Die bemerkenswerten Kulturerbestätten (SPR)
Die DRAC Grand Est hat praktische Merkblätter für Gemeinden entwickelt, die sie bei der Einrichtung einer bemerkenswerten Kulturerbestätte begleiten.
Bemerkenswerte Kulturerbestätten (SPR) haben die AVAP, ZPPAUP und geschützten Sektoren ersetzt.
Die sechs von der DRAC Grand Est erstellten Merkblätter beschreiben auf praktische Weise die verschiedenen Phasen der Einrichtung einer SPR und erläutern die Verantwortlichkeiten der verschiedenen Beteiligten.
- Die Einstufungsphase nach der SPR
Die Einstufungsphase kann auf Initiative des Staates eingeleitet werden (Stecker 1.1) oder auf Initiative der Gemeinde, der Gemeinde oder der für das Planungsdokument zuständigen Behörde (Stecker 1.2).
Die Klassifizierung erfolgt durch Erlass des Kultusministers, der seinen Umfang begrenzt.
- die Phase der Entwicklung des Verwaltungsinstruments der SPR
Das SPR kann entweder mit einem Backup and Value Plan (PSMV) oder einem Aufwertungsplan für Architektur und Kulturerbe (PVAP) ausgestattet werden oder diese beiden Tools innerhalb des SPR kombinieren.
Backup und Upgrade Plan (PSMV) wird grundsätzlich unter staatlicher Aufsicht (Regionale Direktion für Kulturangelegenheiten - DRAC) erstellt, (Stecker 2.1), aber die Texte sehen die Möglichkeit vor, diese Bauherrschaft auf Antrag der Gemeinschaft zu übertragen (Stecker 2.2).
Der Plan zur Aufwertung der Architektur und des Kulturerbes (PVAP) wird stets unter der Aufsicht der Allgemeinheit ausgearbeitet (Stecker 3).
- Einrichtung einer lokalen Kommission
Ab dem Zeitpunkt der Einstufung als SPR muss eine örtliche Kommission eingesetzt werden (Stecker 4).