Bildende Kunst
An der DRAC Auvergne-Rhône-Alpes setzen die Berater für die bildenden Künste die staatliche Politik im Bereich des zeitgenössischen Schaffens um: Malerei, Skulptur, Installation, Druck, Fotografie, Video, neue Bildtechnologien, Design, Grafik, Kunsthandwerk, Styling, etc. Sie führen ihre Beratungs-, Know-how- und Bewertungsaufgaben bei Schöpfern, Strukturverantwortlichen, Gebietskörperschaften und verschiedenen Akteuren der Kunstszene aus.
Die Berater stellen den Künstlern die notwendigen Informationen zur Verfügung, um ihre Arbeitsbedingungen und ihre berufliche Eingliederung zu erleichtern. Diese Unterstützung kann durch folgende Maßnahmen ergänzt werden:
- individuelle Gründungshilfe (ACI)
- Beihilfe für die Errichtung einer Werkstatt oder den Erwerb von berufsbedingtem Material (AIA)
- Investitionsbeihilfe für Gebietskörperschaften oder Sozialgeber, die Werkstätten errichten möchten
- Beihilfe für Wohnanlagen
- Erwerb der Regionale Fonds für zeitgenössische Kunst (FRAC)
- 1% künstlerisch
- öffentliche Bestellung
Die Berater prüfen die Anträge und verfolgen die Tätigkeit:
- zeitgenössische Kunstzentren von nationalem Interesse
- nicht vertraglich gebundene Kunstzentren
- Veranstaltungen zur Förderung des zeitgenössischen Schaffens wie Biennalen und Festivals.
Die Projekte müssen der Charta der öffentlichen Dienstleistungen für zeitgenössische Kunstinstitutionen entsprechen.
Was die Verbreitung zeitgenössischer Kunst betrifft, so wendet die DRAC den größten Teil ihrer Finanzmittel für Strukturen auf, die folgenden Kriterien entsprechen :
- Anpassung der Räumlichkeiten an die beruflichen Gepflogenheiten;
- regelmäßige öffentliche Zugänglichkeit (fünf bis sechs Ausstellungen pro Jahr);
- Programmierung im Zusammenhang mit der Aktualität der zeitgenössischen Kunst und einem nachgewiesenen Qualitätsniveau;
- Einführung einer Politik der Sensibilisierung und Aufnahme der Öffentlichkeit;
- Festlegung eines Kommunikationsplans;
- regionale, nationale und grenzüberschreitende Vernetzung von Koproduktionen und Partnerschaften.
Je nach den verfügbaren Haushaltsmitteln können jedoch bestimmte punktuelle Projekte subventioniert werden. Förderfähig sind: Gebietskörperschaften, öffentliche Einrichtungen, Verbände.
Die Berater für die bildenden Künste sind die Ansprechpartner der Leiter von Hochschuleinrichtungen, der Lehrerteams und der öffentlichen Körperschaften, die sie unterstützen.
Die DRAC Auvergne-Rhône-Alpes verfolgt eine Politik der Unterstützung für der Hochschulen, unter der pädagogischen Aufsicht des Kultusministeriums im Bereich der bildenden Künste.
Die Berater für die bildenden Künste geben Stellungnahmen zu den von den Projektträgern eingereichten Dossiers ab, die folgende Maßnahmen betreffen:
- Beihilfen für Künstler (Sonderzulage)
- Beihilfe für Forschung und Aufenthalt im Ausland
- Beihilfe für Kunstrestauratoren
- Beihilfen für Galerien (Beihilfe für die 1. Ausstellung oder den 1. Katalog)
- Schreib- und Verlagsbeihilfen (Verlagsbeihilfe, Forschungsbeihilfe, Anreiz zur Übersetzung oder Neuauflage)
- Bild/Bewegung (audiovisuelle Kreativhilfe)
- Das Nationale Zentrum für bildende Kunst
- Dekrete zur Festlegung der gemeinsamen Grundsätze für alle unter die Regelung des Artikels 5 des Gesetzes 2016-925 vom 7. Juli 2016 über die kreative Freiheit fallenden Labels, die Architektur und das Kulturerbe und die Erlasse zur Festlegung der Aufgaben und Auflagen für die Gütezeichen. In Kraft getreten am 1. Juli 2017:
- Dekret Nr. 2017-432 vom 28. März 2017 über Labels und Konventionen in den Bereichen darstellende Kunst und bildende Kunst
-Beschluss vom 5. Mai 2017 zur Festlegung des Auftrags- und Lastenheftes für das Label «Zentrum für zeitgenössische Kunst von nationalem Interesse»
- Erlass vom 5. Mai 2017 zur Festlegung des Auftrags- und Pflichtenhefts für das Label «Regionalfonds für zeitgenössische Kunst»