Das Programm «dekonzentrierte Hilfen für die darstellende Kunst» (ADSV) bildet die Grundlage der Politik des Kulturministeriums zugunsten der Künstlerteams. Dieses Programm unterstützt unabhängige Künstler oder Künstlerteams, damit sie ihre kreative Arbeit weiterentwickeln und der größtmöglichen Öffentlichkeit zugänglich machen können (Verbreitung). Es trägt zur Begleitung der Laufbahn des Künstlers oder des Künstlerteams in seiner kreativen Dynamik mit punktuellen (Projekthilfe) oder mehrjährigen Hilfen (Konventionen für 2, 3 oder 4 aufeinanderfolgende Jahre) bei.
Vorstellung der Vorrichtung
Was sind dekonzentrierte Live-Show-Hilfen (ADSV)?
Das Programm der dezentralisierten Beihilfen für die darstellende Kunst (ADSV) bildet die Grundlage der Politik des Kulturministeriums zugunsten der Künstlerteams.
Im Jahr 2021 betraf das Programm:
- 1412 künstlerische Teams davon:
- 375 musikalische Ensembles
- 313 Ensembles von Tanz
- 724 Theater-, Zirkus- und Straßenkunstmannschaften
- 56M€ Gutschriften der dezentralen Dienststellen des Ministeriums für Kultur in der Region
- 700 qualifizierte Persönlichkeiten (Programmierer, Künstler, Akademiker usw.), die sich für die Teilnahme an beratenden Ausschüssen eingesetzt haben und mit ihren Stellungnahmen dazu beigetragen haben, die Entscheidungen zur Begleitung der dezentralisierten Dienste zu verdeutlichen
Diese Beihilfen werden durch regulatorische Texte geregelt, die in den Jahren 2021 und 2022 reformiert wurden und die Sie am Ende der Seite finden.
Ziele der Maßnahme
Das Hauptziel des Prozesses ist es, den Künstler oder das Künstlerteam in seiner kreativen Dynamik zu begleiten. Die Gewährung einer Beihilfe muss daher eine angemessene Antwort auf einen bestimmten Schritt in einer beruflichen Laufbahn sein und den unterschiedlichen Zeitdauern der Arbeit des künstlerischen Teams Rechnung tragen.
Die beiden Kategorien von Beihilfen
Zur Unterstützung der Schaffung und Verbreitung von Live-Auftritten in den Bereichen Tanz, Musik, Theater, Straßenkunst und Zirkuskunst an die Öffentlichkeit gibt es zwei Finanzhilfen: Projektunterstützung und Vertragsabschluss.
- DerBeihilfe für das Projekt ist eine punktuelle Hilfe um die Produktion einer neuen Kreation zu unterstützen oder die Wiederaufnahme oder Wiederherstellung einer Aufführung nach einer Unterbrechung zu ermöglichen.
- der vertraglich ist eine mehrjährige Beihilfe deren Ziel es ist, auf Dauer eine dem Tätigkeitszyklus des Künstlers oder des Künstlerteams angemessene Unterstützung zu bieten. 2, 3 oder 4 aufeinanderfolgende Jahre, je nach Werdegang des Künstlers und dem Grad der Strukturierung und Reife seines künstlerischen und kulturellen Projekts, Diese Unterstützung ist für die innovativsten und künstlerisch erprobten Teams bestimmt, deren Leistungen eine nationale Ausstrahlung haben.
Um mehr über diese Hilfen zu erfahren und Ihre Berechtigung zu überprüfen, wenden Sie sich bitte vor der Einreichung eines Antrags an Ihren lokalen Referenzberater.
Bin ich davon betroffen(e)?
- Vereinigungen
- Gemeinsamen
- Privaten Unternehmen
- Lokale öffentliche Unternehmen
- EPCI mit eigener Besteuerung
Die Beihilfen sind für Künstler, Künstlerkollektive, Gesellschaften oder Berufsgruppen bestimmt. Die betreffenden Ästhetiken decken den gesamten Bereich der Schaffung von Live-Unterhaltung in Musik, Tanz, Theater und verwandten Künsten (Märchen, Marionetten, Straßenkunst, Zirkuskunst usw.) ab.
