Zur Unterstützung der Schaffung und Verbreitung von Live-Auftritten in den Bereichen Tanz, Musik, Theater, Straßenkunst und Zirkuskunst an die Öffentlichkeit gibt es zwei Finanzhilfen: Projektunterstützung und Vertragsabschluss.
Diese Seite beschreibt die Besonderheiten des Konvents Theater, Straßenkunst und Zirkuskunst.
Vorstellung der Vorrichtung
Weitere Informationen über dezentralisierte Beihilfen für die darstellende Kunst (ADSV), insbesondere über die Förderkriterien, die Modalitäten der Bewertung der Anträge und die Modalitäten für die Gewährung des Zuschusses für alle Ästhetiker finden Sie hier:
Dekonzentrierte Hilfe für darstellende Künste in Theater, Straßenkunst und Zirkus
Die Vereinbarung in den Bereichen Theater, Straßenkunst und Zirkuskunst ist eine mehrjährige Unterstützung, die dem Tätigkeitszyklus des Künstlers oder Teams und seinem Potenzial für mehrjährige Aktivitäten angepasst ist.
Dauer der Vereinbarung
Der Vertrag hat eine Laufzeit von 2 Jahre zielt darauf ab, ein Team in einer Übergangsphase seines Weges zu begleiten:
- Durchführung eines großen künstlerischen Projekts, das eine zweijährige Begleitung rechtfertigt
- Entwicklung eines künstlerischen Projekts, Konsolidierung seiner Aufnahme in die beruflichen Netzwerke, administrative Strukturierung, strukturiertes Forschungsprojekt
- Entwicklung des Projekts im Hinblick auf Umfang der Aktivitäten und Partnerschaften (Wachstum oder Verlangsamung der Aktivität, Einstellung der Tätigkeit oder schrittweiser Austritt aus dem Vertragsverhältnis usw.)
Künstler, die in Begleitung einer von einem Produktionsbüro oder einer Sendeanstalt beauftragten Produktion arbeiten, können eine Vereinbarung beantragen, die 2 JahreSo können sie ihre Tätigkeit in einem unabhängigen Unternehmen strukturieren.
Der Vertrag hat eine Laufzeit von 3 bis 4 Jahre zielt darauf ab, künstlerische Teams zu unterstützen, die viele Partner mobilisieren und ein beträchtliches Beschäftigungsvolumen generieren.
Der Vertrag hat eine Laufzeit von 4 Jahre wird einem künstlerischen Team zugewiesen, das in seinem künstlerischen und kulturellen Projekt eine beträchtliche Forschungszeit in Verbindung mit einer kreativen und verbreitenden Aktivität vorsieht. Es kann auch den wenigen Teams zugeordnet werden:
- mit nachgewiesenen Projekten und Partnerschaften mit einer Sichtbarkeit von 4 Jahren nach Antragstellung
- die zahlreiche Partner mobilisieren, auch international
- die ein hohes Beschäftigungsvolumen schafft
- deren Produktionen Montagen und Arbeitszeiten (Schreiben, Recherchieren, Proben usw.) erfordern, beispielsweise im Zirkus
Bin ich davon betroffen(e)?
- Vereinigungen
- Gemeinsamen
- Privaten Unternehmen
- Lokale öffentliche Unternehmen
- EPCI mit eigener Besteuerung
Für Unternehmen mit Standort : Die Zielvereinbarungen beziehen sich nur auf die künstlerische Tätigkeit der Kompanie.
Im Falle einer spezifischen Unterstützung für den Standort muss dieser Ort Gegenstand einer gesonderten Vereinbarung sein, gegebenenfalls mit den Gebietskörperschaften des Standortgebiets.
Das Theater, Straßenkunst und Zirkus Feld betrifft die ganze künstlerische Vielfalt Theaterstücke, Bühnenschriften, Straßenkunst, Zirkuskunst, Marionetten, Objekttheater, Zeichentheater, Erzählkunst usw.
Alle Orte der Aufführung (Veranstaltungsräume oder andere nicht dedizierte Bereiche, öffentlicher Raum, Zelt, Haus usw.) und allen Publikum (Erwachsene, Familien, Jugendliche, Kinder usw.) sind betroffen.
