Metalldetektoren
"Niemand darf Geräte verwenden, die die Entdeckung von Metallgegenständen ermöglichen, um Denkmäler und Gegenstände zu erforschen, die für die Vorgeschichte, Geschichte, Kunst oder Archäologie von Interesse sein könnten, ohne vorher eine behördliche Genehmigung erhalten hat, die der Qualifikation des Antragstellers sowie der Art und Weise der Recherche entspricht." Art. L. 542-1 Erbgut-Code
Die Vorschriften über Metalldetektoren dienen dem Schutz archäologischer Fundstätten, da diese nur dann vollständige historische Informationen liefern, wenn sie nicht verändert wurden.
Sobald mit einem Metalldetektor geforscht wird, veranlasst das Signal, das in Gegenwart eines metallischen Gegenstandes ausgesendet wird, den Boden zu graben, um ihn von seinem archäologischen Kontext zu trennen.
So verliert man jede Möglichkeit, es durch Stratigraphie zu datieren und Schlussfolgerungen aus der Anordnung von Objekten in archäologischen Schichten zu ziehen.
Die Aushubhandlung ist mit einer nicht genehmigten Durchsuchung gleichzusetzen und daher nach dem Vermögensrecht und dem Strafgesetzbuch zu verfolgen.
Die Verwendung von Metalldetektoren ist daher von der Präfekturgenehmigung abhängig.
Es erfordert auch die schriftliche Zustimmung des Grundstückseigentümers, der seine Absichten in Bezug auf Gegenstände, die entdeckt werden können, angeben muss, da er von Rechts wegen Eigentümer ist.
Der Antrag ist an die Direktion für Kulturangelegenheiten zu richten.
Wenn Sie einen Metalldetektor verwenden möchten
Sie müssen der DAC ein Schreiben senden, in dem Sie die Ziele und Modalitäten der von Ihnen geplanten Forschung darlegen und das geografische Gebiet angeben, das Sie erschließen möchten, und Ihre Qualifikation für die Durchführung dieser Prospektion, mit Genehmigung des Grundstückseigentümers.
Die DAC stellt die Anweisung Ihres Antrags sicher.
Wenn Ihnen die Genehmigung erteilt wird, erfolgt sie in Form eines Präfekturerlasses.
Am Ende der Operation müssen Sie einen Bericht erstellen, in dem die geleistete Arbeit und die erzielten Ergebnisse gemäß den Vorschriften des Erlasses der Präfekturbewilligung dargelegt werden.
Eigentum an offenen Möbeln
Objekte, die mit Hilfe von Metalldetektoren entdeckt wurden, gehören vollständig dem Eigentümer des Grundstücks, auf dem die Entdeckung stattfand.
Kontakt
M. Regionalkonservator für Archäologie
Direktion für kulturelle Angelegenheiten von Martinique
Regionales Amt für Archäologie
34 rue du Professor Raymond-Garcin
97200 Fort de France
0596 73 12 46