Subventionen
Die DRAC Centre-Val de Loire kann verschiedene Arten von Projekten unterstützen: Restaurierung des Kulturerbes, künstlerisches Schaffen, kulturelle Aktion, Kunsterziehung, Kulturindustrie (Verlagshaus, Buchhandlungen...)
Um einen Zuschuss zu beantragen, müssen Sie die Antragsunterlagen ausfüllen, die der Art Ihres Projekts und Ihrem Status entsprechen (Verein, natürliche Person, Gebietskörperschaft, öffentliche Einrichtung, GIP/GIE, Privatgesellschaft) und senden Sie das Produkt zusammen mit allen angeforderten Unterlagen an die zuständige Stelle zurück.
Ihre Akte wird geprüft und Sie werden über die Weiterbehandlung Ihres Antrags informiert.
Für eine erste AnfrageEs wird empfohlen, sich vor der Erstellung des Dossiers an die zuständige Abteilung der DRAC zu wenden, um die Förderfähigkeit Ihres Projekts sicherzustellen.
Die Zuschüsse werden auf der Grundlage einer bestimmten Haushaltsplanung und gemäß den vom Ministerium festgelegten kulturpolitischen Leitlinien gewährt, wobei insbesondere Folgendes berücksichtigt wird:
- die Nachhaltigkeit des Projekts und die Besonderheiten des Gebiets
- seines Interesses und seiner Qualität im künstlerischen, kulturellen oder kulturellen Bereich
- ihre Übereinstimmung mit der Strategie der kulturellen Entwicklung
Weitere Informationen finden Sie in den Rubriken zur Beschreibung der einzelnen Förderregelungen oder im Katalog der vom Ministerium für Kultur vorgeschlagenen Zuschüsse.
WICHTIG: einige Erläuterungen zum Teil des Formblatts, der dem Haushaltsplan gewidmet ist:
In den Zuschussformularen werden Sie normalerweise gebeten, zwei sehr unterschiedliche Budgets anzugeben:
1/ Der voraussichtliche Haushaltsplan der Vereinigung (der Struktur im Allgemeinen). Dieser Haushaltsplan bezieht sich auf die gesamte Struktur, d. h. auf die gesamte voraussichtliche Tätigkeit der Struktur einschließlich der Maßnahme, für die ein Zuschuss beantragt wird.
2/ Das voraussichtliche Budget der Aktion. Es betrifft nur das spezifische Projekt (z. B. Ausstellung, Publikation, etc...), für das der Zuschuss beantragt wird. Das Budget der Maßnahme muss die Erträge und Aufwendungen des Projekts sowie einen Teil der indirekten Aufwendungen (Strukturkosten) umfassen, die der Maßnahme zuzurechnen sind.
Es erscheint wesentlich, die Gesamtkosten der Aktion genau zu bewerten und die Höhe der indirekten Kosten zu schätzen (Teil der Miete des Sitzes, der Lohnsumme des Verwaltungspersonals usw., der für die Durchführung der Aktion aufgewendet wird)
NB: Diese beiden Haushaltspläne müssen unbedingt ausgeglichen sein (Aufwand = Ertragshöhe).
Dieser Bericht ist obligatorisch.
Der Finanzbericht ist innerhalb von sechs Monaten nach Ende des Jahres (Jahr), in dem die Finanzhilfe gewährt wurde, bei der Verwaltungsbehörde einzureichen, die die Finanzhilfe gezahlt hat. Dem Bericht sind der letzte jährliche Tätigkeitsbericht und der genehmigte Abschluss des letzten abgeschlossenen Geschäftsjahres beizufügen.
Laden Sie das Formular "Finanzielle Berichterstattung" herunter (gültig unabhängig vom rechtlichen Status Ihrer Struktur).
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Das Antragsformular "Verein" herunterladen
oder auf der Website Öffentlicher Dienst (Adobe reader verwenden)
oder auf dem Verwaltungsportal des Ministeriums für Kultur
und/oder deren Äquivalente: