Zur Unterstützung der Schaffung und Verbreitung von Live-Auftritten in den Bereichen Tanz, Musik, Theater, Straßenkunst und Zirkuskunst an die Öffentlichkeit gibt es zwei Finanzhilfen: Projektunterstützung und Vertragsabschluss.
Diese Seite beschreibt die Besonderheiten des Musikvertrags.
Vorstellung der Vorrichtung
Weitere Informationen über dezentralisierte Beihilfen für die darstellende Kunst (ADSV), insbesondere über die Förderkriterien, die Modalitäten der Bewertung der Anträge und die Modalitäten für die Gewährung des Zuschusses für alle Ästhetiker finden Sie hier:
Dekonzentrierte Hilfe für darstellende Musik
Im musikalischen BereichADSV hat folgende Priorität:
- Unterstützung der Schaffung einzigartiger Projekte und der Innovation von Formen
- Förderung der Anerkennung neuer Talente
- Teams auf ihrem Weg begleiten
Der Vertrag über Musik ist eine mehrjährige Unterstützung, die dem Arbeitszyklus des Künstlers oder des Teams und seinem Potenzial für mehrjährige Aktivitäten angepasst ist.
Dauer der Vereinbarung
Der Vertrag hat eine Laufzeit von 2 Jahre zielt darauf ab, ein Team in einer Übergangsphase seines Weges zu begleiten:
- Durchführung eines großen künstlerischen Projekts, das eine zweijährige Begleitung rechtfertigt
- Entwicklung eines künstlerischen Projekts, Konsolidierung seiner Aufnahme in die beruflichen Netzwerke, administrative Strukturierung, strukturiertes Forschungsprojekt
- Entwicklung des Projekts im Hinblick auf Umfang der Aktivitäten und Partnerschaften (Wachstum oder Verlangsamung der Aktivität, Einstellung der Tätigkeit oder schrittweiser Austritt aus dem Vertragsverhältnis usw.)
Der Vertrag hat eine Laufzeit von 3 bis 4 Jahre zielt darauf ab, künstlerische Teams zu unterstützen, die viele Partner mobilisieren und ein beträchtliches Beschäftigungsvolumen generieren.
Der Vertrag hat eine Laufzeit von 4 Jahre wird einem künstlerischen Team zugewiesen, das in seinem künstlerischen und kulturellen Projekt eine beträchtliche Forschungszeit in Verbindung mit einer kreativen und verbreitenden Aktivität vorsieht. Es kann auch einem Team zugewiesen werden:
- deren Fähigkeit, ihre Arbeit zu verbreiten, internationale Partnerschaften zu entwickeln und eine Ressource für aufstrebende Künstler zu schaffen, erwiesen ist
- mit Projekten und Partnerschaften, die ausreichend engagiert oder formalisiert sind, um eine Sichtbarkeit über vier Jahre nach dem Antrag zu ermöglichen
- deren Produktionen besonders lange Montagen und Arbeitszeiten (Schreiben, Suchen, Proben usw.) erfordern
Bin ich davon betroffen(e)?
- Vereinigungen
- Gemeinsamen
- Privaten Unternehmen
- Lokale öffentliche Unternehmen
- EPCI mit eigener Besteuerung
Die dezentralisierte Unterstützung für Live-Musik kann für solistische Künstlerder gruppender zusammender Unternehmender kollektivder truppender Chöreetc. der gesamten musikalischen Vielfalt.
Künstler und Künstlerteams müssen in der Lage sein, ein eigenständiges und klar identifiziertes künstlerisches Projekt.
Die Teams können ihren Antrag auf Verwaltungsebene über eine dritte Stelle (delegierte Produktion) oder eine gemeinsame Struktur (z. B. innerhalb eines Kollektivs) stellen.
Das musikalische Feld betrifft die ganze künstlerische Vielfalt alte Musik (Mittelalter, Renaissance, Barock usw.), klassische Musik, romantische Musik, zeitgenössische Musik, verstärkte Musik (Rock, Pop, Metall, Elektro, Hip-Hop, Reggae und alle Derivate dieser Musikfamilien), Lied, Jazz, improvisierte Musik, traditionelle Musik und Weltmusik usw.
Die Musik kann sein schriftlich, mündlich oder improvisiert.