Im Rahmen der Bewertung des vorherigen Übereinkommens müssen die berücksichtigten Vertretungen zu veräußert oder der gemeinsamen Umsetzungenmit einem garantierten Minimum, das mindestens die Kosten der Platte deckt.
Für die Ausstrahlung in nicht subventionierten TheaternDie Veräußerung muß notwendigerweise die Kosten für die Produktion, einen Anteil an den Strukturkosten und einen Anteil an der Produktion umfassen.
Daten in Auto-Broadcast werden nicht gezähltmit Ausnahme der Zirkusteams im Zirkuszelt.
Erste Anfrage
Die Bedingungen für die Förderfähigkeit des Projekts sind je nach Laufzeit des Vertrags unterschiedlich.
Für einen Vertrag von 2 Jahren müssen die Teams:
- Vorlage von mindestens 2 staatlich geförderten oder nicht geförderten Gründungen
- mindestens 25 Vorstellungen in den letzten 2 Jahren ausgestrahlt haben
- Nachweis von mindestens 2 stabilen Partnerschaften mit einem Showbusiness-Unternehmer
Für einen Vertrag von 3 Jahren müssen die Teams:
- Vorlage von mindestens 2 staatlich geförderten Kreationen (1 für den Zirkus)
- mindestens 60 Vorstellungen in den letzten 3 Jahren (50 für Zirkus und Übersee) in mindestens 2 verschiedenen Regionen ausgestrahlt haben
- Nachweis von mindestens 2 stabilen Partnerschaften mit einem Showbusiness-Unternehmer
Für einen Vertrag von vier Jahren müssen die Teams:
- Vorlage von mindestens 3 staatlich geförderten Kreationen (1 für den Zirkus)
- mindestens 150 Vorstellungen in den letzten 4 Jahren (120 für Übersee) in mindestens 2 verschiedenen Regionen ausgestrahlt haben
- Nachweis von mindestens 3 stabilen Partnerschaften mit einem Showbusiness-Unternehmer
Erneuern
Die Bedingungen für die Förderfähigkeit des Projekts sind je nach Laufzeit des Vertrags unterschiedlich.
Für einen Vertrag von 2 Jahren müssen die Teams:
- eine Zahl von Gründungen vorlegen, die der in der mehrjährigen Zielvereinbarung (OWG) festgelegten Zahl entspricht
- mindestens 50 Vorstellungen in den letzten 2 Jahren in mindestens 2 verschiedenen Regionen ausgestrahlt haben
- Nachweis von mindestens 3 stabilen Partnerschaften mit einem Showbusiness-Unternehmer
Damit der Vertrag mit einer Laufzeit von zwei Jahren eine Übergangsphase auf einer Fahrt bleibt, wird diese Beihilfe, die nur einmal nacheinander verlängerbar.
Für einen Vertrag von 3 Jahren müssen die Teams:
- eine Anzahl von Gründungen (mindestens 1) vorlegen, die der in der mehrjährigen Zielvereinbarung (OWG) festgelegten Anzahl entspricht
- mindestens 90 Vorstellungen in den letzten 3 Jahren (80 für Zirkus und Übersee) in mindestens 2 verschiedenen Regionen ausgestrahlt haben
- Nachweis von mindestens 4 stabilen Partnerschaften mit einem Showbusiness-Unternehmer
Für einen Vertrag von vier Jahren müssen die Teams:
- eine Anzahl von Gründungen (mindestens 1) vorlegen, die der in der mehrjährigen Zielvereinbarung (OWG) festgelegten Anzahl entspricht
- mindestens 180 Vorstellungen in den letzten 4 Jahren (150 für Zirkus und Übersee) in mindestens 3 verschiedenen Regionen ausgestrahlt haben
- Nachweis von mindestens 5 stabilen Partnerschaften mit einem Showbusiness-Unternehmer
Der Vertrag kann nicht mit der Projektbeihilfe kumuliert werden.
Er kann jedoch mit anderen Beihilfen des Ministeriums kombiniert werden (Kreativbeihilfen in den Bereichen Straßenkunst und Zirkuskunst, Beihilfe für Begleitpersonen, Forschungsbeihilfe usw.).
