Beraten, autorisieren und kontrollieren
Beratung, Genehmigung und Kontrolle von Arbeiten an denkmalgeschützten Gebäuden und beweglichen Gegenständen
Wie im Code du patrimoine erwähnt, ist der Besitzer eines historischen Denkmals für sein Eigentum verantwortlich. Alle Eingriffe, mit Ausnahme der laufenden Wartung eines Gebäudes oder eines beweglichen Gegenstands, der klassifiziert oder eingetragen ist, müssen Gegenstand eines Genehmigungsantrags sein.
Vor jedem Eingriff in ein historisches Denkmal und bereits nach dem Bauvorhaben wird empfohlen, die Regionale Denkmalpflege (CRMH) im Rahmen ihrer wissenschaftlichen und technischen Kontrollaufgabe (CST) zu befassen.
Dieser erste Termin wird es ermöglichen, die verfügbaren Unterlagen zu diesem Thema zu sammeln, die erwartete Qualifikation der Bauherrschaft zu definieren und den Gesundheitszustand des Gebäudes zu überprüfen.
Eine Kontrolle durch die CRMH innerhalb der Drac
Die Kontrolle soll die Erhaltung der denkmalgeschützten und denkmalgeschützten Denkmäler unter den besten Bedingungen gewährleisten und deren Weitergabe an künftige Generationen ermöglichen. Die CRMH stellt in Verbindung mit den anderen Vermögensdiensten der Drac (Udap, SRA) sicher, dass die Eingriffe jeglicher Art nicht das Interesse beeinträchtigen, das den Schutz des Gebäudes oder des Objekts als historisches Denkmal gerechtfertigt hat.
Die MHCR muss daher unbedingt konsultiert werden:
- ab der Absicht der Arbeiten
- bei dokumentarischen und technischen Vorbereitungsstudien, sofern vorgeschrieben
- vor dem Antrag auf Arbeitsgenehmigung
- während der gesamten Dauer der Arbeiten bis zur Fertigstellung
Die vorherige Diagnose
Die Diagnose vor der Restaurierung, die von der Aufsicht oder einem Restaurator durchgeführt wird, ist Gegenstand von Beobachtungen und Empfehlungen der CRMH, die den Eigentümer bei der Ausarbeitung des Bauprojekts unterstützen.
Auf der Grundlage dieses Projekts erhält der Eigentümer eine Baugenehmigung (für eingetragene Denkmäler) oder eine Baugenehmigung (für denkmalgeschützte Denkmäler).
Die CRMH legt besonderen Wert auf architektonische Studien, die die Vorbereitung der Arbeiten ermöglichen.
Der Antrag auf Genehmigung von Arbeiten
Jede andere Maßnahme als die laufende Instandhaltung eines denkmalgeschützten oder eingetragenen Denkmals ist Gegenstand eines Genehmigungsantrags an dieAbteilung für Architektur und Kulturerbe (Udap) der Abteilung, in der sich das Gut befindet.
Denkmalgeschützt
Für ein denkmalgeschütztes Denkmal ist der Antrag auf Genehmigung von Arbeiten obligatorisch und durch eine Genehmigung von Arbeiten. Um diese zu erhalten, muss der Eigentümer dem Udap oder der MHCR sein Bauvorhaben mitteilen. Er ist verpflichtet, auf eine qualifizierte Bauleitung zurückzugreifen (Architekt, der eine spezifische Ausbildung und Erfahrung im Bereich des Kulturerbes nachweisen kann), um eine umfassende Projektierung und Überwachung der Arbeiten zu gewährleisten. Der Antrag auf Baugenehmigung besteht aus einem Projekt der Aufsicht. Der Eigentümer füllt ein Formular aus Cerfa "Arbeiten am historischen Denkmal" und die Adresse zusammen mit dem Projekt im Udap der Abteilung, in der sich das geschützte Gebäude befindet.
