Beihilfen für die Verwahrstellen
Die Klassifizierung der öffentlichen Schulen für musische Bildung ist in Artikel R461-1 des Bildungsgesetzbuches festgelegt.
Diese Klassifizierung berücksichtigt insbesondere die Art und das Niveau des Unterrichts, die Qualifikationen des Lehrpersonals und die Teilnahme der Einrichtung an lokalen Bildungs-und Kulturmaßnahmen. Er unterscheidet drei Arten von Einrichtungen:
- Konservatorien mit kommunaler oder interkommunaler Ausstrahlung (CRC oder CRI)
- Konservatorien mit Bezirksstrahlung (CRD)
- Konservatorien mit regionaler Ausstrahlung (CRR)
Die Antragsunterlagen sind per E-Mail an folgende Adresse zu senden virginie.amelot@culture.gouv.fr vor dem 15. April 2023