Verfahren
Der im Rahmen des Abkommens für Theater, Straßenkunst und Zirkuskunst gezahlte Zuschuss beträgt:
- Mindestens 50.000 € pro Projekt für einen zweijährigen Vertrag
- Mindestens 150.000 € pro Projekt für einen dreijährigen Vertrag
- 200.000 € pro Projekt für einen 4-Jahres-Vertrag
Dieses Minimum kann gegebenenfalls an die Art des künstlerischen und kulturellen Projekts angepasst werden.
Achtung: der Vertrag kann nicht mit der Projektbeihilfe kumuliert werden. Er kann jedoch mit anderen Beihilfen des Ministeriums kombiniert werden (Kreativbeihilfen in den Bereichen Straßenkunst und Zirkuskunst, Beihilfe für Begleitpersonen, Forschungsbeihilfe usw.).
Um die Betreuung durch das Kultusministerium bestmöglich anzupassen, soll die Prüfung der Vertragsanträge die Festlegung der geeignetsten Vertragsdauer ermöglichen.
Im Falle eines erneuerndie Durchführung des künstlerischen und kulturellen Projekts, das im Rahmen des vorherigen Übereinkommens vorgesehen war, muss sichergestellt und dessen Entwicklung berücksichtigt werden.
Die Vertragsunterlagen für Theater, Straßenkunst und Zirkuskunst für 2023 müssen je nach Region zwischen Februar 2022 und Dezember 2022 eingereicht werden.
Den genauen Zeitplan für Ihre DRAC/DAC entnehmen Sie bitte den untenstehenden regionalen Informationen.
- Vor der Einreichung müssen Sie sich mit Ihrer Referenz-DRAC/DAC in Verbindung setzen, um die Zulässigkeit Ihres Antrags zu überprüfen und Sie auf der Grundlage der Bewertung des Projekts (Projektunterstützung) oder des Gesamtprojekts des Künstlers/Teams (Vereinbarung) zu orientieren.
- Füllen Sie den Formular für die Erklärung der eingegangenen Verpflichtungen zur Bekämpfung von geschlechtsspezifischer und sexueller Gewalt und Belästigung (HSV).
- Um auf das Online-Formular zuzugreifen und einen Ordner für den Musikvertrag einzureichen, klicken Sie unten auf die Schaltfläche "Zum Formular gehen".
- Melden Sie sich an oder erstellen Sie ein Konto und lassen Sie sich führen.
Konventionen für Theater, Straßenkunst und Zirkuskunst in der Region
Nachfolgend finden Sie die Modalitäten für die Einreichung und die Kontakte je nach Ort der Durchführung Ihres Projekts. Bitte beachten Sie die folgenden regionalen Informationen, um den Zeitplan der DRAC oder DAC für Sie zu erfahren.
Kalender
- Akteneinträge werden geöffnet: 8. Februar 2023
- Einreichungsfrist: 7. April 2023, 23.59 Uhr (Pariser Zeit). Nach diesem Datum können keine Unterlagen mehr eingereicht oder berücksichtigt werden.
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Bei Fragen zu den Konventionen Theater, Straßenkunst und Zirkuskunst in der Auvergne-Rhône-Alpes wenden Sie sich bitte an:
- Céline TISSOT, Verwaltungskoordinatorin: celine.tissot@culture.gouv.fr
- Flavie LEJEMTEL, Beraterin Theater, Straßenkunst und Marionettenkunst (für die Departements: 03-15-42-43-63), Edith FROBERT, Verwaltungsassistentin, Theater, Straßenkunst und Marionettenkunst (für die Departements: 03-15-42-43-63)Jérémie VILLAUME, Rat Theater, Straßenkunst und Marionettenkunst (für die Departements: 01, 07, 26, 38, 69, 73, 74), Yoann DEVUN, Berater Tanz und Zirkuskunst, Stéphanie LAFFORGUE, Assistentin-Manager: theatre.drac.ara@culture.gouv.fr
Kalender
- Eröffnung der Einreichung: 03. April 2023
- Frist für die Einreichung der Anträge: 09. Juni 2023, 23.59 Uhr (Pariser Zeit). Nach diesem Datum können keine Unterlagen mehr eingereicht oder berücksichtigt werden.
