Sind Sie eine Schule für Kunst, Architektur, Kulturerbe, bildende Kunst, darstellende Kunst und Film/audiovisuelle Hochschule Kultur (ESC)? Das Ministerium für Kultur bietet Ihnen finanzielle Unterstützung für die Aufwertung der Produktion von Studenten und jungen Absolventen, die Einführung von Professionalisierungsinstrumenten und Begleitmaßnahmen zur Schaffung von Aktivitäten (unternehmerische Ausbildung, künstlerische und kulturelle Kreativprojekte, Fablab, Inkubatoren, Fachseminare usw.).
Vorstellung der Vorrichtung
Was ist das CulturePro Gerät?
Die Begleitung von Studenten und jungen Hochschulabsolventen Kultur bei der beruflichen Eingliederung ist eine Priorität des Kulturministeriums. Das Gerät CulturePro wurde 2015 im Anschluss an die Assises de la jeune création eingeführt und richtet sich hauptsächlich an die 99 Schulen von Hochschulbildung Kultur (ESC). Die Einrichtung hat zum Ziel Förderung der beruflichen Eingliederung von Studenten und jungen ESC-Absolventeninsbesondere durch die Einführung von Professionalisierungsinstrumenten und Begleitmaßnahmen an den Schulen zur Aufwertung der Produktion von Studenten und jungen Hochschulabsolventen (Schulungen, künstlerische und kulturelle Kreativprojekte, Fablab, Inkubatoren, Fachseminare usw.).
Seit 2015 wurden somit 340 Projekte mit einem Gesamtbetrag von 7'853'400 Euro ausgewählt. Die Höhe der gewährten Zuschüsse belief sich auf 5'000 bis 80'000 Euro.
Ausgabe 2023
In der vorangegangenen Ausgabe wurde besonderes Augenmerk auf Projekte gelegt, die die Schaffung oder Eingliederung in die beruflichen Netze fördern, auch für Studenten in Ausbildung; sowie Projekte, die eine Komponente zur Messung der Auswirkungen auf die Begünstigten und die Gebietskörperschaften, insbesondere die Regionen, umfassen
Bei der Ausgabe 2023 wird besonderes Augenmerk auf die Aufwertung von Projekten, die es den Studierenden ermöglichen, vorbehaltlich der Vereinbarkeit mit dem Studium, ihre Begegnung mit dem beruflichen Sektor, ihre ersten Partnerschaften oder die Bildung ihrer Struktur ab ihren Ausbildungsjahren zu beginnenIm Vorfeld des Abschlusses müssen Indikatoren zur Messung der Auswirkungen auf die Begünstigten vorhanden sein.
Darüber hinaus werden Projekte, die im Jahr 2022 bereits von CulturePro unterstützt wurden und deren Gegenstand, Öffentlichkeit und Finanzanträge unverändert sind, auf der Website erleichtert
CulturePro erhält in diesem Jahr 2,2 Millionen Euro. Wie in früheren Ausgaben werden die Projekte von dezentralen Dienststellen (regionale Direktionen für kulturelle Angelegenheiten und Direktionen für kulturelle Angelegenheiten in Übersee) gemeinsam geprüft, die die Einrichtung von Partnerschaften fördern werden; sowie die Synergien zwischen den ESC-Schulen und den künstlerischen, kulturellen, pädagogischen, sozialen und wirtschaftlichen Akteuren ihrer Gebiete.
Weitere Informationen finden Sie in den folgenden Richtlinien:
Bin ich davon betroffen(e)?
- Vereinigungen
- Gemeinsamen
- Privaten Unternehmen
- Lokale öffentliche Unternehmen
- EPCI mit eigener Besteuerung
- Öffentliche Einrichtungen/ staatliche Dienste
- Forschungseinrichtungen
- Regionen
Der Aufruf zur Interessenbekundung richtet sich in erster Linie an die 99 Schulen der Kulturhochschule.
