Die nationale Unterstützung des Kulturministeriums betrifft Projekte zur Schaffung von Schauspielfeldern aller Disziplinen unter Berücksichtigung des öffentlichen Raums. Anträge können von professionellen kreativen Einrichtungen, insbesondere von Straßenkunstgesellschaften, sowie von beauftragten Produzenten gestellt werden.
Vorstellung der Vorrichtung
Was ist nationale Kunstförderung für die Straßenkunst?
Die nationale Kreativförderung für die Straßenkunst bezieht sich auf kreative Projekte in darstellenden Künsten aller Disziplinen, die den öffentlichen Raum berücksichtigen. Die Anträge werden von professionellen kreativen Strukturen gestellt, die eine zusätzliche Subvention für die Produktion von Großaufführungen suchen und die Erneuerung der Schriften und der Ästhetik anstreben. Die Beihilfeanträge werden bei der Regionaldirektion für Kulturangelegenheiten (DRAC) gestellt, deren Sitz die antragstellende Einrichtung ist. Diese Beihilfe kann als Ergänzung zu den verschiedenen dekonzentrierten Hilfen für die darstellende Kunst (ADSV) gewährt werden.
Ziele der Maßnahme
Die Straßenkunst ist heute ein dynamischer Sektor mit künstlerischen, politischen und gesellschaftlichen Herausforderungen. Zunächst investiert in die Schaffung von Shows, die speziell der Ausstrahlung im öffentlichen Raum gewidmet sind, Viele Akteure dieses Sektors knüpfen auch enge Beziehungen zu den Einwohnern und Gebietskörperschaften und engagieren sich in den Gebieten der vorrangigen Geographie der Stadtpolitik oder auch in ländlichen Gebieten. Sie zeigen eine echte Fähigkeit, durch künstlerische Handlungen Räume zu investieren, die ursprünglich nicht der Kunst gewidmet waren.
Die Unterstützung der Durchführung von Projekten im Bereich der Straßenkunst ist eines der Kernstücke der Politik des Kulturministeriums für zeitgenössisches Schaffen im Bereich der darstellenden Kunst. Mit dieser Maßnahme werden folgende Ziele verfolgt:
- Unterstützung der Entstehung neuer Schriften und origineller Ansätze, die den öffentlichen Raum berücksichtigen
- Unterstützung großer und ehrgeiziger künstlerischer Projekte in ihren Produktionsmodalitäten
- Stärkung der Produktionsmittel der unabhängigen Unternehmen und Unterstützung ihres wirtschaftlichen Gleichgewichts
Bin ich davon betroffen(e)?
- Verein
- Privaten Unternehmen
- Öffentlichen Einrichtungen
Die Anträge müssen von professionellen kreativen Einrichtungen, insbesondere von Straßenkunstgesellschaften, oder von beauftragten Produzenten eingereicht werden, denen(en) der Künstler(e) vertraglich die Verantwortung für die Durchführung des Projekts übertragen hat (hat). Der Sitz der Struktur muss in Frankreich sein.
Ein und dieselbe juristische Person kann für Künstler, Künstlerkollektive und Gesellschaften, deren Produktion sie übernimmt, mehrere Beihilfeanträge einreichen, und zwar im Rahmen eines Antrags pro Künstlerteam und Kalenderjahr.
Förderfähig sind Projekte, die von Künstlern oder Unternehmen eingereicht wurden, die mindestens zwei Shows produziert und ausgestrahlt haben.
Ein künstlerischer Projektträger kann pro Künstlerteam und Kalenderjahr nur einen Antrag auf Unterstützung stellen. Das Kunstteam kann nicht zwei Jahre hintereinander Unterstützung erhalten, unabhängig vom Projekt. Der Projektträger kann keinen neuen Beihilfeantrag für ein Projekt stellen, das bereits in den vergangenen fünf Jahren im Rahmen dieser Regelung abgelehnt wurde.
Diese Beihilfe ist nicht kumulierbar mitHilfe "Schreiben für die Straße"im selben Jahr im selben Projekt. Sie kann jedoch mit Zuschüssen nach allgemeinem Recht (dezentralisierte Beihilfen für darstellende Kunst - ADSV) kumuliert werden.
Bei der gewährten Beihilfe handelt es sich um eine Betriebsbeihilfe, die Ausgaben für die Produktion des Projekts.
Verfahren
Jedes Projekt erhält einen Zuschuss von 10.000 bis 50.000 €. Der Zuschuss deckt rund 10 % des Produktionsbudgets.
Die eingereichten Beihilfeanträge werden automatisch der Regionalen Direktion für Kulturangelegenheiten (DRAC) zugewiesen, deren Sitz der Antragsteller ist. Alle Anträge werden mit Stellungnahme des DRAC-Beraters von einem Sachverständigenausschuss geprüft, der auf nationaler Ebene zusammentritt. Der Sachverständigenausschuss, der sich aus acht Personen zusammensetzt, die aufgrund ihrer Kompetenz im Bereich der Straßenkunst qualifiziert und ausgewählt wurden, gibt eine beratende Stellungnahme zu den Projekten ab.
