Das Ministerium für Kultur beteiligt sich an der Finanzierung zusätzlicher Beihilfen für Studenten, insbesondere Stipendiaten, die ein internationales Mobilitätsprojekt durchführen. Die finanzielle Unterstützung wird den Ausbildungseinrichtungen auf der Grundlage einer Bilanz der im Vorjahr gewährten Beihilfen und eines Bedarfsbilds für das kommende Jahr gewährt.
Vorstellung der Vorrichtung
Was ist die internationale Mobilitätshilfe?
Die internationale Mobilität ist zu einem festen Bestandteil der höheren Erstausbildung geworden, und das Ministerium für Kultur unterstützt die Finanzierung der Stipendien zur Unterstützung der internationalen Mobilität (MAI) für StudentenHochschulbildung Kultur (ESC).
Ziele der Maßnahme
Dies ermöglicht es den Hochschulen, ihren Bedarf an internationalen Mobilitätsstipendien für das akademische Jahr 2023-2024 auszudrücken.
Bin ich davon betroffen(e)?
- Vereinigungen
- EPCI mit eigener Besteuerung
- Öffentliche Einrichtungen/ Staatliche Dienste
Nur die Einrichtungen der der Hochschulbildung Kultur für diesen Zuschuss in Frage kommen.
Der Erlass vom 23. Dezember 2022 zur Festlegung der Bedingungen und des Verfahrens für die Gewährung von Stipendien und Beihilfen an Studierende der Hochschulen des Kulturministeriums
- Die Beihilfe ist auf die Mobilität während der Ausbildung des Studenten für einen Zeitraum von 2 bis 9 Monaten beschränkt;
- Die Höhe der Beihilfe entspricht 400 Euro/ Monat/ Student(in) für Studentinnen und Studenten, die eine Stipendium nach sozialen Kriterien (BCS) oder einer Sonderbeihilfe Jahresbeitrag Kultur (SAA-C) ;
- Im Rahmen der verbleibenden Credits kann eine Beihilfe in Höhe von 152 Euro/ Monat/ Student(in) an Nicht-Stipendiaten gewährt werden.
Diese Unterstützung ist Studierenden von Hochschulen unter der Aufsicht des Ministeriums für Kultur vorbehalten und muss von den Hochschulen beantragt werden.
Die Dauer des unterstützten Aufenthalts des Studenten im Ausland darf nicht weniger als zwei Monate und nicht mehr als neun aufeinanderfolgende Monate betragen. Während des gesamten Hochschulstudiums kann der Student nicht mehr als neun Monate lang die Mobilitätshilfe in Anspruch nehmen.
Mobilitäten, die außerhalb der Ausbildung oder für einen Zeitraum von weniger als 2 Monaten durchgeführt werden, sind nicht förderfähig.
Die Förderung der internationalen Mobilität ermöglicht es, einen Beitrag zu den Reise- und Aufenthaltskosten der Studierenden zu leisten, die während der Studienzeiten in Europa oder international in den Studiengang aufgenommen werden.
Verfahren
Der Gesamtbetrag beläuft sich auf 850.000 €, aufgeteilt auf die begünstigten Einrichtungen.
Die Zahlung des Zuschusses erfolgt einmalig nach Zuweisung des Finanzrahmens (Juli 2023).
Eine Kommission für die Zuteilung kann innerhalb der Einrichtung eingerichtet werden, um die Qualität und den pädagogischen Wert der einzelnen Projekte, ihre Übereinstimmung mit der internationalen Politik der Einrichtung, die Dauer des Aufenthalts und bestimmte Besonderheiten zu beurteilen (Entfernung vom Gastland und Lebenshaltungskosten vor Ort).
Diese Kommission besteht aus einem (e) Vertreter (e) der Lehre, einem Professor oder Pädagogen, einem(e) Vertreter (e) der internationalen Politik der Einrichtung, einem(e) Vertreter(in) der Studentengemeinschaft, der nach Möglichkeit von seinen Kollegen(en) gewählt wird.
Die Anträge werden unter Berücksichtigung der im Erlass vom 23. Dezember 2022 festgelegten Einschränkungen und im Rahmen des nationalen Finanzrahmens geprüft: Einhaltung der Zuschlagskriterien, Gewichtung nach Antragsvolumen, Berücksichtigung der Wirksamkeit der Aktion in der N-1.
- Eröffnung der Einreichung: 2. Mai 2023
- Frist für die Einreichung der Anträge: 22. Juni 2023, 23.59 Uhr (Pariser Zeit). Nach diesem Datum können keine Unterlagen eingereicht oder bearbeitet werden.
- Bekanntgabe der Ergebnisse: Sie werden den Antragstellern per E-Mail mitgeteilt.
- Um auf das Online-Formular zuzugreifen, klicken Sie unten auf der Seite auf die Schaltfläche "Zum Formular gehen".
- Melden Sie sich an oder erstellen Sie ein Konto und lassen Sie sich führen.
- Wenn Ihr Projekt ausgewählt istIhr DRAC/DAC/DCJS wird Sie für das weitere Vorgehen kontaktieren.
Haben Sie eine Frage?
Bei Fragen zur internationalen Mobilitätshilfe wenden Sie sich bitte an:
Generaldelegation für Übertragung, Territorien und kulturelle Demokratie (DG2TDC)
Unterabteilung Ausbildung und Forschung
Amt für Bildung und Wissenschaft
esc.dg2tdc@culture.gouv.fr
01 40 15 75 86
182 rue Saint-Honoré, 75001 Paris