Der Schalter «Kulturreferenzen und Auffindbarkeit von Inhalten» ist ein Finanzierungsinstrument, das dem Ökosystem des Kulturministeriums angeboten wird, um eine bessere Produktion, Verwaltung und Zirkulation der Referenzen der Kulturbereiche zu fördern.
Vorstellung der Vorrichtung
Was ist das Instrument "Kulturreferenzen und Auffindbarkeit von Inhalten"?
Die Digitale Abteilung für Kulturpolitik und Datenverwaltung des Digitalen Dienstes (Generalsekretariat) betreibt die Finanzierungsstelle, um die Auffindbarkeit kultureller Inhalte zu unterstützen, indem sie Projekte begleitet, die die Strukturierung, Bereicherung und Weitergabe kultureller Bezugssysteme fördern.
Im einzelnen handelt es sich um:
- Förderung von Koproduktion und Strukturierung kultureller Bezugssysteme
- Förderung einer möglichst breiten Verbreitung und Wiederverwendung von Kulturstandards
- Gewährleistung der Interoperabilität und Anreicherung
- Verbesserung der Qualität der Metadaten kultureller Inhalte im Zusammenhang mit Repositorys, um deren Herkunft und Status zu gewährleisten
- Förderung der Formalisierung von Repositorys gemäß den Web-Standards für verknüpfte Daten
Was sind die Benchmarks?
Die angestrebten Repositories enthalten qualitativ hochwertige, hochgradig übertragbare und dauerhafte Daten, die auf die Kulturbereiche angewendet werden:
- Das wissenschaftliche und technische Vokabular: Thesaurus, Liste oder Merkblätter von Behörden, Multimedia-Archiv, Nomenklatur, Klassifikation, andere Listen usw.
- Alle vorhandenen oder zu erstellenden Daten, die innerhalb eines oder mehrerer Dienste referenzieren, damit sie offengelegt und gemeinsam genutzt werden können, z. B. als API (Application Programming Interface) oder nach den Technologien des Web der verknüpften Daten, die zur Entstehung eines Kulturgraphen beitragen.
Im folgenden Dokument finden Sie Hinweise und Definitionen der verwendeten Begriffe:
Kontext der Schöpfung
Mit dem im September 2021 veröffentlichten Fahrplan "Kulturelle Daten und Inhalte" hat sich das Ministerium für Kultur verpflichtet, die Verbreitung von Kulturdaten und -inhalten zu erleichtern und sie online sichtbar und auffindbar zu machen, wo die Öffentlichkeit nach Informationen sucht.
Der Digitale Dienst (SNUM) des Ministeriums für Kultur beteiligt sich aktiv an dieser Strategie und mobilisiert das Potenzial der Daten: Er arbeitet mit den Datenproduzenten zusammen, um zur Anreicherung der digitalisierten Bestände beizutragen, Verbesserung der Datenqualität und Organisation der Verteilung der zugehörigen Datenströme.
Ziele der Maßnahme
Das Ministerium begleitet die Entstehung wissenschaftlicher und technischer Bezugssysteme. Es hilft den Stakeholdern, sie zu strukturieren, auszurichten, zu teilen, gegebenenfalls nach den Web-Modalitäten der verknüpften Daten, die die Verknüpfung von Daten fördern und letztlich ihre Auffindbarkeit.
Darüber hinaus fördert es die Entwicklung aller Arten von Referenzsystemen für die Kulturbereiche, um die Sichtbarkeit, Nutzung und Kenntnis dieser Bereiche zu verbessern.
In der Praxis ermöglichen diese Benchmarks:
- Verbesserung der Datenqualität, der Datenkonsistenz und der Dateneingabe in Anwendungen
- Bereicherung und Zuverlässigkeit der Indexierungsoperationen auf der Grundlage kontrollierter Vokabulare
- Erleichterung der Navigation und Suche durch Schaffung von Brücken zwischen den Daten
- Gewährleistung der Interoperabilität von Anwendungen durch Bündelung von Repositorys und Angleichung der Modelle
- Förderung der Mehrsprachigkeit durch Sprachbrücken
Bin ich davon betroffen(e)?
