Hilfe für dramatische Gesellschaften (Schöpfung)
zur Unterstützung der Schaffung und Verbreitung von Live-Auftritten, die in den Bereichen Theater, Straßenkunst und Zirkuskunst sowie Marionetten von Künstlern, professionellen Kompanien oder einem künstlerischen und kulturellen Unternehmen präsentiert werden, Der Produzent einer Show, der vertraglich mit der Durchführung des betreffenden Projekts betraut ist, kann diesen drei Arten von Finanzhilfen gewähren: 1/ Projektbeihilfe; 2/ Vertragsvertrag; 3/ Aufenthaltsbeihilfe.
Alle eingereichten Projekte müssen einen Bezug zu einem Text und/oder einer theatralischen Geste haben.
Wenn das präsentierte Werk hauptsächlich von der Ästhetik des Tanzes abhängt und im Freien spielen soll, muss es dem Tanzausschuss vorgelegt werden.
Handelt es sich bei dem präsentierten Werk um öffentlich gespielte Musik (z. B. Fanfare ohne Arbeit aus einem Text), muss es dem Musikausschuss vorgelegt werden.
Es ist in der Tat die Hauptkosmetik der Show, die bestimmt, welcher Kommission sie präsentiert werden soll, und nicht die Erstausbildung der Künstler, weder der Ort, an dem sie spielt, noch die Form, die die Show annimmt.
Gemäß den Texten von 2015 (Erlass vom 8. Juni 2015, Erlass vom 22. Dezember 2015 und Rundschreiben vom 12. Mai 2016) über die Gewährung der dekonzentrierten Beihilfen für darstellende Kunst, geändert durch Erlass vom 8. Dezember 2021, Erlass vom 16. Dezember 2021 und Rundschreiben vom 1sich setzen Im März 2022 wurden die bisher je nach Disziplin und Art des Projekts unterschiedlichen Antragsformulare in einem einzigen Formular zusammengefasst. Dieses einheitliche Formular zur Einreichung des künstlerischen Projekts wird wie im vorhergehenden Verfahren durch ein Verwaltungsformular (Verein oder Gesellschaft) ergänzt.
Das Zirkular vom 1sich setzen März 2022 enthält im Anhang die besonderen Bestimmungen für jeden Kunstbereich.
Öffentliche(n) förderfähige(n)
Verein | JA |
Natürliche Person | NEIN |
Gebietskörperschaft | NEIN |
Öffentliche Einrichtung | NEIN |
GIP/GIE | NEIN |
Private Gesellschaft | JA |
1/ Rahmenallgemein und Verfahren
Die Unterstützung für das Projekt ist eine einmalige Hilfe, um eine neue Kreation zu unterstützen oder die Wiederaufnahme einer Aufführung zu ermöglichen, um die öffentliche Präsentation eines Werks zu verlängern.
Die Hilfe für den Aufenthalt unterstützt (unter den vom Ministerium für Kultur eingerichteten Instrumenten), das künstlerische Schaffen in seiner Vielfalt zu stärken, aber auch den Zugang aller zu den Werken, auch in Gebieten, die von der Kultur entfernt sind. Sie zielen darauf ab, junge Projekte vorrangig zu unterstützen und größere Projekte zu ermitteln.
Die vorgestellten Residenzprojekte müssen unbedingt eine partizipative Zeit mit Bewohnern, insbesondere jungen Menschen, beinhalten, um die künstlerische Präsenz in den Gebieten zu stärken und die Begegnung mit den Völkern zu fördern.
Es gibt vier Arten von Residenzen: kreative Residenzen, Sprung Residenzen, künstlerische Residenzen in Territorium und assoziierte Künstlerresidenzen.
Die Anträge auf Aufenthaltsbeihilfe werden durch das Rundschreiben vom 8. Juni 2016 geregelt.
Das Übereinkommen ist für künstlerisch anerkannte Unternehmen und Ensembles bestimmt, deren Leistungen eine nationale Ausstrahlung haben. Es wird für mehrere aufeinanderfolgende Jahre gewährt. Es kann erneuert werden.
