Erklärung des Unternehmers von Live-Shows
Die rechtliche Regelung für die Ausübung der Tätigkeit eines Live-Performance-Unternehmers wird ab dem 1. Oktober 2019 geändert.
Die Erklärung über die Tätigkeit des Unternehmers von Live-Shows muss ausschließlich online auf der Website erfolgen https://mesdemarches.culture.gouv.fr.
Reform vom 1. Oktober 2019
- die Lizenz wird durch ein Meldesystem umgewandelt
- die Erklärungen (Künstler und Erklärungen vor der Ankunft ausländischer Produzenten in Frankreich) sind zu 100 % papierlos
- Die Tätigkeit des Veranstalters von Live-Shows als Nebentätigkeit mit bis zu 6 Aufführungen unterliegt nicht mehr der Anmeldung bei den DRACS: Sie sollten sich direkt an das GUSO (One-Stop-Shop für gelegentliche Shows) wenden: www.guso.de
Seit dem 1. Oktober 2019 unterliegt die rechtliche Regelung für die Ausübung der Tätigkeit als Unternehmer von Live-Shows der Verpflichtung zur Online-Meldung der Aktivität für in Frankreich niedergelassene Unternehmer und der Online-Informationspflicht, für Unternehmer mit Sitz außerhalb Frankreichs.
Die Ziele des Verfahrens sind identisch: die Überprüfung der Einhaltung des Sozialrechts, des Arbeitsrechts, des Rechts auf geistiges Eigentum und der Sicherheit von Veranstaltungsorten.
Die Verfahren sind jetzt vollständig papierlos (kein Einreichen von Papierunterlagen).
Alle diese Schritte sind über einen Teledienst zugänglich, der über folgende Links zugänglich ist:
Antrag auf Anerkennung eines Titels, der der Erklärung des Künstlers gleichwertig ist
Um festzustellen, ob es sich bei einer Tätigkeit um darstellende Kunst handelt, um den Kern der Reform zu verstehen und um die Melde- oder Informationspflichten, siehe nachstehende Informationsblätter:
Die Texte, die ab 1. Januar in Kraft sindsich setzen Oktober sind die folgenden:
Verordnung: https://www.legifrance.gouv.fr/affichTexte.do?cidTexte=JORFTEXT000038721158&categorieLien=id
Wie reichen Sie Ihre Erklärung oder Informationen online ein?
Nach Erstellung eines Kontos (oder Identifizierung, wenn die meldende Person bereits über ein Konto verfügt) ist das Formular direkt online auszufüllen. Im Laufe des Formulars (Liste der Unterlagen auf den letzten Seiten dieser Datei [Link zu den Datenblättern übermitteln], werden Sie um Unterlagen zum Download gebeten. Bei der Validierung Ihres Formulars wird Ihre Erklärung an die Regionaldirektion für Kulturangelegenheiten (DRAC) weitergeleitet, von der die Hauptniederlassung Ihrer Organisation abhängt. Wenn Sie nicht in Frankreich ansässig sind, wird die Information an die DRAC der ersten Aufführung der Show gerichtet.
Für Fragen zur Funktionsweise der Online-Erklärung können Sie die FAQ und die AGBU.
Wenn Sie Fragen zum Beruf des Unterhaltungsunternehmers haben, können Sie sich an die DRAC der Hauptniederlassung Ihrer Organisation wenden (oder an die Erstvertretung für Informationsverfahren).
Nach Bestätigung Ihrer elektronischen Anmeldung erhalten Sie eine Empfangsbestätigung an die bei der Erstellung Ihres Kontos angegebene E-Mail-Adresse. Dieses Dokument gilt als Lizenz unter der Voraussetzung, dass die Tätigkeit oder das Tätigkeitsprojekt die in Artikel L.7122-3 genannten Bedingungen erfüllt, insbesondere in Bezug auf die Ausbildung, Erfahrung oder Kompetenz des Unternehmers und die Einhaltung des Arbeitsrechts, des Sozialrechts, des Rechts auf geistiges Eigentum und der Sicherheit von Schauplätzen.
Kontakte
Regionaldirektion für kulturelle Angelegenheiten der Normandie
13 bis rue Saint-Ouen
14052 CAEN CEDEX 04
Service von Lizenzen für Live-Künstler
- Isabelle Savary, Telefon: 02 31 38 39 68 - isabelle.savary[at]culture.gouv.fr