- Vereinigungen
- Gemeinsamen
- Abteilungen
- Lokale öffentliche Unternehmen
- EPCI mit eigener Besteuerung
- Öffentliche Einrichtungen/ Staatliche Dienste
- Regionen
Für diese Finanzierungsstelle kommen in Frage:
- die Dienststellen des Ministeriums für Kultur (zentrale und dezentrale Verwaltung, Dienststellen mit nationaler Zuständigkeit)
- dem Ministerium für Kultur unterstellte Unternehmer und gleichgestellte Einrichtungen
- Institutionen, die vom Ministerium für Kultur und anderen Partnern, die mit der Digitalen Agenda des Ministeriums in Einklang stehen, mit einem Gütesiegel versehen sind
Die Projekte müssen einem oder mehreren der folgenden Ziele entsprechen:
- die Produktion und gemeinsame Nutzung neuer wiederverwendbarer Repositorys ermöglichen
- Beseitigung von Einschränkungen, die in erster Linie mit der Datenqualität zusammenhängen und die Freigabe und Wiederverwendung von Repositorys verhindern
- Erprobung neuer Verwendungen, die Benchmarks betreffen und für den Kultursektor von Interesse sein könnten
- Förderung der Abstimmung von Repositorys mit anderen kulturellen Repositorys (oder auf Basis von Pivots wie Wikidata und/oder DBpedia), um Daten zu bereichern und zu verknüpfen
Die Projektdauer beträgt höchstens 12 Monate.
Bevor ein Projekt offiziell eingereicht wird, geben sich der Kandidat und das Kulturministerium die Möglichkeit, einen Austausch in Form von Diskussionsworkshops zur Vorbereitung zu organisierenBewertung der Zweckmäßigkeit und Qualität des Projekts und gegebenenfalls Vorschlag einer Anpassung oder Aufgabe des Projekts im Hinblick auf die Ziele und Budgets des Ministeriums für Kultur.
Die Projekte können eine oder mehrere Arten von Aktionen vorsehen:
- Erstellung neuer Benchmarks oder Überarbeitung bestehender Benchmarks : Die Identifizierung stabiler und hochgradig gemeinsam nutzbarer Daten innerhalb der Organisation kann zur Schaffung eines gemeinsamen Bezugsrahmens führen - dieser Ansatz kann die Identifizierung, gemeinsame Produktion, Standardisierung und Strukturierung umfassen; und eine Governance für den Aufbau eines neuen gemeinsamen Bezugsrahmens einzuführen.
- Bereinigung von Repositories : Die Datenbereinigung stützt sich häufig auf Computeralgorithmen. Diese Art von Operation ermöglicht es, Datensätze so technisch und industriell wie möglich vorzubereiten. In den meisten Fällen geht es zum Beispiel darum, Duplikate zu entfernen, fehlerhafte Daten zu löschen/ersetzen, Felder oder Elemente in einer Datei zu entkategorisieren/zu trennen, leere Pflichtelemente zu identifizieren/auszufüllen usw.
- Steigerung in «wissenschaftlicher» Qualität: Manchmal reichen Bereinigungsvorgänge nicht aus, um umfassende und qualitativ hochwertige Repositorys zu haben. Einige Operationen erfordern eine intellektuellere und wissenschaftlichere Intervention, die von einem Spezialisten auf dem Gebiet durchgeführt werden muss: Er wird eingreifen, um zu ergänzen, zu disambiguieren, die Felder zu reinigen und dies, gestützt auf eigene Fachkenntnisse und/oder wissenschaftliche Forschung.
- Anreicherung bestehender Datensätze auf Basis von Repositorys Es handelt sich um die Integration von Referenzdaten in Datensätze auf der Grundlage von Repositorys.
- Semantisierung: Zur Nutzung und Bereitstellung der verknüpften Daten im Internet können einige Repository-Hersteller einen Anbieter beauftragen, die Datenstrukturen in das RDF-Format umzuwandeln.
- Ausrichten : Hierbei handelt es sich um Vorgänge im Zusammenhang mit der Erstellung von Kulturregistern, die mit anderen Repositorys abgestimmt sind, insbesondere nach den Prinzipien des Web der verknüpften Daten. Es ist wichtig zu beachten, dass in diesem Fall nicht nur die ausgerichteten Repositorys, sondern auch die Matching-Sets aus diesen Operationen geteilt werden sollten.
- Fusion: Durch das Zusammenführen mehrerer Datensätze in unterschiedlichen Formaten kann aus mehreren Repositorys ein einziges Repository erstellt werden. Dieser Vorgang erfordert manchmal technische und/oder wissenschaftliche Reinigungsarbeiten am endgültigen Datensatz. Zum Beispiel, um eine einzige Autoritätsliste aus mehreren Listen zu erhalten: Sie müssen ein Datenmodell definieren, den Zusammenführungsvorgang durchführen und dann die Ergebnisse des Vorgangs bereinigen und validieren. Die Zusammenführung oder Abstimmung von Wissensgraphen ermöglicht es beispielsweise, die Geschichte der Entwicklungen beizubehalten, was besser mit guten Praktiken übereinstimmt. Wenn es sich um Listen oder Behördeneinträge handelt, ist die Verwaltung von Homonymen und Duplikaten ziemlich aufwändig und erfordert manchmal das Eingreifen eines Dritten.
Verfahren
Der Zuschuss darf 23.000 € nicht überschreiten.
