Gebiete mit der Vermutung der archäologischen Verschreibung
Im gesamten Hoheitsgebiet des Landes der Code des Kulturerbes sieht vor, dass bestimmte Kategorien von Arbeiten und Einrichtungen Gegenstand einer systematischen und obligatorischen Übermittlung an den Präfekten der Region sind, damit er die Risiken einer Beeinträchtigung des archäologischen Erbes bewertet und überträgt, gegebenenfalls Diagnose- oder Durchsuchungsvorschriften. Es handelt sich um folgende Kategorien von Arbeiten: konzertierte Planungszonen (ZAC) und Siedlungen mit einer Fläche von mehr als 3 ha, Vorhaben, die einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterzogen werden; bestimmte Nebenarbeiten, die einer Voranmeldung unterliegen, und Arbeiten an Gebäuden, die unter Denkmalschutz stehen (Buch V, Artikel R. 523-4).
Das Vermögensgesetzbuch sieht außerdem die Möglichkeit vor, Gemeinde pro Gemeindedie Gebiete, in denen besondere Vorschriften gelten, die für jeden einzelnen von ihnen gelten und in einem Erlass der Präfektur. Diese sogenannten Zonen "Vermutung der archäologischen Verschreibung", Das System wird durch eine Verfeinerung ergänzt. In diesen Gebieten ist der Präfekt der Region obligatorisch zu erfassen: - entweder alle Baugenehmigungen, Ausbaugenehmigungen, Abbruchgenehmigungen sowie Entscheidungen über die Errichtung eines konzertierten Planungsgebiets, - oder dieselben Unterlagen "wenn sie sich auf Bodenflächen beziehen, die einen in der Zoneneinteilung festgelegten Schwellenwert überschreiten". Innerhalb dieser Gebiete die Anfangsschwellen der Fläche (10 000 m2) und der Tiefe (0, 50 Meter), die für Arbeiten zum Schärfen, Nivellieren, Ausdünnen des Bodens, zur Bodenvorbereitung oder zum Pflanzen von Bäumen oder Reben vorgesehen sind, Rodung oder Vernichtung von Baumstümpfen oder Rebstöcken, Schaffung von Wasserreservoirs oder Bewässerungskanälen können reduziert werden.
Ein Gebiet der Vermutung der archäologischen Verschreibung ist keine Knechtschaft der Stadtplanung. Sie ermöglicht dem Staat, wie im allgemeinen Regelwerk, eine wissenschaftliche Studie oder eine allfällige Erhaltung zu berücksichtigen "Elemente des archäologischen Erbes, die von öffentlichen oder privaten Arbeiten betroffen sind oder betroffen sein könnten, die zur Einrichtung beitragen". Dementsprechend kann der Staat innerhalb der gesetzlich festgelegten Fristen in einem Erlass eine Verordnung zur archäologischen Diagnose, zur archäologischen Ausgrabung oder zur Angabe der Änderung der Projektkonsistenz erlassen. Diese Entscheidung wird getroffen, indem "die Vereinbarkeit der jeweiligen Erfordernisse der wissenschaftlichen Forschung, der Erhaltung des kulturellen Erbes und der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung ".
Der Code des Kulturerbes sieht außerdem vor, dass jeder, der die Durchführung von Einrichtungen plant, vor der Einreichung eines Antrags auf Genehmigung den Präfekten der Region anrufen kann, um zu prüfen, ob das Projekt archäologische Vorschriften enthalten kann (Buch V, Artikel L. 522-4).
Abgrenzung der Gebiete mit der Vermutung der archäologischen Verschreibung
Die Abgrenzung der Gebiete mit der Vermutung der archäologischen Verschreibung beruht auf einer Zusammenstellung der Daten der archäologischen Karte (SIG PATRIARCH). Diese wird auf der Grundlage eines diachronischen Ansatzes (von der alten Vorgeschichte bis zur Neuzeit) und in Zusammenarbeit mit den Akteuren der regionalen Forschung (INRAP, CNRS, Universitäten, Gemeindediensten, Freiwilligenverbänden) entwickelt. Die gesammelten Informationen aus Erhebungen oder Ausgrabungen werden auf der IGN-Karte 1/25 000 oder dem Kataster kartografiert. Die Gebiete mit der Vermutung der archäologischen Verschreibung berücksichtigen die Leitlinien der nationalen Programmierung, die vom Nationalrat für archäologische Forschung festgelegt wurden, den aktuellen Wissensstand, die regionale Programmierung und sind "durch Erlass des Präfekten der Region nach Stellungnahme der Interregionalen Kommission für archäologische Forschung festgelegt". Unter diesem Gesichtspunkt können die Gebiete mit der Vermutung der archäologischen Verschreibung Gebiete umfassen, die als Gebiete mit hohem archäologischem Potenzial gelten, auch wenn bisher keine Überreste nachgewiesen wurden. Schließlich kann die Abgrenzung der Gebiete mit der Vermutung der archäologischen Verschreibung aus Kohärenz mit anderen Verfahren erfolgen, die auch zum Schutz des Kulturerbes und der Stätten beitragen (ZPPAUP, geschützte Gebiete, als historische Denkmäler klassifizierte oder eingetragene Stätten...)
Umsetzung und Vorgehen
Am 14. März 2022 sind in der Region Paca 326 von 941 Gemeinden betroffen von ein Erlass des Präfekten der Regionzur Festlegung von insgesamt 894 Gebieten, die 6,74 % der Fläche des Regionalgebiets abdecken. Die Erlasse wurden den Präfekten der Departements übermittelt und im Sammlung der Akten der Verwaltung. Diese Erlasse wurden auch den betroffenen Gemeinden zugestellt.
Die Verfeinerung des allgemeinen Instrumentariums schreitet ständig voran: neue Gemeinden sind in Planung und werden bald Gegenstand eines Präfekturerlasses sein; ebenso können bereits bestehende Gebiete mit der Vermutung der archäologischen Verschreibung geändert werden; zur Unterstützung neuer Entdeckungen und Forschungsergebnisse; die Ausarbeitung eines neuen Präfekturerlasses ist dann erforderlich.
- Weitere Auskünfte erteilt:
- Pascale Barthès am 04 42 99 10 35 für die Departements Bouches-du-Rhône (13) und Var (83)
- Pascal Marrou am 04 42 99 10 32 für die Departements Alpes-de-Haute-Provence (04), Hautes-Alpes (05), Alpes-Maritimes (06) und Vaucluse (84).