AUFKLÄRUNG und MEDIENAUFKLÄRUNG sind Residenzen für künstlerische und kulturelle Bildung und Medienerziehung. Es handelt sich um eine eigene Einrichtung der Akademie von Poitiers, die auf Initiative der Regionalen Direktion für kulturelle Angelegenheiten (DRAC) Nouvelle-Aquitaine und des Rektorats von Poitiers geschaffen wurde. Diese Residenzen werden durch einen Zuschuss unterstützt.
Vorstellung der Vorrichtung
Was sind "Clear" Residenzen?
Die Residenzen "Aufklärung Medien " fördern die Begegnung zwischen einem Gebiet und einem künstlerischen oder journalistischen Ansatz.
Eine Schule trägt die Residenz und öffnet sie in ihrem Gebiet der Nähe, in einem Geist der Entdeckung und der gegenseitigen Begegnung. Der Referent, der sich auf eine Residenz verpflichtet, ist zwischen 5 und 8 Wochen auf dem Territorium anwesend und bietet 70 bis 90 Stunden Interventionen in Form von Workshops, Begegnungen, geteilten Momenten, bei verschiedenen Publikum an. Die Residenz kann in städtischen oder ländlichen Gebieten stattfinden.
Kontext der Schöpfung
Seit 2017 basieren die Residenzen "Éclaircie" auf einem Prinzip der gegenseitigen Begegnung und Entdeckung zwischen einem Gebiet und einem Akteur aus dem Bereich des künstlerischen Schaffens. Im Jahr 2019 wurde diesem Gerät eine Mediendimension hinzugefügt, die so "Aufklärung-Medien" wurde.
Jedes Jahr unterstützen die DRAC und das Rektorat von Poitiers zwischen 12 und 20 Residenzen in der Akademie von Poitiers.
Bin ich davon betroffen(e)?
- Vereinigungen
- Besonderen
Die Ausschreibung richtet sich an:
- Künstler und Künstlerteams aller Disziplinen (darstellende Kunst, bildende Kunst, Film, Buch und Lesen, digitales Schaffen, Design, Architektur usw.)
- Medienerziehungsfachleute, Presse- oder Rundfunkmedien und Pressezeichner, die ein Projekt zur Medien- und Informationserziehung durchführen möchten
Unabhängige Künstler und Journalisten mit Wohnsitz im Inland sind teilnahmeberechtigt.
Das Einsatzgebiet befindet sich in einer der vier Abteilungen der Akademie von Poitiers: Charente, Charente-Maritime, Deux-Sèvres und Wien.
Die Antragsteller müssen folgende Kriterien erfüllen:
- bei Künstlern, künstlerischen Teams einen sozialen Status nachweisen (SIRET-Nummer oder etablierte Verbindung zu einer Treuhandverwaltung), der es ihm ermöglicht, Finanzmittel zu erhalten
- für Journalisten im Besitz einer Pressekarte sein
- Führerschein B und ein Fahrzeug sind erforderlich, da der Wohnsitz im ländlichen Raum liegen kann
Der Referent wählt nicht seinen Wohnort, sondern kann Präferenzen äußern.
NB Eine kulturelle Einrichtung (Ort der Verbreitung der darstellenden Künste, Kunstzentrum usw.), die eine ECLAIRCIE-Residenz begleiten möchte, kann sich bewerben, indem sie einen Künstler oder Journalisten vorschlägt, der an ihrem kulturellen Projekt beteiligt ist. Die Zuschüsse werden jedoch direkt von der DRAC und der DAAC an den vorgeschlagenen Referenten gezahlt.
Es ist zwingend erforderlich, sich mit der DRAC in Verbindung zu setzen, um das Projekt im Vorfeld des Prozesses zu vereinbaren und zu erläutern Die Einrichtung wählt nicht das Wohngebiet, das außerhalb ihres Einflussbereichs liegen kann.
Antragsteller, die nicht über ein SIRET oder eine Pressekarte verfügen, können keine Unterlagen einreichen.
Das Projekt muss:
- in einer der vier Abteilungen der Akademie von Poitiers stattfinden: Charente, Charente-Maritime, Deux-Sèvres und Wien
Achtung, die übertragende kulturelle Einrichtung oder der Beteiligte wählt nicht das Gebiet des Wohnsitzes, das möglicherweise außerhalb ihres Einflussbereichs liegt.
Projekte, die außerhalb der Akademie von Poitiers stattfinden, sind nicht für das AUFKLÄRUNGE-Programm qualifiziert.
