Casinos
Steuervergünstigung für von Casinos organisierte künstlerische Veranstaltungen
Das Programm wurde 2016 erneuert (Dekret Nr. 2016-838 vom 24. Juni 2016 sowie der Erlass vom 5. September 2016 zur Anwendung von Artikel L. 2333-55-3 des Allgemeinen Gesetzbuches der Gebietskörperschaften über von Kasinos organisierte hochwertige Kunstveranstaltungen mit Anspruch auf eine Steuergutschrift.
Es sei daran erinnert, dass bereits 1947 eine steuerliche Anreizmaßnahme eingeführt wurde, die es den Kasinos ermöglicht, die Bemessungsgrundlage für die schrittweise Abgabe auf die Einnahmen aus den Spielen in Höhe des Handelsdefizits zu senken, das ihnen durch die Organisation einer Kunstveranstaltung entstanden ist, damit dieseSie entwickeln ein "anspruchsvolles" kulturelles und künstlerisches Angebot. In diesem Rahmen erstatten der Staat und die Gemeinden den Kasinos über 12 Mio. €/Jahr.
Die neue Regelung ersetzt die Verordnung Nr. 97-663 vom 29. Mai 1997 gemäß Artikel 34 des Berichtigungshaushaltsgesetzes für 1995, um der französischen und europäischen Regelung zu entsprechen. Der Umfang der alten Regelung wird nicht geändert. Die Reform beruht auf drei Grundsätzen:
- haushaltsneutral für alle Beteiligten sein;
- Gewährleistung der Dauerhaftigkeit der Maßnahme durch Rechtssicherheit, insbesondere durch Definition des Begriffs "hochwertige künstlerische Veranstaltung" und Klärung der Liste der zuschussfähigen Ausgaben;
- Vereinfachung der Verwaltung und Kontrolle, um den Verwaltungsaufwand zu verringern und die Rückzahlungsfristen zu verkürzen.
Mit der Reform wird ein System rückzahlbarer Steuergutschriften eingeführt, das die Steuervergünstigung ersetzt. Um eine Gleichbehandlung der Kasinos zu gewährleisten, ändert der Text die Art des Freibetrags (der auf einer Ermäßigung der Bemessungsgrundlage beruht, die de facto großen Kasinos den Vorzug gibt) und ersetzt ihn durch ein System rückzahlbarer Steuergutschriften (Senkung des Umlagebetrags), um die Beihilfe nach Maßgabe des finanziellen Aufwands, den das Kasino für die Organisation der QAM aufwendet, und nicht nach Maßgabe seines Spielerlöses zu differenzieren.
Bis zum 30. November durchzuführen
In der Auvergne-Rhône-Alpes ist der Antrag zu richten an:
DRAC Auvergne-Rhône-Alpes
Abteilung für darstellende Kunst
6, Quai Saint-Vincent
69283 Lyon cedex 1
oder elektronisch: ssv.rhone-alpes[@]culture.gouv.fr