AUFKLÄRUNG und MEDIENAUFKLÄRUNG sind Residenzen für künstlerische und kulturelle Bildung und Medienerziehung. Es handelt sich um eine eigene Einrichtung der Akademie von Poitiers, die auf Initiative der Regionalen Direktion für kulturelle Angelegenheiten (DRAC) Nouvelle-Aquitaine und des Rektorats von Poitiers geschaffen wurde. Diese Residenzen werden durch einen Zuschuss unterstützt.
Vorstellung der Vorrichtung
Was sind "Clear" Residenzen?
Die "Aufklärung" Residenzen fördern die Begegnung zwischen einem Gebiet und einem künstlerischen oder journalistischen Ansatz.
Eine Schule trägt die Residenz und öffnet sie in ihrem Gebiet der Nähe, in einem Geist der Entdeckung und der gegenseitigen Begegnung. Der Referent, der sich auf eine Residenz verpflichtet, ist zwischen 5 und 8 Wochen auf dem Territorium anwesend und bietet zwischen 80 und 90 Stunden Interventionen in Form von Workshops, Begegnungen, geteilten Momenten, bei verschiedenen Publikum an. Die Residenz kann in städtischen oder ländlichen Gebieten stattfinden.
Kontext der Schöpfung
Seit 2017 basieren die Residenzen "Éclaircie" auf einem Prinzip der gegenseitigen Begegnung und Entdeckung zwischen einem Gebiet und einem Akteur aus dem Bereich des künstlerischen Schaffens. Im Jahr 2019 wurde diesem Gerät eine Mediendimension hinzugefügt, die so "Aufklärung-Medien" wurde.
Jedes Jahr unterstützen die DRAC und das Rektorat von Poitiers zwischen 12 und 15 Residenzen in der Akademie von Poitiers.
Bin ich davon betroffen(e)?
- Vereinigungen
- Besonderen
Die Ausschreibung richtet sich an:
- Künstler und Künstlerteams aller Disziplinen (darstellende Kunst, bildende Kunst, Film, Buch und Lesen, digitales Schaffen, Design, Architektur usw.)
- Medienerziehungsfachleute, Presse- oder Rundfunkmedien und Pressezeichner, die ein Projekt zur Medien- und Informationserziehung durchführen möchten
Unabhängige Künstler und Journalisten mit Wohnsitz im Inland sind teilnahmeberechtigt.
Das Einsatzgebiet befindet sich in einer der vier Abteilungen der Akademie von Poitiers: Charente, Charente-Maritime, Deux-Sèvres und Wien.
Die Antragsteller müssen folgende Kriterien erfüllen:
- für Künstler, Künstlerteams, Nachweis eines sozialen Status (SIRET-Nummer oder Verbindung zu einer administrativen Vormundschaftsstruktur)
- für Journalisten im Besitz einer Pressekarte sein
- Führerschein B und ein Fahrzeug
Der Referent wählt nicht seinen Wohnort, sondern kann Präferenzen äußern.
NB: Eine kulturelle Einrichtung (Ort der Verbreitung der darstellenden Künste, Kunstzentrum usw.), die eine ECLAIRCIE-Residenz begleiten möchte, kann sich bewerben, indem sie einen Künstler oder Journalisten vorschlägt, der mit seinem kulturellen Projekt verbunden ist. Die 5.000 € Vergütung werden jedoch direkt von der DRAC an den vorgeschlagenen Referenten gezahlt.
Antragsteller, die nicht über ein SIRET oder eine Pressekarte verfügen, können keine Unterlagen einreichen.
Das Projekt muss:
- in einer der vier Abteilungen der Akademie von Poitiers stattfinden: Charente, Charente-Maritime, Deux-Sèvres und Wien
Achtung, die übertragende kulturelle Einrichtung oder der Beteiligte wählt nicht das Gebiet des Wohnsitzes, das möglicherweise außerhalb ihres Einflussbereichs liegt.
Projekte, die außerhalb der Akademie von Poitiers stattfinden, sind nicht für das AUFKLÄRUNGE-Programm qualifiziert.
Der Zuschuss betrifft folgende Ausgaben:
- Vergütung des Künstlers
- Aufenthaltskosten (Anschaffung von Ausrüstung, zusätzliche Reisen usw.)
Verfahren
Der Streithelfer erhält einen Zuschuss von 5.000 € für die Vergütung seines Wohnsitzes, zuzüglich 1.000 € für die Übernahme von Kosten, die direkt mit dem Aufenthalt zusammenhängen (Ausrüstung, zusätzliche Reisen usw.).
Das Lastenheft wird nach dem 8. April 2023 an die Projektträger oder Künstler/Pressefachleute gesendet.
Im Mai 2023 findet in Abstimmung zwischen der DRAC und dem Rektorat von Poitiers eine Vorauswahlphase statt. Die Projektträger werden am Ende dieser ersten Phase über ihre Vorauswahl informiert.
Sie müssen dann ein Dossier für die Auszahlung des Zuschusses erstellen. Das Formular wird ihnen von der DRAC Nouvelle-Aquitaine im September 2023 zur Auszahlung der Subvention im Jahr 2024 übermittelt.
