Die bemerkenswerten Kulturerbestätten (SPR)
Das Gesetz Nr. 2016-925 vom 7. Juli 2016 über die Freiheit der Schöpfung, Architektur und des Kulturerbes (LCAP-Gesetz) verwandelt die geschützten Bereiche, die Schutzgebiete des architektonischen, städtischen und landschaftlichen Erbes (ZPPAUP) und die Bereiche für die Aufwertung von Architektur und Kulturerbe (AVAP) in Bemerkenswerte Kulturerbestätten (SPR).
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Die gespeicherten Bereiche
Geschaffen durch das sogenannte "Malraux" Gesetz vom 4. August 1962.
Ein geschützter Bereich betraf nach dem Gesetz einen Bereich, der einen historischen, ästhetischen oder die Erhaltung, Restaurierung und Aufwertung einer Gesamtheit oder eines Teils von Gebäuden rechtfertigenden Charakter hat». Sie wurden speziell geschaffen, um historische Stadtzentren und städtische Ensembles von kulturellem Interesse zu schützen. Damals ging es darum, ihre systematische Zerstörung durch die Stadterneuerungspolitik zu verhindern, die aus dem Abriss des alten Baustoffes bestand, um einen Wiederaufbau zu ermöglichen, der in keinem Zusammenhang mit der traditionellen Stadt stand.
Die Region Centre-Val de Loire verfügt über zehn SPR "geschützte Sektoren" mit einer Fläche von 640 Hektar.
- Bourges (18), genehmigt 1994 (58 ha)
- Chartres (28), 1971 genehmigt und 2007 überarbeitet (64 ha)
- Saint-Benoît-du-Sault (36), gegründet 2010 (23 ha)
- Amboise (37), 2002 genehmigt (79 ha)
- Chinon (37), gegründet 2002 (22 ha)
- Loches (37), 1979 genehmigt (27 ha)
- Richelieu (37), genehmigt 1997 (119 ha)
- Türme (37), genehmigt 2001 (95 ha).
- Blois (41), genehmigt 1996 (46 ha)
- Saint-Aignan et Noyers-sur-Cher (41), gegründet 2008 (107 ha).
Die ZPPAUP und AVAP
Der gesetzliche Rahmen, in dem das Schutzgebiet für das architektonische, städtische und landschaftliche Erbe (eingeführt durch das Dezentralisierungsgesetz vom 7. Januar 1983) entwickelt wurde, hat sich mit dem Gesetz Nr. 2010-788 vom 12. Juli 2010 über das nationale Engagement für die Umwelt (sogenanntes ENE-Gesetz "Grenelle II") zur Einrichtung der Bereiche zur Aufwertung der Architektur und des Kulturerbes (AVAP).
Dieser gesetzliche Rahmen hat sich wiederum mit dem Gesetz Nr. 2016-925 vom 7. Juli 2016 über die Freiheit der Schöpfung, die Architektur und das Kulturerbe (LCAP-Gesetz) entwickelt, das die geschützten Bereiche, die ZPPAUP und die AVAP in bemerkenswerte Kulturstätten (SPR) verwandelt.
Die Region Centre-Val de Loire verfügt derzeit über 30 ZPPAUP/ AVAP (weitere Informationen finden Sie unter den Rubriken "Listen zum Herunterladen" und/oder Karten")
Übergangsbestimmungen
In Artikel 114 des VVGL sind die Übergangsbestimmungen für die zum Zeitpunkt der Veröffentlichung laufenden Entwürfe geschützter Sektoren oder AVAP festgelegt:
I. - Entwürfe von Schutz- und Verwertungsplänen, welche vor der Publikation dieses Gesetzes geprüft werden, werden gemässArtikel L. 313-1 Städtebaulicher Codein der Fassung vor diesem Gesetz.
Er. - Die vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Gesetzes zur Prüfung anstehenden Vorhaben zur Aufwertung der Architektur und des Kulturerbes werden gemäß den Artikel L. 642-1 bis L. 642-10 Vermögensordnungin der Fassung vor diesem Gesetz.
Am Tag ihrer Einrichtung werden die Bereiche zur Aufwertung der Architektur und des Kulturerbes zu bemerkenswerten Kulturstätten im Sinne von Artikel L. 631-1 des Kulturschutzgesetzes, und ihre Verordnung gilt nach Maßgabe des Artikels 112 III. Diese Verordnung tritt gegebenenfalls an die Stelle des zuvor geltenden Schutzgebiets des architektonischen, städtischen und landschaftlichen Erbes.
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