Der Regionale Restaurierungs- und Erwerbsfonds für Bibliotheken (FRAB)
Der Technische Ausschuss des FRAB 2023 wird am Dienstag, den 20. Juni 2023, eine Videokonferenz abhalten. Die Unterlagen sind bis zum 15. Mai 2023 postalisch und papierlos an die DRAC zu richten
Die Geschichte des FRAB
Die Normandie verfügt über ein außergewöhnliches schriftliches Erbe, das am häufigsten in öffentlichen Bibliotheken, manchmal in einigen Schriftstellerhäusern oder in kommunalen oder Departementsarchiven aufbewahrt wird.
Ein regionaler Erwerbsfonds für Bibliotheken wurde 1994 in der Haute-Normandie und 2006 in der Basse-Normandie eingerichtet, der vom Staat und vom Regionalrat paritätisch finanziert wurde.
Von Anfang an umfasste der Fonds Bas-Normand im Rahmen seiner Beihilfen Restaurierungsarbeiten, die zuvor vom Comité Technique National de Restauration (CTR) genehmigt wurdenAber auch die vorbeugende Erhaltung von Sammlungen und Maßnahmen zur Aufwertung und Verbesserung der Kenntnisse über die in öffentlichen Bibliotheken verwahrten Kulturbestände.
Dieser breite Aktionsbereich zugunsten des schriftlichen Erbes wurde auch vom Fonds Haut-Normand übernommen, so dass die Harmonisierung und anschließende Fusion der beiden Instrumente im Jahr 2017 anlässlich der Fusion der beiden Regionen Basse und Haute-Normand selbstverständlich erfolgteNormandie.
Im Jahr 2019 wollte der Regionalrat nach seiner dreijährigen Vereinbarung zwischen dem Staat und dem Regionalrat sein Engagement für diesen Fonds zur Unterstützung des schriftlichen Erbes, der künftig zum Fonds für die Restaurierung und den Erwerb von Bibliotheken (FRAB) wird, nicht erneuernDer Staat hat das Land vollständig kontrolliert (DRAC der Normandie).
Ziele und Anwendungsbereich des FRAB
Der FRAB unterstützt die Politik der Gebietskörperschaften und der EPCI der Normandie zur Bereicherung, Restaurierung und Aufwertung des Kulturerbes ihrer öffentlichen Bibliotheken. Die betreffenden Dokumente sind unterschiedlicher Art: Handschriften, alte Bücher, ikonographische Dokumente, Künstlerbücher, Bibliophilie... Das spiegelt den unglaublichen Reichtum der in unserer Region aufbewahrten Gelder wider.
In erster Linie werden die Anschaffungen wesentlicher Dokumente, unabhängig von ihrer Art und Art, subventioniert, deren Kosten die normalen Haushaltsmöglichkeiten der Gebietskörperschaften übersteigen. Die Mindestkosten für den Erwerb eines FRAB-Zuschusses betragen 500 €.
WERTVOLLE AKQUISITIONEN
Für die wertvollen Anschaffungen wurden drei Hauptrichtungen festgelegt:
• Ergänzung der Fonds im Sinne ihrer regionalen oder lokalen Besonderheiten und ihrer Komplementarität mit anderen in der Region verbliebenen Fonds;
• Beschaffung alter, seltener und wertvoller Dokumente;
• den Eingang zeitgenössischer Dokumente (Künstlerbücher, Bücher der zeitgenössischen Bibliophilie, Autorenpapiere, Gründungsbestände, Drucke...) in öffentliche Sammlungen zu entwickeln.
RESTAURIEREN
Der FRAB beteiligt sich an folgenden Restaurierungsmaßnahmen:
wenn diese Wiederherstellungsmaßnahmen Teil einer umfassenden Bestandserhaltungs- und Verwertungspolitik sind, die sich in einem mehrjährigen Programm niederschlägt,
in Erwartung einer Bewertung der betreffenden Unterlagen, beispielsweise im Rahmen einer künftigen Risikoposition oder eines Darlehens, durchgeführt werden,
in einer Notsituation reagieren, in der die Integrität eines Dokuments kurzfristig gefährdet wäre.
Restaurierungsprojekte müssen von der CTR befürwortet worden sein, um für den FRAB in Frage zu kommen.
Bei Projekten zur vorbeugenden Erhaltung müssen sie vorrangig auf die Finanzierung der Allgemeinen Dezentralisierung (DGD) zurückgreifen, insbesondere wenn es sich um umfangreiche Maßnahmen handelt (vollständige Umverpackung eines Fonds...) und/oder die Verwendung von Vacatanten für ihre Durchführung (Entstaubung.). Punktuelle Käufe von Verpackungen und kleinem Konservierungsmaterial können jedoch für den FRAB in Betracht kommen, wenn ihre Bedeutung die Einreichung eines DGD-Dossiers nicht rechtfertigt.
NB: Die Maßnahmen zur Schadenserhaltung (Desinfektion, Entstaubung, Wiederaufbereitung, Umzug...) werden von der DGD berücksichtigt und sind für den FRAB nicht förderfähig.
AUFWERTUNG
In Bezug auf die Verwertung von Vermögenswerten greift der FRAB nur bei Transaktionen ein, die nicht von der DGD abgedeckt werden. Der FRAB kann Ausgaben im Zusammenhang mit Verwertungsgeschäften wie Risikopositionen, außerordentliche Mediationsverfahren, Leistungen, Anlagen... Die Erstellung von Katalogen oder Szenografien von Ausstellungen, die Inanspruchnahme von Kunstgesellschaften, Dozenten, Grafikern und anderen Dienstleistern im Bereich der kulturellen Kunst sind somit förderfähig; die Ausgaben für die Bewachung hingegen Das gilt nicht für Transport- oder Werkversicherungen.
Es ist darauf hinzuweisen, dass Projekte im Zusammenhang mit der Verwertung keine Priorität gegenüber Beschaffungs- und Restaurierungsmaßnahmen haben, die nach wie vor das Kernstück der FRAB-Regelung bilden. Die mögliche finanzielle Begleitung der Verwertungsmaßnahmen hängt von der Anzahl und Höhe der dem Technischen Ausschuss im selben Jahr als vorrangig eingestuften Dossiers ab.
Der Bau, die Erweiterung und die Einrichtung von Räumen, die der Erhaltung des Erbes gewidmet sind, sowie ihre dauerhafte Ausstattung mit Möbeln und Material sind Investitionsvorhaben. Als solche kommen sie für die DGD und nicht für den FRAB in Betracht.
Ebenso müssen alle Vorgänge im Zusammenhang mit der Ausschreibung und Digitalisierung von Vermögenssammlungen Gegenstand eines DGD-Dossiers und/oder eines Antrags auf Unterstützung bei der BnF im Rahmen des regionalen assoziierten Clusters BnF/DRAC/NL&L sein.»
Zum Download bereit:
- Verordnung des FRAB der Normandie
- Anlage Geschäftsordnung des FRAB Normandie