Die Projekte müssen folgende Kriterien erfüllen:
- die Ziele der Aufforderung zur Interessenbekundung zu erfüllen und zur Schaffung oder Weiterentwicklung einer der unter Nummer 2 "Ausgabe 2023" genannten Maßnahmen zu veranlassen
- mindestens einen der folgenden Kulturbereiche betreffen: Architektur und Landschaft, Kulturerbe, bildende Kunst und Design, darstellende Kunst (Theater, Zirkus, Straßenkunst, Marionette, Tanz, Musik), audiovisuelle Medien und Kino
- muss Studenten und/oder junge Hochschulabsolventen betreffen, auch während der Praktikums- oder Auszeit
Hat der Projektträger im Jahr 2020, 2021 oder 2022 CulturePro-Mittel erhalten, muss der Antrag die Bilanz der Maßnahme enthalten oder mindestens eine Bilanz der Etappe.
Es ist auch möglich, ein Dossier für ein laufendes Projekt einzureichen, das jedoch den von CulturePro festgelegten Zielen entsprechen muss.
Vom MAI (Aufruf zur Interessenbekundung) ausgenommen sind:
- Projekte, die zum Zeitpunkt der Antragstellung abgeschlossen wurden
- Projekte, die keinen Indikator für die Auswirkungen auf die Begünstigten enthalten
- Personalaufwendungen und Zusammenlegungen von nicht projektbezogenen Posten
- Betriebsausgaben (Ausbildung des Personals, Anschaffung von Geräten, Computern und Netzen, Kommunikation usw.)
- Finanzierung von Stipendien für Mobilität
- Finanzierung der Einkommen junger Hochschulabsolventen
Verfahren
Der Zuschuss beträgt 5.000 bis 80.000 Euro.
Die CulturePro zugewiesenen Haushaltsmittel werden auf die dezentralen Dienststellen des Kulturministeriums aufgeteilt, damit diese auf die Projekte der Schulen in ihrem Gebiet reagieren können.
Der Zuschuss wird im Laufe des Jahres 2023 gezahlt. Die Zahlung erfolgt auf einmal und erfolgt durch:
- DGPA und DGCA für nationale Schulen;
- dezentralisierte Dienste des Ministeriums für Kultur (DRAC/DAC) für Schulen und territoriale Betreiber
Die dezentralen Dienststellen werden die Aufgabe haben, die Bewerbungsunterlagen zu bewerten und ihr Fachwissen für die von den Einrichtungen in ihrem Hoheitsgebiet eingereichten Projekte bereitzustellen.
Die Stellungnahme der Dienststellen des Ministeriums für Kultur betrifft insbesondere:
- Kohärenz und Zweckmäßigkeit des Projekts
- die Durchführbarkeit des Vorhabens, insbesondere die finanzielle
- Bestehen von Partnerschaften/Kooperationen mit anderen Akteuren
Nach Prüfung der Unterlagen übermitteln die dezentralen Dienststellen der GD 2TDC ihre Stellungnahme zu den Projekten sowie ihren Finanzierungsbedarf.
Ein Ministerausschuss legt dann die regionalen Finanzrahmen fest und unterbreitet einen Vorschlag für die Aufteilung der Finanzierungen nach Projekten.
Die dezentralen Dienste werden dann über die ihnen zugewiesenen Mittel informiert und legen den endgültigen Betrag fest, der jedem ausgewählten Projekt zugewiesen wird. Die Anmeldung der Mittel für jedes ausgewählte Projekt erfolgt durch die dezentralen Dienststellen für Projekte, die von Gebietsschulen und von den Generaldirektionen der Zentralverwaltung für Projekte durchgeführt werden, die von nationalen Schulen getragen werden.
- Eröffnung der Einreichung: 06. März 2023
- Frist für die Einreichung der Anträge: 17. April 2023, 23.59 Uhr (Pariser Zeit). Nach diesem Datum können keine Unterlagen eingereicht oder bearbeitet werden.
