperschaften
- eine regionale Struktur für das Buch
- eine öffentliche Einrichtung für Hochschulbildung
- ein Forschungslabor einer öffentlichen Hochschule oder des CNRS
Die Projekte müssen die Sammlungen des Kulturerbes der Bibliotheken der Gebietskörperschaften oder ihrer Gruppierungen betreffen und
- mit der Ausschreibung von Manuskripten, alten gedruckten Büchern (vor 1830 erschienen), ikonographischen Dokumenten, lokalen oder spezialisierten Beständen verbunden sein
- oder mit der Erhaltung oder Aufwertung von Bibliothekssammlungen verbunden sind
Die Projekte müssen Teil einer mehrjährigen Strategie sein, die in einem programmatischen Dokument formalisiert ist, auch kurz (Projekt der Einrichtung, wissenschaftliches und kulturelles Projekt, Erhaltungsplan, Projekt der digitalen Referenzbibliothek usw.)im Zusammenhang mit den nationalen Zielen der Meldung und Erhaltung von Vermögensbeständen.
Die Projekte müssen innerhalb von 12 Monaten nach der Übertragung der Mittel an das gewählte Organ durchgeführt werden. Ein Projekt kann aus einer jährlichen Tranche eines Mehrjahresprogramms bestehen, die Annahme eines Dossiers ist jedoch keine Verpflichtung des Kulturministeriums für die folgenden Jahre.
Meldung
Die Meldung von Sammlungen von Manuskripten, alten gedruckten Büchern, ikonographischen Dokumenten oder lokalen und spezialisierten Beständen dient dazu Bereicherung der lokalen Kataloge und des Kollektivkatalogs von Frankreich (CCFr).
Diese Operationen können im wesentlichen zwei Formen annehmen:
- Inventar von Beständen und Sammlungen
- retrospektive Katalogisierung oder Rückumwandlung bestehender Kataloge
Die ausgewählten Projekte müssen nach Abschluss des Projekts die Integration der erzeugten Daten in die nationalen Programme (CCFr) und gegebenenfalls in die bestehenden lokalen Kataloge ermöglichen. Die Katalogisierung der Manuskripte und Archive erfolgt in der EAD TapIR, die von der Bibliothèque nationale de France (BnF) zur Verfügung gestellt wird. Die betroffenen Fonds müssen zwingend mit einem Steckbrief versehen werden, der in das Fondsverzeichnis des CCFr integriert wird.
Erhaltungsmaßnahmen
Die Konservierungsarbeiten können verschiedene Behandlungsstufen betreffen, von Auffang- und Prägebetrieben bis hin zu vorbeugenden Konservierungsmaßnahmen (Entstaubung, Verpackung) oder Sanierungsmaßnahmen (Desinfektion) usw.
Verwertung
Die Verwertung der Sammlungen kann Projekte der Mediation, der künstlerischen und kulturellen Bildung, der Ausstellung usw. betreffen.
Anträge, die sich nicht auf Sammlungen beziehen, die in Bibliotheken der Gebietskörperschaften oder ihrer Gruppierungen aufbewahrt werden, werden abgelehnt. Dies gilt insbesondere für Universitäts-, Vereins-, Kult-, Museum- oder Archivbibliotheken.
Meldung
Bücher, die nach 1830 gedruckt wurden, sind ausgeschlossen, außer für Gebietsbibliotheken, die klassifiziert sind oder einer Gemeinde mit mehr als 500.000 Einwohnern angehören.
Erhaltungsmaßnahmen
Wiederherstellungsvorgänge sind ausgeschlossen. Diese können durch eine eigene Subventionsregelung für den Erwerb und die Wiederherstellung des Vermögens unterstützt werden.
Verwertung
Digitalisierung und Realisierung von digitalen Portalen sind ausgeschlossen.
Die Projekte müssen einen Gesamtbetrag von mindestens 5.000 € ohne MwSt. umfassen.
Zuschussfähig sind folgende Ausgaben:
- Personalmittel (für Personen, die speziell für das Projekt eingestellt wurden)
- Materialbeschaffung (ohne EDV-Ausrüstung)
- Verschiedene Leistungen (z. B. Entstaubung oder Rückumwandlung)
Verfahren
Der Beihilfehöchstsatz, der gegebenenfalls weitere Beihilfen des Ministeriums für Kultur (z. B. Zuschüsse der DRAC oder der BnF) einschließt, beträgt 80 % des Gesamtbetrags ohne Steuern.
Der Zuschuss wird von der betreffenden DRAC innerhalb von drei Monaten nach Annahme des Antrags gezahlt.
Das Ministerium für Kultur behält sich das Recht vor, die Rückzahlung von Krediten zu verlangen, die am Ende des Projekts nicht verbraucht oder für andere als die im Projekt festgelegten Zwecke verwendet wurden.
Der Projektträger verpflichtet sich, das Ministerium für Kultur (DGMIC, SLL) und den Berater in Buch und Lektüre seiner DRAC über alle Schwierigkeiten zu informieren, die die fristgerechte Durchführung des Projekts gefährden könnten.