Diese Beihilfen sind nicht kumulierbar. Einrichtungen, deren Haupttätigkeit der Unterricht, die Animation und die pädagogische Intervention ist, kommen nicht für diese Beihilferegelung in Betracht.
Die Entscheidung des Präfekten der Region über die Gewährung dieser Beihilfen ist Gegenstand einer vorherigen Stellungnahme eines beratenden Ausschusses. Diese regionale Expertenkommission wird für drei Jahre gebildet. Der Berater der DRAC Centre-Val de Loire berichtet über die ausgewählten Dossiers und formuliert im Zusammenhang mit der Inspektion der künstlerischen Gestaltung und des künstlerischen Unterrichts die als notwendig erachteten Beobachtungen zur künstlerischen Qualität der Arbeit der Ensembles. Der Berater und der Inspektor für künstlerische Gestaltung und Unterricht nehmen nicht an der Abstimmung teil.
Rechtlicher und rechtlicher Rahmen
2/ Reichen Sie Ihre Anfrage auf der entsprechenden Website ein
Meine Schritte
Frist für die Rücksendung der Unterlagen
Für Beihilfen für Vorhaben 10. Oktober des Jahres N (für einen Antrag für das Jahr N+1), d. h. ein am 10. Oktober 2021 eingereichtes Dossier für einen Antrag für das Jahr 2022.
Für Beihilfen für Wohnanlagen : 10. Oktober des Jahres N (für einen Antrag für das Jahr N+1), d. h. ein am 10. Oktober 2021 eingereichtes Dossier für einen Antrag für das Jahr 2022.
Die Gesuche werden von der Fachberaterin/-in/-in in Verbindung mit dem/der Beraterin/-in des Pôle Public et Territories geprüft. (Vor einer Kommission gibt es keinen Durchgang).
Für die Konventionen 30. April des Jahres N.
a/ das Verwaltungsformular für den Status Ihrer Einrichtung:
Cerfa Verein oder gleichwertige: Gebietskörperschaft/ Handelsgesellschaft
b/
- der spezifische Form der Vereinbarung (ZWINGEND in Excel auszufüllen - in einem anderen Format, kann sich im "beschädigten" Format speichern und daher von den Dienststellen der DRAC nicht verarbeitet werden)
- der Spezifische Form für Projektbeihilfen
Da die Anmeldungen nun papierlos sind, ist es nicht mehr möglich, die Anmeldungen nach Ablauf der Frist einzureichen. Ergänzungen, wie beispielsweise Verpflichtungserklärungen, können jedoch bis zum 31. Dezember 2021 per E-Mail an gesendet werden celine.chevrieux@culture.gouv.fr
Wichtig: Vergessen Sie nicht, eine RIB oder RIP Ihrem Zuschussantrag beizufügen!
3/ Bericht vone subventionierte Maßnahme (obligatorisch)
Ein Finanzbericht ist bei der Verwaltungsbehörde einzureichen, die den Zuschuss innerhalb von sechs Monaten nach Ablauf des Jahres (des Jahres), in dem der Zuschuss gewährt wurde, gezahlt hat. Dem Bericht sind der letzte jährliche Tätigkeitsbericht und der genehmigte Abschluss des letzten abgeschlossenen Geschäftsjahres beizufügen.
Laden Sie das Formular "Finanzielle Berichterstattung" herunter (gültig unabhängig vom rechtlichen Status Ihrer Struktur)
Kontakte zurA DRAC
Assistentin Theater: Céline Chevrieux, Tel. 02 38 78 85 11, celine[. ]chevrieux[@]culture[. ]gouv[. ]fr
Beraterin Theater, Zirkus, Marionetten, Straßenkunst: Anna-Laude Boulon, Tel. 02 38 78 85 94, anna-laude[. ]boulon@culture[. ]gouv[. ]fr
Um die Person per E-Mail zu kontaktieren, entfernen Sie bitte die eckigen Klammern ("[" und "]") in der oben angegebenen Adresse.
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