Schutzgebiete
Die von der DAC Guadeloupe verwalteten Schutzgebiete bestehen aus der Umgebung historischer Denkmäler. Diese werden durch die angepassten Schutzgrenzen (PPA), die modifizierten Schutzgrenzen (PPM) und die abgegrenzten Bereiche der Umgebung (PDA) der bemerkenswerten Kulturerbestätten bestimmt, die durch das Gesetz Nr. 2016-925 vom 7. Juli 2016 über die Freiheit der Schöpfung, Architektur und Kulturerbe.
Sie wurden geschaffen, um den Schutz des städtischen und landschaftlichen Erbes als Ersatz für die alten Schutzvorrichtungen zu klären : geschützte Gebiete, Schutzgebiete des architektonischen, städtischen und landschaftlichen Erbes (ZPPAUP) und Bereiche für die Aufwertung von Architektur und Kulturerbe (AVAP). Diese wurden durch das Gesetz vom 7. Juli 2016 automatisch in bemerkenswerte Kulturerbestätten umgewandelt.
In Frankreich, Mehr als 800 bemerkenswerte Kulturerbestätten wurden geschaffen seit 8. Juli 2016.
In Artikel L. 621-42 des Vermögensgesetzes heißt es: Zu den bemerkenswerten Kulturstätten zählen Städte, Dörfer oder Stadtviertel, deren Erhaltung, Restaurierung, Sanierung oder Aufwertung in historischer, architektonischer, archäologischer, künstlerischer oder landschaftlicher Hinsicht von öffentlichem Interesse ist. Ebenso können ländliche Räume und Landschaften eingestuft werden, die mit diesen Städten, Dörfern oder Stadtvierteln ein zusammenhängendes Ganzes bilden oder zu ihrer Erhaltung oder Aufwertung beitragen können. » Die DAC verwaltet im Auftrag des Ministeriums für Ökologie, nachhaltige Entwicklung und Energie (MEDDE) auch die Genehmigungen für Arbeiten an den im Umweltgesetzbuch eingetragenen und klassifizierten Standorten. Diese Politik ist Teil der öffentlichen Maßnahmen zur Förderung des architektonischen, städtischen und landschaftlichen Erbes und der Lebensqualität.
Neben der Verwaltung von Schutzgebieten trägt die DAC im Rahmen einer Partnerschaft mit den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften zur Umsetzung von Maßnahmen zur Aufwertung des kulturellen Erbes bei; Landschaftsschutz und Sensibilisierung für Architektur mit verschiedenen Labelwerkzeugen: «Stadt oder Land der Kunst und Geschichte», «Regionale Naturparks», «Bemerkenswerter Garten» und «Label 20».