Die Wahl dieses Hauptauftragnehmers muss von der CRMH im Hinblick auf ihre Kompetenz validiert werden.
Der Antrag auf Baugenehmigung wird vom Präfekten der Region gestellt. Die Frist für die Prüfung des Antrags auf Einstufung ist gesetzlich auf 6 Monate festgelegt. Sie kann auf 12 Monate erhöht werden, wenn der Antrag eine Einreichung bei der Nationale Kommission für Kulturerbe und Architektur (CNPA).
Denkmal eingetragen
In Anwendung des Artikels L. 621-27 Code des Kulturerbesdarf das als historisches Denkmal eingetragene Gebäude nicht geändert werden, ohne dass der Präfekt der Region mindestens vier Monate zuvor davon in Kenntnis gesetzt wurde (R. 621-60).
Artikel R421-16 des Code de l'Urbanisme bestimmt, dass "Alle Arbeiten an einem als historische Denkmäler eingetragenen Gebäude oder Gebäudeteil unterliegen der Baugenehmigung, mit Ausnahme von gewöhnlichen Wartungs- oder Reparaturarbeiten und Arbeiten, die den in Artikel R. 421-8."
Wenn die geplanten Arbeiten einer Genehmigung (für den Bau, den Abbruch oder die Einrichtung) oder einer vorherigen Erklärung gemäß dem Code of Urbanism unterliegen, ist die Erteilung der Genehmigung oderWiderspruch gegen die vorherige Erklärung kann nicht ohne Zustimmung des Präfekten der Region erfolgen. Formular Cerfa "Baugenehmigung".
Der Antrag auf Baugenehmigung wird durch eine Baugenehmigung formalisiert (Artikel R421-16 des Code de l'Urbanisme) die unter den in Artikel R 423-1 ff. des Code de l'Urbanisme. Die Vorlaufzeit beträgt 5 Monate (Artikel R 523-28 des Code de l'Urbanisme), wobei der Antrag auf Genehmigung vom Präfekten der Region genehmigt werden muss.
Die Bauleitung dieser Arbeiten, sofern sie einer Baugenehmigung nach dem Städtebaulichen Gesetzbuch unterliegen, muss einem Architekten mit der Berechtigung zur Bauleitung (HMO) übertragen werden. Für private Eigentümer erfordern nur Arbeiten im Freien, die zu einer Änderung führen, die Verwendung eines Architekten. Der Einsatz eines erfahrenen Architekten im Bereich des Kulturerbes wird dringend empfohlen.
In jedem Fall sind Arbeiten auf nicht bebautem Gelände (Garten, Gelände mit archäologischen Überresten usw.) der Anmeldung auf dem Formular zu unterwerfen Cerfa "Arbeiten am historischen Denkmal".
Überwachung und Kontrolle der Arbeiten
Die wissenschaftliche und technische Überwachung erfolgt auch während der Arbeiten. Die Bediensteten, die einer oder mehreren Vermögensabteilungen der Drac angehören, sind an jeder Baustellensitzung beteiligt und werden vom Auftraggeber über den Beginn der Arbeiten, ihren Fortgang und ihre Einhaltung unterrichtet.
Die Wartung
Die Wartungsarbeiten ("normale Wartungs- und Reparaturarbeiten" oder "Instandhaltungsarbeiten und -reparaturen") alle Maßnahmen umfassen, die darauf abzielen, die Immobilie und ihre verschiedenen Teile in einem Zustand zu erhalten, der die Wahrung ihres Vermögensinteresses ermöglicht. Es handelt sich um kleine Arbeiten, die weder die Materialien noch das Aussehen oder die Anordnung des Gebäudes verändern.
Beispiele hierfür sind das Entschärfen, die Revision von Balken und Dichtungen, das Fräsen, das Beschneiden, das Überarbeiten von Decken, das punktuelle Ersetzen fehlender Elemente...