«Schöpfung» im musikalischen Bereich:
- ein neues Werk (oder ein wiederentdecktes Werk im Rahmen der alten Repertoires)
- ein neues Werk im Repertoire des Teams, für das der (die) Verantwortliche(er) künstlerisch(er) mit den Musikern des Teams verbunden(er) eine eigene Interpretation (ihres) vorschlägt(n)
- ein neues Programm mit mindestens zwei Dritteln neuen Werken und neuen Titeln im Verhältnis zum Repertoire des Teams
- die szenische Umsetzung eines neuen Albums oder einer EP der betreffenden Band oder des betreffenden Künstlers
Die Aufführungen müssen Gegenstand eines Abtretungs- oder Mitausführungsvertrags sein.
Erste Anfrage
Die Bedingungen für die Förderfähigkeit des Projekts sind je nach Laufzeit des Vertrags unterschiedlich.
Für einen Vertrag von 2 Jahren müssen die Teams:
- Vorlage von mindestens 2 staatlich geförderten oder nicht geförderten Gründungen
- mindestens 20 Vorstellungen in den letzten 2 Jahren ausgestrahlt haben
Für einen Vertrag von 3 Jahren müssen die Teams:
- Vorlage von mindestens 2 staatlich geförderten Gründungen
- mindestens 50 Vorstellungen in den letzten 3 Jahren (40 in Übersee) in mindestens 2 verschiedenen Regionen ausgestrahlt haben
- mindestens 1 stabile Partnerschaft mit einem Showbusiness-Unternehmer nachweisen
Für einen Vertrag von vier Jahren müssen die Teams:
- Vorlage von mindestens 2 staatlich geförderten Gründungen
- mindestens 70 Vorstellungen in den letzten 4 Jahren (50 für Übersee) in mindestens 2 verschiedenen Regionen ausgestrahlt haben
- Nachweis von mindestens 5 stabilen Partnerschaften mit einem Showbusiness-Unternehmer
Erneuern
Die Bedingungen für die Förderfähigkeit des Projekts sind je nach Laufzeit des Vertrags unterschiedlich.
Für einen Vertrag von 2 Jahren müssen die Teams:
- eine Zahl von Gründungen vorlegen, die der in der mehrjährigen Zielvereinbarung (OWG) festgelegten Zahl entspricht
- mindestens 20 Vorstellungen in den letzten 2 Jahren in mindestens 2 verschiedenen Regionen ausgestrahlt haben
- mindestens 1 stabile Partnerschaft mit einem Showbusiness-Unternehmer nachweisen
Für einen Vertrag von 3 Jahren müssen die Teams:
- eine Zahl von Gründungen vorlegen, die der in der mehrjährigen Zielvereinbarung (OWG) festgelegten Zahl entspricht
- mindestens 70 Vorstellungen in den letzten 3 Jahren (50 für Übersee) in mindestens 2 verschiedenen Regionen ausgestrahlt haben
- Nachweis von mindestens 2 stabilen Partnerschaften mit einem Showbusiness-Unternehmer
Für einen Vertrag von vier Jahren müssen die Teams:
- eine Zahl von Gründungen vorlegen, die der in der mehrjährigen Zielvereinbarung (OWG) festgelegten Zahl entspricht
- mindestens 110 Vorstellungen in den letzten 4 Jahren (90 für Übersee) in mindestens 3 verschiedenen Regionen ausgestrahlt haben
- Nachweis von mindestens 5 stabilen Partnerschaften mit einem Showbusiness-Unternehmer
Der Vertrag kann nicht mit der Projektbeihilfe kumuliert werden.
Es kann jedoch mit anderen Beihilfen des Ministeriums (Wohnbeihilfen, Beihilfen für das Schreiben von Musik usw.) kombiniert werden.
Verfahren
Der im Rahmen des Musikvertrags gezahlte Zuschuss beträgt:
- Mindestens 50.000 € pro Projekt für einen zweijährigen Vertrag
- Mindestens 150.000 € pro Projekt für einen dreijährigen Vertrag
- 200.000 € pro Projekt für einen 4-Jahres-Vertrag
Dieses Minimum kann gegebenenfalls an die Art des künstlerischen und kulturellen Projekts angepasst werden.
Achtung: der Vertrag kann nicht mit der Projektbeihilfe kumuliert werden. Er ist jedoch mit anderen Beihilfen des Ministeriums (Wohnhilfen, Musikschreibhilfen usw.) kumulierbar.
Um die Betreuung durch das Kultusministerium bestmöglich anzupassen, soll die Prüfung der Vertragsanträge die Festlegung der geeignetsten Vertragsdauer ermöglichen.
