Arbeiten in geschützten Räumen durchführen
Betroffen sind alle Arbeiten, die das äußere Erscheinungsbild eines Gebäudes, ob gebaut oder nicht, verändern können (Hof, Garten...), das sich in einem geschützten Bereich befindet, und in den bemerkenswerten Kulturerbestätten diejenigen, die den Zustand der Innenräume verändern können.
Ob Ihr Projekt betroffen ist, erfahren Sie auf der KarteAtlas des Kulturerbes.
Die Akte ist zu entnehmen und im Rathaus der Gemeinde zu hinterlegen, die vom Projekt betroffen ist
Die Akte wird von der Gemeinde der UDAP vorgelegt, um die Zustimmung des Architekten der Gebäude von Frankreich (ABF) einzuholen, der sich vergewissert "die Achtung des Kulturerbes, der Architektur, der Natur- oder Stadtlandschaft, der Qualität der Gebäude und ihrer harmonischen Eingliederung in die Umgebung sowie die Beachtung der Regeln des Bewirtschaftungsplans für das Kulturerbe ".
Die Fristen für Anweisungen hängen von der Art des Vorgangs ab (siehe unten auf dieser Seite).
Einreichung eines Vorentwurfs auf der Online-Plattform der UDAP de l'Aube
Es wird empfohlen, vor der Einreichung der offiziellen Akte im Rathaus einen "Vorentwurf" vorzubereiten und an den Architekten der französischen Gebäude (ABF) weiterzuleiten, um den Erfolg des Projekts zu gewährleisten. Die ABF-Vereinbarung kann von Vorschriften begleitet werden, damit das Projekt nicht das Gebäude oder seine Umgebung beeinträchtigt.
Ein Online-Konsultationsprozess wird von der UDAP der Aube eingerichtet. Sie ermöglicht es, eine vorherige Benachrichtigung über Ihre Entwurf der ArbeitenVielen Dank für die Nutzung.
Sonderfälle
Wenn Ihr Projekt in keinen dieser Fälle fällt (Schilder, Rodungen, Waldwege...), ist es ratsam, sich an die UDAP zu wenden, um die Art des Genehmigungsantrags zu erfahren.
Fristen für die Prüfung
ART DER BEWILLIGUNG | FRIST FÜR DIE PRÜFUNG ABF (1) | GESAMTFRIST FÜR DIE PRÜFUNG (2)einschließlich ABF | REFERENZEN |
Vorherige Anmeldung | 1 Monat | 2 Monate | R.423-23 & 24 cu |
Baugenehmigung für freistehendes Haus | 2 Monate | 3 Monate | R.423-23 & 24 cu |
Andere Erlaubnis zu bauen | 2 Monate | 4 Monate | R.423-23 & 24 cu |
Genehmigung zur | 2 Monate | 4 Monate | R.423-23 & 24 cu |
Erlaubnis zum Abreißen | 2 Monate | 3 Monate | R.423-23 & 24 cu |
Schilder | 45 Tage | 2 Monate | R.581-12 & 13 ce |
Werbung | 45 Tage | 2 Monate | R.581-12 & 13 ce |
Besondere Genehmigung(3) | 1 Monat | 2 Monate | R.621-96-9 & 10 cp |
(1) Die Untersuchungsfrist der ABF beginnt mit dem Eingang der vom Rathaus übermittelten Antragsunterlagen in ihrer Dienststelle. | |||
(2) Die Gesamtuntersuchungsfrist beginnt mit der Einreichung der Akte im Rathaus. Das Rathaus hat dann einen Monat Zeit, um zusätzliche Unterlagen anzufordern, die Untersuchungsfrist wird unterbrochen, bis alle angeforderten Unterlagen eingegangen sind. | |||
(3) Arbeiten, für die keine Genehmigung gemäß dem Code of Urbanism oder dem Code of Environment erforderlich ist, für die jedoch eine Genehmigung gemäß dem Code of Heritage erforderlich ist (Artikel L.621-32 cp). |