Zur Unterstützung der Schaffung und Verbreitung von Live-Auftritten in den Bereichen Tanz, Musik, Theater, Straßenkunst und Zirkuskunst an die Öffentlichkeit gibt es zwei Finanzhilfen: Projektunterstützung und Vertragsabschluss.
Auf dieser Seite werden die Besonderheiten der Projekthilfen in der Musik erläutert.
Vorstellung der Vorrichtung
Weitere Informationen über dezentralisierte Beihilfen für die darstellende Kunst (ADSV), insbesondere über die Förderkriterien, die Modalitäten der Bewertung der Anträge und die Modalitäten für die Gewährung des Zuschusses für alle Ästhetiker finden Sie hier:
Dekonzentrierte Hilfe für darstellende Musik
Im musikalischen BereichADSV hat folgende Priorität:
- Unterstützung der Schaffung einzigartiger Projekte und der Innovation von Formen
- Förderung der Anerkennung neuer Talente
- Teams auf ihrem Weg begleiten
Die Unterstützung für das Musikprojekt ist eine punktuelle Hilfe, die zur Produktion einer Kreation, einer Neuerstellung oder einer Wiederaufnahme beiträgt und vorrangig dazu beiträgt,
- die Begleitung innovativer und origineller Schritte, die das musikalische Schreiben oder die Formen des Konzerts oder der Show und der Begegnung mit dem Publikum erneuern
- Unterstützung künstlerischer Ansätze, die den Ansatz der bestehenden Verzeichnisse erneuern könnten
- musikalische Ästhetiken, die sich trotz ihrer Qualität kaum verbreiten
- Werke oder Darbietungen, deren Form eine komplexe Verbreitung zur Folge hat, die aufgrund schwerer technologischer Mittel, besonders an einen Verbreitungsort angepasster Szenografien usw. durchzuführen ist.
- Werke, Programme oder Aufführungen mit großem Publikum
Bin ich davon betroffen(e)?
- Vereinigungen
- Gemeinsamen
- Privaten Unternehmen
- Lokale öffentliche Unternehmen
- EPCI mit eigener Besteuerung
Die dezentralisierte Unterstützung für Live-Musik kann für solistische Künstlerder gruppender zusammender Unternehmender kollektivder truppender Chöreetc. der gesamten musikalischen Vielfalt.
Künstler und Künstlerteams müssen in der Lage sein, ein eigenständiges und klar identifiziertes künstlerisches Projekt.
Die Teams können ihren Antrag auf Verwaltungsebene über eine dritte Stelle (delegierte Produktion) oder eine gemeinsame Struktur (z. B. innerhalb eines Kollektivs) stellen.
Das musikalische Feld betrifft die ganze künstlerische Vielfalt alte Musik (Mittelalter, Renaissance, Barock usw.), klassische Musik, romantische Musik, zeitgenössische Musik, verstärkte Musik (Rock, Pop, Metall, Elektro, Hip-Hop, Reggae und alle Derivate dieser Musikfamilien), Lied, Jazz, improvisierte Musik, traditionelle Musik und Weltmusik usw.
Die Musik kann sein schriftlich, mündlich oder improvisiert.
«Schöpfung» im musikalischen Bereich:
- ein neues Werk (oder ein wiederentdecktes Werk im Rahmen der alten Repertoires)
- ein neues Werk im Repertoire des Teams, für das der (die) Verantwortliche(er) künstlerisch(er) mit den Musikern des Teams verbunden(er) eine eigene Interpretation (ihres) vorschlägt(n)
- ein neues Programm mit mindestens zwei Dritteln neuen Werken und neuen Titeln im Verhältnis zum Repertoire des Teams
- die szenische Umsetzung eines neuen Albums oder einer EP der betreffenden Band oder des betreffenden Künstlers
Erste Anfrage
Für Erstanträge gibt es keine Voraussetzungen hinsichtlich der Anzahl der Gründungen, Vertretungen und Partner.
Erneuern
Für die Projekte zur Erstellung oder NeuerstellungDie Teams müssen:
- mindestens 1 (Neu)Kreation präsentieren
- Mindestens 3 Vorstellungen innerhalb von 20 Monaten (2 für Übersee)
- Nachweis von mindestens 1 Partnerschaft mit einem Live-Show-Unternehmer, der einen Sach- oder Barbeitrag leistet
Die Aufführungen müssen Gegenstand eines Abtretungs- oder Mitausführungsvertrags sein. Ein Betrieb an mindestens 2 verschiedenen Standorten wird erwartet.
