Das Label "bemerkenswerte zeitgenössische Architektur"
Das Label «Bemerkenswerte zeitgenössische Architektur» wurde durch das Gesetz vom 7. Juli 2016 (Artikel 78) über die Freiheit der Schöpfung, Architektur und Kulturerbe (LCAP-Gesetz) geschaffen. Es folgt auf das 1999 gegründete Label «Patrimoine du XXe siècle».
Das Label "Bemerkenswerte zeitgenössische Architektur" kennzeichnet Gebäude und Produktionen, die weniger als 100 Jahre alt sind und nicht unter Denkmalschutz stehen.
Die Beantragung der Kennzeichnung wird von der DRAC geprüft. Das Siegel wird durch begründeten Beschluss des Präfekten der Region nach Stellungnahme der regionalen Kommission für Kulturerbe und Architektur vergeben.
Die Kriterien und das Verfahren für die Kennzeichnung werden durch Dekret Nr. 2017-433 vom 28. März 2017 Label «Herausragende zeitgenössische Architektur» gemäß Artikel L. 650-1 des Kulturschutzgesetzes.
Das Siegel erlischt von Rechts wegen, wenn das Gebäude unter Denkmalschutz steht oder unter Denkmalschutz steht, oder 100 Jahre nach seinem Bau. Außer in den Fällen des Widerrufs von Rechts wegen unter den Bedingungen des Artikels L. 650-1 Absatz 1 beschließt der Präfekt der Region nach Stellungnahme der regionalen Kommission für Kulturerbe und Architektur die Entfernung des Siegels, wenn die Ware so degradiert ist, dass das Interesse an der Vergabe des Gütezeichens verloren geht.
Modalitäten der Vergabe des Gütezeichens und Verfahren im Falle von Arbeiten
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Publikation: Historische Denkmäler als "Erbe des 20. Jahrhunderts" in der Region Centre-Val de Loire