Der Zuschuss wird in zwei Raten gezahlt:
- einer ersten Vertragspartei in Höhe von 80 % bei Unterzeichnung des Übereinkommens
- ein zweiter Teil von 20 % am Ende des Projekts und unter Einhaltung der vom Begünstigten eingegangenen Verpflichtungen (gemeinsame Nutzung der Ergebnisse und Feedback)
Das Dossier wird von einer Sachverständigengruppe des Kultusministeriums nach folgenden Kriterien bewertet:
- Wiederverwendbarkeit der Projektergebnisse durch andere Akteure als die Projektträger
- Interesse am Ökosystem des Kulturministeriums
- Interesse an der Interoperabilität von Daten und der Nutzung von Webtechnologien für verknüpfte Daten
- Interdisziplinarität des Projekts oder gemeinsame Reflexion zwischen mehreren Organisationen
- Berücksichtigung der Einschränkungen bei der Übertragung, dem Hosting, der Wartung und der Nachhaltigkeit der betreffenden Datensätze
- Antizipation der Einführungsphase in kulturellen Einrichtungen
Prüfung der Akten
Die Projektbeschreibung wird von einer internen und/oder externen Expertengruppe des Kulturministeriums geprüft. Dieser Schritt dient dazu, die Förderfähigkeit des Projekts zu überprüfen und seine Bewertung durchzuführen.
Das Kulturministerium kann in diesem Zusammenhang aufgefordert werden, mit dem Antragsteller Kontakt aufzunehmen, um den Antrag besser beurteilen zu können.
Wird das Projekt ausgewählt, wird der Antragsteller aufgefordert, die erforderlichen Verwaltungsunterlagen vorzulegen, um eine Vereinbarung über die Gewährung der Finanzhilfe zu treffen.
Wird das Dossier angenommen, verpflichtet sich der Begünstigte,
- Teilen Sie die Projektergebnisse mit der Communityder Schalter, der die weitestgehende gemeinsame Nutzung der Bezugssysteme fördern soll. Der Inhaber erlaubt somit die Verbreitung jedes Datensatzes, der von dem Gerät profitiert hat, auf der Plattform des Ministeriums für Kultur, unabhängig davon, ob es sich um ein Repository oder einen Matching-Satz handelt, wenn es sich um einen Alignment-Vorgang handelt
- dem Kultusministerium jeden Datensatz zur Verfügung zu stellen, für den das Programm gilt im Format csv und/oder RDF/SKOS, unabhängig davon, ob es sich um ein Repository oder einen Matching-Satz handelt, wenn es sich um einen Alignment-Vorgang handelt
- Rückmeldung aus dem Projekt die in einer Zusammenfassung vorzulegen ist. Dieses Feedback kann bei Veranstaltungen des Kulturministeriums geteilt und präsentiert werden
- systematische Erwähnung der Unterstützung durch das Ministerium für Kultur bei allen projektbezogenen Kommunikations- und Werbemaßnahmen (einziger Hinweis: «Dieses Projekt wurde vom Kulturministerium unterstützt» mit dem Logo des Ministeriums)
- das Ministerium ermächtigenseinen Namen, seine Marke und sein Logo zu verwenden für alle institutionellen Kommunikationsmaßnahmen im Zusammenhang mit diesem Schalter
- Eröffnung der Einreichung: Februar 2023
- Einreichungsfrist: 13. Oktober 2023, 23.59 Uhr (Pariser Zeit). Nach diesem Datum können keine Unterlagen mehr eingereicht oder berücksichtigt werden.
- Die Einreichung und Prüfung der Unterlagen erfolgt während dieses Zeitraums über das Wasser.
- Eine Mitteilung über die Übernahme der Kosten für die Bearbeitung des Antrags wird nach Einreichung des Finanzhilfeantrags zusammen mit dem Projektbeschreibungsbogen übermittelt.
- Bekanntgabe der Ergebnisse: endgültige Antwort spätestens einen Monat nach Einreichung des Antrags
Der Antragsteller wird gebeten, sich vor der Einreichung an das Ministerium zu wenden, um die Förderfähigkeit des Projekts zu überprüfen.
- Laden Sie den Ordner unten herunter und füllen Sie ihn aus.
- Senden Sie Ihren Ordner per E-Mail zurück, indem Sie auf die Schaltfläche "Ordner hochladen" klicken.
Haben Sie eine Frage?
Wenn Sie Fragen zu Kultur-Repositories und der Auffindbarkeit von Inhalten haben, wenden Sie sich bitte an:
Digitaler Dienst (SNUM) des Ministeriums für Kultur
Digitale Abteilung für die Transformation von Kulturpolitik und Datenverwaltung
contact-depnum.snum@culture.gouv.fr
01 40 15 75 52
182 rue Saint Honoré - 75001 Paris