Die Unterlagen müssen es ermöglichen, insbesondere für jeden ersten Antragdie Fähigkeit des Teams,
- Entwicklung, Diversifizierung und Festigung des künstlerischen Zieles
- sich langfristig planen
- ein Gebiet als kulturellen Akteur zu erschließen
- Entwicklung und Diversifizierung des Engagements durch Zusammenarbeit mit kulturellen, sozialen, bildungspolitischen und wirtschaftlichen Akteuren
- Erforschung neuer Konzertformen oder Förderung der Begegnung zwischen Musikgenres/ mit anderen Kunstbereichen
- Diversifizierung und Bindung von Produktionspartnern und regelmäßige und strukturierte Präsenz in nationalen und internationalen Vertriebsnetzen durch die Entwicklung von Touren und Serien
Ferner werden berücksichtigt:
- die Strukturierung und Stabilität des künstlerischen, administrativen und technischen Teams sowie seine Fähigkeit, die Beschäftigung zu konsolidieren:
- bei Vereinbarungen von 2 Jahren wird mindestens 1 unbefristete Vollzeit- oder Teilzeitbeschäftigung im Dienst des gesamten Unternehmens erwartet
- bei Vereinbarungen über 3 Jahre wird mindestens 1 unbefristete Vollzeitbeschäftigung erwartet
- bei Vereinbarungen über 4 Jahre wird mit mehr als 1 Vollzeitäquivalent (VZÄ) in unbefristeten Verträgen gerechnet
- die Ausgewogenheit der Ausstrahlung zwischen neuen Programmen und der Übernahme bereits vorgestellter Werke
- das Verhältnis zur konstruierten Öffentlichkeit, unterstützt durch ein kulturelles Aktionsprogramm
- ausgewogenes Management zwischen Betriebsaufwand und künstlerischer Belastung
- regelmäßige Unterstützung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften und Förderung des Mäzenatentums.
Besondere Aufmerksamkeit kann schließlich den Teams gewidmet werden, die mit anderen Künstlern oder Teams zusammenarbeiten möchten.
Im Falle eines erneuerndie Durchführung des künstlerischen und kulturellen Projekts, das im Rahmen des vorherigen Übereinkommens vorgesehen war, muss sichergestellt und dessen Entwicklung berücksichtigt werden.
Die Musikverträge für 2023 müssen je nach Region zwischen Mai 2022 und Dezember 2022 eingereicht werden.
Den genauen Zeitplan für Ihre DRAC/DAC entnehmen Sie bitte den untenstehenden regionalen Informationen.
- Vor der Einreichung müssen Sie sich mit Ihrer Referenz-DRAC/DAC in Verbindung setzen, um die Zulässigkeit Ihres Antrags zu überprüfen und Sie auf der Grundlage der Bewertung des Projekts (Projektunterstützung) oder des Gesamtprojekts des Künstlers/Teams (Vereinbarung) zu orientieren.
- Füllen Sie den Formular für die Erklärung der eingegangenen Verpflichtungen zur Bekämpfung von geschlechtsspezifischer und sexueller Gewalt und Belästigung (HSV).
- Um auf das Online-Formular zuzugreifen und einen Ordner für den Musikvertrag einzureichen, klicken Sie unten auf die Schaltfläche "Zum Formular gehen".
- Melden Sie sich an oder erstellen Sie ein Konto und lassen Sie sich führen.
Der Konvent Musik in der Region
Nachfolgend finden Sie die Modalitäten für die Einreichung und die Kontakte je nach Ort der Durchführung Ihres Projekts. Bitte beachten Sie die folgenden regionalen Informationen, um den Zeitplan der DRAC oder DAC für Sie zu erfahren.
Kalender
- Eröffnung des Antragseingangs: Juni 2023
- Einreichungsfrist: 31. Oktober 2023, 23:59 Uhr (Pariser Zeit). Nach diesem Datum können keine Unterlagen mehr eingereicht oder berücksichtigt werden.
Haben Sie eine Frage?
Bei Fragen zum Musikvertrag in der Auvergne-Rhône-Alpes wenden Sie sich bitte an:
- Céline TISSOT, Verwaltungskoordinatorin: celine.tissot@culture.gouv.fr
- Isabelle COMBOURIEU, Musikberaterin (für die Abteilungen: 03, 07, 15, 42, 43, 63), Ludivine PLASSAIS, Assistentin-Managerin Musik (für die Abteilungen: 03, 07, 15, 42, 43, 63), Fabrice MAZZOLINI, Musikberater (für die Abteilungen: 01, 26, 38, 69, 73, 74), Stéphanie LAFFORGUE, Verwaltungsassistentin: musique.drac.ara@culture.gouv.fr
Kalender
- Eröffnung der Einreichung: 24. Juli 2023
- Einreichungsfrist: 13. Oktober 2023, 23.59 Uhr (Pariser Zeit). Nach diesem Datum können keine Unterlagen mehr eingereicht oder berücksichtigt werden.