Für die Projekte zur ÜbernahmeDie Beihilfe kann für frühere Gründungen gewährt werden, deren Betrieb längere Zeit unterbrochen wurde (mindestens 12 Monate nach der letzten Aufführung). Das Team muss erklären:
- mindestens 1 Partnerschaft mit einem Unternehmer für darstellende Kunst, der einen Sach- oder Barbeitrag leistet
- einer signifikanten Verbreitung an mindestens 2 verschiedenen Orten, deren Sichtbarkeit wahrscheinlich eine neue Phase der Tour einleiten wird
- einen Arbeitsplan, in dem die Wiederholungszeiten für die Wiederaufnahme, die neuen Kosten und ein Tourplan festgelegt sind
Das Team muss auch mögliche künstlerische Anpassungen angeben.
Die Projektbeihilfe darf nicht mit dem Vertrag kumuliert werden.
Sie kann jedoch mit anderen Beihilfen des Ministeriums (Wohnbeihilfen, Beihilfen für das Schreiben von Musik usw.) kombiniert werden.
Verfahren
Der Zuschuss für das Musikprojekt beträgt Mindestens 10.000 € pro Projekt. Dieses Minimum kann bei Bedarf der Wirtschaftlichkeit des Projekts angepasst werden.
Achtung: die Projektbeihilfe darf nicht mit dem Vertrag kumuliert werden. Sie ist jedoch mit anderen Beihilfen des Ministeriums (Wohnhilfen, Musikschreibhilfen usw.) kumulierbar.
Erste Anfrage
Besondere Aufmerksamkeit wird der beruflichen Begleitung (Aufenthalt, Begleitung, Koproduktion usw.) des Projekts und den nachgewiesenen Aussichten auf Verbreitung gewidmet.
Erneuern
Bei der Gewährung einer neuen Beihilfe für das Projekt ist der Entwicklung des Projektverlaufs und des Gründungsprozesses Rechnung zu tragen. Die nachgewiesenen Aussichten für die Verbreitung werden ein vorrangiges Kriterium für die Gewährung der Beihilfe sein.
Die Förderanträge für das Musikprojekt 2023 müssen je nach Region zwischen Juni 2022 und Dezember 2022 eingereicht werden.
Den genauen Zeitplan für Ihre DRAC/DAC entnehmen Sie bitte den untenstehenden regionalen Informationen.
- Vor der Einreichung müssen Sie sich mit Ihrer Referenz-DRAC/DAC in Verbindung setzen, um die Zulässigkeit Ihres Antrags zu überprüfen und Sie auf der Grundlage der Bewertung des Projekts (Projektunterstützung) oder des Gesamtprojekts des Künstlers/Teams (Vereinbarung) zu orientieren.
- Füllen Sie den Formular für die Erklärung der eingegangenen Verpflichtungen zur Bekämpfung von geschlechtsspezifischer und sexueller Gewalt und Belästigung (HSV).
- Um auf das Online-Formular zuzugreifen und einen Ordner für die Projekthilfe als Musik einzureichen, klicken Sie unten auf die Schaltfläche "Zum Formular gehen".
- Melden Sie sich an oder erstellen Sie ein Konto und lassen Sie sich führen.
Unterstützung für das Musikprojekt in der Region
Nachfolgend finden Sie die Modalitäten für die Einreichung und die Kontakte je nach Ort der Durchführung Ihres Projekts. Bitte beachten Sie die folgenden regionalen Informationen, um den Zeitplan der DRAC oder DAC für Sie zu erfahren.
Kalender
- Eröffnung des Antragseingangs: Juni 2023
- Einreichungsfrist: 31. Oktober 2023, 23:59 Uhr (Pariser Zeit). Nach diesem Datum können keine Unterlagen mehr eingereicht oder berücksichtigt werden.
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Bei Fragen zum Musikvertrag in der Auvergne-Rhône-Alpes wenden Sie sich bitte an:
- Isabelle COMBOURIEU, Musikberaterin (für die Departements: 03, 07, 15, 42, 43, 63), isabelle.combourieu@culture.gouv.fr
- Ludivine PLASSAIS, Assistant-manager Musik (für die Abteilungen: 03, 07, 15, 42, 43, 63), ludivine.plassais@culture.gouv.fr
- Fabrice MAZZOLINI, Musikberater (für die Abteilungen: 01, 26, 38, 69, 73, 74)
- Stéphanie LAFFORGUE, Verwaltungsassistentin, stephanie.lafforgue@culture.gouv.fr
Kalender
- Eröffnung der Einreichung: 24. Juli 2023
- Einreichungsfrist: 13. Oktober 2023, 23.59 Uhr (Pariser Zeit). Nach diesem Datum können keine Unterlagen mehr eingereicht oder berücksichtigt werden.
