Bildende Kunst
Die Abteilung für bildende Kunst der DAC Martinique trägt zur Definition, Anwendung und Anpassung der Politik des Ministeriums für Kultur und Kommunikation in Bezug auf die Entwicklung und Verbreitung zeitgenössischen Schaffens bei.
Die Aufgaben des Dienstes
Er bietet technische Beratung oder finanzielle Unterstützung für regionale Projekte und prüft Förderanträge. Es bietet Fachwissen, Informationen und Beratung für Kunstschaffende, um deren berufliche, künstlerische und wirtschaftliche Eingliederung zu erleichtern.
Ausbildung
In Absprache mit die Generaldirektion für künstlerisches Schaffen, die Dienstleistungen der bildenden Künste der DRAC begleiten die Tätigkeit der Hochschule für Kunst und Kultur unter Aufsicht des Ministeriums für Kultur und Kommunikation und in Martinique des 1984 gegründeten Regionalinstituts für bildende Kunst, das 2011 zum Abteilung für Visuelle Ars des karibischen Kunstcampus.
Darüber hinaus bietet DAC Martinique in Partnerschaft mit Agecif, CIPAC, CNFPT Module von Weiterbildung im Bereich der bildenden Kunst.
Schöpfen
DAC Martinique unterstützt die Entwicklung der zeitgenössische in all seinen Formen.
Individuelle Hilfe bei der Gründung zielt darauf ab, die Verwirklichung eines künstlerischen Projekts oder Ansatzes zu erleichtern. Es ermöglicht Künstlern, künstlerische Forschung für die Realisierung eines großen Projekts durchzuführen. Es handelt sich nicht um eine Verbreitungshilfe (Ausstellung, Verlag).
Die Zuweisung an die Anlage Die Kommission ist der Ansicht, daß die Kosten für die Herstellung und den Kauf von Geräten den materiellen Bedürfnissen der Künstler im Hinblick auf die Ausstattung entsprechen. Sie verbessert die Arbeitsbedingungen in der Werkstatt.
Diese Beihilfen werden einmal jährlich von einem Ausschuss gewährt, der durch Erlass der Präfektur ernannt wird.
Der Ausschuss tritt einmal jährlich zusammen.
Die Frist für die Einreichung der Unterlagen ist der 31. März jedes Jahres.
Im Jahr 2016 erhielt Hélène Raffestin von der am 14. April bei der DAC einberufenen Kommission für die Gewährung dezentralisierter Beihilfen für die bildenden Künste ein Stipendium für die Einrichtung einer Werkstatt und den Ankauf von Material sowie eine individuelle Kreativitätshilfe für Robert Charlotte, David Gumbs und Ricardo Ozier-Lafontaine.
In 2017die Kommission für die Gewährung dezentralisierter Beihilfen für die bildenden Künste, die bei der DAC 11. Maihat eine Beihilfe für die Errichtung einer Werkstatt und den Ankauf von Material Mathieu Guérard und Jean-Luc Toussaintsowie individuelle Unterstützung bei der Schaffung Jean-Marc Bullet, Mario Gilbert, Sarah Agathe Salomon und Cédric Petitjean Roget.
Treffen am 29. Mai 2018 der DAC hat die Kommission für die Gewährung der dekonzentrierten Beihilfen für die bildenden Künste eine Einzelbeihilfe für Agnès Brézéphin-Coulmin, Nicolas Derné, Jean-Louis Saïz, Henri Tauliaut und einen Zuschuss für Werkstattinstallation und Materialbeschaffung für Julie Bessard, David Gumbs, Raphaëlle Jacquemin und Pierrette Varsier.
Verbreiten
Die Abteilung für bildende Kunst begleitet auch die Rundfunkanstalten, die besondere Aufmerksamkeit auf die Künstler, die zeitgenössische Ansätze verfolgen. In Ermangelung spezialisierter Strukturen wie FRAC und Kunstzentren unterstützt sie mit Gütezeichen versehene Strukturen mit einem Auftrag zur Verbreitung der bildenden Künste ausgestattet.
Besondere Aufmerksamkeit gilt dabei den Verbände und den Kollektive von Künstlern die ein Projekt, das Einigkeit schafft und strukturiert.
Aufgrund seines geographischen Kontextes ist die Ausstrahlung der Künstler von Martinique in der Karibik eine Priorität.
Die öffentliche Auftragsvergabe
Die Abteilung Bildende Kunst definiert und koordiniert die Verfahren für die öffentliche Auftragsvergabe.
Ergebnis der Zusammenarbeit zwischen Staat und Gebietskörperschaften, öffentlichen Einrichtungen oder privaten Partnern, Ziel dieser Maßnahme ist es, zur Sichtbarkeit des Schaffens auf dem Territorium und zur Aufwertung der städtischen und ländlichen Räume beizutragen und gleichzeitig zur Bereicherung des nationalen Erbes und des Lebensraums durch die Präsenz von Kunstwerken außerhalb der Spezialisierte Einrichtungen auf dem Gebiet der zeitgenössischen Kunst.
Das 1% künstlerische
Die Abteilung für bildende Künste überwacht die Verfahren im Zusammenhang mit dem 1% Kunst . Es handelt sich um eine Regelung, die darin besteht, 1% der Baukosten für die Bestellung oder den Erwerb eines oder mehrerer Kunstwerke, die speziell für öffentliche Gebäude konzipiert sind, für die Bestellung oder den Erwerb eines oder mehrerer Kunstwerke zu verwenden entworfen für sie.
Kontakt zu:
Audrey PHIBEL: Berater für Museen, immaterielles Kulturerbe, bildende Kunst, Kunsthandwerk und Hochschulbildung
Tel: 05 96 60 87 59