Der Förderfonds für künstlerische und kulturelle Initiativen von Amateuren (FEIACA) unterstützt künstlerische und kulturelle Initiativen von Amateurgruppen. Das Ministerium für Kultur unterstützt diese Initiativen durch die künstlerische Intervention der Fachleute, die das Projekt begleiten.
Vorstellung der Vorrichtung
Was ist der FEIACA?
Der Förderfonds für künstlerische und kulturelle Initiativen von Amateuren (FEIACA) ermöglicht Unterstützung von künstlerischen und kulturellen Initiativen von Amateuren. Es zielt absichtlich auf einen bestimmten Teil dieser Amateure ab: diejenigen, die sich dafür entscheiden, sich zusammenzuschließen, um ihre Praxis autonomer zu entwickeln und so über eine Praxis von Kursen, Praktika oder Workshops hinauszugehen. Sie begeben sich dann auf ein anderes Abenteuer mit kollektiven Projekten, in denen ihre künstlerischen Entscheidungen und ihr künstlerisches Vorgehen sich durchsetzen und entwickeln sich durch die Erforschung neuer Schriften, neue Disziplinen durch Treffen mit Künstlern und/oder Kulturschaffenden.
Das Ministerium für Kultur unterstützt diese Projekte durch Gewährung eines Zuschusses So können Amateure von einem professionellen Künstler begleitet werden.
Mit diesem Instrument soll jedes Jahr eine Reihe von Projekten und Initiativen identifiziert, unterstützt und aufgewertet werden, die die Vielfalt der Kulturen und die Ausdrucksformen der Kunstliebhaber in allen Sprachen, musikalisch, dramatisch, choreografisch, plastisch oder visuell.
Es ist auch vorgesehen eine Jugendkomponente: Für die Jüngsten können sie begleitet werden, um die Bildung einer Gruppe zu fördern, die eine eigenständigere kollektive Praxis entwickeln möchte, ihre künstlerische Wahl zu entwickeln und ihr Projekt zu entwickeln.
Ziele der Maßnahme
- Förderung künstlerischer Initiativen von Amateurgruppen
- Förderung von Begegnungen mit Künstlern
- Berücksichtigung der neuen künstlerischen und kulturellen Praktiken der Franzosen (darstellende Kunst, bildende und bildende Kunst außerhalb des Kinos)
Bin ich davon betroffen(e)?
- Vereinigungen
Förderfähig sind die Gruppen:
- autonom
- bestehend aus mindestens 4 Personen mit einer Amateurkunstpraxis im Bereich der darstellenden Kunst oder der bildenden und visuellen Kunst
- ausschließlich von (nicht professionellen) Amateurkünstlern zusammengesetzt
- deren Projekte unter die Initiative der Gruppenmitglieder fallen
Die vollständigen Gerätekriterien finden Sie in den Geräterichtlinien, die Sie unten herunterladen können.
Gruppen können nicht zwei aufeinanderfolgende Jahre EIFAC-Unterstützung erhalten. Gruppen, die bereits in den Vorjahren Unterstützung erhalten haben, haben keine Priorität.
Der intervenierende Künstler darf nicht der übliche Sprecher der Gruppe oder ein Künstler sein, mit dem die Gruppe normalerweise zusammenarbeiten würde.
Verfahren
Sie beläuft sich auf 1.000 bis 5.000 Euro bis zu 50 % des Gesamtbudgets des Projekts.
Für die ausgewählten Projekte gilt: Die Regionaldirektion für Kulturangelegenheiten oder die Direktion für Kulturangelegenheiten Ihrer Region wird Sie über die Entscheidung und die Höhe der Beihilfe für Ihr Projekt ab Sommer 2023 informieren. Sie wird Ihnen das Vorgehen für die Vergabe des Zuschusses (Cerfa Nr. 12156*05 online zugänglich) zukommen lassen.
Folgende Aspekte werden untersucht:
- Die künstlerische Risikobereitschaft verlagert die übliche Praxis der Gruppe, das heißt die Herausforderung für die Gruppe, neue Repertoires, neue Techniken, neue Ästhetiken zu investieren... ,
- die Relevanz der künstlerischen Ziele des Projekts insbesondere für die Laufbahn der Gruppe,
- Die Übereinstimmung zwischen den künstlerischen Zielen der Gruppe, die im Projekt definiert sind, und dem Inhalt der künstlerischen Intervention (Redner: Künstler oder Kulturprofi, in Anwesenheit).
Im Großen und Ganzen die Kohärenz der Mittel und des Zeitplans für die Durchführung des Vorhabens werden geprüft.