Haben Sie eine Frage?
Bei Fragen zum Musikvertrag in Burgund-Franche-Comté wenden Sie sich bitte an:
- Alexandre HAILLOT, Rat für Musik und Tanz, alexandre.haillot@culture.gouv.fr
- Fabienne MARCOT, Verwaltungsassistentin, Theater, Zirkus, Marionette, Straßenkunst/ Musik und Tanz (Abteilungen 25-39-70-90), fabienne.marcot@culture.gouv.frTel. 03 81 65 72 78
- Charline VIGNERON, Beraterin Musik und Tanz, charline.vigneron@culture.gouv.fr,
- Sophie RENARD, Verwaltungsassistentin, Theater, Zirkus, Marionette, Straßenkunst/ Musik und Tanz (Abteilungen 21-58-71-89), sophie.renard@culture.gouv.frTel. 03 80 68 50 38
Informationen werden nicht übermittelt.
Kalender
- Eröffnung des Antragseingangs: Juli 2023
- Einreichungsfrist: 31. Dezember 2023, 23:59 Uhr (Pariser Zeit). Nach diesem Datum können keine Unterlagen mehr eingereicht oder berücksichtigt werden.
Haben Sie eine Frage?
Bei Fragen zum Musikvertrag im Centre-Val de Loire wenden Sie sich bitte an:
- Jérôme BLOCH, Berater Tanz, Musik und Fachunterricht, jerome.bloch@culture.gouv.fr
- Frédéric LOMBARD, Berater für aktuelle Musik, frederic.lombard@culture.gouv.fr
- Elise POUGET, Verwaltungsassistentin, Musik und Tanz, elise.pouget@culture.gouv.fr
Informationen werden nicht übermittelt.
Kalender
- Eröffnung der Einreichung: Mai 2023
- Einreichungsfrist: 30. Juni 2023, 23.59 Uhr (Pariser Zeit). Nach diesem Datum können keine Unterlagen mehr eingereicht oder berücksichtigt werden.
Haben Sie eine Frage?
Wenn Sie Fragen zum Musikvertrag im Osten haben, wenden Sie sich bitte an:
- Anne IACUZZO, Verwaltungsassistentin, Musik und Tanz (Abteilungen 54,55, 88 und 57), anne.iacuzzo@culture.gouv.frTel. 03 87 56 41 07
- Aurélie ROGUIN, Beraterin für Musik und Tanz (Abteilungen 08, 10, 51, 52), aurelie.roguin@culture.gouv.frTel. 03 26 70 36 99
- Marie-Claude NICOLAS, Verwaltungsassistentin, gesamter VS (Abteilungen 08, 10, 51, 52), marie-claude.nicolas@culture.gouv.fr, 03 26 70 36 99
- Maria PARJOIE, Verwaltungsassistentin, gesamter VS (Abteilungen 08, 10, 51, 52), maria.parjoie@culture.gouv.frTel. 03 26 70 36 65
- Elise SERVERIN, Beraterin für Musik und Tanz (Abteilungen 54, 55, 88 und 57), elise.serverin@culture.gouv.frTel. 03 87 56 41 09
- Jean VERNE, Berater für Musik und Tanz (Departements 67, 68), jean.verne@culture.gouv.frTel. 03 88 15 57 36
- Valerie BUCHERT, Verwaltungsassistentin, gesamter VS (Abteilungen 67, 68), valerie.buchert@culture.gouv.frTel. 03 88 15 57 35
Kalender
- Eröffnung der Einreichung: 01. September 2023
- Einreichungsfrist: 15. November 2023, 23:59 Uhr (Pariser Zeit). Nach diesem Datum können keine Unterlagen mehr eingereicht oder berücksichtigt werden.
Haben Sie eine Frage?
Bei Fragen zum Musikvertrag in Hauts-de-France wenden Sie sich bitte an die DRAC.
Informationen werden nicht übermittelt.
Kalender
- Eröffnung des Antragseingangs: Juli 2023
- Einreichungsfrist: 15. Oktober 2023, 23.59 Uhr (Pariser Zeit). Nach diesem Datum können keine Unterlagen mehr eingereicht oder berücksichtigt werden.
Haben Sie eine Frage?
