Genehmigung von Arbeiten an historischen Denkmälern (Gebäuden/ Objekten)
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1/ Genehmigung von Arbeiten an denkmalgeschützten Gebäuden
Die Baugenehmigung ist an das Rathaus der Gemeinde zu richten, in der sich das betreffende Denkmal befindet. Das Rathaus übermittelt die Unterlagen zur Stellungnahme an die zuständigen Behörden.
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2/ Genehmigung von Arbeiten an einem denkmalgeschützten Bauwerk
Antrag auf Genehmigung von Arbeiten an einem denkmalgeschützten historischen Bauwerk (temporäre Bauten und Anlagen von mehr als 20 m² und einer Dauer von mehr als einem Monat): cerfa Nr. 13459*01
Antrag auf Genehmigung von Arbeiten an einem denkmalgeschützten Bauwerk (allgemeine Regelung): cerfa Nr. 13459*01
Antrag auf Genehmigung von Arbeiten an einem Gebäude an einem denkmalgeschützten Gebäude: cerfa Nr. 13409*05
3/ Arbeiten an einem als historische Denkmäler eingetragenen beweglichen Gegenstand
Arbeiten an einem eingetragenen beweglichen Gegenstand bedürfen keiner vorherigen Genehmigung. Sie müssen lediglich den Kurator für Antiquitäten und Kunstgegenstände (CAOA) der Abteilung per Post darüber informieren.
4/ Genehmigung von Arbeiten an einem als historische Denkmäler klassifizierten beweglichen Gegenstand
Autorisation_Arbeit_ObjekteMobiliers doc - 151 KB
Autorisation_Arbeit_Objekte pdf - 210 KB
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Arbeiten an einem denkmalgeschützten Gebäude
Durchführung von Arbeiten an einem eingetragenen Gebäude
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Auch zu lesen
Qualibat Qualifikation von historischen Denkmälern
Glossar der Begriffe der Interventionen im Kulturerbe
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Kontakte :
Baugenehmigungen (Beiträge 36, 37, 45):
Denis Grandemenge, Tel. 02 38 78 85 09, denis.grandemenge[@]culture[. ]gouv[. ]fr
Baugenehmigungen (Darstellungen 18, 28, 41):
Cécile Rousseau, Tel. 02 38 78 85 58, cecile.rousseau[@]culture[. ]gouv[. ]fr
Prüfung der Anträge auf Finanzhilfe (auf Link klicken)
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