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Bei Fragen zum Musikvertrag in Burgund-Franche-Comté wenden Sie sich bitte an:
- Alexandre HAILLOT, Rat für Musik und Tanz, alexandre.haillot@culture.gouv.fr
- Fabienne MARCOT, Verwaltungsassistentin, Theater, Zirkus, Marionette, Straßenkunst/ Musik und Tanz (Abteilungen 25-39-70-90), fabienne.marcot@culture.gouv.frTel. 03 81 65 72 78
- Charline VIGNERON, Beraterin Musik und Tanz, charline.vigneron@culture.gouv.fr,
- Sophie RENARD, Verwaltungsassistentin, Theater, Zirkus, Marionette, Straßenkunst/ Musik und Tanz (Abteilungen 21-58-71-89), sophie.renard@culture.gouv.frTel. 03 80 68 50 38
Informationen werden nicht übermittelt.
Kalender
- Eröffnung des Antragseingangs: Juli 2023
- Einreichungsfrist: 31. Dezember 2023, 23:59 Uhr (Pariser Zeit). Nach diesem Datum können keine Unterlagen mehr eingereicht oder berücksichtigt werden.
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Bei Fragen zum Musikvertrag im Centre-Val de Loire wenden Sie sich bitte an:
- Jérôme BLOCH, Berater Tanz, Musik und Fachunterricht, jerome.bloch@culture.gouv.fr
- Frédéric LOMBARD, Berater für aktuelle Musik, frederic.lombard@culture.gouv.fr
- Elise POUGET, Verwaltungsassistentin, Musik und Tanz, elise.pouget@culture.gouv.fr
Informationen werden nicht übermittelt.
Kalender
- Eröffnung des Antragseingangs: Juli 2023
- Einreichungsfrist: 30. September 2023, 23.59 Uhr (Pariser Zeit). Nach diesem Datum können keine Unterlagen mehr eingereicht oder berücksichtigt werden.
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Wenn Sie Fragen zum Musikvertrag im Osten haben, wenden Sie sich bitte an:
- Anne IACUZZO, Verwaltungsassistentin, Musik und Tanz (Abteilungen 54,55, 88 und 57), anne.iacuzzo@culture.gouv.frTel. 03 87 56 41 07
- Aurélie ROGUIN, Beraterin für Musik und Tanz (Abteilungen 08, 10, 51, 52), aurelie.roguin@culture.gouv.frTel. 03 26 70 36 99
- Marie-Claude NICOLAS, Verwaltungsassistentin, gesamter VS (Abteilungen 08, 10, 51, 52), marie-claude.nicolas@culture.gouv.fr, 03 26 70 36 99
- Maria PARJOIE, Verwaltungsassistentin, gesamter VS (Abteilungen 08, 10, 51, 52), maria.parjoie@culture.gouv.frTel. 03 26 70 36 65
- Elise SERVERIN, Beraterin für Musik und Tanz (Abteilungen 54, 55, 88 und 57), elise.serverin@culture.gouv.frTel. 03 87 56 41 09
- Jean VERNE, Berater für Musik und Tanz (Departements 67, 68), jean.verne@culture.gouv.frTel. 03 88 15 57 36
- Valerie BUCHERT, Verwaltungsassistentin, gesamter VS (Abteilungen 67, 68), valerie.buchert@culture.gouv.frTel. 03 88 15 57 35
Kalender
- Eröffnung der Einreichung: 01. September 2023
- Einreichungsfrist: 15. November 2023, 23:59 Uhr (Pariser Zeit). Nach diesem Datum können keine Unterlagen mehr eingereicht oder berücksichtigt werden.
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Bei Fragen zum Musikvertrag in Hauts-de-France wenden Sie sich bitte an die DRAC.
Informationen werden nicht übermittelt.
Kalender
- Eröffnung des Antragseingangs: Juli 2023
- Einreichungsfrist: 15. Oktober 2023, 23.59 Uhr (Pariser Zeit). Nach diesem Datum können keine Unterlagen mehr eingereicht oder berücksichtigt werden.
