Was ist das Mäzenatentum?
Das Mäzenatentum ist ein Geschenk eines Unternehmens oder einer Einzelperson an eine Tätigkeit von allgemeinem Interesse. Dieses Engagement kann in Geld, Sachleistungen oder Kompetenzen umgesetzt werden und betrifft sehr unterschiedliche Bereiche: Soziales, Kultur, Bildung, Gesundheit, Sport, Umwelt, Forschung, ...
Materielle Unterstützung ohne direkte Gegenleistung des Beihilfeempfängers für ein Werk oder eine Person zur Ausübung von Tätigkeiten von allgemeinem Interesse. Es unterscheidet sich vom Sponsoring (oder Sponsoring), bei dem es sich um einen kommerziellen Akt handelt, der zu einer Abrechnung führt.»
Das Mäzenatentum ist kein Akt, der den Reichen oder den sehr großen Unternehmen vorbehalten ist: 98 % der Mäzene sind TPE oder KMU. In Frankreich wird er durch zahlreiche gesetzliche Regelungen gefördert und betreut. Aus einem intuitiven Akt der Großzügigkeit kann das Mäzenatentum auch ein wahrer Akt werden strategisches InstrumentZiel ist es, die Wirkung auf die nachhaltige Sache zu optimieren und immateriellen Wert für das Unternehmen zu schaffen1.
Das Gesetz Nr. 2003-709 vom 1sich setzen August 2003 über Mäzenatentum, Vereine und Stiftungen bietet somit den Mäzenen ein Paket von Rechts- und Steuervorschriften, die besonders geeignet sind, die private Großzügigkeit zugunsten von Werken und Organisationen von allgemeinem Interesse zu entwickeln. Das so genannte Aillagon-Gesetz erlaubt nämlich insbesondere eine Steuerbefreiung in Höhe von 66 % des gezahlten Betrags2. Für Unternehmen kann das Mäzenatentum drei Formen annehmen:
- Finanzielle Förderung (finanzielle Zuwendung)
- Mäzenatentum in Form von Sachleistungen (Produktspenden)
- Kompetenzmäzenatentum (Schenkung von Dienstleistungen)3
2Art. 238 bis CGI für Unternehmensförderung und Art. 200 CGI für Sonderförderung.
3Im Falle eines Unternehmensbeitrags durch «Arbeitskredit»: Dies ist der Fall von Beratungsunternehmen, Dienstleistungsunternehmen usw ... Es sind alle Lohnkosten (Löhne + Aufwendungen) des Personals zu berücksichtigen, das im Rahmen des Kompetenzmäzenatentums gearbeitet hat (50 von BOI 4 C-5-04, Nr. 112 vom 13. Juli 2004).
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