Bei Fragen zum Musikvertrag in der Normandie wenden Sie sich bitte an:
- Victoria DUCRET-POTTIEZ, wissenschaftliche Musikberaterin und Fachlehrerin, victoria.ducret-pottiez@culture.gouv.fr
- Virginie AMELOT, Assistentin-Managerin, wissenschaftliche Musik und Sonderunterricht, virginie.amelot@culture.gouv.fr
- Mélanie OZOUF, Beraterin für aktuelle Musik und Tanz, melanie.ozouf@culture.gouv.fr
- Joëlle ROLLAND, Assistent-Manager, aktuelle Musik und Tanz, joelle.rolland@culture.gouv.fr
Kalender
- Eröffnung der Einreichung: November 2023
- Frist für die Einreichung der Anträge: Dezember 2023. Nach diesem Datum können keine Unterlagen mehr eingereicht oder berücksichtigt werden.
Haben Sie eine Frage?
Bei Fragen zum Musikvertrag in Neu-Aquitanien wenden Sie sich bitte an:
- Chantal DE ROMANCE, Musikberaterin
Florence CHAUDIERE, Beraterin für Musik und Tanz, florence.chaudiere@culture.gouv.fr - Olga DE LOS REYES, Assistentin-Manager Musik und Tanz, olga.delos-reyes@culture.gouv.fr
- Sophie CARUSO, Assistentin-Manager, Theater, Zirkus, Marionette, Straßenkunst/ Musik und Tanz, sophie.caruso@culture.gouv.fr
Informationen werden nicht übermittelt.
Kalender
- Eröffnung des Antragseingangs: Juli 2023
- Einreichungsfrist: 31. Oktober 2023, 23:59 Uhr (Pariser Zeit). Nach diesem Datum können keine Unterlagen mehr eingereicht oder berücksichtigt werden.
Haben Sie eine Frage?
Bei Fragen zum Musikvertrag im Pays de la Loire wenden Sie sich bitte an:
- Émilie KRIEGER, Beraterin Musik und Tanz, emilie.krieger@culture.gouv.fr
Isabelle COUTANT, Assistentin-Managerin Musik, isabelle.coutant@culture.gouv.frTel. 02 40 14 28 12
Magali CALBO, Verwaltungsassistentin, Gesamte darstellende Kunst, magali.calbo@culture.gouv.frTel. 02 40 14 28 13
Kalender
- Eröffnung der Einreichung: 28. Juli 2023
- Einreichungsfrist: 18. November 2023, 23.59 Uhr (Pariser Zeit). Nach diesem Datum können keine Unterlagen mehr eingereicht oder berücksichtigt werden.
Haben Sie eine Frage?
Bei Fragen zum Musikvertrag in Provence-Alpes-Côte d'Azur wenden Sie sich bitte an:
- Françoise TURIN, Musikberaterin, francoise.turin@culture.gouv.frTel. 04 42 16 19 95
- Plamedi MATEMBELE, Assistant(e)-Manager Tanz und Musik, plamedi.matembele@culture.gouv.frTel. 04 42 16 14 16
Informationen werden nicht übermittelt.
Informationen werden nicht übermittelt.
Kalender
- Eröffnung der Einreichung der Dossiers: September 2023
- Einreichungsfrist: 30. November 2023, 23.59 Uhr (Pariser Zeit). Nach diesem Datum können keine Unterlagen mehr eingereicht oder berücksichtigt werden.
Haben Sie eine Frage?
Bei Fragen zum Musikvertrag auf La Réunion wenden Sie sich bitte an:
- Guilène TACOUN, Beraterin für aktuelle Musik und Tanz, guilene.tacoun@culture.gouv.frTel. 02 62 21 91 47
- Martine NATIVEL, Assistentin Gesamt VS, martine.nativel@culture.gouv.frTel. 02 62 21 95 48
Informationen werden nicht übermittelt.
Informationen werden nicht übermittelt.
Informationen werden nicht übermittelt.
Informationen werden nicht übermittelt.
Informationen werden nicht übermittelt.
Informationen werden nicht übermittelt.
Bei Fragen zum Musikvertrag in Saint-Pierre und Miquelon wenden Sie sich bitte an:
Mission im Kulturbereich von Saint-Pierre und Miquelon/ Präfektur Saint-Pierre und Miquelon
Platz von Lieutenant-Colonel Pigeaud
B.P. 4200
97500 Saint-Pierre und Miquelon
rosiane.de-lizaraga@spm975.gouv.fr
Haben Sie eine Frage?
Bei Fragen zu dekonzentrierten Darstellungshilfen wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige DRAC/DAC. Hier finden Sie ihre Kontaktdaten indem Sie diesem Link folgen.