Die Regionalkommission für Kulturerbe und Architektur Grand Est (CRPA)
Die Regionalkommission für Kulturerbe und Architektur Grand Est (CRPA) wird in Fragen des Schutzes und der Aufwertung der Architektur und des Immobilienerbes, bei Architekturprojekten und Bauarbeiten an Gebäuden sowie beim Schutz von beweglichen Gegenständen und Arbeiten konsultiert.
Die Regionalkommission für Kulturerbe und Architektur Grand Est (CRPA) ersetzt gemäß dem Gesetz über die Freiheit der Schöpfung, Architektur und Kulturerbe die Regionalkommission für Kulturerbe und Stätten (CRPS) und den Departementsausschüssen für bewegliche Sachen (Gesetz Nr. 2016-925 vom 7. Juli 2016).
Die CRPA kann eine ablehnende Stellungnahme zum Schutz des Gebäudes, eine befürwortende Stellungnahme zur Eintragung oder eine befürwortende Stellungnahme zur Einstufung als historisches Denkmal abgeben. Diese Stellungnahme dient der Beratung.
Der Präfekt der Region kann den Antrag auf Schutz ablehnen, einen Beschluss über die Eintragung für historische Denkmäler erlassen oder die Akte im Falle eines Vorschlags für die Einstufung an den Minister für Kultur weiterleiten. Die Nationale Kommission für Kulturerbe und Architektur wird dann angerufen und schlägt eine Entscheidung über die Beibehaltung der Registrierung oder eine Entscheidung über die Einstufung als historische Denkmäler vor.
Die CRPA besteht aus drei Abschnitten
Die CRPA besteht aus zwei Sektionen und einer Delegation pro Sektion.
- Abschnitt 1: Schutz und Aufwertung der Architektur und des Immobilienvermögens
Sie ist zuständig für den Schutz von Gebäuden im Rahmen historischer Denkmäler, den Plan zur Aufwertung von Architektur und Kulturerbe, die Vergabe von Labels, den abgegrenzten Umfang der Umgebung und städtebauliche Dokumente.
- Abschnitt 2: Architekturprojekte und Bauarbeiten an Gebäuden
Sie ist zuständig für Architekturprojekte, Studien und Bauarbeiten an Gebäuden, im Falle einer Meinungsverschiedenheit zwischen der für Städtebaugenehmigungen zuständigen Behörde und dem Architekten der französischen Gebäude und im Falle einer Abweichung vom Planungsdokument für Projekte, deren Durchführung von öffentlichem Interesse für die Qualität ist, sowie Innovation oder architektonische Kreation.
- Abschnitt 3: Schutz beweglicher Gegenstände und Arbeiten
Sie ist für den Schutz beweglicher Gegenstände im Rahmen historischer Denkmäler, die vorbeugende Erhaltung, Studien und damit zusammenhängende Arbeiten zuständig.
Dem Ausschuss gehört auch ein Ausschuss der Fachgruppen an, der sich mit Fragen befasst, die nicht in die Zuständigkeit der Fachgruppen fallen.
Zusammensetzung der CRPA
Der Ausschuss besteht aus Mitgliedern des Rechts und Mitgliedern, die durch Erlass des Präfekten der Region für einen Zeitraum von fünf Jahren ernannt werden.
Für jedes der ernannten Mitglieder mit Ausnahme der qualifizierten Persönlichkeiten wird unter den gleichen Bedingungen ein Stellvertreter ernannt.
Die aufgrund ihres nationalen oder lokalen Wahlmandats gewählten ordentlichen Mitglieder und ihre Stellvertreter werden, wenn es sich um ein lokales Wahlmandat handelt, nach Anhörung des Präsidenten der Association des Maires de France ernannt, der Versammlung der Gemeinschaften Frankreichs, der Versammlung der Departements Frankreichs und der Vereinigung der Regionen Frankreichs.
Mitglieder können mehreren Sektionen angehören, können aber nicht unter verschiedenen Überschriften in derselben Sektion sitzen.
Der Präsident der regionalen Kommission für Kulturerbe und Architektur wird vom Präfekten der Region aus den Mitgliedern mit nationalem oder lokalem Wahlmandat gewählt. Ist der Präsident verhindert, so werden seine Aufgaben vom Präfekten der Region oder seinem Vertreter wahrgenommen.
Zeitplan für die Besprechung der Abschnitte
Die Abschnitte 1 und 3 der CRPA (Schutz und Aufwertung der Architektur und des Immobilienvermögens sowie Schutz der beweglichen Gegenstände und Arbeiten) treten mindestens zweimal jährlich zusammen und delegieren sie mindestens einmal. Ein Rhythmus, der das ganze Jahr über die Prüfung von Anträgen auf Schutz für historische Gebäude und bewegliche Gegenstände und Projekte zur Schaffung bemerkenswerter Kulturerbestätten (SPR) ermöglichen soll.
Der Zeitplan von Abschnitt 2 (Architekturprojekte und Bauarbeiten an Gebäuden) entspricht den vorgeschriebenen Fristen für die Prüfung von Beschwerden gegen die Stellungnahmen der Architekten von Gebäuden in Frankreich (ABF), d. h. etwa alle 6 Wochen.
Die Rolle der DRAC
Das Sekretariat des Ausschusses wird von der Regionaldirektion für Kulturangelegenheiten wahrgenommen - Regionale Erhaltung der historischen Denkmäler. Sitzungsprotokolle werden vom Sitzungspräsidenten unterzeichnet.
Der Präfekt der Region erstellt jährlich einen Bericht über die Tätigkeit der Kommission, der dem für Kultur zuständigen Minister übermittelt wird.
Sekretariat der Regionalkommission für Kulturerbe und Architektur Grand Est (CRPA)
DRAC Grand Est - Kulturpol
- Abschnitt 1 "Schutz und Aufwertung der Architektur und des Immobilienvermögens"
Claire Hirstel - Tel. 03 88 15 56 66
claire.hirstel[@]culture.gouv.de
- Abschnitt 2 "Architekturprojekte und Arbeiten an Gebäuden"
Marilyne Dupuy - Tel. 03 26 70 36 88
marilyne.dupuy[@]culture.gouv.de
- Abschnitt 3 "Schutz von beweglichen Gegenständen und Arbeiten"
Laurence Nencini - Tel. 03 87 56 41 68
laurence.nencini[@]culture.gouv.de
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