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Bei Fragen zu den Konventionen Theater, Straßenkunst und Zirkuskunst in Burgund-Franche-Comté wenden Sie sich bitte an:
- Fabien SPILLMANN, Rat Theater, Zirkus, Marionette, Straßenkunst, fabien.spillmann@culture.gouv.fr
- Fabienne MARCOT, Verwaltungsassistentin, Theater, Zirkus, Marionette, Straßenkunst/ Musik und Tanz ( Abteilungen 25-39-70-90), fabienne.marcot@culture.gouv.frTel. 03 81 65 72 78
- Sophie RENARD, Verwaltungsassistentin, Theater, Zirkus, Marionette, Straßenkunst/ Musik und Tanz (Abteilungen 21-58-71-89), sophie.renard@culture.gouv.frTel. 03 80 68 50 38
Kalender
- Einreichungsfrist: 15. Juni 2022, 23.59 Uhr (Pariser Zeit). Nach diesem Datum können keine Unterlagen mehr eingereicht oder berücksichtigt werden.
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Bei Fragen zu den Konventionen Theater, Straßenkunst und Zirkuskunst in der Bretagne wenden Sie sich bitte an:
- Jean-Christophe BAUDET, Rat Theater, Zirkus, Marionette, Straßenkunst, jean-christophe.baudet@culture.gouv.fr
- Axelle VILLIN, Assistentin-Manager Theater, Zirkus, Marionette, Straßenkunst, axelle.villin@culture.gouv.fr
Kalender
- Einreichungsfrist: 01. Mai 2022, 23:59 Uhr (Pariser Zeit). Nach diesem Datum können keine Unterlagen mehr eingereicht oder berücksichtigt werden.
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Bei Fragen zu den Konventionen Theater, Straßenkunst und Zirkuskunst im Centre-Val de Loire wenden Sie sich bitte an:
- Perrine PIERSON, Beraterin Theater, Zirkus, Marionette, Straßenkunst, perrine.pierson@culture.gouv.fr
- Céline CHEVRIEUX, Verwaltungsassistentin, Theater, Zirkus, Marionette, Straßenkunst, celine.chevrieux@culture.gouv.fr
Kalender
- Ordner-Repository wird geöffnet:
- Frist für die Einreichung der Unterlagen: 23.59 Uhr (Pariser Zeit). Nach diesem Datum können keine Unterlagen mehr eingereicht oder berücksichtigt werden.
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Bei Fragen zu den Konventionen Theater, Straßenkunst und Zirkuskunst auf Korsika wenden Sie sich bitte an:
Villa San Lazaro
1, Weg der Pietrina
CS 10003
20704 Ajaccio cedex 9
04 95 51 52 15
Kalender
- Einreichungsfrist: 30. Juni 2022, 23.59 Uhr (Pariser Zeit). Nach diesem Datum können keine Unterlagen mehr eingereicht oder berücksichtigt werden.
- Beratende Kommission: 13. und 14. September 2022
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Bei Fragen zu den Konventionen Theater, Straßenkunst und Zirkuskunst im Großosten wenden Sie sich bitte an:
- Catherine HOFFMANN-ZIMMERMANN, Beraterin, Theater, Zirkus, Marionette, Straßenkunst (Departements 67, 68), catherine.zimmermann@culture.gouv.frTel. 03 88 15 56 96
- Valerie BUCHERT, Verwaltungsassistentin, gesamter VS (Abteilungen 67, 68), valerie.buchert@culture.gouv.frTel. 03 88 15 57 35
- Amanda MOUELLIC, Beraterin Theater, Zirkus, Marionette, Straßenkunst (Departements 08, 10, 51, 52), amanda.mouellic@culture.gouv.frTel. 03 26 70 36 98
- Marie-Claude NICOLAS, Verwaltungsassistentin, gesamter VS (Abteilungen 08, 10, 51, 52), marie-claude.nicolas@culture.gouv.fr, 03 26 70 36 99
- Maria PARJOIE, Verwaltungsassistentin, gesamter VS (Abteilungen 08, 10, 51, 52), maria.parjoie@culture.gouv.frTel. 03 26 70 36 65
- Jean-Michel SOLOCH, Rat Theater, Zirkus, Marionette, Straßenkunst (Abteilungen 54, 55, 88 und 57), jean-michel.soloch@culture.gouv.frTel. 03 87 56 41 52
- Christine RICCI, Verwaltungsassistentin, Theater, Zirkus, Marionette, Straßenkunst (Abteilungen 54, 55, 88 und 57), christine.ricci@culture.gouv.frTel. 03 87 56 41 62
Kalender
- Einreichungsfrist: 04. April 2022, 23.59 Uhr (Pariser Zeit). Nach diesem Datum können keine Unterlagen mehr eingereicht oder berücksichtigt werden.