- Prüfung der Bewerbungsunterlagen durch die dezentralen Dienststellen (Förderfähigkeit und Zweckmäßigkeit): 17. April bis 22. Mai 2023
- Ministerausschuss für die Aufteilung der Mittelzuweisungen auf die Regionen: 22. Mai bis 1. Juni 2023
- Endgültige Aufteilung des Betrags für jedes Projekt durch die dezentralen Stellen und Information der Schulen: 1. bis 12. Juni 2023
- Mitteilung und Übertragung der Mittel durch die GD 2TDC an die Generaldirektionen für die nationalen Schulen und durch die dezentralen Dienststellen der Gebietsschulen: vom 12. bis 30. Juni 2023
- Um auf das Online-Formular zuzugreifen, klicken Sie unten auf dieser Seite auf die Schaltfläche "Zum Formular gehen".
- Melden Sie sich an oder erstellen Sie ein Konto und lassen Sie sich führen.
Überwachung des Fortschritts der Projekte
Die Gewinner verpflichten sich, der DRAC/DAC/DCJS/MAC innerhalb von sechs Monaten nach der Projektbindung, für die die Finanzhilfe gewährt wird, eine Zwischenbilanz vorzulegen. Die dezentralen Dienststellen des Ministeriums für Kultur übermitteln der Unterabteilung Bildung und Forschung innerhalb eines Jahres nach der Mittelübertragung eine Zusammenfassung dieser Bilanzen und der Verwendung der CulturePro-Mittel.
Konventionell
Die Übertragung von Mitteln kann Gegenstand eines Übereinkommens auf Initiative der DRAC/DAC sein.
Kommunikation
Der Projektträger ist verpflichtet, die Unterstützung des Kulturministeriums für seine Werbe- und Kommunikationsmaßnahmen zu erwähnen (einziger Hinweis: "Dieses Projekt wurde vom Kulturministerium unterstützt" und das Logo des Ministeriums).
Zuvor unterstützte Projekte
Höhe des Zuschusses: 23.000 €
Diese Initiative zielt in Partnerschaft mit den lokalen Gebietskörperschaften darauf ab, die Absolventen der Schule bei ihrem Eintritt in die Berufswelt durch ein Seminar zur Öffnung der Berufswelt und zur Sichtbarmachung der Leistungen oder Arbeiten der graduiert. Die Absolventen haben Zugang zu persönlicher Beratung in Bezug auf den administrativen Rahmen der Aktivitäten der Künstler-Autoren und persönliche Beratung bei der Beantwortung von Bewerbungen (Produktionsunterstützung, Wohnheime usw.). Sie können auch Zugang zu Berufsbildungstage im Bereich der bildenden Künste haben: Urheberrecht, Sozialversicherung und Besteuerung von Urhebern, Präsentation ihrer Arbeit und Bewerbung um einen Wohnsitz usw.
Zuschussbetrag: 20.000 € im Rahmen von CulturePro und 20.000 € Eigenkapital der DRAC Hauts-de-France
Dieses Projekt in Partnerschaft mit der Hochschule für Kunst der Stadt Lüttich (Belgien) Ziel ist es, jungen Künstlern, die diese Einrichtungen kürzlich verlassen haben, zu ermöglichen, den außergewöhnlichen Reichtum eines Eintauchens in die belgischen und französischen Berufssysteme durch gekreuzte Residenzen zu genießen. Dieses hybride Projekt führt zu zehn einmonatigen künstlerischen Residenzen in Berufsstrukturen in Frankreich und Belgien, zu zwei Arbeitstagen in Lüttich und Dünkirchen sowie zu einer zusammenfassenden Ausstellung der Wohnhäuser in Brüssel, Lüttich und/oder in der Metropole Lille.
