Fonds zur Förderung der Buchwirtschaft in der Normandie
Das Dreijahresabkommen zwischen der DRAC, der Region und dem CNL im Rahmen des FADEL wurde im März 2018 verlängert.
Was ist der FADEL?
Im Anschluss an das NOTRe-Gesetz und die Fusion der Regionen vom 1. Januar 2016 wurde beschlossen, die Unterstützung für den Buchsektor, die vom Staat - der DRAC der Normandie und dem Centre national du livre (CNL) - und der Region Normandie gewährt wurde, zu harmonisieren, durch die Einrichtung eines einzigen Mechanismus, des Fonds für Beihilfen zur Entwicklung der Buchwirtschaft (FADEL), damit es den Buchfachleuten der fünf normannischen Departements und insbesondere den Buchhändler und den verleger.
Das Dreijahresabkommen zwischen der DRAC, der Region und dem CNL im Rahmen des FADEL wurde im März 2018 verlängert.
Im Jahr 2019 setzt der Staat - die DRAC der Normandie und die Region Normandie ihre Unterstützung für das literarische Schaffen durch die Öffnung des FADEL für die autoren im Auftrag des Herausgebers und der Wohnungen der Schreibungdurch die Gewährung von Schreibstipendien und durch Begleitung von Schreibwohnprojekten.
Die Projektträger werden im Vorfeld der Beihilfeanträge bei der Festlegung ihres Projekts und der Zusammenstellung ihrer Unterlagen von folgenden Stellen begleitet Normandie Buch und Lesendie Agentur für die Zusammenarbeit von Buchberufen in der Normandie, die überwiegend von der Region und der DRAC finanziert wird. Normandie Buch und Lektüre nimmt die Akten entgegen und sorgt für ihre Vorabbildung.
Wie erhalte ich diese Hilfe?
Bitte beachten Sie die Regeln für Ihre Aktivität, um die Teilnahmebedingungen zu überprüfen, bevor Sie eine Anfrage stellen.
Wenn Sie eine Akte für eines der Komitees 2024 einreichen möchten, bitten wir Sie ausdrücklich, Normandie Livre & Lecture zu informieren und einen Termin für die Montage Ihrer Akte mit Sophie FAUCHÉ für Buchhandlungen zu vereinbaren, Valérie SCHMITT für Verlage und Cindy MAHOUT für Autoren und Schreibresidenzen.
Die Formulare sind auszufüllen und zu unterzeichnen, zusammen mit allen erforderlichen Unterlagen.
Unvollständige Unterlagen können nicht bearbeitet werden.
Die Unterlagen sind in digitaler Form auszufüllen und einzureichen (Ein Formular im .doc-Format wird Ihnen von der für die Bearbeitung Ihrer Unterlagen zuständigen Person auf Anfrage ausgehändigt)
Beachten Sie, dass die Dokumente je nach Art der Struktur unterschiedlich sind.
Der Zeitplan der Ausschüsse (vorbehaltlich Änderungen) sieht wie folgt aus:
1. Ausschuss
- Verleger - Dienstag, 07. November 2023. Die Dossiers sind bis spätestens 02. Oktober 2023 einzureichen.
- Buchhändler - Mittwoch, 08. November 2023. Die Dossiers sind bis spätestens 06. Oktober 2023 einzureichen.
- Literarisches Leben - Dienstag, 14. November 2023. Die Dossiers sind bis spätestens 06. Oktober 2023 einzureichen.
2. Ausschuss
- Verleger - Freitag, 29. März 2024. Die Dossiers sind bis spätestens 02. Februar 2024 einzureichen.
- Buchhändler - Mittwoch, 13. März 2024. Die Dossiers sind bis spätestens 02. Februar 2024 einzureichen.
- Literarisches Leben - Dienstag, 19. März 2024. Die Dossiers sind bis spätestens 02. Februar 2024 einzureichen.
3. Ausschuss
- Verleger - Dienstag, 11. Juni 2024. Die Dossiers sind bis spätestens 13. Mai 2024 einzureichen.
- Buchhändler - Mittwoch, 12. Juni 2024. Die Dossiers sind bis spätestens 13. Mai 2024 einzureichen.
- Literarisches Leben - Dienstag, 25. Juni 2024. Die Dossiers sind bis spätestens 17. Mai 2024 einzureichen.
4. Ausschuss
- Buchhändler - Mittwoch, 25. September 2024. Die Dossiers sind bis spätestens 26. August 2024 einzureichen.
Digitalisierung der Einreichung von Akten
Die Akten müssen nun auf einer Online-Plattform abgelegt werden. Um Ihren Antrag einzureichen, müssen Sie Ihr persönliches Konto im digitalen Portal für Supportanfragen erstellt haben. Im Vorfeld müssen Sie sich mit der für Ihren Bereich zuständigen Beauftragten in Verbindung setzen.
Zur Information finden Sie die Verordnungen und Formulare in Papierform.