Der Zuschuss betrifft folgende Ausgaben:
- Vergütung des Künstlers oder Journalisten
- Aufenthaltskosten (Anschaffung von Ausrüstung, zusätzliche Reisen usw.)
Verfahren
Der Redner erhält eine finanzielle Unterstützung von der DRAC (Ministerium für Kultur) und der DAAC (Rektorat) in Höhe von 5500 € oder 7000 € für ein Rednerduo oder ein künstlerisches Team, das sich wie folgt verteilt:
- Ein Redner: 4200 € sind für die Vergütung des Künstlers bestimmt, und 1300 € (Pauschalbetrag) sind für die Nebenkosten bestimmt (siehe unten);
- Zwei Redner oder ein künstlerisches Team: 5100 € sind für die Vergütung und 1900 € (Pauschalbetrag) für die Nebenkosten bestimmt.
In beiden Fällen erfolgt die Unterstützung durch den DAAC (1000 € von 5500 € oder 7000 € volle Unterstützung) in Form von Vakanzen, die das Rektorat an den Vortragenden zahlt.
Die Nebenkosten berücksichtigen:
- Vorbereitung des Aufenthalts in Verbindung mit dem Projektteam (Koordinationssitzung, Zeit für die Abstimmung mit den verschiedenen Partnern);
- Fahrten von der persönlichen Wohnung zu den Schulen und Einrichtungen, in denen die Interventionen stattfinden. Der Künstler muss für seine Reisen unabhängig sein (Inhaber der Genehmigung B). Das Projektteam wird dafür Sorge tragen, dass die Interventionen auf die gleichen Zeiträume konzentriert werden, um die Fortbewegung nicht zu vervielfachen;
- Ein Teil der Kosten für die Verpflegung des Gastes;
- Ein Teil des für die Durchführung der Workshops erforderlichen Materials.
Der Künstler oder Journalist verpflichtet sich, die in der Aufforderung zur Einreichung von Projekten festgelegten Spezifikationen einzuhalten. Die Modalitäten der Öffentlichkeitsarbeit und die Aufnahmebedingungen sind in diesem Lastenheft beschrieben. Er wird gebeten, sich vor der Bewerbung darauf zu beziehen.
Anfang Mai 2024 findet in Abstimmung zwischen der DRAC und dem Rektorat von Poitiers eine Vorauswahlphase statt. Die Projektträger werden am Ende dieser ersten Phase über ihre Vorauswahl informiert.
Sie müssen dann ein Dossier für die Auszahlung des Zuschusses erstellen. Das Formular wird ihnen von der DRAC Nouvelle-Aquitaine im September 2024 zur Auszahlung der Subvention im Jahr 2025 übermittelt.
Die Projekte werden von dem von den Beratern der DRAC und des Rektorats von Poitiers gebildeten Ausschuß auf der Grundlage folgender Punkte geprüft:
- Qualität des künstlerischen Ansatzes und Professionalität des Künstlers oder Journalisten, der die Aktionen durchführt: Dieses Kriterium wird anhand des Ausbildungsverlaufs und der in den Lebensläufen detaillierten beruflichen Erfahrungen bewertet. Der Grad der gegenseitigen Anerkennung wird auch nach Maßgabe der künstlerischen Partner von Kreativprojekten (oder Publikationen) bewertet, die keine Kulturprojekte oder Mediationsprojekte sind.
- Qualität des Übertragungsprozesses: wichtige Maßnahmen der Kunst- und Kulturerziehung und der Medien- und Informationserziehung, die das Publikum mit einem kreativen Ansatz oder journalistischer Arbeit verbinden, die notwendigerweise einen theoretischen und einen praktischen Teil für alle Zielgruppen im Gebiet der Nähe und insbesondere für junge Zielgruppen umfassen, unabhängig von ihrer Situation:
- Schulzeitprojekte in Verbindung mit Lehrern;
- Projekte für Jugendliche in besonderen Situationen (EWI, Jugendrechtsschutz, Gesundheitseinrichtungen, Schulen der zweiten Chance oder Einrichtungen für Schulabbrecher usw.);
- Volksbildungsprojekte, um Jugendliche außerhalb der Schulzeit zu erreichen;
- Aktion, die auf dem Gebiet der Nähe eine breite Ausstrahlung der Residenz begünstigt.