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Wenn Sie Fragen zu den Konventionen Theater, Straßenkunst und Zirkuskunst in Hauts-de-France haben, wenden Sie sich bitte an die DRAC.
Kalender
- Eröffnung des Antragseingangs: 07. Februar 2022
- Einreichungsfrist: 21. März 2022, 23.59 Uhr (Pariser Zeit). Nach diesem Datum können keine Unterlagen mehr eingereicht oder berücksichtigt werden.
- Beratender Ausschuss: 14. bis 16. Juni 2022
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Bei Fragen zu den Konventionen Theater, Straßenkunst und Zirkuskunst in der Ile-de-France wenden Sie sich bitte an:
- Maud COADER, Verwaltungsbeauftragte der Theaterkompanien, maud.coader@culture.gouv.fr
- Magali FRADIN, Verwaltungsassistentin, Theater, magali.fradin@culture.gouv.fr
Kalender
- Einreichungsfrist: 08. April 2022, 23.59 Uhr (Pariser Zeit). Nach diesem Datum können keine Unterlagen mehr eingereicht oder berücksichtigt werden.
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Bei Fragen zu den Konventionen Theater, Straßenkunst und Zirkuskunst in der Normandie wenden Sie sich bitte an:
- Julien DELOT, Berater Theater und verwandte Künste/ Standort Rouen, julien.delot@culture.gouv.fr
- Joël COLLEVILLE, Assistent-Manager, Theater und verwandte Künste/ Standort Rouen, joel.colleville@culture.gouv.fr
- Véronique FRICOTEAUX, Beraterin Theater und verwandte Künste/ Standort Caen, veronique.fricoteaux@culture.gouv.fr
- Fanny LOPEZ, Assistent-Manager, Theater und verwandte Künste/ Caen Website, fanny-l.lopez@culture.gouv.fr
Kalender
- Einreichungsfrist: 25. April 2022, 23.59 Uhr (Pariser Zeit). Nach diesem Datum können keine Unterlagen mehr eingereicht oder berücksichtigt werden.
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Bei Fragen zu den Konventionen für Theater, Straßenkunst und Zirkuskunst in Neu-Aquitanien wenden Sie sich bitte an:
- Gwenaelle GROUSSARD, Theaterberaterin, Zirkus, Marionette, Straßenkunst, gwenaelle.groussard@culture.gouv.fr
- Marion LIMEUIL, Beraterin Theater, Zirkus, Marionette, Straßenkunst, marion.limeuil@culture.gouv.fr
- Sophie CARUSO, Assistentin-Manager, Theater, Zirkus, Marionette, Straßenkunst/ Musik und Tanz, sophie.caruso@culture.gouv.fr
- Véronique ROGER, Assistentin-Manager Theater, Zirkus, Marionette, Straßenkunst, veronique.a.roger@culture.gouv.fr
- Céline SANMARTY, Assistentin-Manager Theater, Zirkus, Marionette, Straßenkunst, celine.sanmarty@culture.gouv.fr
Kalender
- Einreichungsfrist: 31. März 2022, 23.59 Uhr (Pariser Zeit). Nach diesem Datum können keine Unterlagen mehr eingereicht oder berücksichtigt werden.