Die Beihilfen werden von den DRAC gewährt.
Die Liste der ausgewählten Projekte ist öffentlich: Veröffentlicht werden die Namen der begünstigten Teams und Künstler, der Titel des Projekts, die Website des Künstlerteams und der zugewiesene Betrag.
Der Begünstigte verfügt über eine Frist von zwei Jahren für die Durchführung des Projekts, das Gegenstand der gewährten Beihilfe ist. Diese Frist beginnt mit der Auszahlung der Mittel an den Empfänger. Wird das Projekt nicht innerhalb dieser Frist durchgeführt, so erstattet der Begünstigte auf Antrag des Ministeriums für Kultur die gezahlten Beträge ganz oder teilweise.
Die vorgelegten Unterlagen müssen die Absichten und künstlerischen Absichten des Projekts erläutern. Besondere Aufmerksamkeit wird folgenden Aspekten gewidmet:
- die Originalität des Projekts und sein Beitrag zur Vielfalt der Schöpfung
- die Einbeziehung des Projekts in das Gesamtkonzept des Unternehmens und/oder der Künstler in ihre Laufbahnen
- das künstlerische Team und mögliche Kooperationen
- Berücksichtigung des öffentlichen Raums und der Beziehung zur Öffentlichkeit im Zusammenhang mit dem Projekt
- das Bühnenbild und die Beziehung zum Publikum (ambulante, stationäre Aufführung, Installationen usw.)
- Umfang des Projekts im Hinblick auf seinen künstlerischen Ehrgeiz, seine Produktionsmodalitäten und seine Fähigkeiten. Unterstützt werden Projekte, deren Umfang eine zusätzliche Unterstützung zusätzlich zu den im Rahmen der Unterstützung nach allgemeinem Recht gewährten Mitteln (Projektbeihilfen oder Abkommen) erfordert.
- die Aussichten für die Verbreitung des Projekts und seine wirtschaftliche Durchführbarkeit (eine Tourenplanung ist dem Dossier beizufügen)
- die Bedingungen für die Durchführung des Projekts (Proben, Wohnungen usw.) und die Lohnpolitik
- Montage der Produktion (Koproduktionen, verschiedene Unterstützungen usw.)
Der vorgelegte Haushaltsplan muss andere Mittel enthalten als die vom Staat beantragte Beihilfe, die nicht mehrheitlich gewährt werden darf.
Besondere Aufmerksamkeit wird den Projekten gewidmet, deren Koproduzenten über das gesamte Staatsgebiet verteilt sind.
- Eröffnung der Einreichung: 30. November 2023
- Frist für die Einreichung der Anträge: 30. Januar 2024, 23.59 Uhr (Pariser Zeit). Nach diesem Datum können keine Unterlagen eingereicht oder bearbeitet werden.
- Sitzung des Beratenden Ausschusses: März 2024
- Bekanntgabe der Ergebnisse: Die Antragsteller werden ab Ende März/Anfang April 2024 über die Ergebnisse informiert.
Der Begünstigte erstellt ein Jahr nach Auszahlung der Mittel eine Bilanz über den Fortschritt des geförderten Projekts. Drei Jahre nach der ersten Vorstellung wird eine Bilanz erstellt, um die durchgeführte Verbreitung und das betroffene Publikum zu bewerten.
- Um auf das Online-Formular zuzugreifen, klicken Sie unten auf der Seite auf die Schaltfläche "Zum Formular gehen".
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Haben Sie eine Frage?