Ebenfalls geschätzt werden:
- Das Vorhandensein eines Programms kultureller Aktivitäten, das das Projekt und die künstlerische Praxis ergänzt,
- Die Entdeckung der Akteure des künstlerischen und kulturellen Lebens der Region,
- Die Erforschung neuer Technologien im Dienste der Schöpfung,
- Partnerschaften, die im Rahmen des Projekts entwickelt wurden (Raumdarlehen, Unterstützung bei der Verbreitung oder Ausstellung, Unterstützung bei der Begegnung mit Publikum...).
- Einreichungsfrist: 15. März 2023, Mitternacht (Pariser Zeit). Nach diesem Datum können keine Unterlagen eingereicht oder bearbeitet werden.
- Ausschusssitzung: erste Junihälfte 2023
- Bekanntgabe der Ergebnisse: erste Julihälfte 2023.
Nach Abschluss des Projekts Finanzielle Bilanz und Projektbilanz werden verlangt und müssen gemeinsam mit der DRAC Ihrer Region und der DG2TDC eingereicht werden.
- Um auf das Online-Formular zuzugreifen, klicken Sie unten auf der Seite auf die Schaltfläche "Zum Formular gehen".
- Melden Sie sich an oder erstellen Sie ein Konto und lassen Sie sich führen.
Beispiele für zuvor unterstützte Projekte
Die Kennzahlen sowie Beispiele für Projekte, die im Jahr 2022 unterstützt wurden, finden Sie in den Unterlagen unten auf der Seite.
Haben Sie eine Frage?
Bei Fragen zum EIFAC wenden Sie sich bitte an:
Generaldelegation für Übertragung, Territorien und kulturelle Demokratie (DG2TDC)
FEIACA
feiaca.dg2tdc@culture.gouv.fr
01 40 15 32 67 und 01 40 15 87 70
182 Rue Saint-Honoré 75001 Paris
oder die nachstehend aufgeführten regionalen Kontakte:
- Jacqueline Broll: feiaca.ara@culture.gouv.fr
- Yannick Caurel, Rat für künstlerische und kulturelle Bildung: yannick.caurel@culture.gouv.fr
- Pascal Coulm und Nadine Kerleau: feiaca.bretagne@culture.gouv.fr
- Aurélia Vesperini, Beraterin für künstlerische und kulturelle Bildung - Jugend: aurelia.vesperini@culture.gouv.fr ; feiaca.cvl@culture.gouv.fr
- Jean-Luc Sarrola: feiaca.corse@culture.gouv.fr
- Pierre Vogler, Zentrum für Demokratisierung und Kulturwirtschaft: feiaca.ge@culture.gouv.fr
- Delphine Dumoulin: feiaca.hdf@culture.gouv.fr
- Nathalie Simonnet, Politikberaterin für Kultur und Territorien: feiaca.idf@culture.gouv.fr
- Bruno Ponsonnet und Catherine Ledun: feiaca.normandie@culture.gouv.fr
- Bordeaux - Aurélie Camus: aurelie.camus@culture.gouv.fr
- Limoges - Juliette Rouillon-Durup: juliette.rouillon-durup@culture.gouv.fr
- Poitiers - Sylvie Duvigneau: sylvie.duvigneau@culture.gouv.fr
- Sébastien Blancher, Berater für kulturelle und territoriale Maßnahmen: sebastien.blancher@culture.gouv.fr ; feiaca.occitnaie@culture.gouv.fr
- Laure Joubert und Emmanuelle Clopeau: feiaca.pdl@culture.gouv.fr
- Isabelle Millies, Politikberaterin für Kultur und Territorien: isabelle.millies@culture.gouv.fr
- Laurence Selbonne, Politikberaterin für Kultur und Territorien: laurence.selbonne@culture.gouv.fr
- Céline Delaval, Politikberaterin für Kultur und Territorien: feiaca.guyane@culture.gouv.fr
- Guilène Tacoun und Stéphanie Negrin: feiaca.lareunion@culture.gouv.fr
- Séverine Huby: feiaca.martinique@culture.gouv.fr
- Benoît Bavouset, Berater für künstlerisches Schaffen, Film, EAC, interministerielle Politik: benoit.bavouset@culture.gouv.fr
- Michel Richard, Leiter Kulturmission: michel.richard@nouvelle-caledonie.gouv.fr
- Emmanuelle Charrier, Beauftragte: emmanuelle.charrier@polynesie-francaise.pref.gouv.fr
Die Einreichung der Dossiers für das Jahr 2023 ist nun abgeschlossen.