Vorbeugende archäologische Abgabe
Die vorzeitige Beantragung einer Diagnose oder eines freiwilligen Antrags auf Durchführung einer Diagnose (DVRD) ist eine Möglichkeit für Planer, die Kosten und Fristen im Zusammenhang mit der vorbeugenden Archäologie besser zu kontrollieren. Art. R. 523-14 Erbgut-Code.
An wen kann ich mich im Voraus wenden?
Die DVRD ist per Post an die DRAC zu richten.
Wer kann eine Frühdiagnose beantragen?
Die DVRD muss von der Person, die die Anlagen, Bauwerke oder Arbeiten durchführen möchte oder von einer vom Planer beauftragten Person (Belege vorzulegen).
Für den Fall, dass der Planer nicht der Eigentümer des Grundstücks ist, muss dieser seine Zustimmung zur Durchführung der Diagnose gegeben haben (Beleg vorzulegen).