Bei Fragen zur staatlichen Förderung der Straßenkunst wenden Sie sich bitte an:
Site de Lyon
- Jérémie Villaume, Berater für Theater und verwandte Künste: jeremie.villaume@culture.gouv.fr
- Stéphanie Lafforgue, Verwaltungsleiterin: stephanie.lafforgue@culture.gouv.fr
- Céline Tissot, Verwaltungsleiterin: celine.tissot@culture.gouv.fr
Website von Clermont-Ferrand
- Flavie Lejemtel, Theaterberaterin und verwandte Künste: flavie.lejemtel@culture.gouv.fr
- Edith Frobert, Verwaltungsleiterin: edith.frobert@culture.gouv.fr
Site de Dijon
- Céline HAJJAJI, Verwaltungsleiterin: celine.hajjaji@culture.gouv.fr
Site de Besançon
- Fabienne Marcot, Verwaltungsleiterin: fabienne.marcot@culture.gouv.fr
- Jean-Christophe Baudet, Berater für Theater und verwandte Künste: jean-christophe.baudet@culture.gouv.fr
- Axelle Villin, Verwaltungsleiterin: axelle.villin@culture.gouv.fr
- Perrine Pierson, Theater- und Kunstberaterin: perrine.person@culture.gouv.fr
- Céline Chevrieux, Verwaltungsleiterin: celine.chevrieux@culture.gouv.fr
- Jean-Luc Sarrola, Beauftragter für Kulturarbeit: jean-luc.sarrola@culture.gouv.fr
Site de Strasbourg
- Catherine Zimmermann, Theaterberaterin und verwandte Künste: catherine.zimmermann@culture.gouv.fr
- Valérie Buchert, Verwaltungsleiterin: valerie.buchert@culture.gouv.fr
Site de Châlons
- Amanda Mouellic, Theaterberaterin und verwandte Künste: amanda.mouelllic@culture.gouv.fr
- Maria Parjoie, Verwaltungsleiterin: maria.parjoie@culture.gouv.fr
- Marie Claude Nicolas, Verwaltungsleiterin: marie-claude.nicolas@culture.gouv.fr
Site de Metz
- Jean-Michel Soloch, Berater für Theater und verwandte Künste: Jean-michel.soloch@culture.gouv.fr
- Christine Ricci, Verwaltungsleiterin: christine.ricci@culture.gouv.fr
- Peggy Rougeaux, Verwaltungsleiterin: peggy.rougeaux@culture.gouv.fr
- Sylviane Brullot, Verwaltungsleiterin: sylviane.brullot@culture.gouv.fr
- Barbara Lugez, Theaterberaterin (Standort Lille), öffentlicher Raum und junges Publikum: barbara.lugez@culture.gouv.fr
- Dominique Neffati, Verwaltungsleiter: dominique.neffati@culture.gouv.fr
- Sylvain Archo, Verwaltungsmanager: sylvain.archo@culture.gouv.fr
- Adama Coulibaly, Verwaltungsleiterin: adama.coulibaly@culture.gouv.fr
Site de Caen
- Véronique Fricoteaux, Theaterberaterin und verwandte Künste: veronique.fricoteaux@culture.gouv.fr
- Fanny Lopez, Verwaltungsleiterin: fanny-l.lopez@culture.gouv.fr
Site de Rouen
- Julien Delot, Berater für Theater und verwandte Künste: julien.delot@culture.gouv.fr
- Joël Colleville, Verwaltungsleiter: joel.colleville@culture.gouv.fr
Site de Bordeaux
- Gwenaëlle Groussard, Theaterberaterin und verwandte Künste: gwenaelle.groussard@culture.gouv.fr
- Véronique Roger, Verwaltungsleiterin: veronique.a.roger@culture.gouv.fr
Site de Limoges
- Marion Limeuil, Theaterberaterin und verwandte Künste: marion.limeuil@culture.gouv.fr
- Nathalie Blondel, Theaterberaterin und verwandte Künste: nathalie.blondet@culture.gouv.fr
Site de Poitiers
- Sophie Bardet, Theater- und Kunstberaterin: sophie.bardet@culture.gouv.fr
- Sophie Caruso, Verwaltungsleiterin: sophie.caruso@culture.gouv.fr
Site de Montpellier
- Nathalie Piat, Theaterberaterin und verwandte Künste: nathalie.piat@culture.gouv.fr
- Evelyne Jeantet, Verwaltungsleiterin: evelyne.jeantet@culture.gouv.fr
Site de Toulouse
- Agnès Clausse, Theaterberaterin und verwandte Künste: agnes.clausse@culture.gouv.fr
- Sophie Gabilan, Verwaltungsleiterin: sophie.gabilan@culture.gouv.fr
- Pascale Canivet, Theaterberaterin und verwandte Künste: pascale.canivet@culture.gouv.fr
- Régine Cadio, Verwaltungsleiterin: regine.cadio@culture.gouv.fr
- Magali Calbo, Verwaltungsleiter: magali.calbo@culture.gouv.fr
- Sylvie Raissiguier, Theaterberaterin und verwandte Künste: sylvie.raissiguier@culture.gouv.fr
- Alexandre Sauron, Verwaltungsleiter: alexandre.sauron@culture.gouv.fr
- Delphine Cammal, Darstellende Beraterin: delphine.cammal@culture.gouv.fr
- Amélie Yekani, Verwaltungsleiterin: amelie.yekani@culture.gouv.fr
- Céline Delaval, Schauspielberaterin: celine.delaval@guyane.pref.gouv.fr
- Marie Combette, Verwaltungsleiterin: marie.combette@guyane.pref.gouv.fr
- Stéphane Negrin, Berater für Theater und verwandte Künste: stephane.negrin@culture.gouv.fr
- Martine Nativel, Verwaltungsmanager: martine.nativel@culture.gouv.fr
- Agnès Bretel, Beraterin für Darstellende Künste: agnes.bretel@culture.gouv.fr
- Maguy Azerot, Verwaltungsleiterin: maguy.azerot@culture.gouv.fr
- Benoit Bavouset, Berater für Darstellende Künste: benoit.bavouset@culture.gouv.fr