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Bei Fragen zum Musikvertrag in der Normandie wenden Sie sich bitte an:
- Victoria DUCRET-POTTIEZ, wissenschaftliche Musikberaterin und Fachlehrerin, victoria.ducret-pottiez@culture.gouv.fr
- Virginie AMELOT, Assistentin-Managerin, wissenschaftliche Musik und Sonderunterricht, virginie.amelot@culture.gouv.fr
- Mélanie OZOUF, Beraterin für aktuelle Musik und Tanz, melanie.ozouf@culture.gouv.fr
- Joëlle ROLLAND, Assistent-Manager, aktuelle Musik und Tanz, joelle.rolland@culture.gouv.fr
Kalender
- Eröffnung der Einreichung: November 2023
- Frist für die Einreichung der Anträge: Dezember 2023. Nach diesem Datum können keine Unterlagen mehr eingereicht oder berücksichtigt werden.
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Bei Fragen zum Musikvertrag in Neu-Aquitanien wenden Sie sich bitte an:
- Chantal DE ROMANCE, Musikberaterin
Florence CHAUDIERE, Beraterin für Musik und Tanz, florence.chaudiere@culture.gouv.fr - Olga DE LOS REYES, Assistentin-Manager Musik und Tanz, olga.delos-reyes@culture.gouv.fr
- Sophie CARUSO, Assistentin-Manager, Theater, Zirkus, Marionette, Straßenkunst/ Musik und Tanz, sophie.caruso@culture.gouv.fr
Informationen werden nicht übermittelt.
Kalender
- Eröffnung des Antragseingangs: Juli 2023
- Einreichungsfrist: 31. Oktober 2023, 23:59 Uhr (Pariser Zeit). Nach diesem Datum können keine Unterlagen mehr eingereicht oder berücksichtigt werden.
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Bei Fragen zum Musikvertrag im Pays de la Loire wenden Sie sich bitte an:
- Émilie KRIEGER, Beraterin Musik und Tanz, emilie.krieger@culture.gouv.fr
Isabelle COUTANT, Assistentin-Managerin Musik, isabelle.coutant@culture.gouv.frTel. 02 40 14 28 12
Magali CALBO, Verwaltungsassistentin, Gesamte darstellende Kunst, magali.calbo@culture.gouv.frTel. 02 40 14 28 13
Kalender
- Eröffnung der Einreichung: 28. Juli 2023
- Einreichungsfrist: 18. November 2023, 23.59 Uhr (Pariser Zeit). Nach diesem Datum können keine Unterlagen mehr eingereicht oder berücksichtigt werden.
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Bei Fragen zum Musikvertrag in Provence-Alpes-Côte d'Azur wenden Sie sich bitte an:
- Françoise TURIN, Musikberaterin, francoise.turin@culture.gouv.frTel. 04 42 16 19 95
- Plamedi MATEMBELE, Assistant(e)-Manager Tanz und Musik, plamedi.matembele@culture.gouv.frTel. 04 42 16 14 16
Informationen werden nicht übermittelt.
Informationen werden nicht übermittelt.
Kalender
- Eröffnung der Einreichung der Dossiers: September 2023
- Einreichungsfrist: 30. November 2023, 23.59 Uhr (Pariser Zeit). Nach diesem Datum können keine Unterlagen mehr eingereicht oder berücksichtigt werden.
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Bei Fragen zum Musikvertrag auf La Réunion wenden Sie sich bitte an:
- Guilène TACOUN, Beraterin für aktuelle Musik und Tanz, guilene.tacoun@culture.gouv.frTel. 02 62 21 91 47
- Martine NATIVEL, Assistentin Gesamt VS, martine.nativel@culture.gouv.frTel. 02 62 21 95 48
Informationen werden nicht übermittelt.
Informationen werden nicht übermittelt.
Informationen werden nicht übermittelt.
Informationen werden nicht übermittelt.
Informationen werden nicht übermittelt.
Informationen werden nicht übermittelt.
Bei Fragen zum Musikvertrag in Saint-Pierre und Miquelon wenden Sie sich bitte an:
Mission im Kulturbereich von Saint-Pierre und Miquelon/ Präfektur Saint-Pierre und Miquelon
Platz von Lieutenant-Colonel Pigeaud
B.P. 4200
97500 Saint-Pierre und Miquelon
rosiane.de-lizaraga@spm975.gouv.fr
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Bei Fragen zu dekonzentrierten Darstellungshilfen wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige DRAC/DAC. Hier finden Sie ihre Kontaktdaten indem Sie diesem Link folgen.