ADSV kann zugewiesen werden an:
- ein Künstler, ein Künstlerkollektiv, eine Firma oder ein professionelles Ensemble
- ein Kunst- und Kulturunternehmen, dem Künstler, Künstlerkollektive, Gesellschaften oder Berufsgruppen, Projektplaner, vertraglich die Verantwortung für die Durchführung des betreffenden Projekts übertragen haben
Eine einzige Struktur kann die Portierung von Projekten für mehrere Künstler, Kollektive, Unternehmen oder Ensembles gewährleisten. In diesem Fall kann die Struktur mehrere Anträge einreichen, wobei darauf zu achten ist, dass die Zahl der Anträge pro Künstler und Kalenderjahr nicht überschritten wird.
Die Projekthilfe kann nicht mit dem Vertrag für denselben Künstler/ dasselbe Künstlerteam kombiniert werden. Sie kann jedoch mit anderen Beihilfen des Ministeriums kombiniert werden (Beihilfen für die Schaffung von Straßen- und Zirkuskünsten, Beihilfen für die Begleitung von Autoren, Forschung, Wohnheime, Beihilfen für das Schreiben von Musik usw.).
Einrichtungen, deren Haupttätigkeit der Unterricht, die Animation und die pädagogische Intervention ist, kommen nicht für dieses Programm in Betracht.
Die Träger müssen außerdem die folgenden Kriterien erfüllen:
- die Einreichung der Unterlagen ist auf einen Antrag pro Künstler, Gruppe, Team oder Gruppe und pro Kalenderjahr beschränkt
- die beiden Arten von Beihilfen (Übereinkommen und Vorhaben) können nicht über einen Zeitraum kumuliert werden
Beihilfe für das Projekt
Die Projektförderung unterstützt folgende Projekte:
- Produktion einer neuen Schöpfung
- wieder aufgenommen einer Show nach einer Pause
- neu erstellen einer Show nach einer Pause
Die Einrichtung (erste Aufführung) der Show, für die die Beihilfe gewährt wurde, muss spätestens am 31. August des auf die Beihilfezahlung folgenden Kalenderjahres erfolgen.
Um gefördert zu werden, müssen die Projekte nachweisen, dass
- vonmindestens eine Produktionspartnerschaft mit einem oder mehreren Showunternehmern
- voneine minimale Anzahl von Aufführungen zur Vertretung des geförderten Projekts
Die Anzahl der Partnerschaften und Vertretungen wird durch Erlass des Kultusministers für jede Ästhetik festgelegt.
Alle Kriterien für die Förderfähigkeit von Projekten für Projektbeihilfen sind in Anhang 2 des Rundschreibens am Ende der Seite nach Disziplinen aufgeschlüsselt.
Für Projekte, deren Besonderheiten (Ästhetik, Formate, Produktions- oder Verbreitungsbedingungen) diese Kriterien erschweren, kann auf begründeten Beschluss des Präfekten der Region eine Ausnahme gewährt werden.
Konventionell
Zweck dieser Unterstützung ist es, langfristig eine Unterstützung bereitzustellen, die an den Zyklus der Tätigkeit des Künstlers oder des Künstlerteams und sein Potenzial für mehrjährige Aktivitäten angepasst ist. Die Dauer der Beihilfe wird auf zwei, drei oder vier Jahre gestaffelt, um sie den verschiedenen Etappen der Laufbahn und den Merkmalen des künstlerischen und kulturellen Projekts anzupassen, wobei insbesondere die Forschungszeiten zu berücksichtigen sind.
Die Kriterien für die Zulässigkeit eines Vertragsantrags (frühere Tätigkeiten und Perspektiven des künftigen künstlerischen und kulturellen Projekts) sind:
- bei einem ersten Antrag die Anzahl der Vertretungen, die Anzahl der Produktionspartner und die Anzahl der Gründungen oder kreativen Tätigkeiten, wobei zuvor vom Staat geförderte Projekte Vorrang haben
- bei einem Antrag auf Verlängerung die Erreichung der Ziele der zuvor gewährten Beihilfe sowie die Aussichten für die Anzahl künftiger Gründungen oder kreativer Tätigkeiten
Alle Kriterien für die Förderfähigkeit von Kunst- und Kulturprojekten der Teams sind in Anhang 2 des Rundschreibens unten aufgeführt.