Die Annahme eines Antrags für ein Jahr verpflichtet das Kulturministerium nicht für die folgenden Jahre.
Die Auswahl erfolgt in Absprache mit den Beratern Buch und Lektüre der betroffenen regionalen Direktionen für Kulturfragen (DRAC/DAC) durch eine Ko-Kommissionunter dem Vorsitz des für Buch und Lesen zuständigen Direktors und eines Vertreters der Generalinspektion für Bildung, Sport und Forschung.
Dieser Ausschuss setzt sich zusammen aus Vertretern der DGMIC/SLL , der Bibliothèque nationale de France , Buch- und Leseberatern , einem Direktor der Bibliothèque territoriale, ein Leiter des Nachlasses der Territorialen Bibliothek und ein Vertreter einer regionalen Struktur für das Buch.
Die Auswahlkriterien sind im untenstehenden herunterladbaren Bewertungsraster aufgeführt. Dieses Raster wird auf jedes eingereichte Projekt angewendet.
Generell wird den Projekten Vorrang eingeräumt:
- mit regionaler oder interregionaler Dimension
- Beteiligung mehrerer Einrichtungen oder Gebietskörperschaften
- mit einer klar definierten Methodik und kann von anderen Organen übernommen werden
- Eröffnung der Einreichung: 11. Dezember 2023
- Frist für die Einreichung der Anträge: 12. März 2024, 23.59 Uhr (Pariser Zeit). Nach diesem Datum können keine Unterlagen eingereicht oder bearbeitet werden.
- Sitzung des Ausschusses: Mai 2024
- Bekanntgabe der Ergebnisse: spätestens 1 Monat nach der Prüfung durch die Auswahljury.
Die Ergebnisse werden den Projektträgern unter Vereinfachte Verfahren mitgeteilt und auf der Website veröffentlicht Erbe der Bibliotheken.
Nach Abschluss des Projekts stellt der Begünstigte bis zum 31. Dezember 2025 den Buch- und Lesedienst zur Verfügung :
- einen wissenschaftlichen Bericht mit einer Bilanz des Projekts und seiner etwaigen Folgemaßnahmen mit Kopie an die DRAC
- einen Finanzbericht mit Kostenbelegen (Rechnungen, Lohnabrechnungen usw.)
- Um auf das Online-Formular zuzugreifen, klicken Sie unten auf der Seite auf die Schaltfläche "Zum Formular gehen".
- Melden Sie sich an oder erstellen Sie ein Konto und lassen Sie sich führen.
Liste der erforderlichen Unterlagen für alle Unterlagen:
- Detaillierte Beschreibung des Projekts
- Mehrjährige Strategie des Instituts für die Verwaltung und Bewertung des schriftlichen Vermögens
- RIB
- Budget des Projekts
Zusätzliche Unterlagen nur für Vereinigungen:
- Haushalt der Vereinigung
- Humanressourcen zum 31. Dezember des vergangenen Jahres
- Abgeschlossener Jahresabschluss oder genehmigter Abschluss des letzten abgeschlossenen Geschäftsjahres
- Gegebenenfalls Befugnis des Vertreters
- Anhang zu etwaigen Zuschüssen, die bereits im Rahmen der EU-Beihilfevorschriften gewährt wurden
Erforderlichenfalls zusätzlich vorzulegende Unterlagen:
- Angebote von Dienstleistern und Lieferanten
- Beratungen
Beispiele für zuvor unterstützte Projekte
- Zuschussbetrag: 30.000 €
- Jahr der Förderung: 2022
Das dritte von der Normandie Livre & Lecture vorgelegte Dossier im Rahmen des regionalen Plans zur Meldung von Manuskripten, Archiven und Drucksachen aus der Zeit vor 1830 sieht die Einstellung eines (n) Auftragnehmers für einen Zeitraum von neun Monaten vor (e) die Meldung von Manuskripten und Archiven. Die Bestände von 13 öffentlichen Bibliotheken werden in TapIR beschrieben, dem von der BnF entwickelten Tool.
- Zuschussbetrag: 4.500 €
- Jahr der Förderung: 2021
Die Mediathek Jean-Jacques Rousseau, Verwahrerin von zwei bedeutenden Sammlungen populärer Literatur, wollte diese Gaben aufwerten. Für die Europäischen Tage des Denkmals 2021 wurde eine große Kulturerbe-Ausstellung eröffnet. Sie wurde von einem Katalog mit Kapiteln über die Geschichte der Volkslesung in Chambéry begleitet.
Haben Sie eine Frage?
Bei Fragen zur nationalen Ausschreibung «Schriftliches Bibliotheksvermögen» wenden Sie sich bitte an die Generaldirektion Medien und Kulturindustrien (DGMIC):
Generaldirektion Medien und Kulturwirtschaft
Service von Buch und Lesen
Büro für das Kulturerbe
patrimoine.sll@culture.gouv.fr
01 40 15 75 81
182 Rue Saint-Honoré, 75001 Paris
Die Einreichung der Anträge für das Jahr 2024 beginnt am 11. Dezember 2023.