Erziehung zu Kunst und Kultur
Das Zentrum für kulturelle und territoriale Aktionen der Drac trägt zu einer der vorrangigen Aufgaben des Kulturministeriums bei: der kulturellen Demokratisierung zugunsten der Bevölkerung im Schulalter.
Der Cluster arbeitet eng mit dem Ministerium für nationale Bildung (Akademien von Toulouse und Montpellier) die Regionale Direktion für Ernährung, Landwirtschaft und Wald (Draaf) für kulturelle Aktivitäten in landwirtschaftlichen Gymnasien und Gebietskörperschaften.
Auf der Grundlage von Ko-Konstruktion und Partnerschaft entwickelt der Cluster Projekte, die es ermöglichen, Kulturinstitutionen, Künstler oder Kulturschaffende mit Jugendlichen in Schulen, außerschulischen oder außerschulischen Einrichtungen zu treffen.
Die Drac verfolgt in diesem Zusammenhang die Ziele folgende:
- Förderung von Begegnungen zwischen pädagogischen Teams und kulturellen Einrichtungen;
- Entwicklung künstlerischer und kultureller Praktiken von Schulkindern in verschiedenen künstlerischen Bereichen;
- Förderung der Vermittlung von Kunst und Kultur durch Künstler oder Kulturschaffende;
- Verbesserung der Kompetenzen junger Menschen durch Kenntnis zeitgenössischer künstlerischer Formen in ihrer Vielfalt, um die kulturelle Vielfalt zu fördern und die territoriale, soziale und kulturelle Isolation dieser jungen Menschen zu überwinden;
- Teilnahme an der Ausbildung des kritischen Geistes junger Menschen durch den Erwerb von Vokabeln und Problemstellungen, die für die Welt der Kunst und der Kultur spezifisch sind;
- Beteiligung an der Ausbildung der Einrichtungen in ihrer Rolle als Förderer des ländlichen Raums und der lokalen Umwelt, insbesondere durch Ausbildungsprogramme.
Die durchgeführten Aktionen
Mit dem Ministerium des nationalen Bildungswesens :
- künstlerischer Unterricht (Fach- oder Wahlfächer),
- die künstlerischen Werkstätten,
- die Wohnsitze,
- die Städtepartnerschaften.
Mit der Draaf pofür die landwirtschaftlichen Gymnasien:
- die künstlerischen Werkstätten,
- die Wohnsitze,
- die Städtepartnerschaften,
- gemeinsame Ausbildungsmaßnahmen.
Mit den Gemeinden territorial:
- lokale Verträge für künstlerische und kulturelle Bildung | CLEA,
- spezifische Projekte (z. B. Kinder im Soulages-Museum).
Die Beziehung zwischen Künstler und Lehrer
Der Künstler oder Kulturschaffende ist Garant der künstlerischen Ziele und kann in keiner Weise als Lehrer oder Animator angesehen werden.
Der Lehrer oder Betreuer ist Garant für die Ziele der Erziehung oder Weitergabe.
Das moralische Recht der Werke und Künstler sowie das Recht der Jugendlichen auf Bildnis müssen respektiert werden.
Wenn die Drac das Projekt finanziell unterstützt, wird der Zuschuss entweder an den Kulturpartner (Verein, SA oder SARL) oder an die Gemeinschaft delegiert, vorbehaltlich eines ordnungsgemäß ausgefüllten und den geltenden Rechtsvorschriften entsprechenden Verwaltungsdossiers.
La Drac "delegiert" keinen Künstler oder Kulturprofi, daher kann keine Künstlerliste adressiert werden, aber ein Verzeichnis der kulturellen Ressourcen in der Region kann kommuniziert werden.
Bedingungen für die Mitwirkung von Künstlern und Kulturschaffenden
Der Artikel L. 911-6 des Bildungsgesetzes bestimmt, wer mitwirken darf künstlerischer Unterricht und künstlerische Aktivitäten aufgrund ihrer beruflichen Kompetenz in den Bereichen künstlerisches Schaffen oder künstlerischen Ausdrucks, Kunstgeschichte oder Denkmalpflege.
Daher ist ein Künstler oder Kulturprofi Partner einer Kunst- und Kulturbildungsaktion, wenn er in seiner Eigenschaft als Künstler oder Fachkraft für eine Intervention im Rahmen eines Projekts herangezogen wird, das in Partnerschaft mit einer natürlichen Person, beispielsweise einem Lehrer, in einem schulischen oder außerschulischen Rahmen durchgeführt wird. Die Intervention kann daher nur eine Nebentätigkeit sein. Diese Qualifikation gilt für alle Bildungssituationen während und außerhalb der Schulzeit. Nur Musiker, die in den Ausbildungszentren für Musikschaffende (CFMI) ausgebildet bleiben, sind von dieser Regel ausgenommen. In jedem Fall muss die Intervention des Künstlers oder des Kulturschaffenden in Anwesenheit und unter der Verantwortung des Lehrers während der Schulzeit oder außerhalb der Schulzeit erfolgen unter der Verantwortung eines Mitglieds des Bildungsteams der Kinderbetreuungseinrichtung. Interventionen, die nicht zur Zusammenarbeit mit einem Lehrer oder einem Personal führen, das mit einer Bildungsmission betraut ist, sind nicht förderfähig.
Kontakte
Ariège
Silvy Castel
06 19 81 92 23
Aude
Jean-Pierre Besombes-Vailhé
04 67 02 35 12
Aveyron
Sébastien Blancher
05 67 73 21 28
Gard
Marie Gouyon
04 67 02 32 54
Haute-Garonne
Martine Cécillon
05 67 73 20 16
Gers
Vivien Chabrol
05 67 73 20 88
Hérault
Jean-Pierre Besombes-Vailhé
04 67 02 35 12
Lot
Pascal Andurand
05 67 73 20 38
Lozère
Marie Gouyon
04 67 02 32 54
Hautes-Pyrénées
Vivien Chabrol
05 67 73 20 88
Pyrénées-Orientales
Silvy Castel
06 19 81 92 23
Tarn
Sébastien Blancher
05 67 73 21 28
Tarn-et-Garonne
Pascal Andurand
05 67 73 20 38
Siehe auch auf der Website des Ministeriums
Die kulturelle Entwicklung in Frankreich