In der Phase der Prüfung der Unterlagen kann die DRAC oder die DAC die Vorhaben ermitteln, die die Anwendung aller Kriterien erschweren "aufgrund der Einzigartigkeit der Ästhetik, Vorschläge für atypische Formen, Produktions- oder Verbreitungsbedingungen im Zusammenhang mit dem Rhythmus oder dem kreativen Format".
Bekämpfung von geschlechtsspezifischer und sexueller Gewalt und Belästigung (HSV)
Die geförderten Einrichtungen des Kultusministeriums sind ab 2022 verpflichtet, sich für die Bekämpfung von geschlechtsspezifischer und sexueller Gewalt und Belästigung (HSV) einzusetzen und ihren Verpflichtungen nachzukommen.
Weitere Informationen finden Sie hier:
Jede Person oder Einrichtung, die einen Zuschuss vom Ministerium für Kultur beantragt, muss das entsprechende Online-Formular ausfüllen. Um Ihren VHSS-Fall einzureichen, besuchen Sie bitte:
Verfahren
Beide Arten von Beihilfen sind nicht kumulierbar.
Bei der Gewährung der Beihilfen werden Künstler und künstlerische Teams berücksichtigt, die einen kreativen Ansatz entwickeln, der sich durch besondere Risikobereitschaft und Innovation auszeichnet (Neueinschriften, Überschneidung von Disziplinarbereichen, Einsatz digitaler Werkzeuge usw.) oder durch eine Tätigkeit, die sich auf das betreffende künstlerische Feld bezieht.
Die Prüfung der Anträge von vertraglich wird insbesondere anhand quantitativer Kriterien erfolgen, die je nach Kunstbereich und Art der beantragten Beihilfe variieren und in Anhang 2 des Rundschreibens aufgeführt sind.
In der Phase der Prüfung des Dossiers können die dezentralen Dienststellen des Ministeriums für Kultur Projekte ermitteln, die die Anwendung aller Kriterien erschweren «aufgrund der Einzigartigkeit der Ästhetik, Vorschläge von atypischen Formen, Produktions- oder Verbreitungsbedingungen in Bezug auf den Rhythmus oder das Format der Schöpfung».
Verwaltungsmäßige Zulässigkeit
Nach Eingang der Anträge ist jede dezentralisierte Dienststelle des Kultusministeriums für die Prüfung der administrativen Zulässigkeit der in ihrem Hoheitsgebiet liegenden Akten zuständig, wobei sie sich vergewissert,
- die Vollständigkeit der Unterlagen
- die Einhaltung des rechtlichen Rahmens für die Ausübung der antragstellenden Unternehmen
- die Förderfähigkeit des Antrags nach den im Erlass vom 16. Dezember 2021 festgelegten und im Rundschreiben festgelegten Kriterien
In diesem Schritt werden alle zulässigen Anträge ermittelt, die dem Beratenden Ausschuss vorgelegt werden können.
Prüfung durch den Sektorberater
Ist der Antrag zulässig, Zwischen dem Fachberater der dezentralisierten Abteilung des Kultusministeriums und dem Künstler oder dem künstlerischen Team ist eine Austauschzeit erforderlich, damit dieser seine Arbeit vorstellt und zusätzliche Informationen liefert, die für die Prüfung des Antrags nützlich sind.
Der Sektorberater wird alle Anträge unter ihren verschiedenen Aspekten (künstlerische, kulturelle, partnerschaftliche, budgetäre, soziale, künstlerische und frühere Anträge usw.) prüfen. Auf dieser Grundlage ermittelt er die Teams, die gegebenenfalls aufgefordert werden, ihre Arbeit in einer Anhörung vorzustellen.
