Die Verteilung der Printmedien an die Abonnenten kann entweder durch La Poste - oder den betreffenden Postbetreiber in den überseeischen Gemeinden - oder über Portnetze erfolgen. Das Ministerium für Kultur unterstützt diese Verteilung im Rahmen seines Beitrags zur Information der Bürger und zur Verbreitung von Gedanken- und Meinungsströmungen.

Vorstellung der Vorrichtung

Was ist die Exemplar-Hilfe für veröffentlichte oder portierte Pressemitteilungen?

Die Exemplar-Unterstützung für veröffentlichte oder angebrachte Pressemitteilungen soll die Verteilung der Printmedien an ihre Abonnenten unterstützen. Sie bietet eine bessere Sichtbarkeit der gesamten Wertschöpfungskette und wurde vom Dekret 2023-132 vom 24. Februar 2023zur Aufhebung des Fonds für Presseportierungsbeihilfen und zur Ersetzung 

  • die sogenannten "gezielten" Posttarife, die im Code für elektronische Post und Kommunikation vorgesehen sind
  • Unterstützung im Rahmen des Fonds zur Unterstützung des Pressetransports. 

Die Exemplar-Hilfe für die veröffentlichten oder portierten Pressetitel kommt den Presseverlagen zugute. Sie ist in zwei Abschnitte unterteilt:

Abschnitt 1: Veröffentlichte Presseberichte

Bei den veröffentlichten Presseausweisen handelt es sich um Presseveröffentlichungen, die von dem für den öffentlichen Transport und den Vertrieb der Presse zuständigen Postbetreiber, der die Kriterien der Artikel D.18 bis D.28 Postleitzahl und elektronische Kommunikation

Die Exemplar-Unterstützung für die veröffentlichten Pressetitel wird den Presseverlagen auf Anfrage individuell zugewiesen.

Zweiter Abschnitt: Veröffentlichte Pressemitteilungen

Die Portierung ist die Art der Zustellung der Presse, die darin besteht, dass Exemplare jeder Nummer einer Veröffentlichung auf andere Weise als die des öffentlichen Dienstes für den Transport und die Verteilung der vom Postbetreiber ausgeführten Presse und des Universaldienstes geliefert werden. Die Exemplare einer Publikation werden an den Wohnsitz des Käufers geliefert, der ein kostenpflichtiges Abonnement abgeschlossen hat, unabhängig davon, ob es sich um ein Einzel-, Sammel- oder Sammelabonnement handelt. Ein gesammeltes Abonnement ist ein individuelles Abonnement, das vom Empfänger über einen Collector abgeschlossen und bezahlt wird.

Die Portierungsaktivität kann vom Presseherausgeber auf eigene Rechnung oder von einem Portierungsnetzwerk im Auftrag Dritter durchgeführt werden. Ein Portierungsnetz ist eine juristische Person des Privatrechts, deren Tätigkeit darin besteht, im Namen eines oder mehrerer Presseverlage die Portierungstätigkeit von Veröffentlichungen zu organisieren.

Die Beihilfe für das Exemplar für Presseveröffentlichungen wird den Presseverlagen auf Antrag jedes Jahr einzeln zugewiesen.

Ziele der Maßnahme

Die Beihilfe für das Exemplar für die veröffentlichten oder hochgeladenen Pressemitteilungen dient dazu die Presseverbreitung kohärenter zu unterstützen zwischen Vertriebsmitteln und für Presseverlage besser lesbar und vorhersehbar.

Mit dieser Beihilfe soll auch eine optimale Verteilung der Presseverteilung auf die Abonnenten durch die Post und die verschiedenen Portierungsnetze gefördert werden.

Möchten Sie mehr über Pressehilfen erfahren? Hier: 

 

Bin ich davon betroffen(e)?

Verfahren

Haben Sie eine Frage?

Wenn Sie Fragen zur Unterstützung beim Kopieren von Pressemitteilungen haben, wenden Sie sich bitte an:

Generaldirektion Medien und Kulturwirtschaft (DGMIC)
Amt für die wirtschaftliche Ordnung der Presse und der Informationsberufe
182 Rue Saint-Honoré, 75001 Paris

Für die Unterstützung des Exemplars der veröffentlichten Presseberichte:
postage.presse@culture.gouv.fr
01 40 15 89 68
Für die Beihilfe für das Exemplar der Pressemitteilungen: 
portage.presse@culture.gouv.fr
01 40 15 86 20

Einreichung der Unterlagen für das Jahr 2025 für die Titel der veröffentlichten Presse eröffnet im September 2024.