- Journalistenwohnheim zur Durchführung eines Projekts zur Medien- und Informationserziehung über einen längeren Zeitraum;
- Verstärkung bereits bestehender Projekte, die eine umfassendere Umsetzung verdienen, um die Zahl der Begünstigten zu erhöhen.
- Einreichung der Bewerbungsunterlagen: Anfang April 2024 (Ausschreibung von Künstlern/Journalisten)
- Frist für die Einreichung der Anträge: 28. April 2024, 23.59 Uhr (Pariser Zeit). Nach diesem Datum können keine Unterlagen eingereicht oder bearbeitet werden.
- Veröffentlichung der Liste der vorausgewählten Redner (DAAC-Website und DRAC-Website): Anfang Mai 2024
- Frist für die Auswahl der Referenten durch die Piloteinrichtung: 15. Mai 2024
- Definitive Bestätigung des Referenten im Pilotbetrieb / Beginn Projektentwicklung: 21. Mai 2024
- Frist für die Einreichung des endgültigen Projekts auf Adage: 16. Juni 2024
- DRAC-Ausschüsse - Rektorat: Ende Juni: Anfang Juli 2024
- Bekanntgabe der Ergebnisse: Anfang September
Im September 2024 werden die DRAC und das Rektorat eine Koordinierungssitzung für Einrichtungen mit Wohnsitz vorschlagen.
Um sich zu bewerben, muss der Kandidat ein synthetisches Dossier von höchstens 4 Seiten mit :
- Eine Präsentation seiner Reise : aktueller Lebenslauf mit postalischen und digitalen Kontaktdaten, Angaben zu seiner Ausbildung, seinem beruflichen und sozialen Status.
- Ein Fokus auf einige realisierte Projekte. Präsentation einiger kreativer Projekte/ Publikationen und künstlerischer Partner dieser Projekte; aber auch bedeutende Erfahrungen im Bereich der künstlerischen Bildung und des kulturellen Handelns oder der Medien- und Informationserziehung. Digitale Links sind willkommen.
- Eine Absichtserklärung und mögliche Handlungsansätze in der künstlerischen und kulturellen Bildung, in der das Publikum an einem kreativen Ansatz beteiligt ist, oder in der journalistischen Arbeit für ein Wohnheim für Medien- und Informationserziehung. Ein Datenblatt (möglicher Bedarf an Material und physischen Räumen) wird in die Notiz aufgenommen.
- Mehr punktuelle Vorschläge für die verschiedenen Zielgruppen im Gebiet der Nähe für eine breite Ausstrahlung des Wohnsitzes.
- In der Absichtserklärung seine Präferenzen angeben für einen Wohnort: ländliches und/oder städtisches Gebiet + 2 Abteilungen der Akademie von Poitiers in der Reihenfolge ihrer Wahl. Der Ausschuss wird versuchen, die Präferenzen bestmöglich zu respektieren. Bewerbungen mit zu geringen Auswahlmöglichkeiten schränken die Aufenthaltsmöglichkeiten ein.
Die Einreichung der Bewerbungsunterlagen erfolgt in digitaler Form und darf 10 MB nicht überschreiten. Bitte geben Sie die Namen der Dokumente an, um deren Anleitung zu erleichtern (z.B.: Erläuterungen_name des Lebenslaufs.pdf ).
Dateien können über die Plattform eingereicht werden FranceTransfert oder Wetransfer
Die ausgefüllten Bewerbungsunterlagen sind der EAC-Beraterin der DRAC, der Ihre Abteilung untersteht, per Post zu übermitteln und den nachstehend genannten Referenten des Rektorats in Kopie zu übermitteln.
Haben Sie eine Frage?
Bei Fragen zum Aufruf zur Einreichung von Projekten "Aufklärungs-Media" und zur Weiterleitung Ihrer Unterlagen wenden Sie sich bitte an:
- An die DRAC Neu-Aquitanien:
- Gwenaëlle DUBOST, EAC-Beraterin (Departements Charente Maritime, und Wien): gwenaelle.dubost@culture.gouv.fr
- Johanne PEYRAS, EAC-Beraterin (Departements Charente und Deux Sèvres): johanne.peyras@culture.gouv.fr
- An das Rektorat:
- Mathias CHARTON: daac@ac-poitiers.fr
- Gregoire WILLKOMMEN (Stellvertreter): gregoire.bienvenu@ac-poitiers.fr
- Christophe HILAIRET (CLEMI): clemi@ac-poitiers.fr / christophe.hilairet@ac-poitiers.fr