Stellungnahme des Beratenden Ausschusses
Die dezentralisierte Dienststelle des zuständigen Kulturministeriums beruft den Ausschuss zur Stellungnahme ein. Diese beratenden Stellungnahmen werden durch eine Gegenüberstellung der Standpunkte in die Analyse des dezentralisierten Dienstes des Kultusministeriums einfließen, der die Projekte identifizieren wird, die eine Mehrheit der Befürworter gefunden haben. Der dezentralisierte Dienst des Ministeriums für Kultur wird außerdem die Durchführbarkeit des Projekts und die Zweckmäßigkeit der Unterstützung im Hinblick auf andere Anträge, den verfügbaren Haushalt und die verfolgten Prioritäten der öffentlichen Politik bewerten; mit besonderem Augenmerk auf die Vielfalt der Ästhetik, die Wahrung der Parität und die Unterstützung der Beschäftigung
.
Die Empfänger einer Projektbeihilfe müssen eine Bilanz der Durchführung erstellen spätestens 1 Jahr nach Erhalt der Beihilfe. Anhand dieser Bilanz soll die Produktion und die Verbreitung beurteilt werden.
Im Rahmen des Vertrags wird der Begünstigte bei seinen jährlichen Finanzhilfeanträgen Angaben machen, anhand derer die Entwicklung seines Projekts beurteilt und der Austausch mit dem Referenzberater gefördert werden kann. Diese regelmäßige Bewertung der Umsetzung der Ziele der mehrjährigen Vereinbarung wird es ermöglichen, den gezahlten Betrag gegebenenfalls anzupassen.
Darüber hinaus erstellt der Begünstigte spätestens sechs Monate vor Ablauf der Vereinbarung eine qualitative und quantitative Bilanz, in der die Tätigkeiten und die Verwirklichung der in der mehrjährigen Referenzvereinbarung festgelegten Ziele dargelegt sind. Zusätzlich zu den Daten, die dem dezentralen Dienst des Ministeriums für Kultur jährlich zur Verfügung gestellt werden, Diese Bilanz erfordert einen reflexiven Ansatz und eine kritische und begründete Beurteilung des Künstlers oder des Künstlerteams über den während der Dauer der Convention erreichten Verlauf und seine Projektionsfähigkeiten für die kommenden Jahre. Diese Bilanz muss vom Branchenberater begutachtet und mit dem Künstler oder dem Künstlerteam ausgetauscht werden, die sich auf ein Bündel von Kriterien und Indikatoren stützen.
Wie kann ich einen Fall einreichen?
- Vor der Einreichung müssen Sie sich an Ihre dezentralisierte Abteilung des Kultusministeriums (DRAC/DAC) wenden, um die Zulässigkeit Ihres Antrags zu überprüfen und Sie auf der Grundlage der Bewertung des Projekts (Projektunterstützung) oder des Gesamtprojekts des Künstlers/Teams (Vereinbarung) zu orientieren.
- Füllen Sie das Formular zur Erklärung der Verpflichtungen aus, die im Kampf gegen geschlechtsspezifische und sexuelle Gewalt und Belästigung (HSV) eingegangen sind, indem Sie auf die Schaltfläche "Zum Formular gelangen" unten klicken.
- Um auf das Online-Formular zuzugreifen und Ihre Anfrage für dekonzentrierte Live-Auftritte einzureichen, klicken Sie auf die Schaltfläche für Ihre Situation unten.
- Melden Sie sich an oder erstellen Sie ein Konto und lassen Sie sich führen.
Das Schweigen über einen Beihilfeantrag von mehr als 9 Monaten gilt als ablehnende Entscheidung.
Die HSV-Verpflichtungen sind hier zu melden:
Möchten Sie Unterstützung für das Tanzprojekt beantragen? Hier: | Möchten Sie einen Tanzvertrag beantragen? Besuchen Sie uns: |
Möchten Sie eine Projektunterstützung mit Musik beantragen? Hier: | Möchten Sie einen Musikvertrag beantragen? Besuchen Sie uns: |
Möchten Sie sich für das Projekt Theater, Straßenkunst und Zirkuskunst bewerben? Besuchen Sie uns: | Möchten Sie einen Vertrag über Theater, Straßenkunst und Zirkuskunst beantragen? Besuchen Sie uns: |
Haben Sie eine Frage?
Bei Fragen zu dekonzentrierten Hilfen für darstellende Künste wenden Sie sich bitte an die dezentralisierte Abteilung des Kultusministeriums von dem Sie abhängen.