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Bei Fragen zu den Konventionen Theater, Straßenkunst und Zirkuskunst in Okzitanien wenden Sie sich bitte an:
- Agnes CLAUSSE, Beraterin Theater, Zirkus, Marionette, Straßenkunst, agnes.clausse@culture.gouv.fr
- Sophie GABILAN, Assistentin-Manager Theater, Zirkus, Marionette, Straßenkunst, sophie.gabilan@culture.gouv.fr
- Evelyne JEANTET, Assistentin-Manager Theater, Zirkus, Marionette, Straßenkunst, evelyne.jeantet@culture.gouv.frTel. 04 67 02 32 45
- Nathalie PIAT, Beraterin Theater, Zirkus, Marionette, Straßenkunst, nathalie.piat@culture.gouv.frTel. 06 42 47 87 10
Kalender
- Einreichungsfrist: 22. April 2022, 23.59 Uhr (Pariser Zeit). Nach diesem Datum können keine Unterlagen mehr eingereicht oder berücksichtigt werden.
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Bei Fragen zu den Konventionen Theater, Straßenkunst und Zirkuskunst im Pays de la Loire wenden Sie sich bitte an:
- Pascale CANIVET, Beraterin Theater, Zirkus, Marionette, Straßenkunst, pascale.canivet@culture.gouv.fr
- Régine CADIO, Assistentin-Manager Theater, Zirkus, Marionette, Straßenkunst, regine.cadio@culture.gouv.frTel. 02 40 14 23 70
- Magali CALBO, Verwaltungsassistentin, Gesamte darstellende Kunst, magali.calbo@culture.gouv.frTel. 02 40 14 28 13
Kalender
- Einreichungsfrist: 23. April 2022, 23.59 Uhr (Pariser Zeit). Nach diesem Datum können keine Unterlagen mehr eingereicht oder berücksichtigt werden.
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Bei Fragen zu den Konventionen Theater, Straßenkunst und Zirkuskunst in der Provence-Alpes-Côté d'Azur wenden Sie sich bitte an:
- Sylvie RAISSIGUIER, Beraterin Theater, Straßenkunst, Marionette, Märchen, sylvie.raissiguier@culture.gouv.frTel. 04 42 16 19 80
- Alexandre SAURON, Assistent-Manager Theater, Straßenkunst, Marionette, Märchen, alexandre.sauron@culture.gouv.frTel. 04 42 16 14 32
Kalender
- Ordner-Repository wird geöffnet:
- Frist für die Einreichung der Unterlagen: 23.59 Uhr (Pariser Zeit). Nach diesem Datum können keine Unterlagen mehr eingereicht oder berücksichtigt werden.
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Bei Fragen zum Abkommen über Theater, Straßenkunst und Zirkuskunst in Guadeloupe wenden Sie sich bitte an:
- celine.brugere@culture.gouv.fr / 05 90 41 14 71 / 06 90 27 66 39
Kalender
- Ordner-Repository wird geöffnet:
- Frist für die Einreichung der Unterlagen: 23.59 Uhr (Pariser Zeit). Nach diesem Datum können keine Unterlagen mehr eingereicht oder berücksichtigt werden.
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Bei Fragen zu den Konventionen für Theater, Straßenkunst und Zirkuskunst in Guyana wenden Sie sich bitte an:
Direktion Kultur, Jugend und Sport Guyana
4 Straße des alten Hafens
97321 CAYENNE CEDEX
guyane@culture.gouv.fr
+594 5 94 25 54 00
- celine.delaval@culture.gouv.fr / 05 94 25 51 42
Kalender
- Ordner-Repository wird geöffnet:
- Frist für die Einreichung der Unterlagen: 23.59 Uhr (Pariser Zeit). Nach diesem Datum können keine Unterlagen mehr eingereicht oder berücksichtigt werden.
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Bei Fragen zu den Konventionen Theater, Straßenkunst und Zirkuskunst auf La Réunion wenden Sie sich bitte an:
Stéphane NEGRIN, Rat Theater, Zirkus, Marionette, Straßenkunst, stephane.negrin@culture.gouv.fr, Tel. 02 62 21 91 46
Martine NATIVEL, Assistant-Manager VS-Ensemble, martine.nativel@culture.gouv.fr, Tel. 02 62 21 95 48
Kalender
- Ordner-Repository wird geöffnet:
- Frist für die Einreichung der Unterlagen: 23.59 Uhr (Pariser Zeit). Nach diesem Datum können keine Unterlagen mehr eingereicht oder berücksichtigt werden.
