Parks und Gärten
Als Gebäude können Parks und Gärten von historischem, künstlerischem oder architektonischem Interesse im Rahmen der historischen Denkmäler gemäß dem Gesetzbuch des Kulturerbes (Buch VI, Titel I und II) geschützt werden. Es gibt zwei Schutzstufen: Klassifizierung oder Registrierung, wobei die Klassifizierung die höchste Schutzstufe ist.
Missionen
- Das Wissen über Parks und Gärten durch die jährliche Veranstaltung der Besuchen Sie die Gärten sowie die Zuteilung des Bemerkenswertes Label Garten
- Ausarbeitung von Restaurierungsprojekten, Verfahren für die Genehmigung von Arbeiten und Managementplänen;
- Gewährung von Subventionen und/oder steuerlichen Beihilfen für private Eigentümer;
- Organisieren Sie Kolloquien und Studientage.