Nationale Kommission für Zirkus- und Straßenkunst
Kreativbeihilfen in den Bereichen Zirkus und Straßenkunst (nationale Kommission)
Per Dekret Nr. 2014-1651 vom 26. Dezember 2014 wurde eine Beihilferegelung für die Schaffung künstlerischer Projekte in den Bereichen Straßenkunst und Zirkuskunst eingeführt
Kriterien für die Förderfähigkeit
* Kunst des Zirkus: Diese Beihilfen betreffen die Schaffung von Aufführungen der Zirkuskunst. Die Anträge werden von professionellen kreativen Einrichtungen, insbesondere von Zirkuskunstgesellschaften, oder von beauftragten Produzenten eingereicht, denen(n) der Künstler(er) vertraglich die Verantwortung für die Durchführung des Projekts übertragen hat (hat).
Ein und derselbe Projektträger (Künstler, Unternehmen oder beauftragter Produzent) kann nur einen Beihilfeantrag pro Kalenderjahr stellen. Er kann eine solche Beihilfe nicht zwei Jahre hintereinander erhalten, unabhängig vom Projekt. Er kann keinen neuen Beihilfeantrag für ein Projekt stellen, zu dem der Ausschuss in den vergangenen fünf Jahren bereits eine ablehnende Stellungnahme abgegeben hat. Diese Beihilfen können mit Projektbeihilfen in DRAC/DAC für ein und dasselbe Projekt unabhängig vom Jahr kumuliert werden. Vertraglich gebundene Gesellschaften sind förderfähig.
* Kunst auf der Straße: Diese Beihilfen betreffen Kreativprojekte aller Disziplinen unter Berücksichtigung des öffentlichen Raums. Die Anträge werden von professionellen kreativen Einrichtungen eingereicht, insbesondere von Straßenkunstgesellschaften, sowie von beauftragten Produzenten, denen(n) Künstler(en)die Verantwortung für die Durchführung des betreffenden Projekts vertraglich übertragen hat.
Ein und derselbe Projektträger (Künstler, Unternehmen, beauftragter Erzeuger) kann nur einen Antrag auf Beihilfe pro Kalenderjahr über die Funktionsweise des oben genannten Dekrets stellen. Er kann eine solche Beihilfe nicht zwei Jahre hintereinander erhalten, unabhängig vom Projekt. Er kann keinen neuen Beihilfeantrag für ein Projekt stellen, zu dem der Ausschuss in den vergangenen fünf Jahren bereits eine ablehnende Stellungnahme abgegeben hat. Diese Beihilfen sind nicht kumulierbar mit einer Schreibhilfe für die Straße im selben Jahr für dasselbe Projekt. Sie können mit Projektbeihilfen in DRAC/DAC unabhängig vom Jahr kumuliert werden.
Für weitere Informationen
- Kriterien für Analyse und Bewertung
- Gremien für Bewertung und Entscheidungsfindung
- Modalitäten der Einreichung der Akten
- Auszufüllende Formblätter
==> Laden Sie die beiliegenden Formulare herunter
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