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Bei Fragen zu den Konventionen Theater, Straßenkunst und Zirkuskunst auf Martinique wenden Sie sich bitte an:
Kalender
- Ordner-Repository wird geöffnet:
- Frist für die Einreichung der Unterlagen: 23.59 Uhr (Pariser Zeit). Nach diesem Datum können keine Unterlagen mehr eingereicht oder berücksichtigt werden.
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Bei Fragen zu den Konventionen für Theater, Straßenkunst und Zirkuskunst in Mayotte wenden Sie sich bitte an:
Kalender
- Ordner-Repository wird geöffnet:
- Frist für die Einreichung der Unterlagen: 23.59 Uhr (Pariser Zeit). Nach diesem Datum können keine Unterlagen mehr eingereicht oder berücksichtigt werden.
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Bei Fragen zu den Konventionen für Theater, Straßenkunst und Zirkuskunst in Neukaledonien wenden Sie sich bitte an:
Mission für kulturelle Angelegenheiten von Neukaledonien/ Hochkommissariat der Republik Neukaledonien
9 bis rue de la République
BP C5
98844 Nouméa Cedex
Kalender
- Ordner-Repository wird geöffnet:
- Frist für die Einreichung der Unterlagen: 23.59 Uhr (Pariser Zeit). Nach diesem Datum können keine Unterlagen mehr eingereicht oder berücksichtigt werden.
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Bei Fragen zu den Konventionen für Theater, Straßenkunst und Zirkuskunst in Französisch-Polynesien wenden Sie sich bitte an:
Mission für kulturelle Angelegenheiten von Französisch-Polynesien/ Hochkommissariat der Republik in Französisch-Polynesien
BP 115 - 98713 Papeete
culture@polynesie-francaise.pref.gouv.fr
Beihilfeanträge für Saint-Barthélemy werden bei der DAC von Guadeloupe gestellt. Sie werden dem für Guadeloupe zuständigen Beratenden Ausschuss zur Stellungnahme übermittelt. Die Entscheidung über die Gewährung einer Beihilfe trifft der Vertreter des Staates in den Gemeinden von Saint-Barthélemy.
Kalender
- Ordner-Repository wird geöffnet:
- Frist für die Einreichung der Unterlagen: 23.59 Uhr (Pariser Zeit). Nach diesem Datum können keine Unterlagen mehr eingereicht oder berücksichtigt werden.
Beihilfeanträge für St. Martin werden bei der DAC von Guadeloupe gestellt. Sie werden dem für Guadeloupe zuständigen Beratenden Ausschuss zur Stellungnahme übermittelt. Die Entscheidung über die Gewährung einer Beihilfe trifft der Vertreter des Staates in den Gemeinden von St. Martin.
Kalender
- Ordner-Repository wird geöffnet:
- Frist für die Einreichung der Unterlagen: 23.59 Uhr (Pariser Zeit). Nach diesem Datum können keine Unterlagen mehr eingereicht oder berücksichtigt werden.
Beihilfeanträge für Saint-Pierre und Miquelon werden bei der Direktion für sozialen Zusammenhalt, Arbeit, Beschäftigung und Bevölkerung gestellt. Nach Prüfung werden sie dem für die Bretagne zuständigen Beratenden Ausschuß zur Stellungnahme übermittelt. Die Entscheidung über die Gewährung einer Beihilfe wird vom Präfekten der Gebietskörperschaft Saint-Pierre und Miquelon getroffen.
Kalender
- Ordner-Repository wird geöffnet:
- Frist für die Einreichung der Unterlagen: 23.59 Uhr (Pariser Zeit). Nach diesem Datum können keine Unterlagen mehr eingereicht oder berücksichtigt werden.
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Bei Fragen zum Konvent für Theater, Straßenkunst und Zirkuskunst in Saint-Pierre und Miquelon wenden Sie sich bitte an:
Mission im Kulturbereich von Saint-Pierre und Miquelon/ Präfektur Saint-Pierre und Miquelon
Platz von Lieutenant-Colonel Pigeaud
B.P. 4200
97500 Saint-Pierre und Miquelon
rosiane.de-lizaraga@spm975.gouv.fr
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Bei Fragen zu dekonzentrierten Darstellungshilfen wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige DRAC/DAC. Hier finden Sie ihre Kontaktdaten indem Sie diesem Link folgen.