Hilfe für professionelle Musikensembles
Zur Unterstützung der Schaffung und Verbreitung von Live-Unterhaltung in den Bereichen Tanz, Musik, Theater, Straßenkunst und Zirkuskunst, von professionellen Künstlern, Gesellschaften und Ensembles oder von einem Kunst- und Kulturunternehmen, das eine Show produziert und vertraglich mit der Durchführung des betreffenden Projekts beauftragt ist, können diesen drei Arten von Finanzhilfen gewährt werden: 1/ Projektbeihilfe; 2/ Die Strukturierungsbeihilfe; 3/ Der Vertrag.
Im Anschluss an das Dekret Nr. 2015-641 vom 8. Juni 2015 über die Vergabe der dekonzentrierten Beihilfen für die darstellende Kunst wurden die bisher je nach Disziplin und Art des Projekts unterschiedlichen Antragsformulare in einem einzigen Formular zusammengefasst. Dieses einheitliche Formular zur Einreichung des künstlerischen Projekts wird wie im vorhergehenden Verfahren durch ein Verwaltungsformular (Verein oder Gesellschaft) ergänzt.
Das Rundschreiben vom 4. Mai 2016 in Anwendung des Dekrets und des Erlasses von 2015 enthält im Anhang die besonderen Bestimmungen für jeden Kunstbereich.
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Öffentliche(n) förderfähige(n)
Verein | JA |
Natürliche Person | NEIN |
Gebietskörperschaft | NEIN |
Öffentliche Einrichtung | NEIN |
GIP/GIE | NEIN |
Private Gesellschaft | JA |
1/ Allgemeiner Rahmen und Verfahren:
Die Unterstützung für das Projekt ist eine einmalige Hilfe zur Unterstützung einer neuen Kreation, zur Verlängerung der öffentlichen Präsentation einer Kreation oder zur Wiederaufnahme einer Aufführung.
Die Hilfe für die Strukturierung richtet sich an professionelle Ensembles und Ensembles in den Bereichen Tanz und Musik mit einem kohärenten künstlerischen, wirtschaftlichen und sozialen Ansatz, dessen Verbreitungsfähigkeit über den regionalen Rahmen hinausgeht. Sie leistet einen Beitrag zur Unterstützung ihrer kreativen Tätigkeit und der direkt damit verbundenen Maßnahmen. Die Beihilfe wird für zwei aufeinanderfolgende Jahre gewährt und kann verlängert werden.
Das Übereinkommen ist für künstlerisch anerkannte Unternehmen und Ensembles bestimmt, deren Leistungen eine nationale Ausstrahlung haben. Es wird für drei aufeinanderfolgende Jahre gewährt. Es kann erneuert werden.
Diese Beihilfen sind nicht kumulierbar. Einrichtungen, deren Haupttätigkeit der Unterricht, die Animation und die pädagogische Intervention ist, kommen nicht für diese Beihilferegelung in Betracht.
Die Entscheidung des Präfekten der Region über die Gewährung dieser Beihilfen ist Gegenstand einer vorherigen Stellungnahme eines beratenden Ausschusses. Diese regionale Expertenkommission wird für drei Jahre gebildet. Der Berater des DRAC Centre berichtet über die ausgewählten Dossiers und formuliert im Zusammenhang mit der Inspektion der künstlerischen Gestaltung und des künstlerischen Unterrichts die als notwendig erachteten Beobachtungen zur künstlerischen Qualität der Arbeit der Ensembles. Der Berater und der Inspektor für künstlerische Gestaltung und Unterricht nehmen nicht an der Abstimmung teil.
Rechtlicher und rechtlicher Rahmen
Dekret Nr. 2015-641 vom 8. Juni 2015 über die Zuteilung von dekonzentrierten Zuschüssen für darstellende Kunst
Dekonzentrierte Hilfe für darstellende Kunst: Rundschreiben vom 4. Mai 2016
Erlass vom 22. Dezember 2015 über die Bedingungen für die Gewährung und die Modalitäten für die Einreichung von Anträgen auf dekonzentrierte Beihilfen für die darstellende Kunst
2/ Laden Sie die Formulare herunter:
Meine Schritte
Frist für die Rücksendung der Unterlagen:
31. Dezember des Jahres N (für einen Antrag für das Jahr N+1)
Wichtig: Vergessen Sie nicht, eine RIB oder RIP Ihrem Zuschussantrag beizufügen!
3/ Berichterstattung über die geförderte Aktion (obligatorisch)
Ein Finanzbericht ist bei der Verwaltungsbehörde einzureichen, die den Zuschuss innerhalb von sechs Monaten nach Ablauf des Jahres (des Jahres), in dem der Zuschuss gewährt wurde, gezahlt hat. Dem Bericht sind der letzte jährliche Tätigkeitsbericht und der genehmigte Abschluss des letzten abgeschlossenen Geschäftsjahres beizufügen.
Laden Sie das Formular "Finanzielle Berichterstattung" herunter (gültig unabhängig vom rechtlichen Status Ihrer Struktur)
Kontakte zu der DRAC
Assistentin Musik und Tanz: Elise Pouget, Tel. 02 38 78 85 66, elise[. ]pouget[@]culture[. ]gouv[. ]fr
Musik- und Tanzberater: Jérôme Bloch, jerome[. ]bloch[@]culture[. ]gouv[. ]fr
Berater Aktuelle Musik und Fachunterricht: Frédéric Lombard, frederic[. ]lombard[@]culture[. ]gouv[. ]fr
Um die Person per E-Mail zu kontaktieren, entfernen Sie bitte die eckigen Klammern ("[" und "]") in der oben angegebenen Adresse.
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