Höhe des Zuschusses: 30.000 €
Es handelt sich um mehrere neue Formate, die es ermöglichen, die ersten beruflichen Schritte der jungen Schauspieler nach der Schule zu begleiten und die kreative Arbeit fortzusetzen, die in 3-jährigen Workshops in einem professionellen Umfeld begonnen hat. Dieses Projekt bietet den 20 jungen Akteuren berufliche Perspektiven, indem es die Zusammenarbeit mit den Strukturen des künstlerischen Schaffens entwickelt, was ihnen mehr Sichtbarkeit in professionellen Netzwerken verleiht. In diesem Rahmen werden in der Saison 2021-2022 4 Kreationen präsentiert. Diese Kreationen werden in Verbindung mit unabhängigen Strukturen (Firmen und Orte) in Form von delegierten Produktionen und/oder Koproduktionen realisiert, wodurch die Zusammenarbeit über die TNB-Schule hinaus erweitert werden kann. Um das Projekt zu begleiten, wird eine Präsentationsbroschüre erstellt, die an den gesamten Beruf des französischsprachigen Netzwerks (Vertragsfirmen, nationale Theater- und Theaterzentren, unabhängige Regisseure) gerichtet ist. Sie wird den Werdegang der Schule nachvollziehen und jeden jungen Künstler mit Abschluss hervorheben.
Höhe des Zuschusses: 30.000 €
Das Gerät der ENSA Normandie bietet die Anregung und Förderung einer neuen Generation von Architekten Unternehmer. Es handelt sich um einen Vor-Inkubator, der einen Ansatz zur Förderung der Unternehmensgründung, eine personalisierte unternehmerische Ausbildung und die Bereitstellung von Dienstleistungen und Räumlichkeiten für junge Absolventen umfasst. Die Fruitière begleitet junge Unternehmer ein Jahr lang bei der Gründung ihres Unternehmens. Sie bietet Unterstützung bei der Belebung und Entwicklung des Netzwerks und der Kontakte, während sie von denen der ENSA Normandie profitiert. Es wurden institutionelle Partnerschaften mit normannischen Unternehmern und anderen Regionen entwickelt: Entrep', Normandie Incubation, Village by CA Rouen Vallée de Seine, OOTI und Archidvisor, um ein Netzwerk für die Unternehmer anbieten zu können, die das Gerät integrieren.
Höhe des Zuschusses: 30.000 €
Das Projekt «Werde Dokumentarfilmer» besteht darin, verschiedene Professionalisierungsmodule für Studenten in der Konzeption von Dokumentarfilmen zu entwerfen und umzusetzen, ein Hochschulabschluss in Partnerschaft mit der Ecole normale supérieure Paris-Saclay. Es soll die Sichtbarkeit der von den Schülern produzierten Filme fördern und ihre berufliche Eingliederung erleichtern. Dieses Projekt besteht aus 4 Modulen: persönliche Begleitung bei der Entwicklung des beruflichen Projekts, Sichtbarkeit der Projekte der Schüler durch öffentliche Präsentationen, eine Einschreibung in ein professionelles Netzwerk durch Teilnahme an Festivals und eine Intensivierung der beruflichen Eingliederungsprozesse durch die Umsetzung einer Begleitung nach dem Abschluss. Diese Module werden während der gesamten Dauer ihres einjährigen Studiums, aber auch darüber hinaus durch die Schaffung eines Systems zur Unterstützung nach dem Abschluss angeboten.
Weitere Informationen finden Sie auch in der Bilanz der Ausgabe 2022:
Haben Sie eine Frage?
Bei Fragen zu CulturePro wenden Sie sich bitte an die Generaldelegation für Übertragung, Territorien und kulturelle Demokratie (DG2TDC):
Unter der Leitung von Hochschulbildung und Forschung - Amt für Hochschulbildung
culturepro@culture.gouv.fr
01 40 15 76 72
182 Rue Saint-Honoré 75001 Paris