Die Projekte werden von dem von den Beratern der DRAC und des Rektorats von Poitiers gebildeten Ausschuß auf der Grundlage folgender Punkte geprüft:
- Bedeutende Maßnahmen im Bereich der künstlerischen und kulturellen Bildung sowie der Medien- und Informationserziehung, bei denen das Publikum an einem kreativen Ansatz oder journalistischer Arbeit beteiligt wird, wobei es sich notwendigerweise um einen theoretischen und einen praktischen Teil handelt; für alle Zielgruppen in der Umgebung und insbesondere für junge Zielgruppen, unabhängig von ihrer Situation:
- Schulzeitprojekte in Verbindung mit Lehrern
- Projekte für Jugendliche in besonderen Situationen (EWI, Jugendrechtsschutz, Gesundheitseinrichtungen, Schulen der zweiten Chance oder Einrichtungen für Schulabbrecher usw.)
- Integrierbare Module für National Universal Service Days (SNU)
- Volksbildungsprojekte, um Jugendliche außerhalb der Schulzeit zu erreichen
- Maßnahmen zur Förderung einer breiten Ausstrahlung des Wohnortes auf dem Gebiet der Nähe
- Journalistische Residenz zur Durchführung eines Projekts zur Medien- und Informationserziehung über einen längeren Zeitraum
- Ausbau bereits bestehender Projekte, die eine umfassendere Umsetzung verdienen, um die Zahl der Begünstigten zu erhöhen
- Maßnahmen und Programme zur Ausbildung von Ausbildern, Referenten oder Vermittlern:
- Gemeinsam genutzte Tools für Schulungen
- Austausch von Zeit und Praxis für ein erwachsenes Publikum, das junge Menschen betreut
- Entwicklung, Aufwertung und Verbreitung von Lehrmitteln, Ausbildungsmitteln und Ressourcen
- Eröffnung der Einreichung: 10. März 2023
- Frist für die Einreichung der Anträge: 07. April 2023, 23.59 Uhr (Pariser Zeit). Nach diesem Datum können keine Unterlagen eingereicht oder bearbeitet werden.
- Übermittlung der Verdingungsunterlagen an die vorausgewählten Auftragnehmer: ab 08. April 2023. Die Modalitäten der Öffentlichkeitsarbeit und die Aufnahmebedingungen sind in diesem Lastenheft aufgeführt. Es wird dringend empfohlen, sich nach Eingang der Bewerbung darauf zu beziehen.
- Vorauswahlphase: im Mai 2023.
- Bekanntgabe der ausgewählten Projekte im Mai 2023.
- Kontaktieren Sie vor der Einreichung die DRAC Nouvelle-Aquitaine zur Genehmigung und Erläuterung des Projekts.
- Senden Sie Ihre Zusammenfassung (maximal 4 Seiten) an die DRAC und das Rektorat (Kontakte unten auf der Seite).
- Fügen Sie Ihrer Sendung Folgendes bei:
- Einführung in Ihre Route : aktueller Lebenslauf mit postalischen und digitalen Kontaktdaten, Ausbildungsangaben, beruflicher und sozialer Status
- Konzentrieren Sie sich auf einige realisierte Projekte : Präsentation einiger kreativer Projekte, aber auch bedeutender Erfahrungen im Bereich der künstlerischen Bildung und der kulturellen Aktion oder der Medien- und Informationserziehung (Internet-Links willkommen)
- Absichtserklärung und mögliche Handlungsansätze in der Kunst- und Kulturerziehung, die das Publikum mit einem kreativen Ansatz oder journalistischer Arbeit für ein Wohnheim für Medien- und Informationserziehung verbindet. Eine technisches Datenblatt (allfälliger Material- und Platzbedarf) wird in Hinweis integriert. Vielen Dank für Angabe Ihrer Präferenzen für einen Wohnort: ländliches und/oder städtisches Gebiet + 2 Abteilungen der Akademie von Poitiers, nach Wahl.
- Punktuelle Vorschläge für die verschiedenen Zielgruppen im Gebiet der Nähe für eine breite Ausstrahlung der Residenz.
Die Einreichung der Bewerbungsunterlagen erfolgt in digitaler Form und darf 10 MB nicht überschreiten. Bitte geben Sie die Namen der Dokumente an, um die Instruktion zu erleichtern (z.B.: Erläuterungen_name des Lebenslaufs.pdf ). Die Unterlagen können über die Plattform eingereicht werden FranceTransfert.
Die ausgefüllten Bewerbungsunterlagen sind der für Ihre Abteilung zuständigen EAC-Beraterin der DRAC zu übermitteln. Bitte legen Sie die nachstehend genannten Referenten des Rektorats in Kopie Ihrer Sendung vor.
Haben Sie eine Frage?
Bei Fragen zum Aufruf zur Einreichung von Projekten "Aufklärungs-Media" wenden Sie sich bitte an:
- An die DRAC Neu-Aquitanien:
- Gwenaëlle DUBOST, EAC-Beraterin (Departements Charente Maritime, und Wien): gwenaelle.dubost@culture.gouv.fr
- Johanne PEYRAS, EAC-Beraterin (Departements Charente und Deux Sèvres): johanne.peyras@culture.gouv.fr
- An das Rektorat:
- Mathias CHARTON: daac@ac-poitiers.fr
- Gregoire WILLKOMMEN (Stellvertreter): gregoire.bienvenu@ac-poitiers.fr
- Christophe HILAIRET (CLEMI): clemi@ac-poitiers.fr / christophe.hilairet@ac-poitiers.fr