Alle diese Arbeiten sind von den im Code de l'Urbanisme oder im Code du Patrimoine vorgesehenen Genehmigungen befreit, müssen jedoch vom Architekten der französischen Gebäude (Udap) validiert werden.
Die Finanzierung der Arbeiten
Die Restaurierung eines historischen Denkmals kann zu staatlichen Subventionen führen, ohne dass dies ein Recht darstellt. Dem Projektträger (Gemeinde, Verein oder Privatperson) wird empfohlen, sich vor dem Antrag auf Baugenehmigung mit der Drac in Verbindung zu setzen. Formular Cerfa Zuschussantrag "Arbeiten an historischen Denkmälern".
Förderfähige Projekte
Die staatlichen Zuschüsse betreffen Restaurierungs-, Instandhaltungs- oder Studienarbeiten.
Arbeiten in den Bereichen Komfort, Zugänglichkeit, Einrichtung und Normung dürfen nicht subventioniert werden.
Voraussetzung für subventionieren
Um eine Förderung zu erhalten, muss das Projekt noch nicht begonnen haben.
Außerdem hat der Dekret 2018-514 vom 25. Juni 2018 über staatliche Zuschüsse für Investitionsvorhaben sieht vor, dass "Deine Frist von zwölf Monaten ab dem in der Zuschlagsentscheidung genannten voraussichtlichen Fertigstellungstermin des Vorhabens [...], so übermittelt jeder Begünstigte der zuständigen Behörde
- eine Erklärung über den Abschluß des Vorhabens zusammen mit einer Endabrechnung der tatsächlich getätigten Ausgaben;
- Liste der erhaltenen staatlichen Beihilfen und ihrer jeweiligen Höhe.
Gehen diese Unterlagen nach Ablauf dieses Zwölfmonatszeitraums nicht bei der zuständigen Behörde ein, so kann keine Zahlung an den Begünstigten erfolgen."
Strafrechtliche und verwaltungsrechtliche Sanktionen
Im Falle eines Verstoßes gegen die Rechtsvorschriften zum Schutz historischer Denkmäler, insbesondere im Falle der Durchführung von Arbeiten ohne vorherige Zustimmung der CRMH, kann der Eigentümer Verwaltungs- und strafrechtliche Verfolgung.
Erfahren Sie hier mehr
- Schutz von bebauten und nicht bebauten Gebäuden
- Eingriffe in eingetragene Immobilien
- Einsatz bei denkmalgeschützten Gebäuden
- Eingriffe an klassifizierten oder eingetragenen beweglichen Gegenständen
- Einsatz an klassifizierten oder eingeschriebenen Orgeln
- Arbeiten in der Nähe eines Denkmals
- Arbeiten in einem bemerkenswerten Kulturerbe
Hilfen und Schritte
Die Schritte "Historische Denkmäler" auf der Website Meine Schritte
- Antrag auf Denkmalschutz von Gebäuden oder beweglichen Gegenständen (einschließlich der Orgeln)
- Antrag auf Arbeiten und Zuschüsse zu historischen Denkmälern (Gebäude, Möbel, Orgeln)
- Unterstützung bei der Projektierung von Arbeiten an geschützten Gebäuden oder beweglichen Gegenständen
- Studien und Arbeiten an historischen Denkmälern
- Installation von Gerüstplanen mit Anzeige bei Arbeiten an einem denkmalgeschützten oder eingeschriebenen Gebäude
Formulare und Dokumente zum Herunterladen
- Antragsunterlagen für die Genehmigung von Arbeiten und den Antrag auf Finanzhilfe "Arbeiten an historischen Denkmälern". Cerfa Nr. 15459*01
- Informationsblatt für Zuschussanträge für Arbeiten/ Studien an historischen Denkmälern. Cerfa Nr. 52041#01
- Antrag auf Vergabe des Labels "Bemerkenswerte zeitgenössische Architektur". Cerfa Nr. 15853*01
- Antragsdatei für "Baugenehmigung". Cerfa Nr. 13409*06